BT-Drucksache 17/4167

Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 über den bezahlten Bildungsurlaub

Vom 10. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4167
17. Wahlperiode 10. 12. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler,
Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 über den bezahlten Bildungsurlaub

1974 nahm die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) das ILO-Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub an, welches
am 23. September 1976 in Kraft getreten und am 30. November 1976 von der
Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Damit hat sich die Bundes-
republik Deutschland völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Gewährung
von bezahltem Bildungsurlaub durch die Gesetzgebung, Gesamtarbeitsverträge
und Schiedssprüche sicherzustellen.

In vielen, aber nicht in allen Bundesländern ist der Anspruch auf bezahlten Bil-
dungsurlaub bzw. Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke durch Lan-
desgesetze geregelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen

1. Wie viele Beschäftigte haben seit 2005 bezahlten Bildungsurlaub in An-
spruch genommen (bitte differenziert nach Jahren, Bundesländern und Ge-
schlecht)?

2. In welchen zehn Branchen ist die Inanspruchnahme des bezahlten Bildungs-
urlaubs am größten?

3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die volkswirtschaftlichen sowie
betriebswirtschaftlichen Kosten und Nutzen von bezahlten Bildungsurlauben?

Wenn ja, welche?

Fragen zum ILO-Übereinkommen 140

4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verpflichtungen aus dem
ILO-Übereinkommen 140 erfüllt sind, obwohl bisher nicht alle Bundesländer
das Übereinkommen in geltendes Recht umgesetzt haben?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

5. Warum ist das 1974 ratifizierte ILO-Übereinkommen 140 noch nicht in allen
Bundesländern umgesetzt?

6. Welche Bundesländer haben das ILO-Übereinkommen 140 noch nicht umge-
setzt, und warum nicht?

Drucksache 17/4167 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. In welcher Form ist das ILO-Übereinkommen 140 in den jeweiligen Bun-
desländern umgesetzt, und wo liegen die Unterschiede bei der Umsetzung?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Kultusministeriums von Ba-
den-Württemberg, dass das ILO-Übereinkommen 140 seitens der Bundes-
republik Deutschland ratifiziert wurde und daher der Bund für die Umset-
zung Sorge zu tragen habe und dies keine Aufgabe der Bundesländer sei?

9. Was hat die Bundesregierung unternommen, damit das ILO-Übereinkom-
men 140 von allen Bundesländern umgesetzt wird, und welche Instrumente
stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Bundesländer zu ver-
pflichten, das ILO-Übereinkommen 140 umzusetzen?

10. Was haben die Bundesregierung und die Landesregierungen unternommen,
damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum, in Klein-
betrieben, im Schicht- oder Saisonbetrieb arbeitend bzw. mit Familien-
pflichten nicht vom bezahlten Bildungsurlaub ausgeschlossen werden?

11. Wurden seit 2005 Beschwerden von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberver-
bänden beim Verwaltungsrat der ILO über eine unzureichende Umsetzung
des ILO-Übereinkommens 140 in der Bundesrepublik Deutschland einge-
reicht?

Wenn ja, welcher Art waren diese Beschwerden, und welche Konsequenzen
hatten sie?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den bezahlten Bildungsurlaub vor dem
Hintergrund des Fachkräftemangels und des Konzepts des lebenslangen
Lernens?

Berlin, den 10. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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