BT-Drucksache 17/4920

Erprobung von Körperscannern

Vom 24. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4920
17. Wahlperiode 24. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann,
Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Erprobung von Körperscannern

Seit Ende September 2010 erprobt die Bundespolizei am Flughafen Hamburg
so genannte Körperscanner. In einem Bericht des Magazins „FOCUS“ war am
13. Dezember 2010 zu lesen, die am Flughafen getesteten Scanner wiesen eine
Fehlerquote von 75 Prozent auf und es käme aufgrund des Passagierandrangs zu
Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen. Im selben Bericht wurde ein nicht
näher benannter hochrangiger Sicherheitsbeamter mit den Worten zitiert: „Diese
Technik ist ein totaler Ausfall“. Einen Tag vor dem Pressebericht ging am
12. Dezember 2010 bei der Fraktion DIE LINKE. die Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage „Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen
Hamburg“ (Bundestagsdrucksache 17/3789) ein, in der die Bundesregierung
sich jeglicher Auskunft über Erkenntnisse des Versuchs verweigerte, sowohl in
Bezug auf die Ergebnisse der Scans, als auch auf die Dauer der Abfertigung von
Fluggästen an den Kontrollpunkten mit Körperscannern. Gegenüber der „BILD“
hat ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern, der in einem Bericht vom
10. Februar 2011 zitiert wird, hingegen behauptet, der Test verlaufe vielver-
sprechend. Diese Aussage steht im Gegensatz zur Aussage der Bundesregierung
in der zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/3789, dass keine Aussagen über die Praxistauglich-
keit von Körperscannern gemacht werden könnten, solange die Tests nicht
abgeschlossen seien. Da dies offenbar nun doch möglich ist, sollte es der Bun-
desregierung möglich sein, auch über andere Zwischenstände des Erprobungs-
betriebs Auskunft zu geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war der Anteil der Fehldetektionen bei den Kontrollen durch Kör-
perscanner im Hamburger Probebetrieb bis zum Ende des letzten Jahres, und
kann die Bundesregierung die in Medien genannte Zahl von Fehlmeldungen
bei 75 Prozent der Kontrollen bestätigen?

2. Wie hoch war in diesem Zeitraum der Anteil der Fehlalarme, also einer Mel-
dung des Geräts ohne dass eine illegale Substanz oder ein illegaler Gegen-
stand vorhanden war?

3. Werden in Anbetracht der Annahme, dass Passagiere mit illegalen Gegen-

ständen in der Regel nicht freiwillig durch die am Hamburger Flughafen
aufgestellten Körperscanner gehen werden, Tests durch Bundespolizisten
oder andere autorisierte Personen mit illegalen Substanzen durchgeführt?

4. In wie vielen Fällen wurden illegale Substanzen von den eingesetzten Kör-
perscannern nicht erkannt?

5. Wie oft haben die Körperscanner bis heute zur Detektion illegaler Gegen-
stände und Stoffe geführt?

Drucksache 17/4920 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Werden bei allen Passagieren Nachkontrollen durch Sicherheitspersonal
durchgeführt, auch wenn vom Körperscanner keine Gegenstände angezeigt
werden, und wenn ja, seit wann?

7. Wenn nein, wieso geht die Bundesregierung angesichts der Fehlalarme der
am Flughafen Hamburg eingesetzten Scanner davon aus, dass die Geräte
verbotene Gegenstände auf jeden Fall erkennen, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung den alleinigen Einsatz von in der Erprobung befindlichen
Geräten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen?

8. Trifft es zu, dass der Grund der falschen Ergebnisse eine fehlerhafte oder
unausgereifte Software war, und wenn nicht, was war der Grund?

9. Wann genau wurde festgestellt, dass die am Flughafen Hamburg getesteten
Körperscanner zum größten Teil falsche Ergebnisse liefern?

10. Wurde die Software von der Bundespolizei entwickelt oder von einem ex-
ternen Dienstleister?

11. Wenn die Software von einem externen Dienstleister entwickelt wurde,

a) wann genau wurde der Fehler bei der Software festgestellt, wann wurde
die Software beim Hersteller reklamiert, und wann wurde eine neue
Software geliefert,

b) hat der Hersteller der ursprünglichen Software eine korrigierte oder
neue Software im Rahmen der Gewährleistung geliefert, und wenn
nicht, aus welchen Gründen hat der Hersteller keine Gewährleistung
übernommen, und welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland
durch die neue Software entstanden?

12. Wurde der Betrieb der Scanner in der Zeit zwischen Bestellung und In-
stallation der neuen Software aufrechterhalten, und wenn ja, aus welchen
Gründen?

13. Hat die Installation einer neuen Software das Problem falscher Detektions-
ergebnisse gelöst, und wie hoch ist die Fehlerquote zum jetzigen Zeitpunkt?

14. Welche Zeitverzögerung bei der Erprobung hat sich durch die Fehlerhaftig-
keit der Körperscanner ergeben?

15. Erwägt die Bundesregierung, den Test zu verlängern, und wenn ja, mit
welchen Kosten rechnet sie pro Monat Verlängerung?

16. Wie viele Passagiere haben die scannergestützten Kontrollen am Flughafen
Hamburg bis zum jetzigen Zeitpunkt durchlaufen?

17. Wie lange dauert die Abfertigung einer Person an scannergestützten Flug-
sicherheitskontrollpunkten durchschnittlich im Vergleich zu herkömm-
lichen?

18. Erarbeitet die Bundesregierung für den Fall, dass der Probebetrieb von
Körperscannern am Flughafen Hamburg nicht zu dem erhofften Ergebnis
führt, Alternativen zur Verbesserung der Luftsicherheit im Passagierbe-
reich, und wenn ja, welche?

19. Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung die einseitige Fixierung
auf eine einzelne technische Lösung, deren Erprobungsverfahren die Bun-
desregierung als ergebnisoffen bezeichnet?

Berlin, den 24. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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