BT-Drucksache 17/3638

Polizeiliche Übergriffe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in Stuttgart und die Rolle der Bundespolizei

Vom 8. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3638
17. Wahlperiode 08. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heike Hänsel, Jens Petermann,
Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche Übergriffe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten
in Stuttgart und die Rolle der Bundespolizei

Die Bilder vom gewalttätigen Vorgehen der Polizei gegen Demonstrantinnen
und Demonstranten in Stuttgart haben für starkes Aufsehen in der Bundesrepu-
blik Deutschland gesorgt. Videos und Augenzeugenberichte dokumentieren,
dass Polizisten am 30. September 2010 mit Wasserwerfern, Reizgas und Schlag-
stöcken in zahlreichen Fällen gegen friedliche Bürgerinnen und Bürger vor-
gegangen sind, die gegen das Großprojekt „Stuttgart 21“ demonstriert hatten.
Rund 400 Menschen sind dabei verletzt worden. Auch aus den Reihen der Poli-
zei selbst kommt Kritik: Im „Hamburger Abendblatt“ vom 18. Oktober 2010 be-
zeichneten Polizisten das polizeiliche Vorgehen als „Gewaltorgie“, für die es ein
„Okay von oben“ gegeben habe. Als hauptsächliche Täter bezeichnet ein Poli-
zeihauptkommissar die Beweis- und Festnahmeeinheiten, die beim Stuttgarter
Einsatz vor allem aus den Reihen der Bundespolizei und aus Bayern gekommen
seien. Die Empörung über den Versuch, das immer mehr umstrittene Großpro-
jekt gegen den Widerstand der Bürger durchzusetzen, ist groß. Die Bürger kom-
men zur Überzeugung, dass die Staatsmacht im Konflikt zwischen Großkonzer-
nen und den Interessen der Bürger auf Seite der Konzerne steht.

Zwar liegt die unmittelbare Einsatzleitung in den Händen der baden-württem-
bergischen Behörden. Doch der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de
Maizière, hat sich selbst zum Fürsprecher der Baumaßnahmen von „Stuttgart 21“
gemacht, die Demonstranten kritisiert und den Polizeieinsatz gerechtfertigt
(ZDF Morgenmagazin, 19. Oktober 2010). Zudem trägt die Bundespolizei offen-
kundig Mitverantwortung. Sie war nach Informationen der Bundesregierung in
der Sitzung des Innenausschusses vom 6. Oktober 2010 mit zwei Hundertschaf-
ten, einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit und einer Einsatzhundert-
schaft zur Unterstützung der Landespolizei außerhalb des unmittelbaren Bahn-
hofsgeländes im Einsatz. Eine gesonderte Aufarbeitung des Einsatzes der
Bundespolizei sei nach Ansicht der Bundesregierung nicht erforderlich, sie sei
nämlich gemäß § 78 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) voll-
ständig der Landespolizei unterstellt, ihre Maßnahmen gelten als Maßnahmen
derjenigen Polizeidienststelle in deren Zuständigkeitsbereich sie tätig geworden

ist.

Die Bundesregierung ist jedoch einer Bewertung des Einsatzes nicht in jedem
Fall schon deswegen enthoben, weil er in Landeszuständigkeit durchgeführt
wurde. Zu beachten sind hier neben den politischen Fragen auch die einschlä-
gigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes, das die Überlassung von Bundes-
polizeieinheiten an Länder auf solche Fälle beschränkt, in denen „das Land ohne

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diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierig-
keiten erfüllen kann“.

Es gibt große Zweifel, dass diese Voraussetzungen am 29./30. September 2010
gegeben waren. Weitere Fragen betreffen die Verhaltensalternativen sowohl der
einzelnen Beamten als auch der für die Bundespolizei verantwortlichen Stellen
angesichts absehbarer Einsatzplanungen und -verläufe bzw. akut praktizierter
unverhältnismäßiger Maßnahmen.

„DER SPIEGEL“ (40/2010, S. 21 ff.) rekonstruiert die unmittelbare Vorplanung
der Tage vom 29. September bis zum 1. Oktober 2010, die in kleinem und
kleinstem Kreis vorgenommen worden sein soll. Dazu soll ein Plan B gehört
haben mit der Absicht, die baden-württembergische Polizei (die „eigenen Leute“)
wegen Unzuverlässigkeit aus der tatsächlichen Zeitplanung herauszuhalten. Der
Zeitpunkt für die Baumfällungen sei ohne Wissen der „eigenen Leute“ auf
10 Uhr am Donnerstag den 30. September 2010 vorverlegt worden. Neben Ein-
heiten aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurde
hierbei – nach Darstellung im Innenausschuss – auch Bundespolizei eingesetzt:
Ab 10.40 Uhr die Einsatzhundertschaft und ab 11.30 Uhr die Beweissicherungs-
und Festnahmeeinheit.

