BT-Drucksache 17/4318

Zerstörung von Beduinendörfern im Negev

Vom 17. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4318
17. Wahlperiode 17. 12. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annette Groth, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.

Zerstörung von Beduinendörfern im Negev

Etwa die Hälfte der 170 000 Beduinen in Israel lebt in 46 Dörfern in der Negev-
Wüste, im Süden Israels. Die meisten dieser Dörfer sind vom israelischen Staat
nicht anerkannt und werden von der israelischen Regierung als „illegal“ be-
zeichnet. Daher wird die Infrastruktur in diesen Dörfern vom Staat nicht aus-
gebaut, was dazu führt, dass wesentliche Dienstleistungen in den Bereichen
Wasser- und Stromversorgung, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Bildung und
Gesundheit fehlen. Beduinen dieser Dörfer leben daher unter Dritte-Welt-Bedin-
gungen in einem Erste-Welt-Staat, so die israelische Vereinigung für Bürger-
rechte in Israel.

Während die israelische Regierung jüdischen Staatsbürgern, insbesondere Neu-
einwanderinnen/Neueinwanderern, Anreize gewährt, in der Negev-Wüste anzu-
siedeln, ist sie bestrebt, die Beduinen aus dem Negev in sieben neue Sammel-
städte umzusiedeln. Diese Politik negiert die Bedürfnisse der beduinischen Be-
völkerung und ihr Recht auf ihr Land, ihre Kultur und ihre traditionelle Lebens-
weise. Auch das Menschenrechtskomitee des Zivilpakts der Vereinten Nationen
hat sich in seinen abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung des Zivilpakts
in Israel am 29. Juli 2010 mit Sorge zu der gewaltsamen Räumung von Bedui-
nendörfern im Negev geäußert und von der israelischen Regierung gefordert,
das Recht der Beduinen auf das Land ihrer Vorfahren und auf staatliche Infra-
struktur sowie ihre traditionellen landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen anzu-
erkennen. Auch Human Rights Watch beklagt diese demographische Politik für
die Negev-Wüste als „systematisch diskriminierend“.

Die Beduinen in den „nicht anerkannten“ Dörfern leben in ständiger Angst vor
Räumung und Zerstörung. Israelische Menschenrechtsorganisationen fürchten
eine neue Welle der Zerstörung dieser Dörfer. Das Beduinendorf Al-Arakib, we-
nige Kilometer nördlich von Beersheba, wurde am 27. Juli 2010 durch Angriffe
auf Wohn- und Arbeitsunterkünfte, Stallungen, Felder und Olivenhaine der
300 Bewohner weitgehend zerstört. Die Bewohner begannen umgehend mit den
Wiederaufbauarbeiten. Am 6. August 2010 fiel das Dorf einer zweiten Zerstö-
rung zum Opfer. Dabei wurden die Bewohner misshandelt und zum Teil festge-
nommen. Auch das Knesset-Mitglied Taleb Al-Sana, ein israelischer Rechtsan-

walt beduinischer Herkunft, der gegen den Abriss des Dorfes protestiert hatte,
wurde so misshandelt, dass er in ein Krankenhaus eingewiesen werden musste.
Mehrere Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten wurden misshandelt, da sie
sich mit den Dorfbewohnerinnen/-bewohnern solidarisiert hatten. Wie die meis-
ten „nicht anerkannten“ Dörfer, führt das Dorf Al-Arakib einen Rechtsstreit mit
der israelischen Regierung um das Eigentumsrecht des Gebietes um Al-Arakib,
der zum Zeitpunkt der Zerstörung noch nicht entschieden war. Insgesamt wurde

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das Dorf bislang (Stand: 29. November 2010) siebenmal zerstört. Israelische
und palästinensische Menschenrechtsorganisationen hatten sich am 3. Oktober
2010 an die israelische Regierung gewandt, mit der Bitte, die aggressive Vertrei-
bungspolitik zu beenden und stattdessen eine politische Lösung zu finden, die
die verfassungsmäßigen Rechte der Beduinen, insbesondere die Rechte auf
Würde, Gleichheit und Eigentum, achtet. Amnesty International appellierte im
November 2010 an die internationale Gemeinschaft, Druck auf die israelische
Regierung auszuüben, um eine weitere Zerstörung von Al-Arakib zu verhindern
und die israelische Regierung dazu zu bewegen, die beduinischen Dörfer und
ihre rechtlichen Ansprüche anzuerkennen.

