BT-Drucksache 17/3720

Festlegung der An- und Abflugrouten für den neuen Airport Berlin Brandenburg International

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3720
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Andrea Wicklein, Sören Bartol, Martin
Burkert, Dr. Peter Danckert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck,
Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Dr. Eva Högl, Angelika
Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Petra Merkel (Berlin), Florian
Pronold, Mechthild Rawert, Swen Schulz (Spandau), Dr. h. c. Wolfgang Thierse,
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Festlegung der An- und Abflugrouten für den neuen Airport
Berlin Brandenburg International

In der Sitzung der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin Brandenburg
International BBI am 6. September 2010 hat die DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH eine erste Planung für die Festlegung der An- und Abflugverfahren am
künftigen BBI zur Diskussion gestellt. Diese Planungen der DFS unterscheiden
sich deutlich von den Annahmen, die dem seit dem 13. August 2004 gültigen
Planfeststellungsbeschluss zu Grunde lagen. Die Flugroutenplanungen sind bei
vielen Bürgerinnen und Bürgern – vor allem in den möglicherweise neu be-
troffenen Regionen – auf großes Unverständnis gestoßen. Mehr als 30 Bürger-
initiativen haben sich gegründet. Viele Bürgerinnen und Bürger glaubten bisher,
gar nicht oder zumindest deutlich weniger vom Fluglärm des künftigen BBI
betroffen zu sein. Kritisiert wird, dass zahlreiche Städte und Gemeinden nicht in
das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg Inter-
national BBI einbezogen waren, sie aber nun inmitten der Flugkorridore liegen
sollen.

Das geltende Verfahren sieht vor, dass die An- und Abflugverfahren in einem
gesonderten Verfahren außerhalb der luftrechtlichen Planfeststellung vom
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) nach Vorarbeiten der DFS durch
Rechtsverordnung (§ 27a der Luftverkehrs-Ordnung – LuftVO) des Bundes
festgelegt werden. Die verbindliche Festlegung der An- und Abflugverfahren
soll erst kurz vor Betriebsbeginn der neuen Start- und Landebahn am BBI ge-
troffen werden. Die Regelungen für die An- und Abflugverfahren können
regelmäßig den betrieblichen Belangen der Flugsicherung und des Flughafens
angepasst werden. Die Festlegung der entsprechenden Routen und Verfahren
liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundesbehörden. Formale
Mitwirkungsrechte für die Länder Berlin und Brandenburg bestehen nicht.

Zwar ist aufgrund von § 29b Absatz 2 und § 29 Absatz 1 des Luftverkehrsge-
setzes (LuftVG) auch bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren dem
Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm Rechnung zu tragen, eine Regelungs-
möglichkeit der Flugrouten hat es allerdings im Planfeststellungsbeschluss
mangels Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde nicht gegeben.

Seit Bekanntwerden der aktuellen Planungen wird ein transparentes Verfahren
für die Festlegung der An- und Abflugverfahren am künftigen BBI unter Ein-

Drucksache 17/3720 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

beziehung der Betroffenen gefordert. Darüber hinaus werden immer wieder
materiell sowie inhaltlich umfassende und verlässliche Informationen als unab-
dingbare Grundlage einer sachlichen Erörterung verlangt. Dazu gehören auch
alternative Planungen und ergänzende Informationen zu den heute beflogenen
und den geplanten Flugrouten für den Instrumenten- wie für den Sichtflug-
verkehr. Offen ist nach wie vor auch die Darstellung der jeweiligen Flug-
korridore, die Zahl der Flüge pro Flugzeugmuster, die Höhe und Lärmbelas-
tung, und zwar von allen Städten und Gemeinden, die in einer Höhe von bis zu
3 000 Metern überflogen werden. Vor allem aber wird eine vorrangige Gewich-
tung der Lärmschutzaspekte bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren
am künftigen BBI gefordert – sowohl in den flughafennahen als auch den flug-
hafenferneren Orten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung allgemein das geltende Verfahren zur
Festlegung der An- und Abflugverfahren?

