BT-Drucksache 17/3699

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3359- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG) 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -Drucksache 17/2427- Mittel des nationalen Stipendienprgramms für eine Erhöhung des BAföG nutzen

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3699
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3359 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-
Gesetzes (1. StipG-ÄndG)

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Agnes Alpers,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2427 –

Mittel des nationalen Stipendienprogramms für eine Erhöhung des
BAföG nutzen

A. Problem

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung stellt mit der Änderung des Stipendienprogramm-Geset-
zes sicher, dass der Bund die Kosten des öffentlichen Anteils an den Stipendien
allein trägt. Das gibt den Ländern Spielräume für eigene Konzepte der Förde-
rung der Studierneigung und der Begabtenförderung.

Zu Nummer 2

Das nationale Stipendienprogramm trägt nicht dazu bei, die soziale Schieflage an
den Hochschulen zu beenden. Das nationale Stipendienprogramm-Gesetz ist in
Frage gestellt. Am 25. Juni 2010 wurde eine Beschlussempfehlung des Finanz-
sowie des Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates bekannt, wonach das
geplante nationale Stipendienprogramm der Bundesregierung am 9. Juli 2010

durch den Bundesrat abgelehnt werden soll.

Drucksache 17/3699 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Die zur Finanzierung des Stipendienprogramm-Gesetzes erforderlichen öffent-
lichen Mittel und die pauschalierte Erstattung der bei den Hochschulen anfallen-
den Zweckausgaben sollen vollständig durch den Bund übernommen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3359 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Nummer 2

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die durch ein Scheitern des
Stipendienprogramms frei werdenden Haushaltsmittel des Bundes für eine
Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge des Bundesausbildungsförderungs-
gesetzes (BAföG) zu nutzen. Insbesondere sollen die elterlichen Einkommens-
freibeträge sowie die Freibeträge für Geschwister spürbar erhöht werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2427 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3359.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/2427.

D. Kosten

Zu Nummer 1

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Der Bundesanteil an jedem einzelnen Stipendium wird verdoppelt. Außerdem
entstehen dem Bund Kosten in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur
Erreichung der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 des Stipen-
dienprogramm-Gesetzes je Hochschule höchstens eingeworben werden können,
als pauschalierter Aufwendungsersatz für anfallende Zweckausgaben der Hoch-
schulen. Die genauen Kosten des Stipendienprogramms ergeben sich nach der
Festlegung der Aufwuchsquoten. Diese werden in der Verordnung nach § 14
Nummer 7 des Stipendienprogramm-Gesetzes geregelt. Im Jahr 2011 soll die
Höchstgrenze der Förderung bezogen auf die jeweilige Hochschule 0,45 Prozent
betragen. Dies verursacht bei durchschnittlich sieben Fördermonaten Kosten in
Höhe von ca. 10 Mio. Euro. Der Aufwuchs der folgenden Jahre wird anhand der
Entwicklung des Programms im Jahr 2011 entschieden werden. Es ist davon
auszugehen, dass die Aufwuchsquoten rasch steigen werden.

2. Vollzugsaufwand
Kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3699

3. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen
durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf die Einzel-
preise, das Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau treten
nicht ein.

4. Bürokratiekosten

Keine zusätzlichen Bürokratiekosten.

Zu Nummer 2

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/3699 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3359 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

a) In der Eingangsformel werden nach dem Wort „hat“ die Wörter „mit Zu-
stimmung des Bundesrates“ eingefügt.

b) Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 1
Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes

Das Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) wird
wie folgt geändert:

1. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „von Bund und Land“ durch die Wörter
„vom Bund“ ersetzt und die Wörter „jeweils um einen Betrag von
75 Euro“ durch die Wörter „um einen Betrag von 150 Euro“ ersetzt.

b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in
Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jewei-
ligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens
eingeworben werden können.“

2. § 14 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1 und in Nummer 7 werden die Wör-
ter „und zur schrittweisen Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Ab-
satz 4“ gestrichen.

b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird er-
mächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen
ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Erreichung der
Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 in einer Rechtsverordnung
festzulegen.“‘;

2. den Antrag auf Drucksache 17/2427 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Tankred Schipanski
Berichterstatter

Marianne Schieder (Schwandorf)
Berichterstatterin

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

nahme an einem Auswahlverfahren keine Planungssicher-

heit erhalten und demotiviert.

