BT-Drucksache 17/3175

Glaubhafte Unterstützung für Serbiens Beitrittsantrag zur Europäischen Union

Vom 5. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3175
17. Wahlperiode 05. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Uta Zapf, Günter Gloser, Dietmar Nietan, Dr. Rolf Mützenich,
Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, Edelgard Bulmahn,
Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Dr. Eva Högl,
Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Joachim
Poß, Michael Roth (Heringen), Werner Schieder (Weiden), Dr. Martin Schwanholz,
Peer Steinbrück, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Glaubhafte Unterstützung für Serbiens Beitrittsantrag zur Europäischen Union

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Republik Serbien hat am 22. Dezember 2009 den Antrag auf Mitgliedschaft
in der Europäischen Union eingereicht. Der Europäische Rat muss nun entschei-
den, den Antrag zur Prüfung an die Europäische Kommission weiterzuleiten.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass Serbien im Verbund mit allen 27 EU-
Mitgliedstaaten am 9. September 2010 der Resolution in der UN-Generalver-
sammlung zugestimmt hat. Diese nimmt das Urteil des Internationalen Gerichts-
hofs zur Kenntnis, der in der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo keinen Ver-
stoß gegen das Völkerrecht gesehen hatte. Damit hat die Republik Serbien die
Voraussetzungen für direkte Gespräche mit der Regierung Kosovo unter Ver-
mittlung der Europäischen Union geschaffen. Diese Resolution bietet nunmehr
die Chance für Belgrad, sich der Bewältigung der wirklichen Zukunftsaufgabe,
nämlich der Integration der Länder Südosteuropas in die europäischen Struk-
turen, mit aller Kraft zu widmen.

Die Mitgliedschaft Serbiens in der Europäischen Union liegt im begründeten
Interesse des Landes und seiner Bevölkerung. Sie basiert auf der Garantie für
eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Men-
schenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Darüber hin-
aus erfordert sie ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die wirk-
same Bekämpfung der Korruption. Im Gegenzug bietet sie den Bürgerinnen und
Bürgern Serbiens die Voraussetzung für einen höheren Lebensstandard sowie
die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der weiteren Gestaltung des euro-
päischen Hauses.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Entscheidung der belgischen Ratspräsi-
dentschaft, das Thema am 25. Oktober 2010 auf die Tagesordnung des EU-Mi-
nisterrates zu setzen.

Es liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union, dass Serbien ei-
nen nachhaltigen Impuls für die Fortsetzung seines bereits begonnenen Reform-
prozesses erhält. Nur die konsequente Umsetzung der Gipfelerklärung des Eu-

Drucksache 17/3175 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ropäischen Rates von Thessaloniki vom 20. Juni 2003 gegenüber den noch nicht
der EU beigetretenen Staaten Südosteuropas sichert die für Europa so dringend
notwendige Stabilität und Integration in dieser fragilen Region.

Durch die Weiterleitung seines Beitrittsgesuchs soll Serbien auf seinem jetzt
eingeschlagenen Weg der Kooperation unterstützt werden. Der damit begonnene
Prozess darf seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten nicht verzögert werden,
um die Glaubwürdigkeit der EU-Erweiterungspolitik selbst nicht in Frage zu
stellen. Die konsequente Umsetzung der Erweiterungspolitik ist aktive Frie-
denspolitik für den gesamten Kontinent. Die Verhandlungen über einen Beitritt
sind noch in diesem Jahr aufzunehmen.

Mit dem Beitritt Serbiens zur Europäischen Union werden die in Artikel 2 des
Vertrages über die Europäische Union genannten Werte übernommen. Die EU
ist eine Werte- und Solidargemeinschaft. Dies setzt die Bereitschaft zur Souve-
ränitätsteilung und die Überwindung von Nationalismus voraus. Serbien darf
den jetzt eingeschlagenen Weg der regionalen Kooperation nicht verlassen,
wenn der Beitrittsprozess am Ende erfolgreich abgeschlossen werden soll. Dazu
gehören auch die einvernehmliche Regelung der noch offenen Fragen mit dem
Kosovo und die dauerhaft vollständige Kooperation mit dem Internationalen
Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– Serbiens aus eigener Kraft erreichte Fortschritte zu würdigen und deshalb im
EU-Ministerrat für eine Weiterleitung des Beitrittsantrages der Republik
Serbien zu stimmen;

– sich aktiv bei den übrigen Mitgliedsländern der Europäischen Union dafür
einzusetzen, dass der Antrag Serbiens umgehend an die Europäische Kom-
mission weitergeleitet wird;

– sich dafür einzusetzen, dass in den Beitrittsverhandlungen weiterhin allein
die Kopenhagener Kriterien als Voraussetzung gelten und keine zusätzlichen
Bedingungen gestellt werden;

– alles zu unternehmen, damit die Aufnahmefähigkeit der EU gewährleistet ist,
so dass weitere Beitritte zur EU möglich bleiben;

– sicherzustellen, dass die Republik Serbien alle noch offenen Grenzfragen
zügig und im Einvernehmen mit ihren Nachbarstaaten regelt;

– die Republik Serbien darin zu bestärken, auch darüber hinaus ihre Verantwor-
tung für die regionale Stabilität aktiv wahrzunehmen, gutnachbarschaftliche
Beziehungen zu pflegen und die grenzüberschreitende und regionale Zusam-
menarbeit zu fördern.

Berlin, den 5. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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