Das Unterstützungsersuchen an die Bundespolizei wurde laut „DER SPIEGEL“
erst am 29. September 2010, also einen Tag vor dem Einsatz, gestellt und noch
am gleichen Tag mündlich zugesagt. Beide Pläne orientieren sich an einem Fix-
punkt, und das ist der 1. Oktober 2010, an dem der besetzte Platz offensichtlich
frei geräumt sein und die Baumfällung beginnen soll. Als Grund wurde genannt,
dass aus ökologischen Gründen erst dann Bäume gefällt werden dürften. Es gab
aber auch noch Hinweise darauf, dass zu diesem Zeitpunkt die Verfügungs- oder
Eigentumsrechte an einigen der Grundstücke um den Bahnhof herum an die
Deutsche Bahn AG übergegangen sein sollen. Eine Presseerklärung der so-
genannten Parkschützer vom 5. Oktober 2010 spricht davon, dass „heute um
16 Uhr (…) das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart mit(teilte), dass die Mahn-
wache der Parkschützer am Nordausgang des Stuttgarter Hauptbahnhofes nicht
weiter bewilligt werden könne, da das Gelände inzwischen der Bahn gehöre. Der
aktuelle Bewilligungsbescheid der Mahnwache endet heute um Mitternacht. Mit
der Begründung, die Mahnwache stehe jetzt auf Privatgrund der Bahn AG,
drohte das Ordnungsamt implizit mit einer Räumung ab diesem Zeitpunkt.“

Trifft diese Darstellung zu, steht der Einsatz der Bundespolizei nach § 11 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) in einem sehr fragwürdigen Licht.

§ 11 Absatz 1 BPolG setzt voraus, dass das ersuchende Land den Polizeieinsatz
nicht mit eigenen Kräften bewältigen kann. Ausschlaggebend für das Ersuchen
der baden-württembergischen Landesregierung war jedoch offenbar nicht ein
Mangel an eigenen Kräften, sondern fehlendes Vertrauen in diese. Deutlich wird
auch die Absicht, einen in Stuttgart selbst höchst umstrittenen Einsatz lieber mit
„fremden“ Kräften durchzuführen, um den „eigenen Leuten“ nicht zumuten zu
müssen, ggf. gegen Verwandte und Bekannte vorgehen zu müssen. Im entschei-
denden Moment, bei dem im Vergleich zum bisherigen Verlauf der Anti-Stutt-
gart-21-Aktionen eine neue, auf höchstes Risiko setzende Polizeistrategie einge-
schlagen wird, wurden „zuverlässige“ auswärtige Einsatztruppen angefordert.
Dies sind politische Erwägungen, die vom Bundespolizeigesetz nicht gedeckt
sind.

§ 11 Absatz 4 BPolG legt zudem fest: „Die Anforderung (auf Unterstützung
durch die Bundespolizei) soll alle für die Entscheidung wesentlichen Merkmale
des Einsatzauftrages enthalten.“ Auch dies ist offenbar nicht geschehen. Ange-
sichts der veröffentlichten Bilder und der umfassenden Kritik am Einsatz auch
der Bundespolizei reicht es nicht aus, zu sagen, ein schriftlicher Einsatzbefehl

liege nicht vor, der mündliche Auftrag habe „räumen und sichern“ gelautet
(Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses am 6. Oktober 2010).

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Bundespolizeiführung und Bundesregierung sind geradezu verpflichtet, eine
eigenständige Analyse und Bewertung dieses Einsatzes der Bundespolizei vor-
zunehmen. Es gilt auch für die Zukunft sicherzustellen, dass „Stuttgart 21“
nicht zum Modell zukünftiger Auseinandersetzungen um Großprojekte wird,
bei denen die Bundespolizei zweck- und gesetzwidrig als „fremde Truppe“ ein-
gesetzt wird.

