BT-Drucksache 17/3550

EUTM und Atalanta Somalia sowie internationales Krisenmanagement am Horn von Afrika

Vom 26. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3550
17. Wahlperiode 26. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel,
Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin
Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

EUTM und Atalanta Somalia sowie internationales Krisenmanagement
am Horn von Afrika

Seit 1991 tobt in Somalia ein Bürgerkrieg. Eine kurzfristige Stabilisierung im
Jahr 2006 unter der weitgehenden Herrschaft der Union Islamischer Gerichts-
höfe (UIC), während derer auch die Vorfälle von Piraterie vor den Küsten
Somalias nahezu zum Erliegen kamen, wurde durch eine US-gestützte Militär-
intervention Äthiopiens in Somalia Ende 2006 beendet. Aus der anschließen-
den Besatzung durch Äthiopien ging unter Vermittlung der internationalen Ge-
meinschaft in Somalia eine Übergangs-Bundesregierung (TFG) hervor. Diese
ermächtigte Drittstaaten, in ihren Küstengewässern und auf ihrem Territorium
gegen mutmaßliche Piraten vorzugehen.

Innerhalb Somalias übt die TFG als loser Verband verschiedener Milizen
jedoch faktisch keine Kontrolle aus. Mithilfe von mittlerweile knapp 7 000 Sol-
daten der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), die über-
wiegend aus Uganda und Burundi stammen, kontrolliert sie lediglich den Hafen
und Teile des Regierungsviertels der Hauptstadt Mogadischu. Die Regierung
operiert überwiegend vom benachbarten Dschibuti aus, Zusammentreffen der
Regierung oder des Übergangsparlaments in Mogadischu führen häufig zu
intensivierten Gefechten in der Hauptstadt oder auch zu direkten Angriffen auf
diese.

In der Fläche wie auch in großen Teilen Mogadischus übt die islamische
Gruppe Al Shabaab die Kontrolle aus. Die USA und die EU unterstützen in
diesem Bürgerkrieg die unterlegene TFG und tragen hiermit zur Eskalation und
Internationalisierung des Konflikts bei. So warnte das UN-Flüchtlingskommis-
sariat UNHCR (Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) An-
fang September 2010, alleine in den vergangenen zwei Wochen wären in der
Hauptstadt mindestens 250 Zivilisten getötet und 400 verletzt worden. Seit
Anfang des Jahres 2010 seien darüber hinaus mindestens 68 000 Einwohner
Mogadischus nach Kenia geflohen oder ins somalische Hinterland, wo sie das
UNHCR nicht erreichen können. Bei Gefechten vom 1. bis 3. Oktober 2010
wurden erneut mindestens 50 Personen getötet und 174 verletzt. Von der UN
(United Nations) und zahlreichen Menschenrechtsgruppen werden sowohl Al
Shabaab, als auch den sie bekämpfenden Truppen der TFG und der AMISOM
schwere Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, einige der in
der TFG vertretenen Milizen bestehen laut UN-Angaben „überwiegend“ aus
Kindersoldaten. Auf Initiative des ugandischen Präsidenten Yoweri Kaguta
Museveni beschloss die Afrikanische Union, die Truppenstärke der AMISOM
auf 20 000 zu erhöhen. Uganda hat bereits angekündigt, hierfür weitere Solda-

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ten bereitzustellen, macht dies aber von finanziellen Zusagen der EU und der
USA abhängig. Eine Internationalisierung erfuhr der Bürgerkrieg in Somalia
bereits schnell als Stellvertreterkonflikt zwischen Äthiopien und Eritrea. Über
die AU-Mission AMISOM wurden zudem Uganda und Burundi mit der Unter-
stützung von der EU und den USA zu entscheidenden Akteuren im somali-
schen Bürgerkrieg. Al Shabaab reagiert hierauf zunehmend mit der Androhung
und auch Durchführung von Anschlägen in den Nachbarstaaten und auf Infra-
strukturen der internationalen Gemeinschaft.

