BT-Drucksache 17/2839

Bundeszuschüsse für die Bobbahn Königssee

Vom 1. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2839
17. Wahlperiode 01. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Viola von Cramon-Taubadel,
Maria Klein-Schmeink, Josef Philip Winkler, Claudia Roth (Augsburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundeszuschüsse für die Bobbahn Königssee

Die Bob- und Rodelbahn am Königssee ist in den letzten Jahren immer wieder
unter Beteiligung von Bundesmitteln umgebaut, erweitert und saniert worden.
Diese Zuschüsse waren immer mit der Auflage verbunden worden, dass die „mit
Hilfe der Zuwendung erstellten Sportstätten oder Teile der Sportstätten“ über
einen längeren Zeitraum „entsprechend dem Zuwendungszweck zu verwenden“
wären. Aus den Genehmigungsbescheiden geht aber nicht eindeutig hervor, in
welcher Form die Anlage weiter zu betreiben ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Bedeutet die Auflage zum Weiterbetrieb der Anlage zwingend, dass auf der
Anlage Weltcupveranstaltungen, Weltmeisterschaften oder Olympische Win-
terspiele ausgetragen werden müssen?

2. Bedeutet die Auflage zum Weiterbetrieb der Anlage zwingend, dass die
Anlage jederzeit nach den Regeln der internationalen Sportverbände homo-
logisiert sein muss?

3. Reicht ein alleiniger Betrieb der Anlage zu Trainingszwecken oder für die
Benutzung durch Gäste aus?

4. Unter welchen Bedingungen wäre, wenn der Landkreis Berchtesgadener
Land in finanzielle Schwierigkeiten geriete und seinen sonstigen Aufgaben
nur mehr unzureichend gerecht werden könnte, eine Ausnahme von den Auf-
lagen der Förderbescheide denkbar, um die Fördermittel des Bundes nicht zu-
rückzahlen zu müssen?

5. Was bedeutet die Formulierung „sollte die Anlage/Ausstattung vorher aufge-
geben oder einer anderen Nutzung zugeführt werden, entsteht ein Rückzah-
lungsanspruch des Bundes in Höhe der Zuwendung unter Berücksichtigung
einer jährlichen Abschreibung von 10 v. H., soweit die Gründe vom Zuwen-
dungsempfänger zu vertreten sind.“?

6. Hat es schon jemals einen Fall gegeben, bei dem ein Zuwendungsempfänger
von Bundesmitteln eine Anlage oder Ausstattung vor Ablauf der Bindungs-

frist aufgegeben hat?

7. Wie wurde in diesem Fall oder diesen Fällen der Rückzahlungsanspruch
umgesetzt?

Berlin, den 1. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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