BT-Drucksache 17/4010

Die UN-Klimakonferenz in Cancún - Fortschritte für den Klimaschutz erreichen

Vom 1. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4010
17. Wahlperiode 01. 12. 2010

Antrag
der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Peter Altmaier,
Michael Brand, Klaus Brähmig, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Thomas Gebhart,
Josef Göppel, Christian Hirte, Jens Koeppen, Ingbert Liebing, Stefan Müller
(Erlangen) Dr. Georg Nüßlein, Dr. Michael Paul, Ulrich Petzold, Dr. Christian Ruck,
Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst,
Dr. Lutz Knopek, Judith Skudelny, Birgit Homburger und der Fraktion der FDP

Die UN-Klimakonferenz in Cancún – Fortschritte für den Klimaschutz erreichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Klimaschutz ist weltweit die herausragende umweltpolitische Herausfor-
derung unserer Zeit. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftli-
che und ökologische Entwicklung und zugleich ein Wettbewerbsmotor für neue
Technologien. Klimaschutz ist auch ein notwendiger Beitrag zur Armuts-
bekämpfung, da gerade die Entwicklungsländer von den Folgen des Klimawan-
dels besonders betroffen sind. Dabei stellen die Ergebnisse der Klimakonferenz
in Kopenhagen den internationalen Klimaschutzprozess vor zentrale Heraus-
forderungen. Fakt ist: Der Klimawandel findet unvermindert statt und schreitet
voran. Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen lassen erwarten, dass der
menschengemachte Klimawandel sogar deutlich schneller voranschreitet als
vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimawandel (IPCC) in seinem letzten
Sachstandsbericht prognostiziert.

Vordringlichstes Ziel ist deshalb die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad
Celsius und die Halbierung des globalen Ausstoßes von Treibhausgasen bis
2050. Deutschland wird seine Vorreiterrolle im Klimaschutz fortführen. Der
Deutsche Bundestag bekräftigt das Ziel, die Treibhausgasemissionen in
Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundesregierung in der Umsetzung des
Energiekonzepts, in dem sich die Bundesregierung auf einen Entwicklungspfad
zur Minderung der Treibhausgasemissionen mit der Zielvorstellung von 80 bis
95 Prozent bis 2050 festgelegt hat. Erstmals werden die Ziele mit Maßnahmen
unterlegt, die einen konkreten Weg in das regenerative Zeitalter bezeichnen, in-
dem ambitionierte Maßnahmen in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr

konkretisiert werden.

Die EU nimmt im internationalen Prozess eine besondere Rolle ein. Die EU
hatte bereits vor der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 angeboten, ihre
Emissionen im Rahmen eines umfassenden und globalen Abkommens bis 2020
um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken, wenn auch die anderen Industrie-
länder vergleichbare Anstrengungen unternehmen. Der Deutsche Bundestag

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unterstützt die Schlussfolgerung des letzten Europäischen Rates, dass die Euro-
päische Union die Lage nach der Konferenz von Cancún erneut beurteilen und
dabei auch Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr
als 20 Prozent prüfen wird. Dabei ist anzustreben, dass die EU und die anderen
Mitgliedstaaten sich zu vergleichbar ambitionierten Zielen wie die Bundesrepu-
blik Deutschland verpflichten.

Der Deutsche Bundestag dringt darauf, dass sowohl bei den unmittelbar bevor-
stehenden wie auch bei künftigen Verhandlungen über internationale Klima-
schutzabkommen eine faire Lastenverteilung gewährleistet wird, die vergleich-
bare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Län-
der ohne Klimaschutz verhindert. Wir sehen Klimaschutz zugleich als Wett-
bewerbsmotor für neue Technologien.

Auf globaler Ebene gilt es nun, alle Kräfte darauf zu konzentrieren, dass der
Klimaschutz auf internationaler Ebene verstärkt und mit Nachdruck auf kon-
krete Ergebnisse hingearbeitet wird. Dem Klimaschutz muss auch auf interna-
tionaler Ebene wieder der erforderliche Nachdruck und die ihm gebührende
Priorität verliehen werden.

Eine der günstigsten Methoden, die globalen Emissionen zu verringern, ist die
Vermeidung von Waldrodungen und der Umwandlung von Naturräumen in
Entwicklungsländern, die etwa ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen ver-
ursachen. Daher muss der Waldschutz verstärkt werden. Dies unterstützt auch
die Bemühungen im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt
(CBD). Der Deutsche Bundestag begrüßt daher die Absicht der Bundesregie-
rung, projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abholzung zu
unterstützen und an den Zusagen zur finanziellen Unterstützung des internatio-
nalen Waldschutzes festzuhalten.

Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Es soll pers-
pektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden. Die Europä-
ische Union arbeitet zudem darauf hin, bis 2015 einen OECD-weiten Markt für
Emissionsrechte aufzubauen und diesen bis 2020 auch auf die wirtschaftlich
fortgeschrittenen Entwicklungsländer auszudehnen sowie den internationalen
Luft- und Seeverkehr in den Emissionsrechtehandel mit einzubeziehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● am Ziel eines alle großen Emittenten umfassenden rechtsverbindlichen in-
ternationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2012 festzuhalten,
das dem neuesten Stand der Klimaforschung entspricht und die Erderwär-
mung auf unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die globalen Emissionen ihren Zenit
spätestens 2020 erreicht haben und bis 2050 um mindestens die Hälfte redu-
ziert werden;

● ergänzend zum Fortgang und zur Unterstützung der UN-Verhandlungen die
bilaterale regionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Waldschutz, An-
passungsmaßnahmen und Technologiekooperation insbesondere bei Ener-
gieeffizienz und erneuerbaren Energien, Beratung bei der Einführung von
Emissionshandelssystemen und sektoralen Vereinbarungen mit Schwellen-
ländern voranzutreiben, um „Klimaschutz von unten“ zu stärken;

● die umweltpolitischen Anstrengungen stärker durch die Außenpolitik zu un-
terstützen, um durch einen thematisch breiteren Ausgleich von Interessen
politische Widerstände gegen eine ambitionierte Klimapolitik zu verringern
und der möglichen sicherheitspolitischen Dimension des Klimawandels
Rechnung zu tragen;

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● die Grundlage für ein neues verbindliches internationales Klimaschutzab-
kommen zu schaffen durch einen schrittweisen Ansatz, der auf dem Kyoto-
Protokoll und der Vereinbarung von Kopenhagen („Copenhagen Accord“)
aufbaut. Auf der Weltklimakonferenz in Cancún sollte ein ausgewogenes
Paket von Entscheidungen vereinbart werden. Diese Entscheidungen sollen
eine wirksame internationale Klimaarchitektur weiter ausbauen, die welt-
weite Klimaschutzaktivitäten unterstützt, sichtbar und überprüfbar macht.
Zur Unterstützung von Entwicklungsländern sollten Umsetzungsentschei-
dungen zu Anpassung, Minderung, Technologiekooperation, Waldschutz
und Finanzierung verabschiedet werden. Dieses Entscheidungspaket sollte
außerdem die Vereinbarungen von Kopenhagen, v. a. die Minderungs- und
Finanzierungszusagen, bestätigen;

● sich in diesem Zusammenhang für ein stringentes System der Messung,
Überprüfung und Verifizierung sowohl von Minderungsverpflichtungen der
Industrieländer und Minderungsbeiträgen der Entwicklungsländer als auch
von Technologie- und Wissenstransfers sowie Finanzierungsbeiträgen ein-
zusetzen;

● sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtpakets
in Cancún, ergänzend zu den bewährten Finanzierungswegen der bi- und
multilateralen Zusammenarbeit, die notwendigen Schritte zur Einrichtung
des neuen Klimafonds unter der Klimarahmenkonvention unternommen
werden; dieser Fonds sollte in transparenter Weise finanzielle Unterstützung
für Minderung, Waldschutz und Anpassung, einschließlich der Förderung
von Maßnahmen der Technologiekooperation und des Kapazitätenaufbaus,
bereitstellen und sinnvoll bündeln;

● sich dafür einzusetzen, dass eine Lücke nach der ersten Verpflichtungs-
periode des Kyoto-Protokolls nach 2012 vermieden wird. Deutschland ist
gemeinsam mit der EU bereit, eine zweite Verpflichtungsperiode einzu-
gehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehört die kon-
krete Aussicht auf eine globale und umfassende Einigung im Rahmen der
UN-Verhandlungen, in der alle großen Emittenten angemessene Beiträge
liefern, sowie die Stärkung der umweltpolitischen Wirksamkeit des Kyoto-
Protokolls. Dies betrifft sowohl die Frage der Übertragung von überschüssi-
gen staatlichen Emissionsrechten aus der ersten Verpflichtungsperiode des
Kyoto-Protokolls als auch die Anrechnungsregeln für Emissionen aus Land-
nutzung und Landnutzungsveränderung in Industrieländern und die Reform
des Clean Development Mechanismus (CDM);