Am 25. Juni 2010 sei eine Beschlussempfehlung des Finanz-
sowie des Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates be-
kannt geworden, wonach das geplante nationale Stipendien-

Zu Nummer 2

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/2427 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3699

Bericht der Abgeordneten Tankred Schipanski, Marianne Schieder (Schwandorf),
Patrick Meinhardt, Nicole Gohlke und Priska Hinz (Herborn)

I. Überweisung
Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3359 in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 be-
raten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und
an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung sowie an den Haushaltsausschuss gemäß
§ 96 GO-BT überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2427 in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 beraten und an
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur federführenden Beratung sowie an den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Stipendienpro-
gramm-Gesetzes beabsichtigt die Bundesregierung die Über-
nahme der Kosten des öffentlichen Anteils an den Stipendien
durch den Bund. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Länder Spielräume für eigene Konzepte der Förderung der
Studierneigung und der Begabtenförderung erhalten. Die zur
Finanzierung des Stipendienprogramm-Gesetzes erforder-
lichen öffentlichen Mittel und die pauschalierte Erstattung
der bei den Hochschulen anfallenden Zweckausgaben sollen
vollständig vom Bund übernommen werden.

Zu Nummer 2

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass das Gesetz zur Schaf-
fung eines nationalen Stipendienprogramms infrage gestellt
sei. Das Programm trage nicht zur Beendigung der sozialen
Schieflage an den Hochschulen bei. Die meisten Stipendien-
programme der Begabtenförderungswerke zeigten eine
soziale Schieflage, da überwiegend Studierende aus reichen
Elternhäusern gefördert würden. Etwa drei Viertel der Be-
günstigten stammten aus einer „hohen“ oder „gehobenen“
sozialen Schicht und nur 10 Prozent kämen aus der sozialen
Herkunftsgruppe „niedrig“ (vgl. HIS Hochschul-Informa-
tions-System GmbH 2009). Die Antragsteller favorisieren
die Förderung durch das BAföG, da es allen bedürftigen Stu-
dierenden das Recht gebe, Unterstützung zu erhalten. Es sei
im Wesentlichen eine verlässliche und sozial gerechte Form
der Ausbildungsfinanzierung. Studieninteressierte, die mit
finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, würden
durch die unsichere Aussicht auf ein Stipendium und Teil-

Dimension wird ausgeführt, dass sich bis 2013 die vom
Bund eingeplanten Haushaltsmittel für das nationale Stipen-
dienprogramm auf rund 80 Mio. Euro jährlich (in 2011
32,5 Mio. Euro, in 2012 55,5 Mio. Euro) beliefen. Schritt-
weise könnten hiermit die Freibeträge des BAföG um bis zu
5 Prozent angehoben werden. Die Bundesregierung habe
vor, in der Endausbaustufe 150 Mio. Euro an Bundesmitteln
aufzuwenden. Mit diesen Haushaltsmitteln könnten die Leis-
tungsparameter des BAföG deutlich angehoben werden.
Außerdem würden durch ein Scheitern des Programms
etliche Millionen Euro an zusätzlichen Verwaltungskosten
entfallen.

Das nationale Stipendienprogramm sei abzulehnen, da es so-
ziale Ungleichheit fördere und Hochschulen in struktur-
schwachen Regionen weiter abhänge. Der Hochschulwech-
sel würde erschwert und die Dominanz „wirtschaftsnaher“
Fächer gestärkt. Fast alle Sachverständigen einer Anhörung
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages hätten das Pro-
gramm zumindest als schlecht konzipiert bewertet. Zudem
lehne eine Mehrheit der Länder das Programm ab, da ihre
finanzielle Lage schwierig sei, sie strukturell benachteiligt
seien oder das bestehende Ausbildungsförderungssystem
präferiert werde. Die Ausbildungsförderung durch das
BAföG müsse daher mit Rechtsansprüchen und Verlässlich-
keit ausgebaut und strukturell erneuert werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die durch ein Schei-
tern des Stipendienprogramms frei werdenden Haushalts-
mittel des Bundes für eine Erhöhung der Bedarfssätze und
Freibeträge zu nutzen. Insbesondere sollen die elterlichen
Einkommensfreibeträge sowie die Freibeträge für Ge-
schwister spürbar erhöht werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/
3359 mit Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO- BT in
einem gesonderten Bericht Stellung.
programm der Bundesregierung durch den Bundesrat am
9. Juli 2010 abgelehnt werden solle. Zu der finanziellen

Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Drucksache 17/3699 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im federfüh-
renden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 eine
öffentliche Anhörung mit dem Thema „Nationales
Stipendienprogramm-Gesetz“ mit den nachfolgend aufge-
führten Sachverständigen durchgeführt.

Dr. Beate Bartoldus, Arbeitsgemeinschaft der Begabtenför-
derungswerke, Bonn

Torsten Bultmann, Bund demokratischer Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler, Bonn

Henning Dettleff, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit-
geberverbände, Berlin

Prof. Dr. Andreas Geiger, Hochschule Magdeburg-Stendal
(FH), Magdeburg

Wolfgang Isserstedt, HIS Hochschul-Informations-System
GmbH, Hannover

Florian Kaiser, freier zusammenschluss von studentInnen-
schaften (fzs), Berlin

Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk
e. V., Berlin

Dr. Volker Meyer-Guckel, Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft e. V., Essen

Prof. Dr. Ulrich Radtke, Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Margret Wintermantel, Hochschulrektorenkonfe-
renz, Bonn.

Die Ergebnisse der Anhörung sind in die Beratung der Vor-
lagen eingeflossen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 24. Sitzung am 10. Novem-
ber 2010 die Vorlagen beraten und empfiehlt:

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3359 in
geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2427 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben den nach-
folgend aufgeführten Änderungsantrag auf Ausschussdruck-
sache 17(18)106 in die Ausschussberatung eingebracht.

,Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird wie folgt ge-
ändert:

„Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

‚Artikel 1
Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes

Das Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I
S. 957) wird wie folgt geändert:

1. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „von Bund und Land“
durch die Wörter „vom Bund“ ersetzt und die Wörter

b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hoch-
schulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten
Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen Höchstgren-
ze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens
eingeworben werden können.“

2. § 14 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1 und in Nummer 7
werden die Wörter „und zur schrittweisen Erreichung
der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4“ gestrichen.

b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Das Bundesministerium für Bildung und For-
schung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung
des Bundesrates die Einzelheiten zur Erreichung der
Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 in einer Rechtsver-
ordnung festzulegen.“‘

Begründung:

Die Verordnungsermächtigung des § 14 Nr. 7 sieht bislang
vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes-
rates im Verordnungsweg festlegt, wie die Höchstquote in
§ 11 Absatz 4 schrittweise erreicht wird. Da der Bund nun-
mehr den gesamten öffentlichen Anteil an den Mitteln, die
für Stipendien aufgebracht werden, allein trägt, ist eine Zu-
stimmung der Länder zu der Quote aus sachlichen Gründen
nicht mehr gerechtfertigt. Art. 80 Absatz 2 GG erlaubt, die
Zustimmungsbedürftigkeit von Verordnungen durch Bun-
desgesetz zu regeln.‘

Der Ausschuss beschließt, den Änderungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 17(18)106 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass der Kern des
Stipendienprogramms eine neue Stipendienkultur in
Deutschland sei. Im Vordergrund stünde der Leistungs- statt
der Bedürftigkeitsgedanke. Damit werde eine einkommens-
unabhängige Förderung, eine Stärkung der Verantwortung
der Hochschulen für ihre Studierenden, ein eigenverantwort-
licher Umgang mit Mitteln sowie eine Finanzierungsbeteili-
gung an der Bildung aus der Privatwirtschaft und von Ehe-
maligen angestrebt.

