BT-Drucksache 17/4060

zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/1152- Rettungsschirm für Kommunen - Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise

Vom 1. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4060
17. Wahlperiode 01. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1152 –

Rettungsschirm für Kommunen – Strategie für handlungsfähige Städte,
Gemeinden und Landkreise

A. Problem

In den Jahren 2007 und 2008 fanden eine Steigerung der kommunalen Ein-
nahmen und eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte statt. Diese posi-
tive Entwicklung wurde durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gestoppt. Nach
einem Überschuss von 7,6 Mrd. Euro Ende 2008 sank das kommunale Finanzie-
rungssaldo innerhalb eines Jahres um 12 Mrd. Euro. Infolge dieser Entwicklung
betrug das Finanzierungsdefizit für 2009 4,5 Mrd. Euro. Dies schränkt die
Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommunen stark ein.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, sowohl ein
kurzfristiges Programm zur Sicherstellung der elementaren Handlungsfähigkeit
der Kommunen als auch ein mittel- und langfristig wirksames Programm zur
Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung vieler Städte, Gemeinden und
Landkreise umzusetzen.

Das kurzfristige Programm soll sofortige Finanzhilfen für die Kommunen ent-
halten, während das mittel- und langfristige Programm die weitere Finanzierung
der Kommunen sowohl durch Konsolidierung der Zuschüsse an die Kommunen
als auch durch eine Neujustierung des Steuersystems, insbesondere eine Ver-
breiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, vorsehen soll.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Keine.

Drucksache 17/4060 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
von Bund, Ländern und Gemeinden werden in dem Antrag nicht beziffert.

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Vereinfachung und Abschaffung von Informations-
pflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung werden nicht mitgeteilt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4060

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1152 abzulehnen.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing Antje Tillmann Bernd Scheelen
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter

Mit den mittel- und langfristigen Maßnahmen soll die Bun- Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

desregierung

6. die Gewerbesteuer durch eine Verbreiterung der Bemes-
sungsgrundlage stabilisieren. Dazu gehört die Zurück-

hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 1. Dezember 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
Drucksache 17/4060 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Antje Tillmann und Bernd Scheelen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/1152 in seiner 34. Sitzung am
25. März 2010 beraten und dem Finanzausschuss zur feder-
führenden Beratung überwiesen. Zudem hat er beschlossen,
den Innenausschuss, den Sportausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Arbeit und
Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung, den Ausschuss für Kultur und
Medien sowie den Haushaltsausschuss mitberatend zu betei-
ligen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Aufgrund der krisenbedingten Verschlechterung der Finanz-
lage der Kommunen sei der gesamte Bereich der öffent-
lichen Daseinsvorsorge in Städten, Gemeinden und Land-
kreisen massiv gefährdet. Dies sei in starkem Maße auf
konjunkturell und strukturell bedingte Einnahmeausfälle
und Ausgabensteigerungen zurückzuführen. Die sich nach
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes selbstverwaltenden
Kommunen könnten ihren umfassenden Aufgaben und Ver-
pflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nur
dann gerecht werden, wenn ihre finanzielle Leistungsfähig-
keit kurz- und langfristig gesichert ist. Deswegen strebt der
Antrag an, zunächst ein kurzfristiges Programm zur Sicher-
stellung der elementaren Handlungsfähigkeit der Kommu-
nen durch sofortige Finanzhilfe und dann ein mittel- und
langfristig wirksames Programm zur Beseitigung der struk-
turellen Unterfinanzierung vieler Städte, Gemeinden und
Landkreise umzusetzen.

Das Kurzfristprogramm sieht u. a. vor, dass

1. die Kommunen eine vollständige Kompensation für ihre
durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstande-
nen Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. Euro pro Jahr erhal-
ten;

2. der Bund befristet auf zwei Jahre seine Beteiligung an
den Kosten der Unterkunft um drei Prozentpunkte an-
hebt;

3. auf alle beabsichtigten Vorhaben für Steuersenkungen,
die zu weiteren Belastungen der Kommunen führen wür-
den, verzichtet wird;

4. die Erfüllung der Verpflichtung der Länder, die Kommu-
nen auskömmlich zu finanzieren, sichergestellt wird;

5. kulturelle Projekte und Initiative in den Kommunen un-
terstützt werden.

