BT-Drucksache 17/2357

Bisherige Fortschritte in Richtung auf einen Abzug der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen und Einflussnahme der Bundesregierung auf die Reduzierung der Rolle von Nuklearwaffen im neuen Strategischen Konzept der NATO

Vom 30. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2357
17. Wahlperiode 30. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter
Bartels, Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Karin
Evers-Meyer, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser, Michael Groschek,
Dr. h. c. Susanne Kastner, Lars Klingbeil, Hans-Ulrich Klose, Fritz Rudolf Körper,
Ute Kumpf, Ullrich Meßmer, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Franz Thönnes,
Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Bisherige Fortschritte in Richtung auf einen Abzug der in Deutschland
stationierten US-Atomwaffen und Einflussnahme der Bundesregierung auf die
Reduzierung der Rolle von Nuklearwaffen im neuen Strategischen Konzept der NATO

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP verpflichtet, auf einen Abzug der in Deutschland noch stationierten Atom-
waffen hinzuwirken. Die Entscheidung über ein neues Strategisches Konzept der
NATO, das auf dem Gipfel in Lissabon am 19./20. November 2010 verabschiedet
werden soll, stellt eine wichtige Weichenstellung dar, ob die in Deutschland und
Europa stationierten US-Atomwaffen noch in dieser Legislaturperiode abgezo-
gen werden.

Am 17. Mai 2010 hat die vom NATO-Generalsekretär ernannte Expertengruppe
unter Vorsitz der ehemaligen US-Außenministerin Madeleine Albright ihren
Abschlussbericht vorgelegt und dabei auch zur Zukunft des Nukleardispositivs
der NATO Stellung genommen. Der Bericht enthält keine klare Festlegung in
Richtung auf eine Änderung des Nukleardispositivs, betont aber die politische
Bedeutung einer Fortschreibung der nuklearen Abschreckung.

Auf der achten Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung
von Kernwaffen (NVV) hat die Problematik der fehlenden Kontrolle taktischer
Atomwaffen eine große Rolle gespielt. Die Mehrzahl der NVV-Vertragsstaaten
hat die nukleare Teilhabe der NATO als nicht vertragskonform kritisiert. Konkret
wurde gefordert, dass Atomwaffen generell nicht mehr auf dem Territorium von
Nichtatomwaffenstaaten stationiert werden sollen. Eine schnelle Einbeziehung
taktischer Atomwaffen in die nukleare Rüstungskontrolle sowie weitere Trans-
parenz- und vertrauensbildende Maßnahmen fanden breite Unterstützung unter
den Vertragsstaaten.

Im Gegensatz zum Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz 2000

werden die nichtstrategischen Waffen in der Abschlusserklärung nicht explizit
erwähnt.

Die schnelle Aufnahme von Gesprächen über die Kontrolle taktischer Atom-
waffen erscheint gegenwärtig unwahrscheinlich. Russland und die USA wollen
Verhandlungen über ein neues Abrüstungsabkommen, in dessen Rahmen mög-
licherweise auch über taktische Atomwaffen verhandelt werden kann, erst nach

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dem Inkrafttreten von New START (Strategic Arms Reduction Treaty) aufneh-
men.

Am 24. März 2010 hat der Deutsche Bundestag in seinem Antrag „Deutschland
muss deutliche Zeichen für eine Welt frei von Atomwaffen setzen“ die Bundes-
regierung unter anderem aufgefordert,

– sich im Zuge der Ausarbeitung eines neuen Strategischen Konzepts mit Nach-
druck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen,

– die Rolle der Nuklearwaffen in der NATO-Strategie zurückzuführen,

– Verhandlungen zwischen den USA und Russland zur verifizierbaren vollstän-
digen nuklearen Abrüstung im substrategischen Bereich anzuregen und