Auf dem Gebiet von Al-Arakib soll nun, wenn es nach dem Willen der israeli-
schen Regierung geht, ein Wald entstehen. Er ist Teil des vom Jüdischen Natio-
nalfonds e. V. (JNF) betriebenen Aufforstungsprojekts im Negev. Ihm wurde das
Land übertragen obschon vor Gericht die Besitzverhältnisse nicht entschieden
sind. Der Staat kontrolliert in Israel 93 Prozent des Landes. Das Land gehört ent-
weder direkt dem Staat oder quasi-staatlichen Körperschaften, zu denen auch
der JNF zählt. Verwaltet wird das vom Staat kontrollierte Land von der staat-
lichen Körperschaft Israel Land Administration (ILA). Der JNF besitzt direkt
13 Prozent des Landes, hat aber über seine Mitgliedschaft im ILA de facto Ein-
fluss auf die 93 Prozent des vom Staat kontrollierten Landes. Darüber hinaus ist
der JNF das einzige Organ in Israel, das befugt ist, Aufforstungsarbeiten im gan-
zen Land durchzuführen. Der Großteil des JNF-Landes gehörte früher palästi-
nensischen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen, die in der Zeit zwischen 1949
und 1953 nach dem Absentees Property Law enteignet worden waren. Das
Mandat des JNF ist explizit, Land nur an jüdische Bürgerinnen/Bürger und Neu-
einwanderinnen/Neueinwanderer zu vergeben. Nach dem am 3. August 2009
verabschiedeten Israel Land Administration Law droht die weitere Enteignung
palästinensischen Lands, insbesondere für die beduinische Bevölkerung des
Negev: Etwa 50 000 bis 60 000 Dunams (1 Dunam entspricht 1000 qm) Land
werden vom JNF an den Staat übertragen, hauptsächlich in den Städten. Im
Gegenzug erhält der JNF Land im Negev und Galiläa, um es für jüdische Sied-
lungen und Erholungsbereiche für jüdische Bürgerinnen/Bürger zu erschließen
und dafür die „nicht anerkannten“ Beduinendörfer zu zerstören. Nach Aus-
sagen von Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights in Israel, ist für
palästinensische Bürgerinnen/Bürger in Israel etwa 80 Prozent des Landes auf-
grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit für Kauf oder Pacht gesperrt.

Auch aus ökologischen Gründen steht die „Begrünungspolitik“ des JNF im
Negev unter Kritik von Umweltexperten. Im Gegensatz zur beduinischen Bevöl-
kerung, die das Land entsprechend den klimatischen Bedingungen nutzt, pflanze
der JNF in erster Linie nicht einheimische Pflanzen an, die viel mehr Wasser
benötigten und ernsthafte und unwiderrufliche Schäden an Natur und Umwelt
hervorriefen. Von den verheerenden Waldbränden im Carmel nahe der Stadt
Haifa zu Beginn des Monats Dezember 2010 waren vor allem die vom JNF ge-
pflanzten Parks aus leicht brennbaren Pinienwäldern betroffen. Experten des
Mount Carmel Research Center an der Universität Haifa warnen davor, neue
Bäume zu pflanzen, um die natürliche Regeneration des Ökosystems zu ermög-
lichen und eine erneute Brandgefahr zu minimieren. Vertreter des JNF hingegen
haben bereits 1 Mio. US-Dollar mobilisiert, um die Fläche schnellstmöglich
wieder zu bepflanzen. Dazu erklärte Omri Gal, Sprecher der Israel Nature and
Parks Authority, die die Carmel-Region verwaltet, dass das Ziel seiner Behörde
der Naturschutz sei, während der JNF eine politische Agenda verfolge. Auch die
2003 vom israelischen Gerichtshof gestoppte Politik, die Dorfbewohner durch
Sprühen von Chemikalien auf Felder, aber auch auf Dörfer, zu vertreiben, steht
in krassem Widerspruch zu einer ökologischen Zielsetzung. Am 3. März 2010

erklärte der israelische Landwirtschaftsminister öffentlich in der Knesset, dass

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primäres Ziel der Aufforstung im Negev die Inbesitznahme des Landes sei und
dass die Bäume später vielleicht wieder ausgerissen würden.

Das Gebiet von Al-Arakib soll nun dem „Wald der Botschafter“ zugeschlagen
werden, der zum Aufforstungsprojekt im Lahav-Gebiet gehört. Zu diesem Auf-
forstungsprojekt gehört auch der „Wald der deutschen Länder“, der ein Symbol
der Freundschaft zwischen Deutschland und Israel sein soll. Der JNF wirbt für
die Waldprojekte in Deutschland um Spenden. Da der JNF als gemeinnütziger
Verein registriert ist, können Spenden von der Steuer abgesetzt werden. Deut-
sche Politiker, Kirchengemeinden sowie Städte und Gemeinden unterstützen mit
ihren Spenden die Aufforstungsprojekte im Lahav-Gebiet und somit die Vertrei-
bung der Bewohnerinnen/Bewohner von Al-Arakib.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über anhängige Strafver-
fahren gegen die an der Zerstörung am 27. Juli 2010 beteiligten 1300 Polizis-
ten vor, von denen sich viele nicht ausgewiesen und ihre Gesichter ver-
mummt hatten?