Freien Berufe in die Steuerpflicht, wobei die gewerbe-
steuerlichen Anreize für Standortgemeinden zur Aus-
weisung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Ener-
gien beizubehalten und zu stärken sind;

7. die Grundsteuer weiterentwickeln, sodass eine stabile
Ertragskraft und ein praktikables Erhebungsverfahren
für die Städte und Gemeinden sichergestellt sind;

8. bei bundesgesetzlichen Regelungen mit finanziellen
Auswirkungen auf die Kommunen eine ausreichende
und dauerhafte Finanzierung sicherstellen;

9. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unter-
kunft der Kommunen an den tatsächlichen Kosten orien-
tieren und einen angemessenen Abrechnungsmechanis-
mus vereinbaren;

10. dafür Sorge tragen, dass die ungekürzte Weitergabe von
Mitteln aus dem Bundeshaushalt für kommunale Inves-
titionsmaßnahmen, Betriebsmittel und sonstige Finan-
zierungsanteile des Bundes an kommunalen Auftrags-
angelegenheiten durch die Länder erfolgt;

11. sich gegenüber den Ländern für faire Wettbewerbsrege-
lungen für öffentliche Unternehmen einsetzen;

12. verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise den Aus-
bau der Kinderbetreuung vorantreiben und die Städte-
bauförderung weiterentwickeln.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Antrag der Fraktion der SPD
auf Drucksache 17/1152 in seiner 27. Sitzung am 1. Dezem-
ber 2010 zunächst zur Beratung an den Unterausschuss
Kommunales überwiesen.

Der Sportausschuss hat den Antrag in seiner 18. Sitzung am
1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 32. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in
seiner 42. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.
nahme der Kürzungen bei der Hinzurechnung von Mie-
ten, Pachten, Leasing usw. sowie die Einbeziehung der

und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4060

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am 1. Dezember 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am
1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am
1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in
seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner
22. Sitzung am 19. Mai 2010 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der SPD
auf Drucksache 17/1152 in seiner 36. Sitzung am 1. Dezem-
ber 2010 beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag
abzulehnen.

Die Fraktion der SPD erläuterte, sie habe den Antrag im
März 2010 eingebracht. Die Lage der Kommunen sei wegen
einer von 2008 bis 2010 entstandenen finanziellen Lücke
von 20 Mrd. Euro kritisch. Daher würden die Kommunen
einen Rettungsschirm benötigen, der mit denen für Banken,
Wirtschaft und Arbeitsplätze vergleichbar sei, denn die
Kommunen seien ebenfalls systemrelevant. Der Antrag nen-
ne die Erwartungen, die an einen solchen Rettungsschirm ge-
stellt werden müssten.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
grüßten die Thematisierung der Kommunalfinanzen, beton-
ten aber, einen Rettungsschirm brauche nur, wer nicht in der
Lage sei, sich selbst zu helfen. Daher sei die Verbesserung
der Handlungsfähigkeit der Kommunen einem Rettungs-
schirm vorzuziehen. Hierzu habe die Bundesregierung die

bessere Arbeit leiste, als das dem Antrag entnommen werden
könne. Selbstverständlich würden keine Entscheidungen ge-
gen die Kommunen getroffen. Zur Kritik des Antrags am
Wachstumsbeschleunigungsgesetz erinnerten die Koalitions-
fraktionen an die damit verbundene Entlastung von Bürgern
und Unternehmen im Umfang von mehr als 22 Mrd. Euro.
Dies habe das wirkungsvollste Instrument zur Verbesserung
der Finanzlage insbesondere der Kommunen dargestellt. An-
ders als einige Oppositionsfraktionen seien die Koalitions-
fraktionen nicht der Ansicht, dass das, was der Bürger er-
wirtschaftet, dem Staat gehört. Somit sei auch der Begriff
„Steuergeschenk“ in diesem Zusammenhang Unsinn. Darü-
ber hinaus sei, wie bereits vom Bundesminister der Finanzen
angekündigt, geplant, die Kommunen nicht mit den aus dem
angekündigten Steuervereinfachungsgesetz entstehenden
Mehrkosten zu belasten.

Ferner betonten die Koalitionsfraktionen, die Situation der
Kommunen habe sich seit Einbringung des Antrags im
März 2010 wesentlich verbessert. Das Wirtschaftswachstum
liege bei 3,7 Prozent, die Arbeitslosigkeit unter 3 Millionen.
Dadurch würden Minderausgaben bei den Sozialausgaben
und Mehreinnahmen im Steuerbereich entstehen. Die Ge-
werbesteuereinnahmen der Kommunen würden bereits im
Jahre 2012 wieder das Niveau des Jahres 2008 erreichen.