– auf einen verbindlichen Verzicht der fünf anerkannten Atommächte auf den
Einsatz von Atomwaffen gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten zu drängen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von NATO-Generalsekretär
Anders Fogh Rasmussen, der auf dem informellen Treffen der NATO-Außen-
minister in Tallinn gesagt hat, dass die Präsenz amerikanischer Atomwaffen in
Europa ein „wesentlicher Bestandteil“ einer glaubwürdigen Abschreckungs-
fähigkeit der Allianz ist?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Albright-Experten-
gruppe zu „Nuklearwaffen und Rüstungskontrolle“?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung im Bericht der Albright-Ex-
pertengruppe, wonach tiefgreifende Konsultationen über die zukünftige Rolle
von Nuklearwaffen in Bezug auf die Abschreckungsstrategie der NATO ge-
fordert werden?

a) Zu welchen Ergebnissen haben die Beratungen in der High Level Group
über die „Anforderungen an die nukleare Abschreckung im 21. Jahrhun-
dert“ geführt?

b) War die Frage der künftigen Rolle von Atomwaffen in der NATO-Verteidi-
gungspolitik Gegenstand der Beratungen der NATO-Verteidigungsminis-
ter und der Nuklearen Planungsgruppe am 10./11. Juni 2010?

c) Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Beratungen gehabt?

Welche Position hinsichtlich des Abzugs hat die Bundesregierung auf die-
sen Treffen vertreten, und wie haben die Verbündeten auf diese reagiert?

d) Welche Konsultationen zu diesem Thema sind für die Zukunft geplant, und
welche Positionen vertritt die Bundesregierung?

4. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die NATO überhaupt Nuklearwaf-
fen in ihrem Dispositiv braucht, um ihre Verteidigung zu gewährleisten ange-
sichts der veränderten Sicherheitslage und der veränderten Aufgabenstellung
der NATO?

Wenn ja, wie definiert die Bundesregierung das erforderliche Minimum an
Nuklearwaffen angesichts der herrschenden Sicherheitslage?

5. a) In welchem Zeitrahmen und mit welchen politischen Initiativen strebt die
Bundesregierung eine Änderung der gegenwärtigen Stationierungspraxis
von taktischen Atomwaffen in der NATO an, um ihr Versprechen im
Koalitionsvertrag sich „im Zuge der Ausarbeitung eines strategischen
Konzeptes der NATO“ für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutsch-
land einzusetzen, zu erfüllen?

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b) Welche Entscheidungen über einen Abzug der US-Atomwaffen aus
Deutschland und Europa sollten die NATO-Mitglieder nach Auffassung
der Bundesregierung im Zuge der Beratungen über das neue Strategische
Konzept der NATO treffen?

c) Welche Entscheidungen über die Zukunft des Nukleardispositivs der
NATO sollten erst nach dem Gipfel in Lissabon getroffen werden?

6. a) Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Abgeordneten Dr. Karl A.
Lamers (Heidelberg) (CDU), der in der Bundestagsdebatte am 3. Dezem-
ber 2009 darauf hingewiesen hat, dass „die damalige rot-grüne Koalition
seinerzeit beschlossen hat, keine neuen nuklearwaffenfähigen Trägersys-
teme zu beschaffen“ und für die Koalitionsfraktionen ausführte, dass sich
„an dieser Entscheidung auch unter der jetzigen Koalition nichts ändern“
werde (Deutscher Bundestag (2009): Plenarprotokoll 17/9).

b) Welche Auswirkung hat diese Festlegung auf die Beratungen der NATO-
Mitglieder über die Zukunft des Nukleardispositivs der NATO?

7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertengruppe, dass „unter
den gegenwärtigen Sicherheitsbedingungen“ die Beibehaltung einiger vor-
nestationierter US-Nuklearwaffensysteme „das Prinzip der erweiterten Ab-
schreckung und kollektiven Verteidigung stärken“?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Albright-Expertengruppe, die
in ihrem Abschlussbericht hervorhebt, dass eine breite Beteiligung von
nichtnuklearen Mitgliedern an der nuklearen Abschreckung von zentraler
Bedeutung für transatlantischer Solidarität und Risikoteilhabe seien, und
welche „nicht-nuklearen Unterstützungsmaßnahmen“ („non-nuclear sup-
port measures“) sind nach Auffassung der Bundesregierung hier gemeint,
und welche ist die Bundesregierung bereit mit zu tragen?

9. Unterstützt die Bundesregierung die im Expertenbericht angeregte Wieder-
belebung der Special Consultative Commission on Arms Control?