Die Europäische Union engagiert sich am Horn von Afrika mit den Militär-
missionen Atalanta (Anti-Piraterie-Mission) und der EU-Trainingsmission für
Somalia (EUTM Somalia) und durch die Finanzierung der AMISOM. Ziel der
von Dschibuti aus koordinierten Atalanta-Mission ist die Bekämpfung der von
Somalia ausgehenden Piraterie vor den Küsten Ostafrikas, im Rahmen von
EUTM hingegen sollen 2 000 Soldaten für die TFG in Uganda ausgebildet wer-
den. Dieses Engagement wird flankiert durch die Unterstützung der Nachbar-
staaten, welche zugunsten der TFG in den Bürgerkrieg eingreifen oder die EU
bei der Bekämpfung der Piraterie unterstützen. Auch hierbei wird mit Streit-
kräften kooperiert, die sich regelmäßig schwerer Menschenrechtsverletzungen
schuldig machen.

So besuchte das EU-Militärkomitee Anfang Oktober 2010 Uganda und Äthio-
pien und traf sich dabei u. a. mit dem äthiopischen Verteidigungsminister. Ende
Oktober 2010 ist eine große, von der EU koordinierte und finanzierte Militär-
übung „AMANI-AFRICA“ in der äthiopischen Hauptstadt geplant. Über das
Europäische Instrument für Stabilität wurden u. a. Uganda, Burundi, Kenia und
die Seychellen finanziell beim Auf- und Umbau ihrer Justizsysteme, Polizei-
einheiten und Streitkräfte unterstützt. Dazu kommen bilaterale Beiträge der
EU-Mitgliedstaaten: So führen Frankreich und Großbritannien eigene Aus-
bildungsprogramme in den Nachbarstaaten Dschibuti und Kenia durch. Andere
Programme, welche durch die Nachbarstaaten durchgeführt werden, werden
von den USA, UN-Organisationen oder EU-Mitgliedstaaten finanziert.
Deutschland finanzierte bereits mehrfach die Ausbildung somalischer „Polizis-
ten“ durch die äthiopische Armee. Nachdem im Mai 2010 925 von ihnen unter
äthiopischer Verantwortung nach Somalia transportiert wurden, konnte die
Bundesregierung wochenlang keine Angaben über ihren Aufenthalt machen,
bis sie im Oktober 2010 behauptete, die Rekruten würden „im Gebiet Gedo“
eingesetzt (www.taz.de). Dort aber ist die TFG gar nicht präsent, sondern neben
den Al Shabaab lediglich eine Miliz, die sich kurz zuvor unter äthiopischer Ver-
mittlung mit der TFG verbündet hatte. Am 17. Oktober 2010 fanden in Gedo
heftige Gefechte statt, vor denen rund 5 400 Menschen geflohen sind. Kenia hat
daraufhin die nahe gelegenen Grenzen geschlossen und militärisch verstärkt.
Die Einwohner von Bulo Hawo befürchten nun Vergeltungsmaßnahmen oder
erneute Gefechte zwischen den Milizen von Barre Aden Hiirale und der Al-
Shabaab (www.irinnews.org).

Die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an EUTM Somalia erfolgt ohne
Beschluss des Deutschen Bundestages, da die Bundesregierung keine Einbezie-
hung in eine bewaffnete Unternehmung sieht oder erwartet, obwohl die Bundes-
wehrsoldaten bewaffnet sind und in Uganda nach Lagebeurteilung des Bundes-
ministeriums der Verteidigung, ein „Staat, [eine] Organisation oder Gruppe über
die Fähigkeit und die Absicht [verfügt], deutsche Streitkräfte und/oder ver-
bündete Streitkräfte anzugreifen“ und „[a]llgemeine, nicht spezifizierte An-
zeichen auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin[deuten]“. Presse-
berichte über eine möglicherweise im Rahmen von EUTM stattfindende
Ausbildung von Kindersoldaten im Zuge einer früheren Kleinen Anfrage
konnte die Bundesregierung nicht dementieren (Bundestagsdrucksache 17/2615),
der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
kündigte jedoch an, diese „hart und deutlich“ zu überprüfen (www.fr-online.de).