2. War nach Auffassung der Bundesregierung die während der Zerstörung am
27. Juli 2010 durchgeführte Beschlagnahme von Eigentum verschuldeter
Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner durch die Finanzbehörde rechtmäßig?

3. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu weiteren geplanten
Aktionen gegen Al-Arakib vor?

b) Hat die Bundesregierung sich in bilateralen Gesprächen mit der israeli-
schen Regierung für die offizielle Anerkennung des Dorfes und die Ver-
hinderung seiner Zerstörung eingesetzt?

c) Wenn nein, warum nicht?

4. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Angriffe auf
Solidaritätskundgebungen mit den Bewohnerinnen/Bewohnern von Al-
Arakib und Protestveranstaltungen gegen die Zerstörung von Al-Arakib
vor?

b) Waren die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Protestie-
renden nach Auffassung der Bundesregierung hierbei hinreichend ge-
schützt?

5. a) Hat die Bundesregierung sich vor Ort entsprechend der Leitlinien der
Europäischen Union betreffend den Schutz von Menschenrechtsvertei-
digern für die Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten und Parlamentari-
erinnen/Parlamentarier eingesetzt, die versuchten, die Dorfbewohnerin-
nen/Dorfbewohner zu schützen?

b) Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der
beduinischen Bevölkerung von Al-Arakib im israelischen Rechtssystem, ihre
Rechte auf ihr Land geltend zu machen

a) de jure und

a) de facto?

7. a) Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung bezüglich
der seit 2003 in den „nicht anerkannten“ Dörfern zerstörten Häuser vor?

b) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kompensa-
tion der Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner im Falle von Häuserzerstö-

rungen vor?

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8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verletzung der im internationalen
Recht verbrieften Menschenrechte der beduinischen Bevölkerung aus den
„nicht anerkannten“ Dörfern im Negev auf Gleichbehandlung, angemesse-
nes Wohnen, sauberes Trinkwasser, Gesundheit und Ausbildung?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die gezielte Wasserpolitik der israeli-
schen Regierung, insbesondere bezüglich der mangelhaften Wasserversor-
gung der beduinischen Bevölkerung, vor allem in den „nicht anerkannten“
Dörfern?

10. a) Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung zur Ge-
sundheitsfürsorge in den „nicht anerkannten“ Dörfern im Negev vor?

b) Welche Informationen und Zahlen liegen ihr zur Kindersterblichkeit in
den „nicht anerkannten“ Dörfern vor im Vergleich zur Kindersterblich-
keitsrate unter der palästinensischen Bevölkerung in Israel und zur jüdi-
schen Bevölkerung in Israel?

c) Woraus erklärt sich ihrer Meinung nach die hohe Kindersterblichkeits-
rate in den „nicht anerkannten“ Dörfern?

11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Repräsentation
und Entscheidungsbefugnisse von palästinensischen Bürgerinnen/Bürgern
in Planungsprozessen für palästinensische Städte, Dörfer und Stadtviertel in
Israel vor?

12. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Israel Land
Administration Law vom 3. August 2009 vor, und welche Auswirkung
hat es auf die Eigentumsrechte von palästinensischen Flüchtlingen?

b) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die fortdauernde Enteignung
von Binnenflüchtlingen und im Ausland lebenden palästinensischen
Flüchtlingen nach internationalem Recht rechtmäßig?

13. a) Hat die Bundesregierung bislang die israelische Politik, große Gebiete
im Negev aufzuforsten, dort Siedlungen und Erholungsstätten für jüdi-
sche Bürgerinnen/Bürger zu gründen und die beduinische Bevölkerung
aus ihren Dörfern zu vertreiben, in Gesprächen mit der israelischen Re-
gierung hinterfragt?

b) Wenn ja, mit welchen Vorschlägen und Kritikpunkten?

c) Wenn nein, warum nicht?

14. a) Teilt die Bundesregierung die in den Abschlussbetrachtungen des UN-
Menschenrechtskomitees des Zivilpakts vom Juli 2010 zum dritten re-
gelmäßigen Staatenbericht Israels geäußerte Besorgnis über fortgesetzte
Häuserzerstörungen und gewaltsame Vertreibungen sowie die Forderun-
gen an Israel, die Rechte der Beduinen auf ihr Land und den Erhalt ihrer
Landwirtschaft zu respektieren?

b) Wenn ja, in welcher Form wirkt die Bundesregierung darauf hin, die
israelische Regierung zur Erfüllung der Forderungen zu bewegen?

c) Wenn nein, mit welcher Begründung?