Die Empörung über den Versuch, das immer mehr umstrittene Großprojekt ge-
gen den Widerstand der Bürger durchzusetzen, ist groß. Die Bürger kommen
zur Überzeugung, dass die Staatsmacht im Konflikt zwischen Großkonzernen
und den Interessen der Bürger auf Seite der Konzerne steht. Nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. muss klar sein: Wenn die baden-württembergische Lan-
desregierung die Polizei zu schweren Rechtsverstößen und zu Gewaltmaß-
nahmen gegen friedliche Bürger missbraucht, darf es dabei keine, auch keine
mittelbare, Unterstützung durch die Bundespolizei geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lautete die Anforderung auf Amtshilfe bzw. Unterstützung, die am
29. September 2010 gegenüber der Bundespolizei geäußert wurde, welche
konkreten Gründe wurden dafür vorgetragen, und wer genau hat die Anfor-
derung gestellt?

2. Welche wesentlichen Elemente des Einsatzauftrages wurden dabei vorge-
tragen?

3. Wie wurde die Kurzfristigkeit der Anforderung – am 29. September 2010
für den 30. September 2010 – begründet?

4. Wurden in diesem Zusammenhang Probleme mit „eigenen Leuten“ ange-
sprochen?

Wenn ja, wie wurden sie genau formuliert?

5. Durch welchen Paragraphen im Bundespolizeigesetz wäre das Kriterium
„Unzuverlässigkeit der eigenen Sicherheitskräfte“ als Grund für Amtshilfe/
Unterstützung erfasst, und bei welchen Unterstützungseinsätzen der Bun-
despolizei für ein Bundesland hat dieses Kriterium in den letzten zehn Jah-
ren eine Rolle gespielt?

6. Wann und auf welche Weise wurden Vertreter der Bundespolizei vor Ort
über die Existenz von Problemen mit „eigenen Leuten“ informiert?

7. Wann und durch wen wurden Vertreter der Bundespolizei über die Existenz
eines wie auch immer bezeichneten Plans oder Zeitpunkts A und Plan/Zeit-
punkt B informiert?

8. Welche Instanz hat in welcher Zusammensetzung beschlossen, am 30. Sep-
tember 2010 den Schlossgarten definitiv zu räumen und zu sichern?

9. Wann wurde die Bundesregierung oder einzelne ihrer Vertreter von diesem
entscheidenden Termin informiert?

10. In welcher Form waren Vertreter der Bundesregierung in Diskussionen zu
Fragen des Umgangs mit den wachsenden Protesten gegen „Stuttgart 21“
eingebunden, und welche Kommunikationen gab es seit August 2010 zu
diesen Fragen?

11. Welche Areale um den Hauptbahnhof Stuttgart herum gingen wann im
Laufe des Jahres 2010 in Besitz, Eigentum oder Verfügung der Deutschen
Bahn AG über (bitte ggf. Lageskizze beifügen)?

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12. Welche Regierungsmitglieder oder andere Vertreter der Bundesregierung
waren in der Zeit vom 29. September bis 1. Oktober 2010 ständig oder zeit-
weise in der Einsatzzentrale der Polizei in Stuttgart?

13. Wer war für die Einheiten der Bundespolizei in die unmittelbaren Einsatz-
planungen eingebunden, und wer vertrat die Bundespolizei in der Einsatz-
zentrale oder der Besonderen Aufbauorganisation?

14. Wann war der Einsatz der am 29. September 2010 angeforderten Einheiten
der Bundespolizei praktisch und wann offiziell beendet?

15. Wann und in welcher Form fanden erste Auswertungsgespräche mit Betei-
ligung der Bundespolizei zu den Auseinandersetzungen am 30. September
2010 statt, und wer hat dort die Bundespolizei vertreten?

16. Haben an diesen Gesprächen auch Vertreter der Bundesregierung teilge-
nommen?

Wenn ja, wer?

17. Welche Unterstützungsanforderungen wurden bis zum 29. September 2010
im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ an die Bundespolizei herangetragen,
wie waren sie jeweils begründet, und in welchem Umfang – Personal und
Gerät – wurde ihnen jeweils nachgekommen?

18. Wie viele Festnahmen bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen haben An-
gehörige der Bundespolizei in Zusammenhang mit Protesten gegen „Stutt-
gart 21“ insgesamt sowie am 30. September 2010 vorgenommen, und aus
welchem Grund?

19. Wie viele der 800 Platzverweise (Innenausschuss am 6. Oktober 2010) sind
durch Beamte der Bundespolizei durchgesetzt worden, und auf welche
Örtlichkeiten haben sich diese Verweise bezogen (bitte ggf. Lageskizze bei-
fügen)?

