BT-Drucksache 17/3899

Stand und Perspektiven des Breitbandausbaus in Deutschland

Vom 23. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3899
17. Wahlperiode 23. 11. 2010

Große Anfrage
der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger, Peter Friedrich, Iris Gleicke,
Hubertus Heil (Peine), Rolf Hempelmann, Gustav Herzog, Ute Kumpf,
Manfred Nink, Thomas Oppermann, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Stand und Perspektiven des Breitbandausbaus in Deutschland

Eine moderne digitale Infrastruktur ist unverzichtbar für unsere demokratische
Gesellschaft und eine gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Der
flächendeckende Breitbandausbau ist daher eine der zentralen gesellschafts- und
wirtschaftspolitischen Herausforderungen in den nächsten Jahren. Dem Ziel,
schnelles Internet für alle zu ermöglichen, insbesondere auch in ländlichen
Räumen, kommt hohe Priorität zu – nicht zuletzt zur Vermeidung bzw. Überwin-
dung einer digitalen Spaltung in der Bevölkerung.

Die in diesem Jahr erfolgte Versteigerung der bislang größten Frequenzpakete in
Deutschland im Zusammenhang mit der Nutzung der sog. Digitalen Dividende
bietet große Chancen – sowohl für den Netzausbau im Mobilfunk als auch für
eine flächendeckende Breitbandversorgung einschließlich der ländlichen Re-
gionen.

Der zügige Ausbau mobiler Breitbandanwendungen ist richtig und notwendig.
Gleichzeitig muss aber auch der weitere Ausbau des Festnetzes – insbesondere
der Glasfaserausbau – vorangetrieben werden, da dieser höhere Bandbreiten er-
möglicht und auch insofern die Nachfrage stetig wächst.

Dieser Ausbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in Deutschland er-
fordert hohe Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe. Je nach Ausbauart ist
von rund 50 Mrd. Euro auszugehen. Diese Summe kann angesichts der Haus-
haltslage weder vom Staat noch von einem Unternehmen alleine gestemmt
werden. Vielmehr müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass in
einem funktionierenden Wettbewerbsumfeld viele Unternehmen investieren.

Der Handlungsbedarf für Politik und Unternehmen ist weiterhin groß. Es ist
zunächst zu begrüßen, dass die jetzige Bundesregierung die von der SPD in der
großen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD initiierte Breitbandstrategie
grundsätzlich fortgeführt und kürzlich hierzu einen Monitoringbericht vorgelegt

hat. Die Bundesregierung unternimmt allerdings bisher noch zu wenig, um die
Breitbandstrategie wirklich konsequent umzusetzen und angesichts der sich
ständig verändernden Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.

Eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung, die Rechts- und Pla-
nungssicherheit für alle Beteiligten schafft, kann einen entscheidenden Beitrag
dazu leisten, dass die notwendigen Investitionen auch tatsächlich erfolgen. Dazu
gehört beispielsweise, die Bedingungen zu klären, unter denen angesichts der

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hohen Kosten eine Kooperation von unterschiedlichen Telekommunikationsun-
ternehmen ermöglicht wird, da es nicht sinnvoll ist, die teure Glasfaserstruktur
doppelt aufzubauen.

Bund und Länder sollten im Hinblick auf den Infrastrukturausbau abgestimmt
vorgehen und zusätzliche gesetzliche Regelungen ins Auge fassen, um einheit-
liche und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, etwa für die Verlegung von
Leerrohren und den Anschluss von Gebäuden.

Schließlich sollte ein Teil der bei der Versteigerung der Frequenzpakete erzielten
Versteigerungserlöse in Höhe von 4,4 Mrd. Euro, die in den Bundeshaushalt
fließen, für den Breitbandausbau genutzt werden. Die bereits bestehenden För-
derprogramme sollten insoweit sinnvoll aufgestockt, müssen jedoch noch ziel-
genauer als bisher ausgestaltet werden. Dabei ist dem Netzausbau in struktur-
schwachen Gebieten besondere Bedeutung beizumessen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Stand des Breitbandausbaus

1. Wie hoch ist der Anteil von Haushalten, die über einen leistungsfähigen
Breitbandinternetanschluss von mindestens 1 Mbit/s verfügen, und wie
hoch ist der Anteil der unversorgten Haushalte (Stand 31. Oktober 2010)?

