Vom 9. November 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3633
17. Wahlperiode 09. 11. 2010
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2423 –
Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufheben
A. Problem
Nach § 20k des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) hat das Bundeskriminal-
amt die Befugnis, verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch-
zuführen und gewonnene Daten gemäß § 20v BKAG unter bestimmten Voraus-
setzungen zu verwenden und an andere Stellen zu übermitteln. Nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. seien Online-Durchsuchungen verfassungsrechtlich be-
denklich. Das Bundeskriminalamt habe im Übrigen seit der Entstehung dieses
Gesetzes keinen Eingriff nach § 20k beantragt oder vorgenommen, sondern auf
weniger grundrechtsintensive Maßnahmen zurückgegriffen. Die §§ 20k und 20v
BKAG erwiesen sich damit als entbehrlich.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 17/3633 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 17/2423 abzulehnen.
Berlin, den 27. Oktober 2010
Der Innenausschuss
Wolfgang Bosbach
Vorsitzender
Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter
Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter
Gisela Piltz
Berichterstatterin
Jan Korte
Berichterstatter
Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Berichterstatter terstatterin
Jan Korte
Berichterstatter
Rhein) Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter
Gisela
Berich
Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3633
Bericht der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein), Frank Hofmann
(Volkach), Gisela Piltz, Jan Korte und Wolfgang Wieland
1. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/2423 wurde in der 55. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2010 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.
2. Votum des mitberatenden Ausschusses
Der Rechtsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 6. Okto-
ber 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.
3. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 24. Sitzung
am 27. Oktober 2010 abschließend beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.
Berlin, den 27. Oktober 2010
Armin Schuster (Weil am Piltz