BT-Drucksache 17/4049

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/3692 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und Folgeresolutionen

Vom 1. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4049
17. Wahlperiode 01. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/3692 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien
und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2
der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo
und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen 1575 (2004) und Folgeresolutionen

A. Problem

Die Bundesregierung hat großes Interesse an der Stabilisierung Bosnien und
Herzegowinas. Das Land muss sich zu einem friedlichen und demokratischen
Rechtsstaat entwickeln, der selbständig die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger
gewährleisten kann und den Weg der Integration in euro-atlantische Strukturen
aus eigener Kraft geht. Deshalb unterstützt sie die politischen, militärischen und
zivilen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und Europäischen Union,
im Rahmen eines kohärenten Gesamtansatzes auch weiterhin einen nachhaltigen
Beitrag zur Schaffung selbsttragender (gesamt-)staatlicher Strukturen in Bosnien
und Herzegowina zu leisten.

Die militärische Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina kann derzeit als
grundsätzlich stabil beurteilt werden. Allerdings wird der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen in seiner Resolution zu Bosnien und Herzegowina, die im
November 2010 erwartet wird, erneut keine vollständige Implementierung des
Dayton Friedensabkommens von 1995 feststellen können und die Mitglied-
staaten zur Fortführung einer multinationalen Stabilisierungstruppe (EUFOR
ALTHEA) sowie der NATO-Präsenz in Bosnien und Herzegowina autorisieren.

Daher beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „ALTHEA“ zur wei-

teren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im
Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensver-
einbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben,
auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575
(2004) und Folgeresolutionen.

Gemäß dem Antrag der Bundesregierung können bis zu 900 Soldatinnen und
Soldaten eingesetzt werden.

Drucksache 17/4049 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fortsetzung erfolgt unter Fortgeltung der Regelungen des Beschlusses der
Bundesregierung vom 9. Dezember 2009, dem der Deutsche Bundestag am
18. Dezember 2009 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 17/180), ein-
schließlich der zu Protokoll gegebenen Erklärung der Bundesregierung vom
24. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4256).

Die Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des EU-Rates sowie die
konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung nehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4049

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/3692 anzunehmen.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksa-
che 17/3692 in seiner 65. Sitzung am 1. Dezember 2010 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/3692 in seiner
25. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/3692 in seiner 24. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthal-
tung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO in einem ge-
sonderten Bericht zu den Kosten Stellung nehmen.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 17/4049 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Sevim Dag˘delen und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/
3692 in seiner 74. Sitzung am 24. November 2010 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie ge-
mäß § 96 GO dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
3692 in seiner 31. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/3692 in sei-
ner 21. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/3692 in seiner
25. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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