Welche Aufgaben sollte diese Gruppe haben?

10. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein Abzug der in Europa statio-
nierten US-Atomwaffen nur im Rahmen eines Abkommens mit Russland
über taktische Atomwaffen erfolgen?

11. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht von Hans M. Kristensen
„U.S. Nuclear Weapons In Europe: A Review of Post-Cold War Policy,
Force Levels, and War Planning“, Natural Resources Defense Council,
February 2005 (www.nrdc.org/nuclear/euro/contents.asp), in dem be-
hauptet wird, dass die Türkei keine nuklearen Waffen auf ihren nationalen
Fliegerhorsten mehr beherberge?

b) Kann die Bundesregierung diesen Bericht bestätigen?

12. a) Welche Auswirkungen in Bezug auf die Beteiligung Deutschlands an der
nuklearen Teilhabe, hat die Aussage des Bundesministers des Auswärti-
gen, Dr. Guido Westerwelle, der in seinem Vortrag vor dem Globalen
Forum „Global Zero – Herausforderungen auf dem Weg zu einer kern-
waffenfreien Welt“ am 15. Juni 2010 die These vertreten hat, dass knappe
Kassen gut für die Abrüstung seien?

b) Sollte die Außerdienststellung nuklearwaffenfähiger Tornados vor dem
Hintergrund der Notwendigkeiten von Einsparungen im Verteidigungs-
haushalt vorgezogen werden?

13. a) Ist die Aussage von Bundesminister Dr. Guido Westerwelle, der in dem

o. g. Vortrag bestätigt hat, dass US-Atomwaffen noch im „äußersten Wes-
ten“ der Bundesrepublik Deutschland lagern als Bestätigung der Tatsache

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zu verstehen, dass der Luftwaffenstützpunkt Büchel der Stationierungsort
von US-Atomwaffen in Deutschland ist?

b) Ist Büchel der einzige Stationierungsort von US-Atomwaffen in Deutsch-
land?

14. a) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Expertengruppe, die
NATO solle die negativen Sicherheitsgarantien der USA, nach denen die
USA keine Nuklearwaffen gegen Staaten einsetzen, oder Staaten mit
ihrem Einsatz bedrohen, die nicht selbst über Nuklearwaffen verfügen
und ihren Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag nachkom-
men, übernimmt?

b) Welche Auswirkungen hätte eine Übernahme dieser Forderungen auf die
Nuklearwaffendoktrinen Großbritanniens und Frankreichs?

15. Befürwortet die Bundesregierung für die NATO eine no-first-use-Politik?

Wenn nein, aus welchen Gründen?

16. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung von NATO-Generalsekretär
Anders Fogh Rasmussen, dass die NATO-Mitglieder auf dem Gipfel in
Lissabon über den Aufbau eines Raketenabwehrsystems entscheiden
sollten, dass den Schutz des gesamten NATO-Territoriums ermöglichen
soll?

b) Unterstützt die Bundesregierung den Aufbau eines solchen Systems?

c) Welche rüstungskontrollpolitischen Notwendigkeiten ergeben sich aus
Sicht der Bundesregierung aus dem Aufbau eines solchen Systems, und
welche Maßnahmen wird die Bundesregierung deswegen unternehmen?

17. a) Hält die Bundesregierung die Kostenschätzung von NATO-Generalse-
kretär Anders Fogh Rasmussen, der auf einer Pressekonferenz am 5. Mai
2010 die Gesamtkosten für den Aufbau und Betrieb eines solchen Sys-
tems über die nächsten zehn Jahre mit weniger als 200 Mio. Euro beziffert
für realistisch?

b) Welche Fakten liegen ihrer Einschätzung zugrunde?

c) Wie viele Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für dieses Raketen-
abwehrsystem in der mittelfristigen Finanzplanung einzustellen?

18. In welcher Form gedenkt die Bundesregierung Einfluss auf den von NATO-
Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen im September 2010 vorzulegenden
Entwurf eines Strategischen Konzepts der NATO zu nehmen, davon aus-
gehend, dass substanzielle Änderungen an dem Entwurf im Anschluss an
seine Veröffentlichung nur noch sehr schwer möglich sein werden?

