BT-Drucksache 17/2873

Bezahlung eines Funktionärs des Bundes Deutscher Radfahrer aus Zuwendungen des Bundesministeriums des Innern vor dem Hintergrund eines verschleierten Dopingfalles

Vom 31. August 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2873
17. Wahlperiode 31. 08. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Viola von Cramon-Taubadel,
Maria Klein-Schmeink, Josef Philip Winkler, Claudia Roth (Augsburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bezahlung eines Funktionärs des Bundes Deutscher Radfahrer aus Zuwendungen
des Bundesministeriums des Innern vor dem Hintergrund eines verschleierten
Dopingfalles

Das Kammergericht Berlin hat in letzter Instanz dem Abgeordneten Winfried
Hermann Recht gegeben, der den Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer
(BDR), Burckhard Bremer, als belasteten Funktionär „aus den heißen Zeiten des
Dopings“ bezeichnet hatte. Das Gericht stellte fest, Burckhard Bremer habe
„(sicherlich neben anderen Personen im BDR) nichts veranlasst, um sich davon
zu überzeugen, dass der Sportler [Lademann] die ihn zur Teilnahme an den
olympischen Spielen (2004) berechtigenden Leistungen ohne Zuhilfenahme un-
erlaubter Mittel erbracht hat. Demgegenüber kann sich der Beklagte [Burckhard
Bremer] nicht darauf berufen, er habe 2004 nicht gewusst, dass Lademann ge-
dopt habe“ (Quelle: Kammergericht Beschluss 27 O 1303/08 Landgericht Ber-
lin vom 6. Juli 2010).

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe flossen seit dem oben genannten Vorfall vor den Olympi-
schen Spielen 2004 Bundesmittel an den BDR?

2. In welcher Höhe flossen seit dem oben genannten Vorfall vor den Olympi-
schen Spielen 2004 Bundesmittel vom BDR an den Sportdirektor Burckhard
Bremer?

3. Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der letzten Vertragsverlängerung des
Sportdirektors Burckhard Bremer Kenntnisse über dieselbe und/oder die
oben genannten Ereignisse?

Wenn ja, hatte die Bundesregierung die Möglichkeit, die Vertragsverlänge-
rung zu verhindern?

Wenn nein, warum hatte die Bundesregierung keine Kenntnisse über die
Vertragsverlängerung und/oder die oben genannten Ereignisse?

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus oben genanntem Ge-

richtsurteil bezüglich Rückzahlung von Bundesmitteln durch und Auszah-
lung von zukünftigen Bundesmitteln an den BDR?

Berlin, den 31. August 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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