BT-Drucksache 17/3201

Subventionierten Steinkohlebergbau sozialverträglich beenden

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3201
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Oliver Krischer, Fritz Kuhn, Markus Tressel,
Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Markus Kurth, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Subventionierten Steinkohlebergbau sozialverträglich beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz des Bundes vom 20. Dezember 2007 sieht
eine Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus bis zum Jahr 2018
vor. Bis dahin wollen Bund und das Land Nordrhein-Westfalen noch etwa
14 Mrd. Euro Subventionen für den Steinkohlebergbau bereitstellen.

Konsens ist, dass eine Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus so-
zialverträglich vonstatten gehen muss. Aber weitere Steuermilliarden – etwa für
einen dauerhaften „nationalen Steinkohlesockel“ wie er von den Fraktionen
SPD und DIE LINKE. gefordert wird und in der sogenannten Revisionsklausel
des Steinkohlefinanzierungsgesetzes angelegt ist – sind angesichts der Lage der
öffentlichen Kassen unverantwortlich. Vor allem aber dürfen durch einen fort-
gesetzten Bergbau nicht noch immer neue und zusätzliche Altlasten und Ewig-
keitskosten produziert werden, denn es erscheint schon heute zweifelhaft, ob die
RAG-Stiftung durch die geplante Veräußerung der EVONIK in der Lage sein
wird, ausreichende Mittel zur Finanzierung der Altlasten und Ewigkeitskosten
aufzubringen.

Die große Koalition im Bund und die ehemalige schwarz-gelbe Koalition in
Nordrhein-Westfalen haben es bei ihrer Entscheidung im Jahr 2007, das Ende
der Kohlesubventionen erst 2018 herbeizuführen, versäumt, diesen Plan mit den
zuständigen europäischen Institutionen abzustimmen – obwohl es eine Zustim-
mung für ein Fortführen der Subventionen seitens der EU-Kommission nur bis
Ende 2010 gab. Vor diesem Hintergrund ist die EU-Kommission in ihrem jüngs-
ten Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland entgegengekommen und schlägt
nun ein Auslaufen bis 2014 vor. Hierüber muss endgültig der Rat entscheiden.

Die Verantwortung für die Verunsicherung der Bergleute und der betroffenen
Kommunen trägt damit die Bundesregierung und die abgewählte schwarz-gelbe
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die sich vorwerfen lassen muss, hier
über Jahre hinweg fahrlässig untätig gewesen zu sein. Anstatt sich zunächst um

einen Konsens mit der EU-Kommission und eine Mehrheit im Rat zu kümmern,
wurde nach dem Motto geplant, Europa hat das zu akzeptieren, was die Bundes-
republik Deutschland entscheidet. Diese arrogante Haltung droht sich nun zu
rächen.

Im Jahr 2007 wäre ein sozialverträglicher Ausstieg bis 2014 – wie auch damals
vielfach gefordert – sicher möglich gewesen. Das Ausstiegsdatum 2014 wirft

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aber heute im Jahr 2010 in Deutschland erhebliche Probleme auf, denn es heißt,
die bis heute verbliebenen fünf Bergwerke mit über 25 000 Beschäftigten in nur
vier Jahren zu schließen. Wie dieses überhaupt praktisch umsetzbar ist und ob
dies für die öffentliche Hand angesichts der zugesicherten Sozialverträglichkeit
billiger wird, muss die Bundesregierung zügig prüfen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und den subventionierten
Steinkohlebergbau so früh wie möglich, aber sozialverträglich und gleichzei-
tig kostensparend zu beenden,

● die deutschen Rechtsgrundlagen zur Subventionierung des Steinkohleberg-
baus in Übereinstimmung mit den Rechtsgrundlagen der Europäischen
Union zu bringen,

● eine Fortsetzung des subventionierten Steinkohlebergbaus über das Jahr 2018
hinaus mit einem dauerhaften, steuerfinanzierten „nationalen Steinkohle-
sockel“ und eine entsprechende Anwendung der sogenannten Revisionsklau-
sel in § 1 Absatz 2 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes auszuschließen,

● stattdessen dem Deutschen Bundestag noch im Jahr 2010 einen Bericht zuzu-
leiten, der darstellt, wie unter Maßgabe der Sozialverträglichkeit eine frühere
Beendigung des Steinkohlebergbaus zu erreichen ist,

● umfassende Transparenz zur Verwendung der Steinkohlesubventionen und
der Mittel der RAG-Stiftung herzustellen.

Berlin, den 5. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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