BT-Drucksache 17/5057

Stärkung der Fahrgastrechte im Fernbusverkehr

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5057
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Nicole Maisch, Markus Tressel,
Markus Kurth, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle,
Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stärkung der Fahrgastrechte im Fernbusverkehr

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Um den Fernbusverkehr für Fahrgäste attraktiv zu machen, sind Fahrgastrechte
sowie Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards von entscheidender Bedeu-
tung. Das Europäische Parlament und der Rat der Verkehrsminister hatten sich
im Vermittlungsverfahren in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember
2010 auf die Einführung neuer Fahrgastrechte im Busverkehr geeinigt. Das
Europäische Parlament hat am 15. Februar 2011 die Verordnung über Fahrgast-
rechte im Busverkehr angenommen. Ein wirksamer Schutz der Fahrgastrechte
im Busverkehr wurde jedoch nicht erreicht. Ein wesentlicher Grund dafür ist,
dass Fahrgastrechte erst ab einer Fahrdistanz von über 250 km Anwendung fin-
den sollen. Unter dieser Distanz sind die Buspassagiere weitgehend rechtlos.
Umso dringender ist es daher, auf nationaler Ebene effektive Fahrgastrechte
durchzusetzen, damit Fahrgäste im Fernbusverkehr nicht länger auf Kulanz oder
freiwillige Regelungen der betroffenen Fahrunternehmen angewiesen sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● Verbraucherrechte im Busfernverkehr ab dem ersten Kilometer durchzuset-
zen,

● Entschädigungsansprüche ab 30 Minuten Verspätung vorzusehen, um ein
verkehrsträgerübergreifend gleiches Schutzniveau für Fahrgäste zu errei-
chen,

● Schadenersatzansprüche auf den tatsächlich entstandenen (Folge-)Schaden
zu gewähren,
● bei Verspätung ein Recht auf Nutzung anderer Verkehrsmittel ohne zusätz-
liche Kosten einzuräumen,

● die diskriminierungsfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern, seheinge-
schränkten und mobilitätseingeschränkten Personen zwingend vorzuschrei-
ben,

Drucksache 17/5057 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
● verbraucherfreundliche und barrierefreie Informationspflichten zu Reisever-
bindung, Fahrplänen, Fahrtverlauf, voraussichtliche Störungen und Verspä-
tungen vorzugeben,

● die verpflichtende Beteiligung von Busfernreiseunternehmen an der Schlich-
tungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) vorzusehen,

● an entscheidenden Reiseverkehrsknotenpunkten in Zusammenarbeit mit der
söp und Verbraucherzentralen Informations- und Vermittlungszentren zur
verbesserten Rechtsdurchsetzung einzurichten,

● die Zahl der mit Verspätung und nichtbeförderten Personen im Busverkehr
über § 17 des Verkehrsstatistikgesetzes hinaus zur Überprüfung der Rechts-
durchsetzung zu erfassen und zu evaluieren.

Berlin, den 15. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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