Die Fraktion der SPD erwiderte, die Koalitionsfraktionen
hätten die Kommunen in dieser Legislaturperiode bereits
durch drei Gesetze mit knapp 3 Mrd. Euro belastet. Alleine
durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sei eine Belas-
tung von 1,6 Mrd. Euro entstanden. Im Folgenden sei durch
Herausnahmen bei der Gewerbesteuer weitere Belastungen
der Kommunen von 650 Mio. Euro entstanden. Außerdem
würden die Koalitionsfraktionen die Urteile des Bundes-
finanzhofs als Begründung für Aushöhlungen der Gewerbe-
steuer benutzen, obwohl andere Urteile schlicht nicht umge-
setzt worden seien. Darüber hinaus kritisierte die Fraktion
der SPD grundsätzlich, als Berechnungsgrundlage für die
Kosten der Unterkunft dienten bis zu zwei Jahre alte Daten.
Daher wirke sich dieses Instrument prozyklisch auf die
Kommunalfinanzen aus, weshalb es notwendig sei, die Zu-
schüsse des Bundes zu erhöhen. Zudem hob die Fraktion der
SPD die Stärkung der Gewerbesteuer als den wichtigsten
Punkt des Antrages hervor und erinnerte an die Aussage des
Bundesministers der Finanzen, dass die Gewerbesteuer nicht
angetastet werde.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass die Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute einräumten,
dass mit der Neuordnung der Kapitalertragsteuer für die
Kommunen immense Belastungen entstanden seien, die so
nicht gewollt gewesen seien. Allerdings könne dies keine
Entschuldigung für die Koalitionsfraktionen darstellen, heu-
te nicht zu handeln. Zudem sei die Abschaffung der Gewer-
besteuerumlage, die kurzfristig wirksam wäre, notwendig,
um die Systeme zu trennen. Dies sei auch wissenschaftlich
belegt. Alle Fraktionen seien sich einig, dass das Thema der
Kommunalfinanzen neu geordnet werden müsse. Daher un-
terstütze die Fraktion DIE LINKE. prinzipiell den Antrag,
halte ihn jedoch für nicht weitreichend genug.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte die
Bedeutung, die Kommunalfinanzen neu zu ordnen. Ein Er-
Kommission zur Reform der Gemeindefinanzierung einge-
setzt, die durch ihre wissenschaftliche Kompetenz sehr viel

gebnis wäre bis Ende 2010 nötig. Zwar habe die seinerzeit
von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 17/4060 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

getragene Bundesregierung in den Jahren 2002 und 2004
Fehler im Bereich der Kommunalpolitik gemacht. Dies sei
aber kein Grund für die jetzigen Koalitionsfraktionen, nun
keine Korrekturen vorzunehmen.

Die Bundesregierung teilte im Rahmen der Beratungen mit,
dass der Arbeitskreis „Quantifizierung“ am 18./19. Novem-
ber 2010 getagt habe und die vom Bundesministerium der
Finanzen vorgelegten Berechnungsergebnisse des Statis-
tischen Bundesamtes zu den interkommunalen Auswirkun-
gen sowohl des Prüfmodells als auch des Modells der Kom-
munalen Spitzenverbände beraten habe. Dabei hätten sich
die Vertreter des Bundes, der Länder wie auch der Kommu-
nen in diesem Arbeitskreis einvernehmlich darauf verstän-
digt, dass noch umfangreiche zusätzliche Berechnungen des
Statistischen Bundesamtes notwendig seien.

Darüber hinaus prüfe die Bundesregierung im Auftrag des
Koalitionsausschusses, ob die Kommunen stufenweise bei
den Ausgaben für soziale Leistungen, das heißt bei der
Grundsicherung im Alter und den Kosten der Unterkunft,
entlastet werden könnten. Die Bundesregierung gehe dabei
davon aus, dass die Ergebnisse beider Prüfungen zeitnah zu
Beginn des nächsten Jahres in die Beratungen der Gemein-
definanzkommission einfließen.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Antje Tillmann Bernd Scheelen
Berichterstatterin Berichterstatter

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