BT-Drucksache 17/4896

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/3629, 17/4233, 17/4895- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)

Vom 23. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4896
17. Wahlperiode 23. 02. 2011

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/3629, 17/4233, 17/4895 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung
der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE)

Bericht der Abgeordneten Bernhard Schulte-Drüggelte, Sören Bartol, Heinz-Peter Haustein,
Michael Leutert und Sven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das nationale Recht
zur Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die „Richtlinie
2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie
aus erneuerbaren Quellen“ anzupassen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Bund, Ländern und Kommunen entstehen Investitions-
kosten, um die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude zu
gewährleisten. Die jährlichen Mehrausgaben für Heiz-
systeme (Differenzinvestitionskosten) belaufen sich auf
ca. 175,7 Mio. Euro, von denen 11,6 Mio. Euro vom Bund,
29,0 Mio. Euro von den Ländern und 135,1 Mio. Euro von
den Kommunen zu tragen sind. Bei einer Abschreibung die-
ser Kosten über die übliche Nutzungsdauer der Anlagen
werden die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
im Jahr 2012 durch diese Investitionen voraussichtlich mit
maximal 15,3 Mio. Euro kapitalgebundenen Mehrkosten
und 900 000 Euro betriebsgebundenen Mehrkosten belastet.

Zugleich werden Kosten für fossile Brennstoffe in Höhe
von 12,1 Mio. Euro eingespart. Daraus ergibt sich im Jahr
2012 eine maximale Gesamtbelastung (Differenzkosten)
von ca. 4,1 Mio. Euro. Davon entfallen ca. 250 000 Euro
(6,1 Prozent) auf den Bund, ca. 540 000 Euro (13,3 Prozent)
auf die Länder und ca. 3,28 Mio. Euro (80,6 Prozent) auf
die Kommunen. Kommunen, die sich in einer Haushalts-
notlage befinden, werden von der Nutzungspflicht befreit.

2. Vollzugsaufwand

Für die Einrichtung eines Registers für Herkunftsnachweise
werden Personalkosten und Sachmittelkosten beim Um-
weltbundesamt entstehen.

Durch die Änderung der Energiestatistik entstehen erstens
beim Statistischen Bundesamt einmalige Ausgaben in Höhe
von 25 800 Euro und zweitens bei den statistischen Ämtern
der Länder einmalige Ausgaben in Höhe von 1 730 Euro so-
wie jährliche Mehrausgaben in Höhe von durchschnittlich
30 730 Euro.

3. Veranschlagung der Bundesmittel

Die Kosten für den Bund (einschließlich Personalkosten)
werden von den betroffenen Ressorts im Rahmen der für

Drucksache 17/4896 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ihre Einzelpläne geltenden Finanzplanansätze gedeckt. Ein
Ausgleich für zusätzliche (Plan-)Stellen im Personalhaus-
halt wird angestrebt.

Sonstige Kosten

Durch die Herkunftsnachweisverordnung können Kosten
für die Wirtschaft entstehen; diese Kosten werden im Rah-
men des entsprechenden Verordnungsverfahrens geprüft
und dargestellt.

Kosten für Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft
können grundsätzlich zwar auch durch die Vorbildfunktion
öffentlicher Gebäude entstehen, sofern die öffentliche Hand
zukünftig die Gebäude Privater für öffentliche Zwecke an-
mietet. Diese Kosten sind jedoch von der öffentlichen Hand
als Mieter dieser Gebäude zu tragen; sie sind daher bereits
in den Kosten für die öffentlichen Haushalte enthalten.

Auswirkungen auf die Einzelpreise oder das allgemeine
Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Für die Wirtschaft wird eine bestehende Informationspflicht
im Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert. Die damit ver-
bundenen jährlichen Mehrkosten werden auf 3,63 Mio.
Euro geschätzt. Durch die Änderung des Energiestatistikge-
setzes wird für die Wirtschaft eine weitere Informations-

pflicht geändert und werden fünf Informationspflichten neu
geschaffen; dadurch entstehen Bürokratiekosten von
4 900 Euro pro Jahr.

Für Bürgerinnen und Bürger wird eine neue Informations-
pflicht im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eingeführt.
Dies betrifft ca. 12 000 Personen pro Jahr. Die daraus
resultierenden bürokratischen Belastungen werden auf
0,25 Stunden pro Fall geschätzt; hinzu kommen Kosten für
die Übermittlung an die Behörde.

Für die Verwaltung wird eine neue Informationspflicht für
die Verwaltung im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ein-
geführt. Zwei bestehende Informationspflichten werden ge-
ändert.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor-
gelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 23. Februar 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bernhard Schulte-Drüggelte
Berichterstatter

Sören Bartol
Berichterstatter

Heinz-Peter Haustein
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

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