● sich dafür einzusetzen, dass sich die Industrieländer weiter ihrer Verantwor-
tung stellen und klare und verbindliche Minderungsverpflichtungen über-
nehmen, um ihre Emissionen insgesamt bis 2020 um mindestens 25 bis
40 Prozent gegenüber 1990 und bis 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent
gegenüber 1990 zu senken;

● sich dafür einzusetzen, dass sich die Schwellen- und Entwicklungsländer zu
konkreten und nachprüfbaren Minderungsbeiträgen verpflichten, die in der
Summe bis 2020 zu einer Begrenzung der Emissionen um mindestens 15 bis
30 Prozent gegenüber dem Emissionstrend führen. Dabei muss festgelegt
werden, welchen Beitrag diese Länder aus eigener Kraft und welchen sie auf
der Grundlage internationaler Unterstützung leisten;

● sich dafür einzusetzen, dass ein Mechanismus eingeführt wird, der anhand
vorgegebener Kriterien wie BIP und Emissionen dazu führt, dass Entwick-
lungsländer mit starkem Entwicklungsfortschritt schrittweise an die Beiträge
der Industriestaaten hinsichtlich der Reduktions- und Finanzierungsver-
pflichtungen herangeführt werden;

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● sich dafür einzusetzen, im Zuge einer gerechteren Gestaltung der Reduk-
tionsverpflichtungen weltweit zu einer langfristigen Angleichung der Pro-
Kopf-Emissionen zu kommen, wobei den einzelstaatlichen Gegebenheiten
Rechnung zu tragen ist. Aus verfügbaren Elementen wie den derzeitigen Be-
völkerungsvorausschätzungen geht hervor, dass bis 2050 die weltweiten
durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Kopf auf ungefähr zwei
Tonnen CO2-Äquivalent gesenkt werden müssen;

● dafür Sorge zu tragen, dass mit einem Klimaschutzabkommen post-2012 das
Ziel der EU erreicht wird, bis 2020 die Bruttoentwaldung von tropischen
Wäldern um mindestens 50 Prozent zu reduzieren und bis 2030 einen welt-
weiten Stopp des Waldverlustes zu erreichen. Dies erfordert die Bereitstel-
lung von Finanzierungsmitteln unter der Klimarahmenrahmenkonvention,
um die Entwicklungsländer bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen;

● sich dafür einzusetzen, dass ein Post-2012-Abkommen einen Zusatznutzen
für die Biodiversität enthält und in seinen Mechanismen kompatibel zu de-
nen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gestaltet wird. Dabei
ist besonders Augenmerk auf den ökonomischen Nutzen ökologischer Sys-
teme wie der Wälder für die örtlichen Bevölkerungen und als Beitrag zur
Armutsbekämpfung zu richten und entsprechend politisch zu gewichten;

● beim Schutz der tropischen Regenwälder auf projektbezogene Modelle zur
Honorierung vermiedener Abholzung statt zum jetzigen Zeitpunkt auf die
unmittelbare Einbeziehung in den CDM zu setzen. Dazu sind die Bemühun-
gen zur Formulierung eines Anreiz- und Finanzierungssystems für REDD
und REDD+ (REDD: Reducing Emissions from Deforestation and Degrada-
tion) zu unterstützen, das auf verlässlichen Erfassungsmethoden basiert, und
zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einbindung von
REDD in den Kohlenstoffmarkt erreicht werden kann;

● die Vorreiterrolle der EU beim internationalen Klimaschutz weiter voranzu-
treiben und sich einerseits dafür einzusetzen, dass Industrieländer ihre Min-
derungsangebote aufstocken sowie die EU andererseits zu ihrem Angebot
steht, ihre Emissionen im Rahmen eines umfassenden und globalen Abkom-
mens bis 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken, wenn sich auch
die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen ver-
pflichten und die Schwellen- und Entwicklungsländer einen ihren Verant-
wortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Beitrag überneh-
men;

● weiterhin als Impulsgeber beim internationalen Klimaschutz zu agieren: Die
Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben sich zum Ziel gesetzt,
die Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu
reduzieren. Das von der Bundesregierung vorgelegte Energiekonzept mit
seinen konkreten Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Zudem legt das Energiekonzept mit 55 Prozent Reduktion bis 2030 und
70 Prozent Reduktion bis 2040 einen konkreten Entwicklungspfad bei der
Minderung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis 2050 fest.
Die ambitionierten Vorgaben des Konzepts müssen nun umgesetzt werden,
wobei darauf zu achten ist, dass energieintensiven Unternehmen im interna-
tionalen Wettbewerb keine unzumutbaren Wettbewerbsnachteile entstehen;