Es seien erste positive Reaktionen zu verzeichnen, da Studie-
rende auf die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten,
warten würden und private Geldgeber bereitstünden. Nach-
dem aber die Länder das Stipendienprogramm nicht zur
Hälfte mitfinanzieren wollten, habe sich der Bund entschie-
den, die volle Finanzierung zu übernehmen. Nunmehr zahle
der Bund 150 Euro pro Monat pro Stipendium. Der Bund
eröffne damit den Ländern eigene Spielräume für die Begab-
tenförderung und Förderung der Studierneigung.

Es wird betont, dass die Bundesregierung damit abermals
ihre Verantwortungsbereitschaft für die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses und wissenschaftlicher
Spitzenleistungen unter Beweis stelle. Zugleich würden An-
„jeweils um einen Betrag von 75 Euro“ durch die
Wörter „um einen Betrag von 150 Euro“ ersetzt.

reize für private Stipendiengeber geschaffen und eine Sti-
pendienkultur in Deutschland etabliert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3699

Die Hochschulen würden in der Finanzierung und Organisie-
rung des Stipendienprogramms umfangreich unterstützt. Ein
Teil des im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromisses
sei die Unterstützung der Hochschulen bei den Akquise-
kosten im Rahmen einer sogenannten Programmpauschale.
Somit solle den Bedenken der Hochschulen bezüglich der
Mitteleinwerbung Rechnung getragen werden. Mit der Fest-
setzung eines pauschalen Betrags für 2011 werde den Hoch-
schulen Planungssicherheit und ein einfaches Verfahren er-
möglicht. Zudem würden noch für Dezember Schulungen in
der Akquisepraxis für Hochschulmitarbeiter in Aussicht
gestellt. Berechnungsgrundlage für die Programmkosten-
pauschale sei dabei nicht die tatsächliche Anzahl von Stipen-
dien, sondern die für das Jahr 2011 beabsichtigte Höchst-
förderquote von 0,45 Prozent der Studierenden einer Hoch-
schule.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird ausgeführt,
dass, nachdem in § 14 StipG vorgesehen Stipendienpro-
gramm-Verordnung 2010 die Regelungen zur Ausgestaltung
des StipG festgelegt wurden, nun ein Verfahren für die
schrittweise Erhöhung der Höchstförderquoten gemäß § 11
Absatz 4 StipG für die kommenden Jahren zu finden sei. Da
die Länder an der Finanzierung der Stipendien nicht mehr
beteiligt seien, sei es nur sachgerecht, dass die Festlegung
der Höchstförderquoten künftig auch ohne Zustimmung des
Bundesrates möglich sei.

Ab der Stipendienprogramm-Verordnung 2011 solle daher
eine Festlegung der Höchstförderquoten nur noch durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erfolgen.
Dies mache eine Änderung des § 14 StipG erforderlich. Dem
diene der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Die vorgesehene Änderung mache das Änderungsgesetz ins-
gesamt zustimmungsbedürftig. Daher appelliert die CDU/
CSU- Fraktion schon heute an die Länder, dem Änderungs-
gesetz in der geänderten Fassung die Zustimmung im Bun-
desrat am 17. November 2010 nicht zu versagen. An diesem
Tag solle auch die Zustimmung zur Stipendienprogamm-
Verordnung erfolgen. Dann kann das geänderte Gesetz nach
Blockade der Länder endlich am 1. Januar 2011 in Kraft
treten.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. wird ausgeführt, dass
sich durch das mehrmalige Stellen eines schlechten Antrags
der Antrag selbst nicht verbessere. Der Antrag sei bereits
mehrfach im Ausschuss besprochen worden und bedürfe da-
her keiner weiteren Diskussion.

Zum Antrag der Fraktion der SPD wird ausgeführt, dass die
darin enthaltene Kritik am Stipendienprogramm übertrieben
und ideologisch motiviert sei. In Nummer 2 des Antrages
werde der Bundesregierung ein willkürliches und zielloses
Handeln vorgeworfen. Ziel der Bundesregierung sei der
Aufbau einer Stipendienkultur in Deutschland. Dies wollten
die Antragsteller verhindern, bevor das Programm begonnen
habe. Private Mittel sollten für die Bildung eingeworben
werden und den Hochschulen mehr Verantwortung für ihre
Studierenden gegeben werden. Dies sei der richtige Weg;
von daher sei der Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der SPD brachte in die Ausschussberatung auf

wurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3359 und zum
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(18)106 ein.

