BT-Drucksache 17/4376

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2010

Vom 5. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4376
17. Wahlperiode 05. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Petra Pau, Jens
Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion
DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2010

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
daten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten
oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem auf-
enthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar.

Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten Flücht-
linge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) ist von über 200 000
im Jahr 1997 auf nur noch gut 119 000 zum Stand 31. Dezember 2009 gesunken
(vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/642). Die Zahl der (noch) nicht
anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank im entsprechen-
den Zeitraum nochmals stärker von knapp 650 000 auf nur noch gut 139 000
Personen.

Zum Stand 31. Dezember 2009 lebten weiterhin knapp 25 000 Menschen mit ei-
nem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sowie knapp 5 000 Per-
sonen infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Etwa 73 000 Personen verfügten Ende 2009 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge politischer Aufnahme- oder Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1
AufenthG, § 104a AufenthG), knapp 48 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts
und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), weitere gut
14 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25
Absatz 4 AufenthG).

Über 200 000 Menschen sind als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehe-
maligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundes-
republik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr

oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

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2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlin-
ge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG) i. V. m. § 60 Absatz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Ab-
satz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) leb-
ten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jah-
ren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundes-
länder?

4. Bei wie vielen der in Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufs-
verfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2010
anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Sta-
tus differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anord-
nung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jah-
ren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

8. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeer-
klärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4376

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig
durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG „auf Probe“ bzw. – wie in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1539
hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG erhal-
ten?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch min-
derjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjäh-
rige erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m.
§ 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zu-
sage einer Ausreise der Eltern erhalten?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember
2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1
bzw. 2 differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

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18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

Auf welchen konkreten politischen Entscheidungen beruht dies und wie ist
die Regelung, von der jedenfalls zum Stand 31. Dezember 2009 noch kein
Gebrauch gemacht worden war, nach Auffassung der Bundesregierung zu
bewerten, und welcher Handlungsbedarf erwächst hieraus gegebenenfalls?

19. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2010 im Ausländerzentral-
register (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen?

a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

b) Was ist zum Status oder aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen
Person zu sagen (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

20. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember
2010 nach § 15 ff. der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Auf-
enthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

21. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2010 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach den Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Num-
mer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG: illegale Einreise/Aufent-
halt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2010 im AZR erfasst,
und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bun-
desrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezem-
ber 2010 bzw. im Jahr 2010 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicher-
heitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2010 die Zustimmung zur Be-
schäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2010 bzw. waren zum 31. Dezember
2010 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4376

23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bun-
desländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die Teilgrup-
pen zu den Buchstaben a, b und c des § 18a Absatz 1 Nummer 1
AufenthG machen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der erteilten Aufenthalts-
erlaubnisse infolge der seit 2009 geltenden Neuregelung des § 18a
AufenthG?

24. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, darunter wie viele Personen mit ausländischer Staatsangehö-
rigkeit, wie viele aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie
viele Drittstaatsangehörige und wie viele türkische Staatsangehörige?

Berlin, den 3. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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