BT-Drucksache 17/275

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/180- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/275
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/180 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien
und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2
der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo
und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender Resolutionen, zuletzt
Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009

A. Problem

Die militärische Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina kann derzeit als
grundsätzlich stabil eingestuft werden. Die innenpolitische Lage ist jedoch wei-
terhin fragil und birgt Risiken.

Die Bundesregierung hat ein vitales Interesse an der Stabilisierung Bosnien und
Herzegowinas auf dem Weg zu einem friedlichen und demokratischen Rechts-
staat, der selbständig die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger gewährleisten
kann und sich in Richtung auf eine Integration in europäische und euroatlanti-
sche Strukturen bewegt. Deshalb unterstützt sie die politischen, militärischen
und zivilen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und Europäischen
Union, im Rahmen eines kohärenten Gesamtansatzes auch weiterhin einen
nachhaltigen Beitrag zur Schaffung selbsttragender (gesamt-)staatlicher Struk-
turen in Bosnien und Herzegowina zu leisten.

Daher beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „ALTHEA“ zur weite-
ren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im
Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensver-
einbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben,

auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575
(2004) vom 22. November 2004, 1639 (2005) vom 21. November 2005, 1722
(2006) vom 21. November 2006, 1785 (2007) vom 21. November 2007, 1845
(2008) vom 20. November 2008 und 1895 (2009) vom 18. November 2009.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in Resolution 1895 (2009) erneut
keine vollständige Implementierung des Dayton-Friedensabkommens von 1995
feststellen können und die Mitgliedstaaten für weitere zwölf Monate zur Fort-

Drucksache 17/275 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

führung einer multinationalen Stabilisierungstruppe (EUFOR ALTHEA) sowie
der NATO-Präsenz in Bosnien und Herzegowina autorisiert. Das Amt des
Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, der die Umsetzung der
zivilen Aspekte des Dayton-Friedensabkommens überwacht, bleibt vorerst er-
halten.

● Gemäß dem Antrag der Bundesregierung sollen bis zu 900 Soldatinnen und
Soldaten eingesetzt werden.

● Die Fortsetzung erfolgt unter Fortgeltung der Regelungen des Beschlusses
der Bundesregierung vom 8. November 2006, dem der Deutsche Bundestag
am 30. November 2006 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/3521),
einschließlich der zu Protokoll gegebenen Erklärung der Bundesregierung
vom 24. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4256).

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/275

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/180 anzunehmen.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 17/275 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Uta Zapf, Dr. Rainer Stinner, Sevim
Dag˘delen und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/180 in seiner 11. Sitzung am 16. Dezember 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am
16. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die

CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. De-
zember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember
2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 5. Sit-
zung am 16. Dezember 2009 beraten und empfiehlt in seiner
Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 9. Sit-
zung am 16. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

6. Sitzung am 16. Dezember 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und
einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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