BT-Drucksache 17/2489

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes -17/1730- Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2009 - Einzelplan 20 -

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2489
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
– Drucksache 17/1730 –

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2009
– Einzelplan 20 –

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rechnung für das Haus-
haltsjahr 2009 auf Drucksache 17/1730 seiner Verpflichtung nach § 101 der
Bundeshaushaltsordnung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der Bundeshaushalts-
ordnung Entlastung erteilt.

Berlin, den 7. Juli 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Rüdiger Kruse
Berichterstatter

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

Drucksache 17/2489 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Michael Leutert
Berichterstatter
H. Heene
ese
Berichterstatter Bericht

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Rüdiger Kurse, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
Dr. Claudia Winterstein, Michael Leutert und Sven-Christian Kindler

Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes auf
Drucksache 17/1730 wurde in der 46. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 10. Juni 2010 dem Haushaltsausschuss
überwiesen. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung im
Haushaltsausschuss hat der Rechnungsprüfungsausschuss
die Vorlage beraten und in seiner 8. Sitzung am 18. Juni 2010
dem Haushaltsausschuss einvernehmlich empfohlen, folgen-
den Beschluss zu fassen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rech-
nung für das Haushaltsjahr 2009 auf Drucksache 17/1730
seiner Verpflichtung nach § 101 der Bundeshaushaltsord-
nung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der
Bundeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.“

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung
am 7. Juli 2010 beraten und ist dabei einvernehmlich der Be-
schlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses ge-
folgt.

Berlin, den 7. Juli 2010

Rüdiger Kruse
Berichterstatter

Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Dr. Claudia Winterstein
erstatterin
mann

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