2. Wie bewertet es die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des Vertrau-
ensschutzes in staatliches Handeln, dass die Festlegung der An- und Abflug-
verfahren in einem gesonderten Verfahren außerhalb der luftrechtlichen
Planfeststellung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach Vorarbei-
ten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH durch Rechtsverordnung (§ 27a
LuftVO) des Bundes getroffen wird?

3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung einen eigenen gestalterischen Planungsspielraum bei der
Festlegung der An- und Abflugverfahren hat?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten der Bür-
gerinnen und Bürger und der Städte und Gemeinden bei der Festlegung der
An- und Abflugverfahren am künftigen BBI?

5. Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass im Verfah-
ren der Festlegung der An- und Abflugverfahren die Lärmauswirkungen der
verschiedenen Varianten auf die einzelnen Siedlungsgebiete transparent
dargestellt werden, damit eine fachlich fundierte und sachlich korrekte
Abwägung vorgenommen werden kann?

6. Inwiefern wurden bei dem Vorschlag der DFS für die Festlegung der An-
und Abflugverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg International BBI
besonders schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete und Einrichtungen
berücksichtigt?

7. Wurde in diesem Zusammenhang berücksichtigt, dass sich drei Forschungs-
reaktoren und die Landessammelstelle Berlin (Zentralstelle für radioaktiven
Abfall – ZRA) in der Nähe befinden?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik am geltenden Verfahren zur
Festlegung der An- und Abflugverfahren, nach der dabei die Aspekte des
Lärmschutzes nicht ausreichend berücksichtigt werden?

9. Will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Festlegung der An- und
Abflugverfahren nicht nur als „planerische Größe“ kurz vor Inbetriebnahme
eines Flughafens erfolgt, sondern künftig bereits Eingang in die Planfest-
stellung findet?
Wenn ja, wie?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3720

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwGE 111, 276), dass aufgrund der Planfeststellung für den Flughafen
bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren Vorgaben hinsichtlich des
Lärmpotentials bestehen, das insgesamt nicht verändert, sondern nur – im
vorgegebenen Rahmen der Lage der Start- und Landebahnen – verteilt wer-
den kann?

11. Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass
eine solche Einschränkung der planerischen Gestaltungsfreiheit auch dann
besteht, wenn von Anfang an mit einem offenbar nicht tragfähigen Flug-
routenkonzept geplant wurde und die Interessen weiterer Lärmbetroffener
bei der Planfeststellung nicht berücksichtigt wurden?

12. Wie steht die Bundesregierung angesichts der aktuellen Proteste wegen der
Flugrouten am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International BBI
zu den Forderungen nach einer Änderung des Verfahrens bei der Festle-
gung der An- und Abflugverfahren?

13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Festlegungen im
Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin Brandenburg Interna-
tional BBI nach den derzeitigen Verfahren zur Festlegung der An- und Ab-
flugverfahren erheblich von den Planungen der DFS Deutsche Flugsiche-
rung GmbH abweichen und damit entgegen der Planfeststellung völlig
neue Gebiete wesentlich belastet werden können?

Sind hier Regressforderungen zu erwarten?

14. Welche neuen Erkenntnisse haben nach Einschätzung der Bundesregierung
bei dem Vorschlag der DFS für die An- und Abflugverfahren am Flughafen
Berlin Brandenburg International BBI dazu geführt, dass im Unterschied
zum Planfeststellungsbeschluss ein unabhängiger Parallelbetrieb der Start-
und Landebahnen vorgesehen ist?

15. Wie begründet die Bundesregierung die öffentliche Aufforderung des Bun-
desministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer,
wieder zu den alten Flugrouten aus dem Planfeststellungsbeschluss zurück-
zukehren?

16. Wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Äuße-
rungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Dr. Peter Ramsauer, dass möglicherweise unabhängige Parallelstarts nicht
mehr notwendig sein könnten, und welche fachlichen Aspekte lagen dieser
Einschätzung zu Grunde?

17. Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, dass beim Flughafen Ber-
lin Brandenburg International BBI bereits aufgrund des Planfeststellungs-
beschlusses zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die nunmehr
nicht mehr so oder in dem Umfang erforderlich wären und dass aufgrund
des Flugroutenvorschlags der DFS nunmehr an anderen Orten Schutzmaß-
nahmen getroffen werden müssten?

