BT-Drucksache 17/2876

Europäischer Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten

Vom 7. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2876
17. Wahlperiode 07. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle,
Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Europäischer Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten

Nach einer Überprüfung des EU-Verbraucherrechts im Jahr 2004 hat die EU-
Kommission am 8. Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag (KOM (2008) 614)
vorgelegt, in dem die bestehenden Richtlinien zu Haustürgeschäften, Fernabsatz,
Kaufverträgen und Gewährleistungsrechten sowie zu missbräuchlichen Vertrags-
klauseln zusammengefasst und überarbeitet wurden. Der Ausschuss für Binnen-
markt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament hat erklärt,
bis zum Jahresende Änderungsvorschläge vorzulegen. Die belgische EU-Rats-
präsidentschaft strebt ebenfalls eine politische Einigung bis zum Jahresende
2010 an. Die Bundesregierung beteiligt sich an der entsprechenden Ratsarbeits-
gruppe, ohne dass dem Deutschen Bundestag die vertretenen Positionen im
Detail vorgelegt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Form hat Deutschland die Richtlinien 85/577/EWG, 93/13/EWG,
97/7/EG und 99/44/EG im Hinblick auf Informationspflichten, Wider-
spruchsrechte, Reklamationsrechte und Vertragsklauseln umgesetzt?

In welchen Normen sind diese Änderungen verankert?

2. Welche Änderungen im Verbraucherrecht würden sich in Deutschland bei
der Umsetzung des unveränderten Kommissionsvorschlags KOM(2008) 614
ergeben?

Welche neuen Rechte könnten Verbraucherinnen und Verbraucher in An-
spruch nehmen?

3. Wie würden sich die Vorschläge des Berichterstatters im Ausschuss für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments vom
31. Mai und 9. Juni 2010 auf die Verbraucherrechte in Deutschland aus-
wirken, insbesondere im Hinblick auf Informationspflichten, Widerspruchs-
rechte, Reklamationsrechte und missbräuchliche Vertragsklauseln?

4. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Ratsarbeitsgruppe der
Europäischen Union zum Richtlinienentwurf KOM(2008) 614?

5. Welchen Harmonisierungsgrad befürwortet die Bundesregierung im Hin-
blick auf die Richtlinie allgemein und die Kapitel II bis V im Besonderen?

Drucksache 17/2876 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Welchen Anwendungsbereich unterstützt die Bundesregierung bezüglich
des Richtlinienentwurfs, insbesondere im Hinblick auf Strom, Wasser, Gas,
Softwareverträge, digitale Dienste, soziale, Gesundheits-, Transport- und
Finanzdienstleistungen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge für ein sogenanntes
28. Vertragsrechtssystem für Verbraucher in der EU?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für die Einfüh-
rung einer Vertragsbestätigung für Internetgeschäfte, die sogenannte
Button-Lösung, im Rahmen der Richtlinie?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung zusätzlicher nationaler
Informations- und Widerrufspflichten z. B. bei unlauterer Telefonwerbung,
unseriösen Geschäftsmodellen oder täuschenden bzw. überraschenden Ver-
tragskonstruktionen?

10. Welche verbraucherrelevanten Informationen haben über den Richtlinien-
vorschlag der EU-Kommission hinaus besondere Bedeutung für Verbrauche-
rinnen und Verbraucher und sollen in den Vorschlag aufgenommen werden?

11. Welche Regelungen zum Widerrufsrecht hält die Bundesregierung für an-
gemessen?

Welche Rücksendekosten sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei
Ausübung ihres Widerrufsrechts tragen?

Sollen Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht haben?

Welche Fristen sind einzuhalten?

Ab wann soll nach Auffassung der Bundesregierung die Frist beginnen?

Wie lange soll die Frist bei Nichtaufklärung sein?

12. Welche Sanktionen befürwortet die Bundesregierung bei Verstößen gegen
die geplante Richtlinie?

Welche Institution soll die Evaluierung durchführen?

Auf welche Weise soll diese durchgeführt werden?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Punkt den Vorschlag des
Berichterstatters vom 9. Juni 2010 im Hinblick auf Artikel 46a(neu) ff.?

Berlin, den 7. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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