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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurde die mögliche Ausbildung Minderjähriger im Rahmen von EUTM,
wie vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg, angekündigt, „hart und deutlich“ überprüft, wie wurde diese
überprüft, und wie wollen die EU und die Bundesregierung ausschließen,
dass von der TFG Minderjährige zur Ausbildung durch die EUTM aus-
gewählt werden?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut dem Bericht
des UN-Generalsekretärs über Kinder in bewaffneten Konflikten vom
13. April 2010 die TFG Kindersoldaten rekrutiert und einsetzt, Anfang
2009 3 000 Soldaten ausgebildet haben soll, von denen etwa die Hälfte
minderjährig waren und mit Milizen verbündet war, die etwa zur Hälfte aus
Kindersoldaten bestehen?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe, die TFG
habe in Flüchtlingslagern in Kenia teilweise minderjährige Flüchtlinge als
Soldaten angeworben und damit gegen internationales Recht verstoßen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der beispielhaft in
einem Video über EUTM auf dem ESDP-Channel bei Youtube (www.you-
tube.com) vorgestellte Rekrut nach eigenen Angaben zuvor in einem
Flüchtlingslager in Kenia gelebt hat?

5. War die Auswahl der Rekruten für EUTM und die Rekrutierung Minder-
jähriger Gegenstand der Gespräche, die Vertreter des EU-Militärkomitees
Anfang Oktober 2010 mit Vertretern der ugandischen Regierung, der TFG
und des Somalia-Büros der USA in Nairobi geführt haben?

6. Waren die Misshandlungen somalischer Rekruten, die anschließend auch
an der Ausbildung im Rahmen von EUTM teilgenommen haben, durch
ugandische Soldaten im Lager Bihanga Gegenstand dieser Gespräche, und
wurden die Verantwortlichen für diese Misshandlungen nach Wissen der
Bundesregierung strafrechtlich verfolgt?

7. Verfügen die Truppen der TFG mittlerweile über eine ausreichende Kom-
mandostruktur, in welche die 2 000 im Rahmen von EUTM ausgebildeten
Soldaten integriert werden können und deren politische Kontrolle sicher-
gestellt ist, und ist mittlerweile abschließend geklärt, wem diese Soldaten
nach Abschluss ihrer Ausbildung unterstellt werden sollen?

8. Welche Bau- und Infrastrukturmaßnahmen in Uganda und dem Militärla-
ger Bihanga wurden im Vorfeld oder während der EUTM-Mission durch-
geführt und von der EU finanziert, und was wird mit diesen Einrichtungen
nach dem Ende der Mission geschehen?

9. Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den An-
schlägen in Kampala am 11. Juli 2010 und der Tatsache, dass die EUTM-
Mission in Uganda stattfindet, ausschließen?

10. Welche finanziellen Beiträge haben die EU und deren Mitgliedstaaten bis-
lang zur AMISOM-Mission geleistet, und wie hoch ist der deutsche Anteil
hieran (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Mitgliedstaaten)?

11. Welche Beiträge für AMISOM und die Ausbildung der hieran beteiligten
Soldaten wurden aus dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt?

12. Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Anfrage der
Afrikanischen Union an die EU-Kommission ein, die AMISOM-Gehälter-
zahlungen zu erhöhen?

Drucksache 17/3550 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

13. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben, die Truppenstärke der
AMISOM auf bis zu 20 000 Soldaten zu erhöhen, und welche hierdurch
entstehenden zusätzlichen Kosten werden daraus für Deutschland und die
EU erwachsen?

14. Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung das Interesse
Ugandas, mehr als 10 000 Soldaten nach Somalia zu entsenden und deren
Einsatz durch Drittstaaten finanzieren zu lassen?

15. Wie stellen Bundesregierung und EU-Kommission sicher, dass die im Rah-
men von AMISOM eingesetzten Soldaten regelmäßig ihren Sold erhalten?

16. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach Soldaten der
AMISOM ihren Sold verspätet oder gar nicht ausbezahlt bekommen
haben?

17. Welche Rolle bei der EU-Unterstützung der AMISOM spielte die institu-
tionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Politischen und Sicherheits-
politischen Komitee der EU (PSK) und dem Friedens- und Sicherheitsrat
der Afrikanischen Union (AU PSC), deren drittes beratendes Treffen am
15. Oktober 2010 in Brüssel stattfand?

18. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit von PSK und AU PSC bei der
Herstellung der maritimen Sicherheit vor Somalia?

19. Welchen Anteil an der Finanzierung der AU-Strukturen und insbesondere
des AU PSC trägt die Europäische Union?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich nach überein-
stimmenden Berichten des UN-Generalsekretärs, des UNHCR und von
Human Rights Watch sowie zahlreicher Beobachter vor Ort alle bewaff-
neten Parteien in Mogadischu, auch die TFG und AMISOM, schwerer
Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen schuldig machen und häufig
Wohngebiete unter Mörserbeschuss nehmen, ohne dabei zwischen militäri-
schen und zivilen Zielen zu unterscheiden?

