BT-Drucksache 17/4272

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/2300, 17/2971 Nr. 1.2 - Dritter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung"

Vom 16. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4272
17. Wahlperiode 16. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/2300, 17/2971 Nr. 1.2 –

Dritter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans
„Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

A. Problem

Am 12. Mai 2004 hat das Bundeskabinett den Aktionsplan „Zivile Krisenprä-
vention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ als Referenzrahmen für
die krisenpräventive Politik der Bundesregierung verabschiedet. Die Bundesre-
gierung hat sich im Aktionsplan verpflichtet, auf der Grundlage regelmäßiger
Sitzungen des Ressortkreises Zivile Krisenprävention dem Deutschen Bundes-
tag alle zwei Jahre über die Umsetzung des Aktionsplans zu berichten sowie
eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der
Krisenprävention vorzunehmen. Der bisher als Kompendium angelegte Bericht
lässt eine politische Schwerpunktsetzung vermissen; Zwischenberichte zu
Schwerpunktthemen könnten diese Funktion übernehmen.

B. Lösung

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/4272 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle in Kenntnis der Unterrichtung auf Bundestagsdrucksache
17/2300 beschließen, folgende Entschließung anzunehmen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Form der Berichterstattung zum
Aktionsplan zu ändern:

Der bisher als Kompendium angelegte Bericht soll zwar erhalten bleiben, aber
nur noch alle vier Jahre erscheinen, damit das Parlament in der Lage ist, lang-
fristige Entwicklungen nachzuvollziehen. In dem Bericht sollen zum einen die
strategischen Ziele der Bundesregierung dargelegt, Schwerpunkte benannt und
zum anderen Maßnahmen erläutert werden.

In den drei dazwischen liegenden Jahren sollen Zwischenberichte zu Schwer-
punktthemen erstellt werden, damit politische Zielsetzungen deutlicher sichtbar
werden. Die in den jeweiligen Zwischenberichten aufzugreifenden Themen sol-
len zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung vereinbart
werden. Dabei soll auch der Unterausschuss Zivile Krisenprävention und ver-
netzte Sicherheit das Recht haben, Schwerpunktthemen für die Zwischenberichte
zu benennen.

Alle Berichte müssen zuerst dem Parlament zur Verfügung gestellt werden. Bei
einer frühzeitigen Einbindung des Beirats Zivile Krisenprävention muss die
Bundesregierung die Vertraulichkeit im Vorfeld der Einbindung des Parlaments
sicherstellen.

Anschließend sollen diese öffentlich vorgestellt werden und den Nichtregie-
rungsorganisationen, Friedensforschungsinstituten und Think Tanks zur Stellung-
nahme übersandt werden.

In einem zeitlichen Abstand von etwa drei Monaten danach sollen alle diese
Stellungnahmen mit einer Würdigung durch die Bundesregierung als Gesamt-
vorlage dem Bundestag für die weitere Ausschussberatung zugeleitet werden.“

Berlin, den 15. Dezember 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Edelgard Bulmahn
Berichterstatterin

Joachim Spatz
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4272

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Edelgard Bulmahn, Joachim
Spatz, Stefan Liebich und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 17/2300 mit Drucksache 17/2971 Nr. 1.2 vom
17. September 2010 zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Vertei-
digungsausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung sowie dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 17/2300 in seiner 18. Sitzung am 29. September 2010
dem Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte
Sicherheit zur gutachtlichen Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Verteidigungsausschuss hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 17/2300 in seiner 65. Sitzung am 1. Dezember 2010 be-
raten und empfiehlt Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Unterrichtung auf Drucksache 17/2300 in seiner
27. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Unterrichtung auf Drucksache 17/2300 in seiner
25. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt ein-
stimmig Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Unterrichtung auf Drucksache 17/2300
in seiner 19. Sitzung am 27. Oktober 2010 beraten und emp-
fiehlt Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Unterrichtung auf Drucksache 17/2300 in sei-
ner 25. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

Der Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte
Sicherheit hat die Unterrichtung auf Drucksache 17/2300 in
seiner 8. Sitzung am 13. Dezember 2010 gutachtlich beraten
und empfiehlt:

1. die Bundestagsdrucksache 17/2300 zur Kenntnis zu neh-
men;

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Form der Be-
richterstattung zum Aktionsplan zu ändern:

Der bisher als Kompendium angelegte Bericht solle zwar
erhalten bleiben, aber nur noch alle vier Jahre erscheinen,
damit das Parlament in der Lage sei, langfristige Entwick-
lungen nachzuvollziehen. In dem Bericht sollen zum
einen die strategischen Ziele der Bundesregierung dar-
gelegt, Schwerpunkte benannt und zum anderen Maß-
nahmen erläutert werden.

In den drei dazwischen liegenden Jahren sollten Zwi-
schenberichte zu Schwerpunktthemen erstellt werden, da-
mit politische Zielsetzungen deutlicher sichtbar werden.
Die in den jeweiligen Zwischenberichten aufzugreifenden
Themen sollen zwischen dem Deutschen Bundestag und
der Bundesregierung vereinbart werden. Dabei soll auch
der Unterausschuss Zivile Krisenprävention und ver-
netzte Sicherheit das Recht haben, Schwerpunktthemen
für die Zwischenberichte zu benennen.

Alle Berichte müssen zuerst dem Parlament zur Verfü-
gung gestellt werden. Bei einer frühzeitigen Einbindung
des Beirats Zivile Krisenprävention muss die Bundesre-
gierung die Vertraulichkeit im Vorfeld der Einbindung des
Parlaments sicherstellen.

Anschließend sollten diese öffentlich vorgestellt werden
und den Nichtregierungsorganisationen, Friedensfor-
schungsinstituten und Think Tanks zur Stellungnahme
übersandt werden.

In einem zeitlichen Abstand von etwa drei Monaten da-
nach sollen alle diese Stellungnahmen mit einer Würdi-
gung durch die Bundesregierung als Gesamtvorlage dem
Bundestag für die weitere Ausschussberatung zugeleitet
werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 17/2300 in seiner 25. Sitzung am 15. Dezember 2010
beraten und empfiehlt die Kenntnisnahme und Annahme
einer Entschließung des Auswärtigen Ausschusses zu der
Unterrichtung auf Drucksache 17/2300 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Berlin, den 15. Dezember 2010

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Edelgard Bulmahn
Berichterstatterin

Joachim Spatz
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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