Der Ausschuss wolle beschließen:

1. Das Nationale Stipendienprogramm, mit dem die Bun-
desregierung ursprünglich bis zu 160.000 zusätzliche Sti-
pendien schaffen wollte, ist bildungspolitisch in der Sa-
che gescheitert. Das Festhalten der Bundesregierung an
dem „Deutschland-Stipendium“ für nicht einmal 10.000
Stipendien dient allein der Gesichtswahrung. Bildungs-
politisch ist sowohl das Gesetz entbehrlich als auch die
zur Abstimmung vorliegende Novellierung unerheblich.

2. Mit der von der Bundesregierung im vorliegenden Ge-
setzentwurf vorgeschlagenen Übernahme der Kostenan-
teile der öffentlichen Hand durch den Bund konnte zwar
die Zustimmung der Ländermehrheit im Bundesrat er-
wirkt werden. Sie ist allerdings geeignet, den mühsam
aufrechterhaltenen Grundsatz einer gemeinsamen Bund-
Länder-Verantwortung in der Bildungsförderung weiter
zu gefährden und ist daher abzulehnen. Das Vermitt-
lungsverfahren zur 23. Novelle des Bundesausbildungs-
förderungsgesetzes hat verdeutlicht, welche Risiken das
willkürliche und ziellose Handeln der Bundesregierung
bei der notdürftigen Rettungsoperation für das Stipen-
dienprogramm-Gesetz im Bundesrat für das Bildungsför-
dersystem insgesamt heraufbeschwört.

3. Trotz der geplanten vollständigen Finanzierung des öf-
fentlichen Anteils der Stipendien nach dem Stipendien-
programm-Gesetz durch den Bund bleiben für die Länder
als Träger der Grundfinanzierung der Hochschulen wei-
terhin erhebliche finanzielle Umsetzungsrisiken. So ist
bereits absehbar, dass die im Gesetzentwurf vorgeschla-
gene Übernahme von Verwaltungskosten bis zu einer Hö-
he von zehn Prozent völlig unzureichend ist. Allein die
Anwerbekosten privater Mittel müssen mit rund 30 Pro-
zent veranschlagt werden, ganz zu Schweigen von den di-
rekten administrativen Kosten der Hochschulverwaltun-
gen. Die Kostenzusagen des Bundes sind somit völlig
unzureichend.

4. Mit der Begründung, dass der Bund nunmehr den gesam-
ten öffentlichen Anteil an den Mitteln, die für Stipendien
aufgebracht werden, allein trage, soll dem vorliegenden
Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP
zufolge die Verordnungsermächtigung des § 14 Nr. 7 ge-
ändert werden. Demnach soll die Zustimmung des Bun-
desrates wegfallen, wenn die Bundesregierung festlegt,
wie die Höchstquote in § 11 Absatz 4 erreicht werden
soll. Hierbei wird außer acht gelassen, dass die Bundes-
länder nach wie vor einen Großteil der Verwaltungskos-
ten für das Stipendienprogramm tragen müssen. Die Ri-
siken der nach wie vor bestehenden Unterfinanzierung
drohen sich mit jedem Ausbauschritt des Stipendienange-
bots zu vervielfachen, so dass eine direkte Betroffenheit
der Länder gegeben und damit die Zustimmungspflicht
begründet ist. Der Vorschlag der Fraktionen CDU/CSU
und FDP ist daher abzulehnen.

5. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf
zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes behebt
Ausschussdrucksache 17(18)107 den nachfolgend aufge-
führten Antrag auf eine Entschließung zu dem Gesetzent-

keinen der offensichtlichen konzeptionellen, handwerkli-
chen und auch bildungspolitischen Mängel des Pro-

Drucksache 17/3699 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gramms. Es ist daher weiter davon auszugehen, dass die
soziale Selektivität in der Hochschulbildung verfestigt
und die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Lebens-
verhältnisse weiter verstärkt werden. Darüber hinaus
gibt es kein gesetzlich normiertes Verfahren bzw. für
rechtfeste Förderbescheide der Hochschulen hinreichen-
de Entscheidungskriterien für die Ausbildungsförderung
durch das nationale Stipendienprogramm.