Sind in diesem Zusammenhang Regressforderungen zu erwarten, und
welche Kosten entstehen durch die weiteren Schutzmaßnahmen für den
Bund?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass rund um den Flug-
hafen Berlin Brandenburg International BBI zahlreiche Städte und Ge-
meinden ihre Landesentwicklungs- bzw. Regionalpläne an dem Planfest-
stellungsbeschluss und den bis dahin bekannten Lärmauswirkungen aus-
gerichtet haben?
Sind Regressforderungen zu erwarten?

Drucksache 17/3720 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Frage,
dass Siedlungsbeschränkungszonen von Städten und Gemeinden ganz
maßgeblich von der Lage der Flugrouten abhängen?

Sind neue Ausweisungen erforderlich?

Welche Kosten entstehen für den Bund?

20. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Prioritäten-
setzung bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren in Bezug auf
Flugsicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lärmvermeidung bzw. Lärmschutz?

21. Haben für die Bundesregierung Lärmvermeidung, Lärmschutz und der
Schutz der Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen?

Wenn nein, warum nicht?

22. Sieht die Bundesregierung beim geltenden Verfahren zur Festlegung der
An- und Abflugverfahren Wertungs- und Abwägungswidersprüche bei den
Zielen Flugsicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lärmvermeidung?

Wenn ja warum?

Wenn nein, warum nicht?

23. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Festlegung der An-
und Abflugverfahren bürgernah erfolgt und dass dabei Lärmvermeidungs-
aspekte mit sehr hoher Priorität berücksichtigt werden?

24. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die bisherige Planung
der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für die An- und Abflugverfahren
am künftigen BBI keine aussagekräftigen Aussagen hinsichtlich der Lärm-
einwirkung enthält und örtliche Gegebenheiten wie Siedlungsdichte und
Siedlungsgebiete nicht aktuell erfasst hat?

25. Ist die Bundesregierung angesichts der Kritik am bisher geltenden Ver-
fahren zur Festlegung der An- und Abflugverfahren am Flughafen Berlin
Brandenburg International BBI der Auffassung, dass ein systematisches
Konzept, wie Lärmeinwirkungen vermieden werden können, besteht?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

26. Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
ein solches systematisches Konzept zur Lärmvermeidung zu erarbeiten?

27. Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch, dass die DFS darauf
hinzuwirken hat, laut § 29b Absatz 2 LuftVG die Bevölkerung vor unzumut-
barem Fluglärm zu schützen, ihr aber gleichzeitig nach eigenen Aussagen
für die BBI-Flugrouten keine Lärmemissionswerte vorliegen?

28. Wie wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Verfahren zur Fest-
legung der An- und Abflugverfahren sichergestellt, dass lärmrelevante
Höhen und die jeweiligen Eigenschaften der Flugzeuge (Steigverhalten,
Gewicht etc.) in den Abwägungsprozess einfließen?

29. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der Trans-
parenz gegenüber der betroffenen Bevölkerung moderne Lärmsimulations-
verfahren angewandt, um im Vorfeld der Festlegung der An- und Abflug-
verfahren zu aussagekräftigen Bewertungen zu kommen?

30. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts des aktuellen Verfahrens bei
der Festlegung der An- und Abflugverfahren am Flughafen Berlin
Brandenburg International BBI die Beteiligungsrechte betroffener Gemein-
den und Bürger ein, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf,
das Verfahren und die Abwägungsprozesse transparenter zu gestalten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3720

31. Welche Verbindlichkeit haben die Empfehlungen der Fluglärmkommission
bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren am künftigen BBI, und
welche rechtlichen Widerspruchs- bzw. Klagemöglichkeiten bestehen?

32. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung ein systematischer Abwägungs-
prozess zwischen den unterschiedlichen Interessen und Belangen bei der
Festlegung der An- und Abflugverfahren sichergestellt werden, bei dem
Abwägungsdefizite und Fehlgewichtungen vermieden werden?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die geltende Regelung in § 29b
LuftVG, mit der die Interessen der Anwohner zumindest den Interessen der
Wirtschaftsunternehmen gleichgestellt sind?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutz der Bevölkerung gegenüber
den wirtschaftlichen Interessen der Flughafenbetreiber zu mindern?

