BT-Drucksache 17/320

Umsetzungsversäumnisse beim Schulobstprogramm

Vom 18. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/320
17. Wahlperiode 18. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander
Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzungsversäumnisse beim Schulobstprogramm

Derzeit sind in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bis ein-
schließlich 2006 = EU 25) geschätzte 22 Millionen Kinder übergewichtig und
davon wiederum 5,1 Millionen Kinder fettleibig. Ein erhöhter Konsum von
Obst und Gemüse spielt bei der Bekämpfung der Fettleibigkeit eine wichtige
Rolle, da so die Energiedichte der Nahrung gesenkt wird. Auch sind Obst und
Gemüse wichtige Faktoren bei der Vorbeugung gegen Herz-Kreislauf-Erkran-
kungen, Krebs und Diabetes. Im November 2008 einigte sich der Rat der EU-
Landwirtschaftsminister auf ein europaweites Programm für die Abgabe von
Obst und Gemüse an Schulkinder. Zur Finanzierung teilen sich EU und Mit-
gliedstaaten die Kosten.

Durchführungsbestimmungen sehen vor, umfassend Daten zu den beteiligten
Akteuren und zur Wirksamkeit des Programms zu erfassen. Die EU-Beihilfen
müssen beantragt und deren Verwendung belegt werden. Dazu wurde in
Deutschland das Schulobstgesetz erlassen. Die Länder sind für die Durchfüh-
rung und die Sicherstellung der Kofinanzierung zuständig. Die hohen Kosten-
anteile und der Bürokratieaufwand führen jedoch in den meisten Bundeslän-
dern zu einer Ablehnung der kostenlosen Obstverteilung an Schülerinnen und
Schüler. Nach jetzigem Kenntnisstand werden nur acht Bundesländer daran
teilnehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die einzel-
nen Bundesländer zu einer aktiven Beteiligung am Schulobstprogramm zu
bewegen?

2. Wie viele Kinder werden nach jetzigem Kenntnisstand im kommenden Jahr
(2010) an dem Schulobstprogramm teilnehmen, und wie hoch ist der pro-
zentuale Anteil an den schulpflichtigen Minderjährigen (jeweils nach Schul-
arten und insgesamt)?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Entscheidungskri-
terien der Länder, welche Kinder bzw. Schulen an dem Programm teilneh-

men, auf welcher fachlichen Grundlage sollten die teilnehmenden Kinder-
gruppen ausgewählt werden, und inwieweit ist eine Bevorzugung bestimm-
ter Kindergruppen oder Schularten gerechtfertigt?

4. Wie wird sichergestellt, dass im Rahmen des Schulobstprogramms nur un-
belastete und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel ausgereicht wer-
den?

Drucksache 17/320 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass der von den Ländern zu
tragende Finanzierungsbeitrag teilweise von den Eltern oder gemeinnützi-
gen Einrichtungen finanziert wird?

6. Inwieweit hält die Bundesregierung

a) die Kritik der Bundesländer und

b) die Sorgen der durchführenden Schulträger

für begründet, der Durchführungsaufwand sei unangemessen hoch, und wel-
che Maßnahmen wurden ergriffen, um den bürokratischen Aufwand zu min-
dern?

7. Unter welchen Bedingungen erwägt die Bundesregierung eine Fortführung
des Schulobstprogramms, und ist sie künftig bereit, Bundesmittel dafür zur
Verfügung zu stellen?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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