● sich dafür einzusetzen, dass die EU und Deutschland bei der Finanzierung
des internationalen Klimaschutzes einen fairen und angemessenen Anteil am
Technologie- und Wissenstransfer und an der Finanzierung von Maßnahmen
zur Emissionsminderung, zum Waldschutz und zur Anpassung in den Ent-
wicklungsländern übernehmen. Diese Finanzierung muss für die Entwick-
lungsländer in verlässlicher, voraussehbarer und transparenter Weise erfol-

gen, andererseits müssen die Entwicklungsländer dafür nachprüfbare Min-

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derungsleistungen erbringen. Die Bundesregierung sollte sich für eine neue
Partnerschaft von Industrie- und Entwicklungsländern in Fragen der Klima-
schutzfinanzierung einsetzen und gemeinsame Projekte mit Entwicklungs-
ländern insbesondere im Rahmen ihrer bilateralen Entwicklungszusammen-
arbeit, der Internationalen Klimainitiative, der Initiative Klima- und Um-
weltschutz (IKLU) sowie des Energie- und Klimafonds durchführen;

● CDM und Joint Implementation (JI) aus Gründen des Klimaschutzes und der
Nachhaltigkeit stärker zu unterstützen und zu nutzen. In diesem Zusammen-
hang ist die Höhe der Deckelung der CDM-Maßnahmen auf europäischer
Ebene zu überprüfen und die ökologische Integrität des CDM zu erhöhen.
Hierzu muss insbesondere die Additionalität aller Projekte sichergestellt
sein. Mitnahmeeffekte müssen vermieden werden. Erforderlich sind transpa-
rente und objektive Kriterien für die Validierungen und eine Stärkung der
Unabhängigkeit der Validierer von den Projektentwicklern;

● die Qualitätssicherung projektbasierter Maßnahmen des Klimaschutzes zu
unterstützen, um die ökologische Glaubwürdigkeit der Mechanismen pro-
jektbasierter Klimapolitik fortlaufend zu verbessern;

● in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, inwieweit anspruchsvolle und se-
riöse Projekte verifizierter Emissionsminderung (VER) jenseits der etablier-
ten CDM- oder JI-Zertifikate als Möglichkeit genutzt werden können, um
Klimaschutzprojekte auch unabhängig von der Ratifizierung eines neuen
Klimaschutzabkommens voranzubringen;

● die in Kopenhagen gegebenen Zusage zur „Soforthilfe“-Finanzierung von
Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern konsequent umzusetzen
und die Transparenz der Unterstützung zum Zwecke der Vertrauensbildung
zu erhöhen;

● in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die
ärmsten Entwicklungsländer angemessen bei der Anpassung an den Klima-
wandel unterstützt werden;

● die Anpassung an den Klimawandel nicht als isolierte Maßnahme umzuset-
zen, sondern als integralen Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung und
damit auch der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt aufzufassen;

● darauf hinzuarbeiten, dass dort, wo die Signale des Kohlenstoffmarktes und
nationale Rahmenbedingungen nicht ausreichen, die konkrete Zusammen-
arbeit bei der Entwicklung und dem Einsatz moderner Technologien ergän-
zend unterstützt wird. Im Gegenzug müssen sich die Entwicklungsländer zur
Wahrung und wirksamen Durchsetzung intellektueller Eigentumsrechte ver-
pflichten;

● bei der Auswahl von Partnerländern in der Klimaschutzzusammenarbeit ins-
besondere die größtmögliche Treibhausgasminderung bei gegebenen finan-
ziellen Mitteln zu Grunde zu legen;

● bei Programmen zur Minderung von Treibhausgasen in Entwicklungslän-
dern insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien auch einen
Beitrag zum sicheren Zugang der Bevölkerung zu bezahlbarer moderner En-
ergie zu leisten. Dabei ist zu beachten, dass dezentrale Stromversorgungs-
systeme mit erneuerbaren Energien insbesondere für die Förderung der länd-
lichen Entwicklung genutzt werden können;

● sich dafür einzusetzen, dass die zu vereinbarenden Ziele und Maßnahmen
einer regelmäßigen und verlässlichen Überprüfung auf der Grundlage wis-
senschaftlicher Erkenntnisse unterliegen. Spätestens 2015 sollte eine umfas-
sende Überprüfung abgeschlossen werden. Dabei sollen insbesondere die

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Erkenntnisse des kommenden fünften Sachstandsberichts des wissenschaft-
lichen Klimarates IPCC berücksichtigt werden, der für das Jahr 2014 vorge-
sehen ist.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion

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