BT-Drucksache 17/4059

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/3631, 17/3683, 17/4033- Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 1. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4059
17. Wahlperiode 01. 12. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/3631, 17/3683, 17/4033 –

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch

Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf soll die Höhe der prozentualen
Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und
Heizung für das Jahr 2011 angepasst werden.

Da sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsge-
meinschaften im maßgeblichen Zeitraum um mehr als
0,5 Prozent verändert hat, ist eine gesetzliche Anpassung
der Bundesbeteiligung für das Jahr 2011 nach Maßgabe der
Formel des § 46 Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch erforderlich.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Für das Jahr 2011 werden Gesamtausgaben für Leistungen
für Unterkunft und Heizung von rund 14,3 Mrd. Euro er-
wartet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 25,1 Pro-
zent führt dies zu Ausgaben des Bundes in Höhe von rund
3,6 Mrd. Euro. Für das Jahr 2011 ist daher mit einer Mehr-
belastung für den Bund in Höhe von rund 0,2 Mrd. Euro ge-
genüber dem Haushaltssoll 2010 von 3,4 Mrd. Euro zu
rechnen.

Für die Länderhaushalte ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen, da die Länder ihre durch das Vierte Gesetz

für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bedingten
Einsparungen an die kommunalen Haushalte weiterleiten.

Die Kommunen tragen dabei von den für 2011 erwarteten
Leistungen für Unterkunft in Höhe von rund 14,3 Mrd. Euro
einen Beitrag in Höhe von rund 10,7 Mrd. Euro.

Die finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre sind ab-
hängig von der weiteren Entwicklung der Anzahl der Be-
darfsgemeinschaften.

Preiswirkungsklausel

Unmittelbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

Sonstige Kosten

Mit zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen, ist ebenfalls nicht zu rech-
nen.

Bürokratiekosten

Durch die Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden keine Infor-

Drucksache 17/4059 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mationspflichten der Wirtschaft, der Verwaltung sowie der
Bürger berührt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

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