15. a) Teilt die Bundesregierung die 2007 vom UN-Komitee des Committee on
the Elimination of Racial Discrimination zur Überwachung der Imple-
mentierung der Internationalen Konvention über die Beendigung aller
Formen ethnischer Diskriminierung geäußerte Besorgnis über israelische
Verstöße gegen die Konvention sowie die Forderung des Komitees nach
Anerkennung der Siedlungs- und Landrechte der Beduinen?

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b) Wenn ja, in welcher Form hat sie dieser Besorgnis gegenüber der israeli-
schen Regierung Ausdruck verliehen und die Forderung nach Anerken-
nung der Rechte der Beduinen geltend gemacht?

c) Wenn nein, warum nicht?

16. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UN-Komitees der Con-
vention Against Torture zur Überwachung der Implementierung der In-
ternationalen Konvention gegen Folter, dass es sich bei der israelischen
Politik der Häuserzerstörungen und Vertreibung um eine Politik handelt,
die in einigen Fällen grausame, unmenschliche und entwürdigende Be-
strafung beinhaltet, die die in der Konvention verbrieften Rechte verlet-
zen?

b) Wenn ja, in welcher Form hat die Bundesregierung auf die israelische
Regierung eingewirkt, um die Verletzung der in der Konvention verbrief-
ten Rechte zu unterlassen?

c) Wenn nein, warum nicht?

17. a) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die Diskriminierung gegen
palästinensische Bürgerinnen/Bürger durch den JNF als quasi-staatliche
Körperschaft und die vom JNF mitgestaltete Vertreibung der bedui-
nischen Bevölkerung im Negev durch die israelische Regierung, einen
Verstoß gegen das internationale Recht dar?

b) Können nach Auffassung der Bundesregierung trotz eines Verstoßes ge-
gen die internationalen Menschenrechtskonventionen die Voraussetzun-
gen der Gemeinnützigkeit für den JNF bejaht werden?

18. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Ziel der Völkerver-
ständigung zu vereinen, dass deutsche Politikerinnen/Politiker, Städte und
Gemeinden ein Projekt unterstützen, dessen Ziel die Vertreibung der be-
duinischen Bevölkerung aus dem Negev ist?

19. Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung über die Un-
terstützung des vom JNF betriebenen Aufforstungsprojekts im Lahav-Ge-
biet durch Spenden deutscher Politikerinnen/Politiker, Kirchengemeinden,
Städte und Landkreise vor?

20. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass trotz der in der Eingangsbemer-
kung beschriebenen Vertreibungen und Diskriminierungen sowie der
ökologischen Schäden, der JNF die „Förderung der Allgemeinheit“ als
Kriterium der Gemeinnützigkeit entsprechend § 52 Absatz 2 Satz 1 der Ab-
gabenordnung (AO) erfüllt,

a) in Bezug auf § 52 Absatz 2 Satz 2 Nummer 13, wonach die Förderung
der Allgemeinheit gegeben ist bei der „(…) Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völker-
verständigungsgedankens“ (Antwort bitte mit Begründung),

b) in Bezug auf § 52 Absatz 2 Satz 2 Nummer 15, wonach die Förderung
der Allgemeinheit gegeben ist im Falle der „(…) Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit“ (Antwort bitte mit Begründung)?

21. Ist nach Meinung der Bundesregierung trotz der in der Eingangsbemerkung
beschriebenen Vertreibungen und Diskriminierungen sowie der ökologi-
schen Schäden die Steuerbegünstigung bei Spenden für Aufforstungspro-
jekte des JNF nach § 51 AO gegeben, wonach

a) entsprechend § 51 Absatz 2 AO die Tätigkeit der Körperschaft auch zum
Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen können

sollte (Antwort bitte mit Begründung),

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b) entsprechend § 51 Absatz 3 AO die Körperschaft nach ihrer Satzung dem
Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt (Antwort bitte
mit Begründung)?

22. Wann wurde die Feststellung der Gemeinnützigkeit des JNF in Deutschland
das letzte Mal vom Finanzamt Düsseldorf-Altstadt überprüft, und wie wurde
dabei die Tatsache bewertet, dass der JNF als quasi-staatliche Körperschaft
in seiner Satzung explizit nichtjüdische Bürger diskriminiert und an der Ver-
treibung der Beduinen aus dem Negev beteiligt ist, was nach Auffassung der
Vereinten Nationen gegen das internationale Recht verstößt?

23. Welche Informationen und kritischen Stellungnahmen liegen der Bundes-
regierung über die ökologische Nachhaltigkeit des „Waldes der deutschen
Länder“ vor?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Stellungnahmen
von israelischen Umweltexperten auf der einen und JNF auf der anderen
Seite bezüglich der Wiederbepflanzung des Carmel-Gebiets nach den Wald-
bränden Anfang Dezember 2010?

Berlin, den 17. Dezember 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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