19. Wird sich die Bundesregierung im Zuge dieser Konsultationen dafür ein-
setzen, dass die Rolle der substrategischen Nuklearwaffen im Neuen Strate-
gischen Konzept der NATO so definiert wird, dass ein Abzug aus Europa
und damit auch aus Deutschland, wie er im Koalitionsvertrag gefordert wird,
in absehbarer Zeit realisierbar ist?

20. Gibt es ein institutionalisiertes Verfahren, innerhalb dessen alle Bündnis-
partner ihre Vorstellungen hinsichtlich des neuen Strategischen Konzepts an
den NATO-Generalsekretär herantragen können, oder wird der NATO-
Generalsekretär seine Vorstellungen in eigener Verantwortung und ohne vor-
herige Einbeziehung der Bündnispartner entwickeln?

21. Hält die Bundesregierung

a) den Zeitraum zwischen der Vorlage der Empfehlungen der Albright-
Kommission Mitte Mai 2010 und der Vorlage des Entwurfs eines neuen

Strategischen Konzepts der NATO durch den NATO-Generalsekretär im
September 2010 und

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b) den Zeitraum zwischen dieser Vorlage und der abschließenden Be-
schlussfassung auf dem NATO-Gipfel in Lissabon am 19./20. November
2010 für ausreichend, um solche grundlegenden Themen wie die Rolle
der Nuklearwaffen oder die Frage des Aufbaus eines Missile Defense-
Systems innerhalb des Bündnisses ausreichend zu erörtern?

22. a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um im
Rahmen der NVV-Überprüfungskonferenz eine Übereinkunft der Ver-
tragsstaaten über die Abrüstung nichtstrategischer Atomwaffen herbeizu-
führen?

b) Warum waren diese Bemühungen nicht erfolgreich?

c) Warum ist es nicht gelungen, die Forderung nach der Einbeziehung sub-
strategischer Waffen in die Rüstungskontrolle explizit im Abschluss-
dokument zu verankern?

23. a) Hat die Bundesregierung als Mitglied der NATO, der einzigen Militär-
allianz, die eine nukleare Teilhabe praktiziert, und als einer von fünf
Nichtatomwaffenstaaten weltweit auf deren Territorium noch Atom-
waffen stationiert sind, sich in New York dafür eingesetzt, dass die noch
im vorletzten Entwurf der Abschlusserklärung enthaltene Aufforderung
an die Nuklearwaffenstaaten, sich mit der Frage der Stationierung von
Nuklearwaffen und der dazugehörigen Infrastruktur auf dem Territorium
von Nichtkernwaffenstaaten zu befassen, im Abschlussdokument erhal-
ten bleibt?

b) Warum ist diese Formulierung aus dem Entwurf gestrichen worden?

24. a) Welche Bedeutung hat die Stellungnahme, die Deutschland am 12. Mai
2010 auf der Überprüfungskonferenz gemeinsam mit Belgien, Finnland,
Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und
Schweden abgegeben hat, wonach nichtstrategische Waffen in die Rüs-
tungskontrolle einzubeziehen sind und vertrauensbildende Maßnahmen
auch im Bereich taktischer Atomwaffen zu ergreifen sind, nach Auf-
fassung der Bundesregierung für weitere Diskussion um einen Abzug der
US-Atomwaffen aus Deutschland und anderen europäischen Staaten?

b) Welche anderen EU-Staaten waren eingeladen, an der Stellungnahme
mitzuwirken?

c) Welche Art von vertrauensbildenden Maßnahmen stellt sich die Bundes-
regierung vor, und was unternimmt sie, um diese umzusetzen?

25. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der NVV-Überprüfungskonfe-
renz von Mitgliedern der russischen Delegation deutschen Parlamenta-
riern mitgeteilt wurde, die russischen taktischen Nuklearwaffen seien
nicht operationsfähig stationiert, sondern getrennt von den Trägersys-
temen in Depots „eingemottet“, und kann sie diese Informationen bestä-
tigen?

b) Welche Auswirkung hat dies auf die Haltung der Bundesregierung zur
Stationierung der US-Nuklearwaffen in Europa und speziell in Deutsch-
land?

Berlin, den 30. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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