2. Wie ist die regionale Verteilung der Haushalte, die über keinen entsprechen-
den Breitbandanschluss verfügen, d. h., in welchem Ausmaß sind die ein-
zelnen Bundesländer und ihre Gemeinden hiervon betroffen?

3. Von welcher Validität bzw. Ungenauigkeit ist bei diesen Daten auszugehen?

4. Hält die Bundesregierung das Ziel der Breitbandstrategie, alle Haushalte bis
Ende dieses Jahres mit einem Breitbandanschluss von 1 Mbit/s zu ver-
sorgen, für erreichbar, und wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt die
Bundesregierung kurz- und mittelfristig zu ergreifen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Entwicklung des
Breitbandausbaus in Ballungszentren und im ländlichen Raum?

6. Welche Rolle spielt das Breitbandkabelnetz zur Erreichung der Ziele der
Bundesregierung?

7. Welche Auswirkungen hat der Wettbewerb zwischen den Breitbandinfra-
strukturen der Telekommunikations- und Kabelbranche auf den Netzausbau
und die Breitbandpenetration?

8. Was plant die Bundesregierung, um auch zukünftig einen nachhaltigen In-
frastrukturwettbewerb zu gewährleisten?

9. Sind die bislang vorgesehenen finanziellen Fördermaßnahmen, die für den
Breitbandausbau genutzt werden, zielführend und ausreichend, und welchen
Effekt haben öffentliche Fördermittel auf wettbewerbliche Strukturen im
Telekommunikationsmarkt?

10. In welcher Höhe stehen 2010 Mittel zur Förderung des Breitbandausbaus
zur Verfügung (bitte aufteilen nach den einzelnen Förderprogrammen)?

11. Wie wird sich die Höhe der Fördermittel nach den gegenwärtig vorliegen-
den Planungen in den Jahren 2011 und 2012 entwickeln?

12. In welchem Umfang sind Mittel für 2010 – insbesondere aus dem Konjunk-
turpaket II – gegenwärtig bewilligt?

13. Für welchem Zweck wurden die bewilligten Mittel eingesetzt (bitte Auftei-
lung in Gruppen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3899

14. Wie wird die Bundesregierung hinsichtlich der Empfehlung des Monito-
ringberichts, die Verfügbarkeit zusätzlicher Bundesmittel zu prüfen, ver-
fahren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich?

15. Wie kann die Wirkung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für den Breitbandausbau
erhöht werden, wie es der Monitoringbericht empfiehlt?

16. Wie will die Bundesregierung eine Erhöhung des Abrufs von EU-Mitteln
vorantreiben, wie es der Monitoringbericht empfiehlt?

II. Perspektiven des Breitbandausbaus

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden beim Breitbandausbau?

Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht sie?

18. Durch welche Maßnahmen konnte die Vernetzung zwischen den Verant-
wortlichen in Bund, Ländern, Verbänden und Unternehmen intensiviert
werden, wie es der Monitoringbericht feststellt, und wie gedenkt die Bundes-
regierung diese weiter auszubauen?

19. Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten zur Nutzung
von Synergien beim Infrastrukturausbau?

20. Wie will die Bundesregierung insbesondere Synergiepotenziale mit öffent-
lichen Infrastrukturen nutzen?

21. Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die
Rolle der Kommunen beim Breitbandausbau weiter zu stärken?

22. Wo sieht die Bundesregierung Potenziale, die Voraussetzungen dafür zu
verbessern, dass Kommunen ein Modell im Rahmen einer Öffentlich-Priva-
ten-Partnerschaft mit einem Anbieter eingehen, um die flächendeckende
Versorgung sicherzustellen?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung Möglichkeiten und Rechte, die den
Kommunen gegenüber Grundstückseigentümern zustehen, um die Realisie-
rung von Glasfaseranschlüssen zu fördern?

