BT-Drucksache 17/2455

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1945- Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz

Vom 7. Juli 2010


Bericht der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Bettina Hagedorn,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, verschiedene ge-
setzliche Regelungen, die in jeweils spezifischer Weise zur
Sicherung oder Erschließung von Beschäftigungsmöglich-
keiten beitragen, umzusetzen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf die öf-
fentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch die Einführung einer unbefristeten freiwilligen Wei-
terversicherung in der Arbeitslosenversicherung, der Ände-
rungen bei Transfermaßnahmen sowie Transferkurzarbeiter-
geld, der Verlängerung der Entgeltsicherung für ältere Ar-
beitnehmer und der verlängerten Sonderregelungen beim

sind. Sie dürften aber einen großen Teil der Mehrausgaben
kompensieren.

Zudem ergeben sich zusätzliche Einnahmen der Sozialversi-
cherungen von rund 65 Mio. Euro jährlich sowie – in einem
geringeren Umfang – nicht näher bezifferbare Minderausga-
ben für Bund und Kommunen bei der Grundsicherung für
Arbeitsuchende.

– in Mio. Euro – 2011 2012 2013 2014

Mehrkosten Bundesagentur für Arbeit 777 44 – 66 – 66

Freiwillige Weiterversicherung 63 – 11 – 11 – 11

Transfermaßnahmen – 5 – 5 – 5 – 5

Transferkurzarbeitergeld – 50 – 50 – 50 – 50

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer 59

Sonderregelungen Kurzarbeitergeld 710 110
Beschäftigungschancengesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2455
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1945, 17/2454 –

Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt –
Kurzarbeitergeld ergeben sich für die Bundesagentur für
Arbeit (BA) Mehrkosten von insgesamt rund 690 Mio. Euro
in den Jahren 2011 bis 2014. Dabei stehen in der Summe
Mehrkosten in den Jahren 2011 und 2012 Einsparungen in
den Jahren 2013 und 2014 gegenüber. Minderausgaben
beim Arbeitslosengeld infolge der Vermeidung von Arbeits-
losigkeit insbesondere durch Kurzarbeit wurden nicht be-
rücksichtigt, da sie in ihrer exakten Höhe nicht bezifferbar

Beim Ausbildungsbonus ergeben sich Mehrausgaben bis
zum Jahr 2013 einschließlich der Ausfinanzierung bis zum
Jahr 2017 in Höhe von rund 18 Mio. Euro zulasten des
Haushalts der BA.

Neben den beschriebenen Änderungen werden weitere ge-
setzliche Regelungen verändert beziehungsweise verlän-
gert. Diese betreffen Ermessensleistungen des Zweiten und

die frühzeitigere und intensivere Beratung durch die Agen-
turen für Arbeit führen für diese zu einem erhöhten Verwal-

schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 7. Juli 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter
Drucksache 17/2455 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Aufwendungen für diese
Leistungen werden dadurch ausgeglichen, dass andere Er-
messensleistungen im entsprechenden Eingliederungstitel
weniger stark in Anspruch genommen werden. Die Gesamt-
ausgaben werden daher nicht erhöht.

Durch die Verlängerung der Erprobungsdauer des Vermitt-
lungsgutscheins um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2011
(Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP)
entstehen im Haushalt der BA – für den Rechtskreis des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) – und im Haus-
halt des Bundes – für den Rechtskreis des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) – Mehrkosten von insgesamt
rund 80 Mio. Euro. Die Mehrkosten durch die Verkürzung
der Wartefrist um zwei Wochen belaufen sich auf schät-
zungsweise 5 Mio. Euro, die überwiegend im Haushalt der
BA anfallen. Da der Vermittlungsgutschein nur im Erfolgs-
fall ausgezahlt wird, stehen diesen Ausgaben unmittelbar
Einsparungen beim Arbeitslosengeld (SGB III) und beim
Arbeitslosengeld II (SGB II) gegenüber.

2. Vollzugsaufwand

Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversi-
cherung, die Verlängerung der Erstattung der Sozialversi-
cherungsbeiträge bei Kurzarbeit sowie die Verlängerung
weiterer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen führen zu ei-
nem erhöhten Vollzugsaufwand bei der BA, der in etwa dem
Aufwand der jetzigen befristeten Regelungen entspricht.

Die Arbeitsuchendmeldung der Transferkurzarbeiter sowie

tungsaufwand. Durch die effizientere Vermittlung verringert
sich der Verwaltungsaufwand für die anschließende Betreu-
ung von Arbeitslosen.

Sonstige Kosten

Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Mit der Arbeitsuchendmeldung wird für Bezieher von
Transferkurzarbeitergeld eine neue Informationspflicht ein-
geführt. Für Transfergesellschaften als Arbeitgeber wird
eine halbjährliche Informationspflicht abgeschafft und eine
monatliche Informationspflicht erweitert.

Im Zusammenhang mit den Regelungen zum Kurzarbeiter-
geld werden je eine zusätzliche und eine vereinfachte Infor-
mationspflicht für die Wirtschaft befristet verlängert.

Durch die weiteren Regelungen werden bestehende Infor-
mationspflichten befristet verlängert.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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