BT-Drucksache 17/5251

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/5190- Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1943 (2010) vom 13. Oktober 2010 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 23. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5251 (neu)
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/5190 –

Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS im Rahmen
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International
Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage
der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution
1943 (2010) vom 13. Oktober 2010 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Ziel der Staatengemeinschaft bleibt ein souveränes und hinreichend stabiles
Afghanistan, das die in seiner Verfassung verankerten Menschenrechte achtet,
das sich wirtschaftlich und sozial entwickeln kann und von dessen Boden keine
Gefahr für die Region und die Staatengemeinschaft ausgeht.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 12. Juni 2009 hat
der Einsatz von NATO-AWACS zur Unterstützung der ISAF (International Se-
curity Assistance Force) am 15. Januar 2011 begonnen. Dies erfolgte angesichts
des steigenden Aufkommens von Luftraumnutzern über Afghanistan und zur
Unterstützung der neuen ISAF-Strategie unter Berücksichtigung der derzeit
noch unzureichenden Möglichkeiten zur Luftraumüberwachung und -koordinie-
rung.

Daher beantragt die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5190 vom
23. März 2011 die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Beteiligung
deutscher Streitkräfte am Einsatz von NATO-AWACS im Rahmen der Inter-
nationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der
NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen,
zuletzt Resolution 1943 (2010) vom 13. Oktober 2010 des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen.

Es gelten für diesen Einsatz neben den in dem Antrag aufgeführten Regelungen
die des ISAF-Mandates des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache
17/4402 vom 13. Januar 2011). Zum Auftrag gehören:

● Erstellung eines Luftlagebildes einschließlich dessen Bereitstellung für zivile
und militärische Luftraumnutzer,

● Unterstützung bei der Durchführung von Operationen ISAF-geführter Boden-
kräfte,

Drucksache 17/5251 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

● Entflechtung von Luftverkehrsbewegungen einschließlich der Koordinie-
rung des militärischen Luftverkehrs unter Berücksichtigung ziviler Nutzer im
afghanischen Luftraum,

● Koordinierung der Luftbetankung für militärische Luftraumnutzer und

● Relaisfunktion für den Kommunikations- und Datenaustausch für militäri-
sche Nutzer.

In Ergänzung zu Bundestagsdrucksache 17/4402 können zur Durchführung und
Unterstützung des NATO-AWACS-Einsatzes bis zu 300 deutsche Soldatinnen
und Soldaten eingesetzt werden. Die Obergrenze für die insgesamt im Rahmen
des Afghanistan-Einsatzes einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten der Bun-
deswehr bleibt dabei unverändert bei 5 350.

Das Mandat läuft bis zum 31. Januar 2012 und gilt nur, solange eine Ermächti-
gung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Gemäß § 96 GO-BT wird der Haushaltsausschuss in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung nehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5251

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5190 anzunehmen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/5251 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5190 in seiner 98. Sitzung am 23. März 2011 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswär-
tigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ziel der Staatengemeinschaft bleibt ein souveränes und hin-
reichend stabiles Afghanistan, das die in seiner Verfassung
verankerten Menschenrechte achtet, das sich wirtschaftlich
und sozial entwickeln kann und von dessen Boden keine Ge-
fahr für die Region und die Staatengemeinschaft ausgeht.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Nordatlantikrates
vom 12. Juni 2009 hat der Einsatz von NATO-AWACS zur
Unterstützung der ISAF (International Security Assistance
Force) am 15. Januar 2011 begonnen. Dies erfolgte ange-
sichts des steigenden Aufkommens von Luftraumnutzern
über Afghanistan und zur Unterstützung der neuen ISAF-
Strategie unter Berücksichtigung der derzeit noch unzu-
reichenden Möglichkeiten zur Luftraumüberwachung und
-koordinierung.

Daher beantragt die Bundesregierung auf Bundestagsdruck-
sache 17/5190 vom 23. März 2011 die Zustimmung des
Deutschen Bundestages zur Beteiligung deutscher Streit-
kräfte am Einsatz von NATO-AWACS im Rahmen der Inter-
nationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution
1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution
1943 (2010) vom 13. Oktober 2010 des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen.

Es gelten für diesen Einsatz neben den in dem Antrag aufge-
führten Regelungen die des ISAF-Mandates des Deutschen
Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/4402 vom 13. Ja-
nuar 2011). Zum Auftrag gehören:

● Erstellung eines Luftlagebildes einschließlich dessen Be-
reitstellung für zivile und militärische Luftraumnutzer,

● Unterstützung bei der Durchführung von Operationen
ISAF-geführter Bodenkräfte,

● Entflechtung von Luftverkehrsbewegungen einschließ-
lich der Koordinierung des militärischen Luftverkehrs
unter Berücksichtigung ziviler Nutzer im afghanischen
Luftraum,

● Koordinierung der Luftbetankung für militärische Luft-
raumnutzer und

● Relaisfunktion für den Kommunikations- und Datenaus-
tausch für militärische Nutzer.

In Ergänzung zu Bundestagsdrucksache 17/4402 können zur
Durchführung und Unterstützung des NATO-AWACS-Ein-
satzes bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten einge-
setzt werden. Die Obergrenze für die insgesamt im Rahmen
des Afghanistan-Einsatzes einzusetzenden Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr bleibt dabei unverändert bei 5 350.

Das Mandat läuft bis zum 31. Januar 2012 und gilt nur, so-
lange eine Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vorliegt.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/5190
in seiner 36. Sitzung am 23. März 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen eine Stimme aus der Fraktion der SPD und
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/5190
in seiner 42. Sitzung am 23. März 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/5190 in seiner 84. Sitzung am 23. März 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hil-
fe hat den Antrag auf Drucksache 17/5190 in seiner 34. Sit-
zung am 23. März 2011 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/5190 in sei-
ner 32. Sitzung am 23. März 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/5190 in seiner 33. Sitzung am 23. März 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5251

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
Haushaltsausschuss

Gemäß § 96 GO-BT wird der Haushaltsausschuss in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung nehmen.

Berlin, den 23. März 2011

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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