Der Ausschuss beschließt, den Antrag auf eine Entschlie-
ßung der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache
17(18)107 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird die Frage aufgewor-
fen, warum die Koalitionsfraktionen vor dem Hintergrund
ihrer Äußerungen, die Stipendiengeber stünden schon
Schlange und die Studierenden warteten auf die Stipendien,
nur bescheidene 10 000 Stipendien in einem ersten Schritt
vergeben werden sollten. Es wird kritisiert, dass das Gesetz
in die falsche Richtung gehe, es sei falsch gemacht worden
und auch durch die vorgeschlagenen Änderungen werde es
nicht besser.

Zu den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU, dass im
Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden worden
sei, wird erklärt, dass kein Vermittlungsverfahren stattgefun-
den habe. Es habe lediglich einen informellen Kompromiss
zwischen der Bundesregierung und den B-Ländern gegeben
mit dem Ergebnis, dass der Bund zugesagt habe, die Kosten
zu 100 Prozent zu übernehmen. Damit sei letztendlich die
Länderzustimmung erreicht worden.

Die Bundesregierung wird gefragt, warum sie sich gerade
für das Stipendienprogramm und nicht für das viel wichtige-
re BAföG engagiert habe. Es wird kritisiert, dass die von ihr
angekündigte Übernahme von Verwaltungskosten unzurei-
chend sei.

Die Aufwendungen im Bereich der Administration und für
die Akquise von privaten Mitteln liege vermutlich wesent-
lich höher als dargestellt. Daher sei auch die Argumentation
für den Wegfall der Zustimmungspflicht des Bundesrates für
die Rechtsverordnung, die Höchstgrenze betreffend, nicht
nachvollziehbar, weil die Bundesländer weiterhin mit dem
Aufwand und den Kosten belastet würden. Aus Sicht der
Fraktion der SPD könne man daher dem Stipendienpro-
gramm-Gesetz auch nach einer Änderung nicht zustimmen
und werbe für die Annahme des eigenen Entschließungsan-
trags zu den beiden Vorlagen.

Die Fraktion der FDP hebt hervor, dass die Bundesrepublik
Deutschland eine stärkere Begabtenförderung brauche. Sie
weist daraufhin, dass im internationalen Vergleich die
Stipendienförderung für Begabte auch schon zu Zeiten
früherer Bundesregierungen unzureichend gewesen sei. Des-
wegen sei das nationale Stipendienprogramm eine Trend-
wende. Es sei eine Ergänzung zur Arbeit der Begabungsför-
derungswerke. Zudem biete es den Hochschulen die
Möglichkeit, vor Ort und unabhängig eine eigene Bega-
bungsförderung zu etablieren. Dabei orientiere man sich an
anderen Wirtschafts- und Wissenschaftsnationen.

würde nun durch die angestrebte Vergabe von 10 000 Stipen-
dien im kommenden Jahr angestrebt. Dies sei das Ergebnis
einer umfassenden Diskussion mit Kultusministervertretern,
mit Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulrekto-
renkonferenz.

Der SPD-Fraktion wird vorgeworfen, durch ihren Entschlie-
ßungsantrag widersprüchlich zu handeln. Die SPD-regierten
Länder hätten sowohl beim Stipendienprogramm als auch
bei der BAföG-Erhöhung eine Blockadehaltung an den Tag
gelegt. Der Entschließungsantrag sei vor diesem Hinter-
grund nicht verständlich.

Die FDP-Fraktion betont, es sei auch von zentraler Bedeu-
tung, mehr Studierende an Fachhochschulen durch Stipen-
dien zu fördern. Im Moment kämen lediglich 8 bis 9 Prozent
der von den Begabtenförderungswerken unterstützten Per-
sonen aus dem Bereich der Fachhochschulen. Eine neue
Stipendienkultur für Fachhochschulen sei sehr wichtig.

