BT-Drucksache 17/3701

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3359- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)

Vom 10. November 2010


Bericht der Abgeordneten Klaus Hagemann, Eckhardt Rehberg, Ulrike Flach, Michael Leutert
und Priska Hinz (Herborn)

Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass die
Finanzierung des öffentlichen Anteils der Stipendienmittel
vollständig und sonstige Zweckausgaben der Hochschulen
pauschaliert vom Bund getragen werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Verdoppelung des Bundesanteils an jedem einzelnen Stipen-
dium; außerdem entstehen dem Bund Kosten in Höhe von
7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jewei-
ligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 des Stipen-
dienprogramm-Gesetzes je Hochschule höchstens einge-
worben werden können, als pauschalierter Aufwendungs-
ersatz für anfallende Zweckausgaben der Hochschulen. Die

Entwicklung des Programms im Jahr 2011 entschieden wer-
den. Es ist davon auszugehen, dass die Aufwuchsquoten
rasch steigen werden.

2. Vollzugsaufwand

Kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Un-
ternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine zusätzlichen
Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau
und insbesondere das Verbraucherpreisniveau treten nicht
ein.
(1. StipG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3701
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/3359, 17/3699 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes
genauen Kosten des Stipendienprogramms ergeben sich
nach der Festlegung der Aufwuchsquoten. Diese werden in
der Verordnung nach § 14 Nummer 7 des Stipendienpro-
gramm-Gesetzes geregelt. Im Jahr 2011 soll die Höchst-
grenze der Förderung bezogen auf die jeweilige Hochschule
0,45 Prozent betragen. Dies verursacht bei durchschnittlich
sieben Fördermonaten Kosten in Höhe von ca. 10 Mio.
Euro. Der Aufwuchs der folgenden Jahre wird anhand der

Bürokratiekosten

Keine zusätzlichen Bürokratiekosten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

H. Heene
ese
Drucksache 17/3701 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 10. November 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Klaus Hagemann
Berichterstatter

Eckhardt Rehberg
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Michael Leutert
Berichterstatter

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
mann

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