BT-Drucksache 17/3552

Reaktion der Bundesregierung auf den Fragebogen der portugiesischen Regierung im Vorfeld des NATO-Gipfels und Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hinsichtlich rechtswidrig übermittelter Daten von Journalisten durch das BKA an die NATO

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3552
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth,
Andrej Hunko, Petra Pau, Jens Petermann, Alexander Ulrich und der Fraktion
DIE LINKE.

Reaktion der Bundesregierung auf den Fragebogen der portugiesischen
Regierung im Vorfeld des NATO-Gipfels und Konsequenzen aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Wiesbaden hinsichtlich rechtswidrig übermittelter Daten
von Journalisten durch das BKA an die NATO

Die portugiesische Regierung hat den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
einen Fragebogen in Vorbereitung des NATO-Gipfels am 20. November 2010
in Lissabon übermittelt. In der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die ope-
rative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) vom 5. Okto-
ber 2010 hat Portugal an diesen Fragebogen erinnert und darauf hingewiesen,
dass noch nicht alle Mitgliedstaaten geantwortet hätten.

In Bezug auf den NATO-Gipfel des Vorjahres hat das Verwaltungsgericht Wies-
baden in einer Entscheidung vom 6. Oktober 2010 (6 K 280/10.WI) festgestellt,
dass das Bundeskriminalamt rechtswidrig gehandelt hat. Das Bundeskriminal-
amt (BKA) hatte damals von der NATO Daten von Journalisten, die sich zum
Gipfel akkreditieren wollten, erhalten und mit dem polizeilichen Datenbestand
abgeglichen. Auf dieser Grundlage wurden der NATO „Empfehlungen“ über
die Annahme oder Ablehnung der Akkreditierung erteilt. Zu dieser Übermitt-
lung personengebundener Daten war das BKA nach Ansicht des Gerichtes je-
doch nicht befugt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat auch die Bundesregierung den in der Sitzung des COSI angesprochenen
Fragebogen Portugals erhalten, und wenn ja,

a) wie lautet der Wortlaut dieses Fragebogens (falls die Bundesregierung
den Wortlaut nicht bekannt geben will, bitte die Gründe hierfür angeben
und eine Zusammenfassung des Inhalts geben),

b) wann ist der Fragebogen eingegangen?

2. Gesetzt, die Bundesregierung hat den genannten Fragebogen erhalten:

a) Hat sie diesen Fragebogen beantwortet (bitte ggf. die Antworten im
Wortlaut angeben. Falls die Bundesregierung den Wortlaut nicht bekannt

geben will, bitte die Gründe hierfür angeben und eine Zusammenfassung
des Inhalts geben)?

b) Welches Bundesministerium bzw. welches Bundesamt (bitte Abteilung/
Referat angeben) hat die Beantwortung federführend übernommen, und
wann ist der portugiesischen Regierung der Fragebogen übermittelt wor-
den?

Drucksache 17/3552 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
c) Wer genau ist Empfänger des Antwortschreibens auf portugiesischer
Seite?

3. Ist das BKA in irgendeiner Form mit der Akkreditierung von Journalisten
zum NATO-Gipfel 2010 befasst, und wenn ja, welche Aufgaben genau wird
es in diesem Zusammenhang übernehmen?

4. Wird das BKA, wie zum Gipfel 2009, Empfehlungen gegenüber der NATO
betreffend der Akkreditierung von Journalisten aussprechen, und wenn ja,
auf welcher Rechtsgrundlage?

5. Inwiefern sieht sich die Bundesregierung zu Konsequenzen aus dem Urteil
des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Az.: 6 K 280/10.WI) veranlasst, dem-
zufolge die damals erfolgte Weitergabe von Daten von Journalisten an die
NATO rechtswidrig war?

Wird das BKA Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen oder hat es
das schon getan?

Berlin, den 27. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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