21. Welche strategischen Interessen verfolgt Al Shabaab nach Ansicht der
Bundesregierung gegenüber Uganda?

22. Wie viele Soldaten und Polizisten aus welchen Staaten werden an der
Übung AMANI-AFRICA in Addis Abeba teilnehmen, welche materiellen
und personellen Beiträge werden die EU und ihre Mitgliedstaaten hierfür
bereitstellen, auf welchem Szenario wird die Übung basieren, und wer hat
dieses ausgearbeitet?

23. Welches Szenario lag der Übung der Nordic Battle Group, die ab Januar
2011 einsatzbereit sein soll, im September 2010 in Schweden zugrunde, an
der Teile der schnellen Eingreifkräfte Kenias teilgenommen haben, und
welche Erwägungen lagen der Entscheidung zugrunde, die kenianischen
Streitkräfte in diese Übung einzubeziehen?

24. Befindet sich bereits eine Beratergruppe der Bundeswehr im Rahmen der
Ausstattungshilfe in Äthiopien oder ist eine solche Entsendung vorgesehen,
und worin wird die Ausstattungshilfe für die äthiopischen Streitkräfte
konkret bestehen?

25. Wie viele äthiopische Soldaten wurden seit 1998 von der Bundeswehr oder
mit deren Beteiligung aus- und weitergebildet (bitte nach Jahr und Aus-
bildungsort aufschlüsseln)?

26. Welche Inhalte hat das bilaterale Kooperationsprogramm zwischen
Deutschland und Äthiopien, welches für 2011 geplant ist (www.german-
foreign-policy.com)?

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27. In welchen Gebieten Somalias hält die Bundesregierung die Sicherheits-
lage für ausreichend, um der TFG unterstehende Polizisten ohne militäri-
schen Schutz einzusetzen?

28. Welche Rolle spielten die mit deutscher Hilfe von Äthiopien ausgebildeten
„Polizisten“ vor, nach und bei den Gefechten am 17. Oktober 2010 bei
Bulo Hawo?

29. Welche Mitgliedstaaten der Intergovernmental Authority on Development
(IGAD) erhielten seit 2007 Gelder aus dem Europäischen Instrument für
Stabilität, und welche konkreten Maßnahmen wurden hiermit jeweils un-
terstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern, Jahren und Maßnahmen)?

30. An welche Staaten der Region wurden bislang Menschen durch Angehörige
der Mission Atalanta ausgeliefert, die der Piraterie verdächtigt wurden,
gegen wie viele wurden bislang Verfahren eröffnet, wie viele davon wurden
bislang zu welchen Strafen verurteilt oder freigesprochen, und wie oft haben
bisher Angehörige der Mission Atalanta als Zeugen in solchen Prozessen
ausgesagt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die kenianische Justiz
überlastet und der kenianische Strafvollzug um über 200 Prozent über-
belegt ist, deshalb regelmäßig mutmaßliche Schwerverbrecher auf freien
Fuß gesetzt werden müssen, sich Prozesse gegen Geldzahlungen verschlep-
pen lassen und somit Straflosigkeit und organisierter Kriminalität Vorschub
geleistet wird?

32. Wie bewertet die Bundesregierung das Justizsystem der Seychellen und
die Tatsache, dass dort zum Zeitpunkt der letzten Erhebung (2008) über
60 Prozent der Inhaftierten noch auf ihren Gerichtsprozess warteten?

33. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die jemenitische
Küstenwache im Rahmen der Ausstattungshilfe vor dem Hintergrund, dass
von der Küstenwache festgenommene mutmaßliche Piraten im Jemen zum
Tode verurteilt werden können und auch bereits wurden?

34. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreichen Berichten
zufolge die Piraten in Somalia wegen drohender Militäraktionen aus-
ländischer Streitkräfte massiv aufgerüstet haben und sowohl mit Kräften
innerhalb der TFG als auch der Al Shabaab kooperieren (www.nytimes.com)?

35. Welchen Inhalt hat der „Somalia Inland Action Plan“, zu dem sich die
EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton beim zweiten Ministertreffen über
Piraterie und Maritime Sicherheit am 7. Oktober 2010 auf Mauritius be-
kannt hat?

Berlin, den 25. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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