BT-Drucksache 17/4397

Neonazistische Blood-and-Honour-Netzwerk

Vom 12. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4397
17. Wahlperiode 12. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Neonazistisches Blood-and-Honour-Netzwerk

Blood&Honour (B&H) ist ein international agierendes Netzwerk in der neona-
zistischen Skinhead-Szene, das Rechtsrockkonzerte und den Vertrieb neonazis-
tischer Musik organisiert. B&H vertritt die Ideologie von der globalen Domi-
nanz der weißen Rasse und den Kampf für deren Erhaltung. Das Netzwerk
wurde in den 80er-Jahren in Großbritannien unter maßgeblicher Beteiligung
von Ian Stuart Donaldson (1993 verstorben), dem Sänger der Nazi-Band
„Skrewdriver“ gegründet. Der Name knüpft bewusst an die Parole „Blut und
Ehre“ der Hitler-Jugend an, die sich auch in der Begründung der Nürnberger
Rassegesetze findet. Die als Symbol von B&H verwendete Triskele – ein drei-
zackiges Hakenkreuz – ist an das Logo der militant-rechtsextremen „Afrikaner
Weerstandsbeweging“ aus Südafrika angelegt, die für eine Beibehaltung der
Apartheid kämpfte.

Mit „Combat 18“ – die Zahl steht für den ersten und achten Buchstaben des
Alphabets und damit für die Initialen von Adolf Hitler – verfügt B&H zudem
über einen „bewaffneten Arm“. Ein Schwerpunkt der Aktivität von B&H und
der „Division 28“ besteht in der Koordination von Neonazi-Bands und der Ver-
anstaltung entsprechender Konzerte.

Die 1994 gegründete deutsche Division von B&H wurde gemeinsam mit ihrer
Jugendorganisation White Youth im September 2000 durch das Bundesministe-
rium des Innern verboten. Unter dem Namen „Division 28“ – die Zahlen stehen
für die Buchstaben B und H – arbeitet zumindest ein Teil des Netzwerks weiter
und setzt auch gewaltsam seinen Alleinvertretungsanspruch als „Erbfolgerin“
von B6H gegen Konkurrenten im rechtsextremen Milieu durch.

Am 7. März 2006 gab es Polizeirazzien in 119 Wohnungen und Geschäfts-
räumen von 80 Neonazis, die im Verdacht standen, die verbotene deutsche
Division des B&H-Netzwerkes fortzuführen. Neben rechtsextremen Propa-
gandamaterial wurden auch Waffen beschlagnahmt. Aus dem B&H-Netzwerk
kommende Gruppen und Einzelpersonen haben nach Recherchen des Antifa-
schistischen Infoblatts AIB enge Kontakte mit dem Rocker- und dem Rotlicht-
milieu. Ende August 2008 gelangten antifaschistische Aktivisten in den Besitz
einer Kopie eines der internationalen B&H-Internetforen mit fast 32 000 regist-
rierten Nutzern und veröffentlichten diese Daten im Internet.

Drucksache 17/4397 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit sind der Bundesregierung Aktivitäten der deutschen Division von
Blood&Honour seit ihrem Verbot im September 2000 bekannt (bitte diffe-
renzieren nach)

a) Musikveranstaltungen,

b) Medien und Propaganda,

c) Auftritten bei Aufzügen und Veranstaltungen?

2. Inwieweit sieht die Bundesregierung Division 28 als Nachfolgestruktur der
verbotenen deutschen Division von B&H an?

a) Wie viele Mitglieder und Gruppen umfasst die Division 28?

b) Welche Aktivitäten gehen von der Division 28 aus?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit Mitglieder der Division 28 in
einschlägige Straftaten verwickelt waren?

3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme deutscher
Neonazis an Aktivitäten oder Versammlungen von B&H im Ausland (bitte
Ort, Datum, Art der Aktivität, Veranstalter und deutsche Teilnehmer ange-
ben)?

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Combat 18?

a) In welchen Ländern bestehen Strukturen von Combat 18?

b) Wie viele Personen gehören Combat 18 in Deutschland an?

c) Welche Aktivitäten gehen von Combat 18 in Deutschland aus?

d) Inwieweit schätzt die Bundesregierung Combat 18 als rechtsterroristische
Organisation ein?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Wehrsportübungen, die
von B&H oder ihren deutschen Tarn- und Nachfolgeorganisationen organi-
siert werden

a) in Deutschland sowie

b) im Ausland unter Beteiligung deutscher Neonazis?

6. Welche Erkenntnisse brachten die Großrazzien bei mutmaßlichen B&H-Ak-
tivisten am 7. März 2006?

a) Welche Hinweise ergaben sich auf eine Weiterexistenz von B&H in
Deutschland nach dem Verbot im Jahr 2000?

b) Wie viele Anklageerhebungen gegen mutmaßliche B&H-Aktivisten gab
es nach den Razzien, was waren die Anklagepunkte, und wie gingen die
Verfahren aus?

7. Welche Musikgruppen oder Musiker in Deutschland gehören nach Kenntnis
der Bundesregierung dem B&H-Netzwerk bzw. einer seiner Nachfolge-
oder Tarnorganisationen an?

8. Welche Labels in Deutschland gehören nach Kenntnis der Bundesregierung
dem B&H-Netzwerk bzw. einer seiner Nachfolge- oder Tarnorganisationen
an?

9. Welche Versandbetriebe und Ladengeschäfte in Deutschland gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung dem B&H-Netzwerk bzw. einer seiner Nach-
folge- oder Tarnorganisationen an?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4397

10. Inwieweit hat die deutsche Division von B&H bzw. ihrer Tarn- und Nach-
folgeorganisationen ihre Infrastruktur zur Produktion und zum Vertrieb von
Rechtsrock sowie ihrer eigenen Medien ins Ausland verlagert?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung des
internationalen B&H-Netzwerks an dem seit 2005 bereits dreimal in
Thüringen veranstalteten Rechtsrockfestival „Fest der Völker“?

12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen
B&H bzw. einer seiner Nachfolge- oder Tarnorganisationen und der NPD?

a) Inwieweit sind B&H-Aktivisten als Mitglieder, Funktions- oder Man-
datsträger der NPD in Erscheinung getreten?

b) Inwieweit haben sich NPD-Mitglieder an B&H-Aktivitäten im Ausland
beteiligt?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Auftritt von
Musikern aus dem B&H-Spektrum bei Veranstaltungen der NPD?

d) Inwieweit werben NPD-Medien für Musiker und Labels aus dem B&H-
Milieu?

e) Inwieweit vertreibt die NPD CDs aus dem B&H-Milieu?

13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Kontakte von B&H
oder seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen in Deutschland zur
Rockerszene?

a) Mit welchen Rockerclubs (MC) bestehen Kontakte und welcher Art
sind diese Kontakte?

b) Inwieweit gab es gemeinsame Konzertveranstaltungen von B&H bzw.
seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen und Rockerclubs?

c) Inwieweit nutzt B&H bzw. seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen
Räumlichkeiten oder Gelände von Rockerclubs?

14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte von B&H
oder seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen in Deutschland zum Rot-
lichtmilieu bzw. zur organisierten Kriminalität?

15. Welche ausländischen Blood&Honour-Divisionen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb des Bundesgebietes in Erscheinung getreten?

16. Über wie viele Divisionen mit wie vielen Mitgliedern verfügt Blood&Ho-
nour nach Erkenntnissen der Bundesregierung international?

17. In welchen Ländern außer der Bundesrepublik Deutschland wurden
Blood&Honour oder Teile davon verboten?

Berlin, den 12. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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