BT-Drucksache 17/4855

Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung gesetzlich fixieren

Vom 23. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4855
17. Wahlperiode 23. 02. 2011

Antrag
der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger,
Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg),
Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle,
Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung gesetzlich fixieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Streitbeilegung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen im Rahmen
privatrechtlich organisierter Schlichtungseinrichtungen ist ein wichtiger Beitrag
zur Rechtsdurchsetzung. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-
drucksache 17/4632) jüngst erklärt, dass sie eine Schlichtung für vorzugswürdig
hält.

Zu den schlichtenden Einrichtungen zählt unter anderem die Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp). Der satzungsgemäße Zweck der
söp umfasst bereits jetzt die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung
zwischen Verkehrsunternehmen und ihren Kunden. Dabei wird nicht zwischen
den verschiedenen Verkehrsträgern unterschieden, da der söp sowohl Verbände
der Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene und
in der Luft als auch Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs beitreten
können. Insofern bestehen keine Zweifel an der Eignung der söp.

Die söp ist in besonderem Maße geeignet, den Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP zu erfüllen. Danach wird „Die Einrichtung einer unabhän-
gigen, übergreifenden Schlichtungsstelle für die Verkehrsträger Bus, Bahn,
Flug und Schiff (…) gesetzlich verankert.“

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Teilnahme aller Verkehrsträger an der
verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung unter dem Dach der söp sicherstellt.
Berlin, den 22. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/4855 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre Rechte verkehrsträgerübergrei-
fend durchsetzen können. Neben gesetzlich definierten Fahr- und Fluggastrech-
ten und der Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung ist die Schlichtung
für Verkehrsteilnehmer eine wichtige Ergänzung bei der niedrigschwelligen
Klärung von streitigen Sachverhalten im Personenverkehr. Sowohl für Unter-
nehmen als auch für die Reisenden hat sich dieses Verfahren der außergericht-
lichen Streitbeilegung bewährt. Es erhöht die Servicequalität der teilnehmen-
den Unternehmen und führt zu mehr Kundenzufriedenheit.

Seit Dezember 2009 gibt es dafür die söp. Die söp ist verkehrsträgerübergrei-
fend konzipiert und bemüht sich durch diverse Angebote an die Verkehrsträger,
diesem Anspruch gerecht zu werden. Während nahezu alle Bahnunternehmen
und auch vermehrt Nahverkehrsanbieter, wie zum Beispiel die BVG, als Träger
der söp die Vorteile dieses Verfahrens anerkennen, weigern sich die Flugunter-
nehmen. Die Verbraucherschutzminister der Länder votierten aufgrund des be-
sonders hohen Beschwerdepotenzials bei Flugreisen bereits am 17. September
2010 – einstimmig – für eine verpflichtende Teilnahme der Fluggesellschaften
bei der söp.

Eine unabhängige und verkehrsträgerübergreifende Streitbeilegung in einer
einzigen Schlichtungsstelle ist für ein zeitnahes Ergebnis im Sinne der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher wichtig. Für eine verkehrsträgerübergreifende
Lösung sprechen neben intermodalen Angeboten, wie zum Beispiel rail-and-
fly-tickets, vor allem die Neutralität gegenüber den verschiedenen Verkehrsträ-
gern sowie betriebswirtschaftliche Skaleneffekte, die die Kosten für eine
Schlichtung so niedrig wie möglich halten. So sind Overheadkosten bei einer
zentralen Stelle deutlich geringer, als wenn man verschiedene, sektorspezi-
fische Stellen einrichtet. Zugleich steigen aber Effizienz und Effektivität von
Werbemaßnahmen. Das wichtigste Argument sind dabei die Verbraucherinnen
und Verbraucher: Sie sollten sofort wissen, an wen sie sich mit Verbraucherbe-
schwerden richten können – ganz unabhängig davon, welchen Verkehrsträger
sie nutzen.

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