Außerdem sei es konsequent, dass die Entscheidung über die
Höhe der Förderquoten auf die Bundesebene verlagert
werde, da die Länder keinen Finanzierungsbeitrag leisteten.
Eine andere Vorgehensweise sei ordnungspolitisch wider-
sprüchlich.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Änderung des
Gesetzes nach so kurzer Zeit ein Indiz für ein unausgegore-
nes Verfahren sei. Die Nachbesserungen der Regierung ver-
deutlichten zudem, wie unpopulär das Gesetz selbst unter
den von schwarz-gelb umworbenen Akteuren sei.

Es werde Schwierigkeiten geben, Förderer für das Pro-
gramm zu finden. Sie lehne das „Deutschlandstipendium“
ab, weil das Programm soziale Ungleichheit fördere. Es gebe
jungen Menschen keine Planungssicherheit, da es keinen
Rechtsanspruch auf ein Stipendium begründe.

Das nationale Stipendienprogramm bedeute eine weitere
Zersplitterung der Förderlandschaft. Überlegungen, ob so-
ziale Kriterien bei der Auswahl der Geförderten eine Rolle
spielen könnten, würden daran nichts ändern. Vielmehr blie-
be es dabei – solange diese Kriterien nicht verbindlich ein-
geführt würden –, dass die Studierneigung sozial schlechter
gestellter junger Menschen durch das Programm nicht
gefördert werde.

Die Fraktion DIE LINKE. lehne das Programm ab, weil es
die Zweiklassenhochschullandschaft verschärfen würde.
Hochschulen in strukturschwachen Regionen würden es
ungleich schwerer haben, Stipendiengeber einzuwerben. Zu-
dem räume das Programm in ganz erheblichem Maße Mit-
spracherechte bei der Verwendung öffentlicher Gelder ein.

Die nun neu angesetzten Verwaltungskosten in Höhe von
7 Prozent sei deutlich zu gering beziffert. Im Fachgespräch
hätten wirtschaftsnahe Vertreter wie der Stifterverband einge-
räumt, dass 20 bis 25 Prozent realistischer wären. So sei be-
reits jetzt absehbar, dass auf diese Weise zusätzliche Kosten
durch die Hintertür auf die öffentlichen Haushalte zukämen.

Die Fraktion DIE LINKE. betont, dass die neu angesetzten
Bundesmittel für das Projekt „Deutschlandstipendium“ sinn-
voller für die Erhöhung des BAföG angelegt wären. Ein
Grund dafür sei die für das BAföG unter demokratischer
Das politisches Ziel, 160 000 zusätzliche Stipendiatinnen
und Stipendiaten innerhalb der nächsten Jahre zu erreichen,

Kontrolle stehende und funktionierende Verwaltungsstruk-
tur.

Diese Einschätzung sei kein Alleinstellungsmerkmal, son-
dern sei auch im Fachgespräch, unter anderem vom Deut-
schen Studentenwerk, vorgetragen worden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht deut-
lich, dass eine zusätzliche gute Förderung durch Stipendien
sinnvoll sein könne. Diese dürfe jedoch keine mobilitäts-
feindliche Wirkung erzeugen, die sich daraus ergebe, dass
die Studierenden Stipendien nach einem Hochschulwechsel
nicht mitnehmen könnten.

Einkommensschwache Studierende würden kein Studium in
der Erwartung eines Stipendiums für die Dauer eines Jahres
aufnehmen.

Besonders problematisch sei es, dass in strukturschwachen
Gebieten große Schwierigkeiten bestünden, Unternehmen
als Stipendiengeber zu finden. Es wird kritisiert, dass die
Verwaltungskosten und der personelle Aufwand zum großen
Teil von den Hochschulen selbst getragen werden müssten.
Damit werde die Erfüllung anderer Aufgaben erschwert.

Darüber hinaus sei das Gesetz auch handwerklich schlecht
gemacht. Die Koalitionsfraktionen hätten den Fehler ge-
macht, das Gesetz im Verfahren politisch mit dem BAföG zu
verknüpfen. Die Folge sei, dass der Bund jetzt allein die Fi-
nanzierung übernehmen müsse und eine Änderung des im
Juli 2010 beschlossenen Stipendienprogramm-Gesetzes er-
forderlich geworden sei. Die nachträgliche Entscheidung der
Bundesregierung, die Höhe der Verwaltungspauschale über
eine Verordnung zu erlassen, mache nun diese zweite Än-
derung des Gesetzes erforderlich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass das
Gesetz sozial ungerecht und unausgewogen sei. Es bringe zu
viele Belastungen für die Hochschulen und keine Erleichte-
rungen für die Studierenden.

