Vom 26. Oktober 2010
Bericht der Abgeordneten Sören Bartol, Michael Leutert, Sven-Christian Kindler, Bernhard
Schulte-Drüggelte und Heinz-Peter Haustein
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, durch eine befris-
tete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kern-
kraftwerke in einem Übergangszeitraum die drei energie-
politischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Ver-
sorgungssicherheit in Deutschland zu verwirklichen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Es entstehen keine unmittelbaren Haushaltsausgaben ohne
Vollzugsaufwand. Durch die Änderung der Regelungen zur
Freistellungsverpflichtung können im unwahrscheinlichen
Fall der Realisierung des Ausfalls von Deckungsvorsorge-
leistungen im Schadensfall zusätzliche Kosten in Höhe von
bis zu 125 Mio. Euro entstehen.
zusätzlichen Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte erfolgt.
Für die Aufsichtsbehörden der Länder besteht die Möglich-
keit der Refinanzierung der so entstehenden Mehrkosten bei
dem jeweiligen Genehmigungsinhaber.
Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau
Über die laufenden Erzeugungskosten hinaus, die auch für
die Erzeugung der zusätzlich gewährten Elektrizitätsmengen
anfallen, entstehen für die Genehmigungsinhaber durch die
Erhöhung der Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte keine
weiteren Kosten.
Mit der Festlegung zusätzlicher Elektrizitätsmengenerzeu-
gungsrechte sind dämpfende Auswirkungen auf die Strom-
preise verbunden. Negative Auswirkungen auf Verbraucher-
preise und das allgemeine Preisniveau sind nicht zu erwar-
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3410
17. Wahlperiode 26. 10. 2010
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409 –
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
2. Vollzugsaufwand
Die Festlegung zusätzlicher Elektrizitätsmengenerzeugungs-
rechte führt nicht zu der Entstehung neuer Aufgaben, die
über die bereits nach geltendem Recht bestehenden Voll-
zugsaufgaben hinausgehen. Sie erfordert es jedoch, dass die
Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben auch in Bezug auf die
ten.
Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft wird eine bestehende Informationspflicht
erweitert. Hieraus resultiert eine jährliche Nettobelastung
von bis zu 293,76 Euro.
H. Heene
ese
Bernhard Schulte-Drüggelte
Berichterstatter
Heinz-Peter Haustein
Berichterstatter
Drucksache 17/3410 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und
Bürger neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.
3. Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
Für die öffentliche Verwaltung wird eine bestehende Infor-
mationspflicht erweitert. Bei pauschalierter, konservativer
Betrachtung erhöhen sich die Bürokratiekosten für die
öffentliche Verwaltung insgesamt daher um allenfalls
1 000 Euro pro Jahr.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einer Stimme aus
der Fraktion der CDU/CSU für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor-
gelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 26. Oktober 2010
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Sören Bartol
Berichterstatter
Michael Leutert
Berichterstatter
Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
mann