BT-Drucksache 17/4947

Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll in der Gemeinsamen Grundstoffüberwachungsstelle

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4947
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann,
Richard Pitterle, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll
in der Gemeinsamen Grundstoffüberwachungsstelle

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und
den Polizeien des Bundes und der Länder zunehmend intensiviert. Dies betrifft
vor allem die Bereiche der Bekämpfung der Geldwäsche, der Rauschgiftbe-
kämpfung, der Grundstoffüberwachung, der Wahrnehmung grenzpolizeilicher
Aufgaben, der Bekämpfung der Schwarzarbeit usw.

Die Kooperation zwischen dem Zoll und den Polizeibehörden findet teilweise,
trotz unterschiedlicher rechtlicher Befugnisse, in paritätisch besetzten, dauer-
haft eingerichteten Gremien bzw. Ermittlungsgruppen statt. Teilweise wurde
diese Zusammenarbeit durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Dies gilt
auch für die „Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle“ (GÜS).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurde die „Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle“ (GÜS)
zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Zollkriminalamt (ZKA)
auf wessen Initiative hin mit Sitz beim BKA eingerichtet?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet diese gemeinsame Zusammen-
arbeit zwischen dem BKA und dem ZKA in der GÜS statt, und in welcher
Form sind die Aufgaben und Arbeitsformen – vertraglich, durch Verordnung
oder anderes – dieser Zusammenarbeit geregelt?

3. Welche Aufgaben hat die GÜS, und welche davon wären ohne diese Koope-
ration nicht oder mit welchem höheren Aufwand lösbar?

4. Wie viele Beamte des BKA und des ZKA arbeiten jeweils in der GÜS (bitte
nach Jahren seit Bestehen der GÜS auflisten)?

5. Mit welchen nationalen und internationalen Behörden arbeitete und arbeitet
die GÜS zusammen?

6. Werden gemeinsame Ermittlungen durchgeführt?
7. Wie viele Ermittlungsverfahren führte die GÜS seit ihrer Einrichtung (bitte
nach Jahr und Anzahl der Ermittlungsverfahren auflisten)?

8. Führt die GÜS eine gemeinsame Datei?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, wie viele Per-
sonen sind in dieser Datei erfasst, und welche nationalen und internationalen
Behörden haben Zugriff auf diese Daten?

Drucksache 17/4947 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wenn nein, wo werden die bei der GÜS anfallenden Daten gespeichert, und
welche nationalen und internationalen Behörden haben darauf Zugriff?

9. Welche Rolle spielt das Zollinformationssystem (ZIS) für die Arbeit der
GÜS, und wie hat sich die Zahl der zur „verdeckten Registrierung“ ausge-
schriebenen Personen und Waren seit Einrichtung der GÜS entwickelt?

10. Auf welche beim Zoll und beim BKA geführten Dateien hat die GÜS wel-
che Art von Zugriff (schreibend, lesend, automatisiert – bitte auflisten).

11. Wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung
der jeweiligen Befugnisgrenzen bei der GÜS zuständig?

Berlin, den 25. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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