Sieht die Bundesregierung insoweit noch Verbesserungsmöglichkeiten?

24. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass Bund und Länder die We-
gerechte für die Verlegung von Glasfaseranschlussnetzen zugunsten der
Netzbetreiber erweitern, damit nicht einzelne Eigentümer Verlegungen auf
ihren Grundstücken verweigern können, wenn ein Netzbetreiber den gesam-
ten Straßenzug ausbauen will?

Sieht die Bundesregierung insoweit noch Verbesserungsmöglichkeiten?

25. Kann der Beitrag der Infrastruktur zum Ausbau neuer Netze nach Auffas-
sung der Bundesregierung durch die Verbindung sämtlicher Infrastrukturen
aus dem Versorgungs- und kommunalen Bereich wie Strom, Gas, Wasser
und auch der Bahn verbessert werden?

26. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Breitband als kommu-
nales Versorgungsmodell einzurichten?

Hält es die Bundesregierung insbesondere für denkbar, Versorgungsgemein-
schaften wie z. B. interkommunale Zweckverbände einzurichten?

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27. Hält die Bundesregierung es für möglich, die Kosten für die Erschließung
mit Breitband vergleichbar wie bei der übrigen Erschließung (z. B. mit
Wasser) auf Grundstückseigentümer umzulegen?

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Installation von Vorrichtun-
gen, wie z. B. Kabelkanälen für Hauseinführungen, bei der Erschließung
verpflichtend vorzusehen?

28. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung, örtliche Tiefbauarbeiten mit
hinreichendem zeitlichen Vorlauf öffentlich bekannt zu machen, um trans-
parent Gelegenheit zur gleichzeitigen Glasfaserverlegung zu ermöglichen?

29. Wie schätzt die Bundesregierung Möglichkeiten ein, Tiefbaumaßnahmen,
die etwa im Rahmen von Straßenbau oder der Erneuerung von Versorgungs-
leitungen vorgenommen werden, unmittelbarer mit der Verlegung von Leer-
rohren bzw. dem Aufbau von Kabelanalanlagen zu verbinden?

30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelungen zu den Eingriffsmög-
lichkeiten der öffentlichen Hand in den Breitbandmarkt im Zusammenhang
mit der Feststellung von Marktversagen?

31. Bedarf es nach Einschätzung der Bundesregierung ergänzender Regelungen
zur Frage des Regresses auf Anbieter, die trotz Ankündigung eines Tätig-
werdens und Vorlage eines entsprechenden Angebotes nicht tätig werden?

Wer ist zuständig für die Überwachung der Ausbauabsichten der Anbieter,
bzw. sind diese verbindlich bei der Aufnahme in das Breitbandkataster des
Bundes?

32. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung ein möglicher Gesetz-
entwurf zur Offenlegung der Netze (Telekommunikations- und Energiever-
sorger) mit dem Grundgedanken der Deregulierung in Einklang gebracht
werden?

33. Können gemeinsame Datenstandards (Geoinformationsstandards), wie sie
von der europäischen Initiative INSPIRE (Infrastructure for Spatial In-
formation in Europe) eingesetzt werden, Anwendung finden, und welche
Kosten wären hierdurch für den Bund zu erwarten?

34. Wie beurteilt die Bundesregierung Netzzusammenschaltungen von mittel-
ständischen Unternehmen mit Marktführern?

Sind diese mit dem Kartellrecht in Einklang zu bringen, wenn hierbei die
flächendeckende Versorgung im Vordergrund steht?

35. Kann eine Netzzusammenschaltung regulatorisch unterstützt oder sogar
auferlegt werden, indem Entgelte für Unternehmen reguliert werden und/
oder der marktoffene Zugang für alle Anbieter verpflichtend ist?

36. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Ausbau der Next Ge-
neration Networks (NGN) für den Wirtschaftsstandort Deutschland bei?

