BT-Drucksache 17/3612

Entschädigungen von Opfern rechtsextremer Übergriffe

Vom 3. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3612
17. Wahlperiode 03. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jens Petermann, Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Entschädigungen von Opfern rechtsextremer Übergriffe

Opfer rechtsextremer Gewalt können beim Bundesamt für Justiz Anträge auf
Entschädigungsleistungen stellen. Die hier vorhandenen Mittel werden zumeist
nicht ausgeschöpft, was nach Ansicht der Fragesteller viel mit der geringen öf-
fentlichen Bekanntheit dieser Entschädigungsmöglichkeit zu tun hat und den
fehlenden Hinweisen seitens Polizei und Justizbehörden für die Opfer. Mit der
Forcierung eines wissenschaftlich höchst umstrittenen Extremismusansatzes
durch die Bundesregierung und der Umstellung aller Programme zum Bereich
Rechtsextremismus auf einen allgemeinen angeblichen „Extremismus“, können
jetzt Opfer aller vermeintlichen „Extremismen“ Anträge beim Bundesamt für
Justiz stellen. Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich hierbei um eine rein
ideologisch motivierte Ausweitung der Anspruchsberechtigten, die keinen rea-
len Bedarfen entspricht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie gestaltet sich die Entwicklung der Anträge auf Entschädigung von
Opfern rechtsextremistischer Übergriffe in den Jahren 2000 bis 2009 hin-
sichtlich der Zahl der gestellten Anträge, der Bewilligung bzw. Ablehnung,
der finanziellen Höhe der Bewilligungen und der Verteilung der Antragstel-
ler auf die Bundesländer?

2. Wie gestaltet sich die Entwicklung der Anträge auf Entschädigung von
Opfern „extremistischer“ Übergriffe seit der Ausweitung der Anspruchsbe-
rechtigten zum Jahresbeginn 2010 („extremistische“ Übergriffe insgesamt)
nach den oben angeführten Kriterien und zusätzlich aufgeschlüsselt nach
den verschiedenen Extremismusbereichen?

3. Nach welchen Kriterien werden Entschädigungen in welcher Höhe vergeben,
und wie bemisst sich die Höhe der Entschädigungsleistungen?

4. In welcher Art wird von Seiten des Bundamtes für Justiz auf die Möglich-
keit der Opferentschädigung für Opfer rechtsextremistischer bzw. „extremis-
tischer“ Gewalt hingewiesen?
a) Gibt es einen Flyer zur Thematik?

Wo wird er in welcher Auflagenhöhe verteilt?

b) Welche Hinweise gibt es im Internet?

Mit welchen Seiten von welchen Einrichtungen werden diese Hinweise
verlinkt?

Drucksache 17/3612 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Werden Opfer rechtsextremer bzw. „extremistischer“ Gewalt von Seiten der
Polizei bzw. der Staatsanwaltschaften auf die entsprechenden Entschädi-
gungsmöglichkeiten hingewiesen?

Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

6. Macht das Bundesamt für Justiz über Anwaltskammern o. Ä. auf die Mög-
lichkeiten zur Entschädigung aufmerksam, um so auch mögliche Vertreter
der Nebenklage zu informieren?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, dass die Nach-
frage nach Entschädigungsleistungen für Opfer rechtsextremer bzw. „extre-
mistischer“ Gewalt im Vergleich zu den Opfern laut PMK-Statistiken (PMK:
politisch motivierte Kriminalität) eher gering ausfällt?

Berlin, den 3. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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