BT-Drucksache 17/274

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/179- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/274
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/179 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste
Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom
2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen
Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008
und dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2009

A. Problem

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 9. Dezember 2008, dem der Deut-
sche Bundestag am 18. Dezember 2008 zugestimmt hat, beteiligt sich die Bun-
desrepublik Deutschland mit bewaffneten Streitkräften an der EU-geführten
Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie an der Küste Somalias. Die
vom Rat der Europäischen Union am 10. November 2008 beschlossene Opera-
tion, die sich auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sowie
einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stützt,
soll die vor der Küste Somalias operierenden Piraten abschrecken und bekämp-
fen und dadurch den Transport von Hilfsgütern für die notleidende somalische
Bevölkerung sicherstellen, den Handelsverkehr zur See sichern, Geiselnahmen
unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Dank des Einsatzes der an der Operation beteiligten Kriegsschiffe haben alle im

bisherigen Einsatzzeitraum durchgeführten 69 Schiffstransporte des Welternäh-
rungsprogramms der Vereinten Nationen ihre somalischen Zielhäfen sicher
erreicht. Gemeinsam mit den am Horn von Afrika eingesetzten Kräften anderer
Staaten und Organisationen, darunter der von den USA geführten Task Force
151 und der NATO-Operation Ocean Shield, konnten die im Rahmen von
Atalanta eingesetzten Streitkräfte darüber hinaus zahlreiche Piratenangriffe auf
die zivile Schifffahrt vereiteln.

Drucksache 17/274 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Bekämpfung der Piraterie vor der somalischen Küste wird flankiert durch
die Bekämpfung ihrer Ursachen an Land. An erster Stelle steht dabei der Wie-
deraufbau staatlicher Strukturen in Somalia, insbesondere die Schaffung stabiler
Sicherheitsstrukturen, die die Voraussetzung für die nachhaltige Versorgung und
weitere Entwicklung des Landes bilden. Die internationale Gemeinschaft, die
Europäische Union und Deutschland leisten dabei Unterstützung.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 1897 (2009) vom
30. November 2009 die Ermächtigung zum Vorgehen gegen Piraterie in soma-
lischen Hoheitsgewässern bis zum 29. November 2010 verlängert. Der Rat der
Europäischen Union hat auf dieser Grundlage am 8. Dezember 2009 die Fort-
führung der Operation Atalanta bis zum 12. Dezember 2010 beschlossen. Er hat
dabei im Ratsbeschluss Vorkehrungen getroffen, die im Blick auf den Aufbau
staatlicher somalischer Strukturen zur Kontrolle des Fischfangs im Küstengebiet
die Unterstützung somalischer Behörden durch die Bereitstellung von im Rah-
men der Operationsdurchführung gewonnenen Daten ermöglichen.

Die Bundesregierung hat am 9. Dezember 2009 beschlossen, auf der Grundlage
des Ratsbeschlusses der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009 und der
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates die Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der Operation Atalanta fortzusetzen. Sie beantragt die
Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/274

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/179 anzunehmen.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 9. Sit-
zung am 16. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. und bei einer Stimmenthaltung aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember
2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

6. Sitzung am 16. Dezember 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und
einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 17/274 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/179 in seiner 11. Sitzung am 16. Dezember 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie dem
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am
16. Dezember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE

CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. De-
zember 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember
2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 5. Sit-
zung am 16. Dezember 2009 beraten und empfiehlt in seiner

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