20. Wie viele Verfahren wegen Gewalt gegen Polizeibeamte wurden am 30. Sep-
tember 2010 eingeleitet?

21. Wie viele Bundespolizisten befinden sich gegenwärtig zur Unterstützung
der baden-württembergischen Behörden in Zusammenhang mit „Stuttgart
21“ in Stuttgart (bitte Zahl der Beamten, Geräte, Ausstattung mit Reiz-
stoffen, Wasserwerfer angeben), und wie lange soll ihr Einsatz dort dauern?

22. Wann und durch wen wurden die Beamten der Bundespolizei auf den § 52
Absatz 1 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg hingewiesen, der bei der
Anwendung unmittelbaren Zwangs verlangt, dass „das angewandte Mittel
(…) nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Be-
troffenen angemessen sein (muss)“?

23. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Falschmeldung über Steinwürfe
auch bei den eingesetzten Bundespolizisten angekommen ist oder gar dort
ihren Ursprung hatte, und hat sie des Weiteren geprüft, ob diese Meldung
noch während des Einsatzes den Beamten gegenüber als falsch zurückge-
nommen wurde, und gehört es zur Auswertung des Einsatzes durch die
Bundespolizei, Ursprung, Verbreitungswege und Wirkung einer solchen
Falschmeldung genau aufzuarbeiten?

24. Aus welchen Gründen verwendet die Bundespolizei kein „natürliches“
Pfefferspray?

25. Ist die Bundesregierung bereit, nach den Folgen der Pfeffersprayeinsätze in
Stuttgart, die Regeln zum Einsatz dieses Mittels grundlegend zu überarbei-
ten oder dieses Einsatzmittel ganz aus dem Verkehr zu ziehen?

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26. Welche Reizstoffe außer Pfefferspray wurden von der Bundespolizei in
welcher Form am 29. und 30. September 2010 in Stuttgart eingesetzt?

27. Welche genauen Erkenntnisse hat der Bundesminister des Inneren darüber,
dass angeblich Tausende von Schülern Krankschreibungen von ihren „be-
güterten Eltern“ erhielten, um an den Demonstrationen teilzunehmen
(ZDF-Morgenmagazin, 19. Oktober 2010)?

a) Woher stammen diese Erkenntnisse, sowohl hinsichtlich der Zahl der
Krankschreibungen als auch hinsichtlich der Einkommensverhältnisse
der jeweiligen Eltern?

b) Inwiefern stellt es einen „Missbrauch des Demonstrationsrechtes“ dar,
wenn Menschen mit Krankschreibungen an Versammlungen teilneh-
men?

c) Gegen welche Vorschriften des baden-württembergischen Versamm-
lungsgesetzes wird hierbei verstoßen?

d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesministers des Innern
oder stimmt sie zu, dass auch Menschen mit Krankschreibungen, unab-
hängig von der Diagnose, dem Krankheitsverlauf und selbst in solchen
Fällen, bei denen die Krankschreibung sachlich nicht zutrifft, in jedem
Fall ihr Recht behalten, an Versammlungen teilzunehmen?

28. Wie wird der Einsatz von Bundespolizisten im Zusammenhang mit „Stutt-
gart 21“ konkret geregelt?

a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet, in denen die Bundespoli-
zei vertreten ist (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden Behörden
unter Angabe der jeweiligen Abteilung, Zusammensetzung der Gremien
und jeweilige Aufgaben nennen)?

b) Inwiefern wird die Bundespolizei in die Einsatztaktik eingeweiht?

c) Wie wird in der Praxis der Einsatz geregelt, wer führt ihn, von wem er-
hält die Bundespolizei Weisungen, wie wird die Koordination ihres Ein-
satzes im Rahmen des Gesamteinsatzes sichergestellt?

29. Welche Möglichkeiten hat der einzelne Beamte der Bundespolizei, die Be-
teiligung an einem seiner Meinung nach offensichtlich unverhältnismäßi-
gen oder gar rechtswidrigen Einsatz abzulehnen?

30. Welche Möglichkeiten hat der einzelne Beamte, den Einsatz einzelner Ein-
satzmittel abzulehnen – wie zum Beispiel Wasserwerfer, Reizstoffe, Pfef-
fersprays – weil er ihn für unverhältnismäßig hält?

31. Sind der Bundesregierung solche Ablehnungen, wie in den beiden vorange-
gangenen Fragen angesprochen, bekannt?

Wenn ja, in welchen Zusammenhängen, und mit welchen Folgen für die
Betroffenen?

Berlin, den 8. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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