BT-Drucksache 17/457

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31.Dezember 2009

Vom 19. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/457
17. Wahlperiode 19. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Jens Petermann, Frank
Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2009

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
daten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten oder (noch)
nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrecht-
lichen Status sind hingegen nicht oder nur schwer verfügbar.

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2008 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/8321) geht her-
vor, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten
Flüchtlinge von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch etwa 125 000 im Jahr
2007 gesunken ist. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge
und Asylsuchenden sank im entsprechenden Zeitraum von knapp 650 000 auf
nur noch etwa 155 000 Personen. Beide Gruppen haben sich seitdem noch ein-
mal verkleinert.

Zum Stand 31. Dezember 2008 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12029) lebten
weiterhin knapp 25 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutz-
status in Deutschland, sowie etwa 4 500 Personen infolge einer individuellen
Härtefallentscheidung nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bun-
desrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (§ 3
des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG) lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik

Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weni-
ger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

Drucksache 17/457 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2,
3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten zum
Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch
nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-
der?

4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-
rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum Stand 31. Dezem-
ber 2009 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist, und
über welchen Aufenthaltsstatus verfügten sie (bitte auch nach widerrufenem
Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

7. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren und jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Auf-
nahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härte-
fallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der ge-
setzlichen „Altfallregelung“ nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Er-

werbstätigkeit noch nicht gesichert war?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/457

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, nachdem sie
zuvor bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1
Satz 1 AufenthG waren?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 2 Satz 1 AufenthG als volljährige Kinder erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?

f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m.
§ 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige nach Ausreise ihrer
Eltern erhalten?

(Bei den Buchstaben a bis f bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten
Herkunftsländern differenzieren und angeben, wo es Differenzen zwischen
den Angaben der Bundesländer und den Daten des Ausländerzentralregis-
ters – AZR – gibt, und inwieweit es Teilmengen zu Frage 7 gibt.)

12. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach länger gedulde-
tem Aufenthalt bzw. wegen Unzumutbarkeit der Ausreise nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufent-
halt seit mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht und zehn Jahren und
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren; inwieweit gibt es Teilschnittmengen zu Frage 6?)?

14. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchenden
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flücht-
lingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum Stand 31. Dezem-
ber 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16. Wie viele Personen waren zum Stand 31. Dezember 2009 im AZR erfasst,
die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestat-
tung besaßen?

a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

b) Wie viele dieser Personen hatten einen Antrag auf Erteilung eines Aufent-
haltstitels gestellt (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele in Deutschland lebende Personen waren nach § 15 ff. der
Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
(bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-

republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als

Drucksache 17/457 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sechs Jahren, nach Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?

18. Warum wird die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Per-
sonen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG
erteilt wurde, im AZR nicht erfasst; soll dies gegebenenfalls geändert wer-
den, und über welche sonstigen Angaben oder Einschätzungen zur Zahl der
in Deutschland lebenden Opfer von Menschenhandel verfügt die Bundes-
regierung?

19. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
erteilt wurde, und auf welchen konkreten politischen Entscheidungen beruht
dies (bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?

20. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Num-
mer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum Stand
31. Dezember 2009 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezem-
ber 2009 bzw. im Jahr 2009 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheits-
rechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum Stand
31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2009
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2009 die Zustimmung zur Be-
schäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum
Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 bzw. waren zum Stand 31. De-
zember 2009 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zum Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

21. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundes-
republik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
(bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die Teilgrup-
pen in den Buchstaben a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a
AufenthG und hinsichtlich der Zahl der entsprechenden Ablehnungen
machen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der erteilten Aufenthalts-
erlaubnisse entsprechend der Neuregelung des § 18a AufenthG?

Berlin, den 19. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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