Als erster Schritt dahin werde das Angebot eines großen
deutschen Unternehmens gesehen, 360 Stipendien insbeson-
dere für Frauen in den sog. MINT-Berufen für bis zu vier
Jahre anzubieten. Darüber hinaus sei die Bundesregierung
mit vielen kleinen und auch großen Unternehmen sowie mit
Stiftungen und Privatpersonen im Gespräch.

Als zweiter Punkt wird hinsichtlich der Finanzierung hervor-
gehoben, dass die Länder durch die getroffenen Entschei-
dungen im starken Maße profitierten. Der Bund übernehme
mit der Entscheidung für den Qualitätspakt Lehre zu
100 Prozent die Finanzierung. Zudem stelle die Entschei-
dung für das nationale Stipendienprogramm sowie die Über-
nahme der „Overhead-Kosten“, die aufgrund der BAföG-
Einigung in der Projektförderung den Hochschulen zusätz-
lich zur Verfügung gestellt würden, eine zusätzliche Ent-
lastung der Länder dar. Der Kompromiss zum nationalen
Stipendienprogramm beinhalte, dass zwar der Bund die
kompletten Stipendienkosten übernehme, die Verwaltungs-
kosten jedoch letztendlich von den Ländern getragen wür-
den. Als weiterer positiver Punkt für die Länder wird heraus-
gestellt, dass der Bund zusätzlich noch 7 Prozent Zweck-
ausgaben für die Akquise bereitstelle.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Änderungs-
gesetz kein Nachbessern am Gesetz sei, sondern lediglich
das erfülle, was im Bundesrat eingefordert worden sei. Dies
würde nun umgesetzt und um die 7 Prozent der Zweckaus-
gaben ergänzt. Dafür bliebe es bei den Verwaltungsausgaben
für die Länder.

Im Hinblick auf die Frage der Zustimmungspflichtigkeit der
Verordnung begrüßt die Bundesregierung die Änderungen,
die durch die Koalitionsfraktionen initiiert worden seien. Sie
habe den Prozess dahingehend unterstützt, dass bereits Ge-
spräche mit den Ländern geführt wurden.

Berlin, den 10. November 2010

Tankred Schipanski
Berichterstatter

Marianne Schieder (Schwandorf)
Berichterstatterin

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3699

Bereits heute sei absehbar, dass dieses Programm kein Ein-
stieg in eine neue Förder- oder Stipendienkultur darstelle.
Vielmehr sei der Weg des Scheiterns vorgezeichnet. Dies
zeige sich auch an dem von der Bundesregierung angesteu-
erten geringen Anteil an Geförderten von 0,45 Prozent im
Jahr 2011.

Über die Zukunft und den künftigen Aufwuchs solle laut Ge-
setzentwurf auf der Grundlage der Entwicklung im Jahr 2011
entschieden werden. Insofern sei die Fraktion DIE LINKE.
der Hoffnung, dass sich die Einsicht darüber, dass die Mittel
besser im BAföG aufgehoben wären, durchsetzen werde.

Sie stellt ergänzend klar, dass sie auf ein Zweisäulenmodell
hinarbeite, um eine fortschrittliche und zukunftsweisende
Studienfinanzierung auf den Weg zu bringen.

Die Bundesregierung geht hinsichtlich der geäußerten
Kritik auf zwei Schwerpunkte ein: Zunächst wird festge-
stellt, dass 0,45 Prozent und damit 10 000 Studierende in den
Begabtenförderwerken in Deutschland gefördert würden.
Ziel sei es, in Ergänzung dazu mit dem nationalen Stipen-
dienprogramm die gleiche Anzahl an Studierenden in einem
Zeitraum von bis zu drei Jahren zu erreichen. Dieser Einstieg
in eine Stipendienkultur mit Beteiligung der Wirtschaft sei
sinnvoll.

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