BT-Drucksache 17/5250

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/4803, 17/5249- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Vom 23. März 2011


Bericht der Abgeordneten Andreas Mattfeldt, Rolf Schwanitz, Florian Toncar, Steffen
Bockhahn und Sven-Christian Kindler

Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableis-
tung des Grundwehrdienstes außerhalb des Spannungs- oder
Verteidigungsfalls führt zur Aussetzung des Wehrersatz-
dienstes Zivildienst und damit zu negativen Effekten auf die
Engagementmöglichkeiten junger Männer und die vom Ein-
satz der Zivildienstleistenden unmittelbar profitierende so-
ziale Infrastruktur.

Ziel des Gesetzes ist es, diese negativen Effekte zu minimie-
ren, damit auch zukünftig möglichst viele Menschen durch
soziales Engagement positive Erfahrungen sammeln kön-
nen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte, die in den jeweiligen Haushaltsauf-
stellungen regelmäßig angepasst werden, stellen sich wie
folgt dar:

Nach dem Bundeshaushalt 2011 stehen rund 474 Mio. Euro
in Kapitel 17 04 des Bundesamtes für den Zivildienst in den
Titelgruppen 03 und 05 als Ausgaben für Dienstleistende
zur Verfügung. Ferner ist in Kapitel 17 04 eine globale Min-
derausgabe von 90 Mio. Euro zu berücksichtigen. Diese An-
sätze sind ausreichend sowohl für die Abwicklung des bis-
herigen Zivildienstes einschließlich der Übergangsregelun-
gen als auch für den Auf- und Ausbau des neuen Bundes-
freiwilligendienstes.

Die Kosten des neuen Bundesfreiwilligendienstes betragen
234 Mio. Euro jährlich. Die Ausgabenberechnung für den
Bundesfreiwilligendienst beruht auf dem Ausbauziel von
35 000 Freiwilligen pro Jahr, für die den Einsatzstellen nach
Artikel 1 § 17 Absatz 3 ein Höchstbetrag von maximal
550 Euro (600 Euro für besonders benachteiligte Freiwillige)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5250
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/4803, 17/5249 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableis-
tung des Grundwehrdienstes und damit des Zivildienstes so-
wie die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes auf
der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs haben un-
ter anderem Auswirkungen auf den Einzelplan 17 des Bun-
desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

erstattet werden soll (also 35 000 Freiwillige × 550 Euro × 12
Monate = 231 Mio. Euro und unter Annahme von 5 000 be-
sonders benachteiligten Freiwilligen × 50 Euro × 12 Monate
= 3 Mio. Euro, also insgesamt 234 Mio. Euro). Insgesamt be-
absichtigt der Bund, aus den bisher für den Zivildienst zur
Verfügung gestellten Mitteln 294 Mio. Euro jährlich für die
Unterstützung der Freiwilligendienste vorzusehen. Dieser
Betrag beinhaltet auch die Ausgaben für die beabsichtigte

Diese Entwicklung wird aufgrund der Verpflichtungen aus
dem Hochschulpakt 2020 und dem BAföG zu Mehrausga-
ben für Bund und Länder in Höhe von insgesamt 1,035 bis
1,765 Mrd. Euro in den Jahren 2011 bis 2018 führen.

Für den Hochschulpakt 2020 und das BAföG entstehen in
diesem Zeitraum im Bundeshaushalt Mehrausgaben in
Höhe von insgesamt 517 bis 881 Mio. Euro.

2. Vollzugsaufwand

Der Vollzugsaufwand beim Bundesamt für den Zivildienst
von bisher rund 93 Mio. Euro einschließlich der Ausgaben
für die Zivildienstschulen wird sich verringern. Eine genaue
Bezifferung ist noch nicht möglich, da zum Teil längere
Übergänge notwendig sind. Außerdem sollen dem Bundes-
amt neue Aufgaben übertragen werden. Die Zivildienst-
schulen werden für die Durchführung der Seminare im Bun-
desfreiwilligendienst, insbesondere für die Seminare zur po-
litischen Bildung, benötigt. Die Regionalbetreuerinnen und
Regionalbetreuer des Bundesamtes begleiten Einsatzstellen
und Freiwillige; sie informieren über alle Formen von Frei-

munen entstehen keine Kosten, soweit sie nicht im Einzel-
fall aufgrund ihrer Entscheidung Einsatzstelle sind.

Bürokratiekosten

Durch die faktische Aussetzung des Zivildienstes entfallen
sechs Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
und acht Informationspflichten für die Wirtschaft.

Durch das Bundesfreiwilligendienstgesetz werden für die
Wirtschaft fünf neue Informationspflichten eingeführt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgeleg-
ten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 23. März 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Andreas Mattfeldt
Berichterstatter

Rolf Schwanitz
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Steffen Bockhahn
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
Drucksache 17/5250 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anhebung der Förderpauschalen für die Jugendfreiwilligen-
dienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz auf einen
Betrag von bis zu 200 Euro (bei Jugendlichen mit dem Be-
darf besonderer pädagogischer Begleitung bis zu 250 Euro)
pro Monat, die beabsichtigte Ausweitung der Förderung auf
alle besetzten Plätze sämtlicher, auch regionaler, von den
Ländern anerkannter Träger in den Jugendfreiwilligendiens-
ten sowie die Förderung von bis zu 3 000 Plätzen des Inter-
nationalen Jugendfreiwilligendienstes mit bis zu 350 Euro
pro Monat, soweit diese Förderungen den dafür für 2011 vor-
gesehenen Haushaltsansatz von rund 50 Mio. Euro überstei-
gen.

Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableis-
tung des Grundwehrdienstes und die dadurch verursachte
Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivil-
dienstes werden nach vorläufigen Schätzungen dazu führen,
dass sich je nach Ausgestaltung und Inanspruchnahme der
Freiwilligendienste die Zahl der Studienanfänger in den
Jahren 2011 bis 2015 um 34 600 bis 59 000 erhöhen wird.

willigendiensten. Alle Vollzugsaufgaben 2011 können mit
den für den Zivildienst bisher vorgesehenen Ressourcen ab-
gedeckt werden. Mittelfristig werden Einsparungen erwar-
tet.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unter-
nehmen, entstehen durch das Bundesfreiwilligendienst-
gesetz keine zusätzlichen direkten Kosten. Der Bundesfrei-
willigendienst ist arbeitsmarktneutral auszugestalten, das
heißt, die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche
Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen (Fach-)
Kräfte. Den Einsatzstellen entstehen direkte Kosten, wenn
sie Freiwillige beschäftigen. Die Freiwilligen treten oftmals
aber nur an die Stelle von Zivildienstleistenden. Infolgedes-
sen sind auch Einzelpreisänderungen für Dienstleistungen
der Einsatzstellen von Freiwilligen nicht zu erwarten. Aus-
wirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Ländern und Kom-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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