35. Ist nach Ansicht der Bundesregierung unter Wirtschaftlichkeit von Flug-
routen auch zu verstehen, den Flugverkehr mit möglichst wenig Personal
abzuwickeln?

36. Wie steht die Bundesregierung zur Festlegung im Koalitionsvertrag zwi-
schen CDU, CSU und FDP, wonach an den Flughäfen durch eine Präzisie-
rung im Luftverkehrsgesetz mehr Nachtflüge ermöglicht werden sollen,
und wie ist der Stand der Umsetzung?

37. Sind im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder in
anderen Bundesministerien und Bundesämtern Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter von Flughafenbetreibern, der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
oder der Fraport AG als externe Mitarbeiter beschäftigt?

38. Wie begründet die Bundesregierung in diesem Falle deren Beschäftigung?

39. Ist beim Flughafen Berlin Brandenburg International BBI vorgesehen, dass
Sichtanflüge auf bestimmte Flugrouten beschränkt oder im Einzelfall
grundsätzlich ausgeschlossen werden, und welche Flugrouten sind beim
Flughafen Berlin Brandenburg International BBI nach den bisherigen Pla-
nungen dafür vorgesehen?

40. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass der langsame
Sinkflug (slow- descend approach) zwar zu reduziertem Triebwerksschub
und größeren Höhen bei Anflügen führt, er aber bei Verkehrsflughäfen mit
hoher Auslastung von der Flugsicherung schwer zu steuern sei?

41. Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass veröffentlichte
Standardanflugverfahren bei Radarkontrolle nicht zwingend geflogen wer-
den müssen und die Anflüge damit je nach Situation für die Bevölkerung
überraschend verteilt werden können?

42. Wie kann durch Flight-Management-Systeme sichergestellt werden, dass
die Bündelung von An- und Abflugrouten in einer Flugroute, die die ge-
ringsten Abweichungen und damit Lärmemissionen hervorruft, möglichst
exakt eingehalten wird?

43. Inwieweit wurde bei der Frage des Anflugverfahrens zum Flughafen BBI
bisher die Nutzung des Verfahrens CDA (Continuous Descent Approach)
geprüft, bei dem das Flugzeug nach dem Verlassen der Reiseflughöhe
kontinuierlich sinkt, um so die Triebwerke so lange wie möglich im Leer-
lauf zu belassen und dadurch die CO2- und Lärmemissionen zu senken?

44. Welche Abflugverfahren (z. B. Steilstart bzw. Low-drag/low-power-Ver-
fahren) führen nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Lärmver-
meidung oder -minderung?

Drucksache 17/3720 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

45. Ist es nach Erkenntnissen der Bundesregierung möglich, am Flughafen
Berlin Brandenburg International BBI analog zum Frankfurter Flughafen
aufgrund vorinstallierter Lärmtore den Lärmpegel jedes einzelnen Flugzeu-
ges zu erfassen und zu dokumentieren?

46. Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass Flugerwartungs-
gebiete häufig trichterförmig ohne ausreichende seitliche und höhenmäßige
Begrenzung festgelegt werden, und durch welches Verfahren wird die
Einhaltung der Flugerwartungsgebiete überwacht?

47. An welchen deutschen Verkehrsflughäfen besteht ein Fluglärmmonitoring
bzw. sind Fluglärmüberwachungsanlagen vorhanden, um die Belastung
durch Fluglärm transparent zu machen?

48. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung technisch und rechtlich der
Flugverkehr beim Flughafen Berlin Brandenburg International BBI so ge-
steuert werden, dass nur nicht vermeidbarer Lärm bei den Betroffenen an-
kommt?

49. Wie wird beim Flughafen Berlin Brandenburg International BBI sicherge-
stellt, dass entsprechende Messstationen direkt unter den jeweiligen An-
und Abflugstrecken liegen?

50. Welche Konsequenzen sind rechtlich möglich, wenn Flugzeuge von der
Flugstrecke und/oder vom Flugerwartungsgebiet abweichen, und wie wer-
den sie verfahrensmäßig umgesetzt?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.