37. Welche Breitbandangebote und Abdeckungen erwartet die Bundesregie-
rung durch den Mobilfunk in ländlichen Regionen?

38. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ungehindert der durch
die Nutzung der Digitalen Dividende zu erwartenden Mindestversorgung
weitere Maßnahmen zur Vorbereitung von NGN durch Kommunen und
Länder zu unterstützen bzw. zu rechtfertigen?

39. Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für notwendig, eine
Neudefinition des Breitbandbegriffs vorzunehmen, um technische Neue-
rungen und Nachfrageintereressen der Verbraucherinnen und Verbraucher

hinsichtlich des sog. Upload oder der Triple-Play-Fähigkeit einzubeziehen?

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40. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung perspektivisch im Hinblick auf
die Höhe der nachgefragten Datenraten?

Mit welchen Entwicklungen des Konsumentenverhaltens und bei der Tech-
nik ist in welchen Zeiträumen zu rechnen?

41. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Ziele der Breit-
bandstrategie nur dann erreichbar sind, wenn für die Unternehmen Anreize
für Investitionen gesetzt werden und insbesondere die regulatorischen Rah-
menbedingungen verbessert werden, um Planungssicherheit für langfristige
Investitionen zu gewährleisteten?

Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung dafür vor?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen nach einer regionali-
sierten Regulierung?

43. Welche Anreizmöglichkeiten für Investoren sieht die Bundesregierung ins-
besondere beim Ausbau von Glasfasernetzen?

44. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung das Regulierungsumfeld
für in den Breitbandausbau investierende Kabelunternehmen investitions-
freundlicher ausgestaltet werden?

45. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Wettbewerbspoten-
zial kleinerer und mittlerer Unternehmen beim Breitbandausbau stärker zu
nutzen?

46. Welche Anreize für zusätzliche Investitionen erwartet sich die Bundesregie-
rung von den Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur zu den regulato-
rischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Tele-
kommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breit-
bandinfrastruktur vorgelegt hat?

Wird hierdurch ausreichend Planungssicherheit für investierende Unterneh-
men geboten?

47. Reichen Vorgaben des Bundeskartellamtes, das mit Unterstützung der Bun-
desnetzagentur ein Dokument vorgelegt hat, wie Kooperationen von Unter-
nehmen kartell- und wettbewerbsrechtlich legitim ausgestaltet werden
können, aus, um die notwendige Planungssicherheit für Kooperation zu ge-
währleisten, und wo sieht die Bundesregierung den größten Klärungsbedarf?

48. Sieht es die Bundesregierung als sinnvoll an, Kooperationen zwischen Fest-
netzanbietern und Energieversorgern zu ermöglichen bzw. zu erleichtern,
um den gemeinsamen Netzausbau zu fördern?

49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Infrastruc-
ture Sharing, das Open-Access-Modell wird als Ansatz diskutiert, mit dem
man einen flächendeckenden Breitbandausbau möglicherweise am
schnellsten realisieren kann?

50. Wie beurteilt die Bundesregierung die Initiativen der EU-Kommission zum
Breitbandausbau, insbesondere im Hinblick auf das vorgestellte Maßnah-
menpaket und die Pläne der Digitalen Agenda, und welchen Änderungsbe-
darf sieht sie?

51. Wie will die Bundesregierung die Transparenz des Infrastrukturatlasses ins-
besondere bezüglich nutzbarer Infrastrukturen sowie im Hinblick auf die
frühzeitige Kenntnis über geplante Bauvorhaben verbessern?

52. Wie sollen insbesondere Verbesserungen hinsichtlich Vollständigkeit und
Nutzerfreundlichkeit erreicht werden, an denen es nach dem Monitoring-

bericht in der derzeitigen Version noch mangelt?

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53. Aus welchen Gründen wurde bisher eine Baustellendatenbank nicht umge-
setzt, und wie wird die Bundesregierung hier weiter verfahren?

54. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Monitoringberichts,
Anwendungsszenarien für die steuerliche Anrechenbarkeit von Maßnah-
men in Privathaushalten zu entwickeln, die eine stärkere Wirkung entfalten
können?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie?

55. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Abschluss
von Pilotprojekten zur Schließung von Breitbandlücken?

Berlin, den 23. November 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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