BT-Drucksache 17/2318

a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/522 - Die richtigen Lehren aus Kopenhagen ziehen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner, Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/1475 - Klimaschutzziele gesetzlich verankern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/132 - Klimaschutzgesetz vorlegen - Klimaziele verbindlich festschreiben

Vom 18. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2318
17. Wahlperiode 18. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/522 –

Die richtigen Lehren aus Kopenhagen ziehen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner,
Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1475 –

Klimaschutzziele gesetzlich verankern

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef
Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/132 –

Klimaschutzgesetz vorlegen – Klimaziele verbindlich festschreiben

A. Problem

Zu Buchstabe a

Mit Drucksache 17/522 soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert
werden,

– sich dafür einzusetzen, dass die EU das Ziel einer unkonditionierten Senkung
ihrer Treibhausgasemissionen von 30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 be-
schließt,

– sich bei anderen Industrieländern dafür einzusetzen, dass diese sich Treib-
hausgasminderungsziele setzen, mit denen insgesamt das Erreichen des
2-Grad-Zieles möglich wird,

– zur Verfestigung ihrer internationalen Glaubwürdigkeit vom Copenhagen
Accord unabhängige und unkonditionierte Maßgaben zu erarbeiten, eigene
Vorstellungen voranzutreiben und erstmals verbindliche über 2020 hinausge-

Drucksache 17/2318 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

hende langfristige und anspruchsvolle Klimaziele festzulegen sowie diese in
einem Klimaschutzgesetz zu beschließen,

– klarzustellen, dass Gelder für die Minderung von Treibhausgasemissionen
und die Anpassung an den Klimaschutz zusätzlich zum Aufbaupfad der Ent-
wicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts gezahlt
werden,

– im Rahmen der Klimaverhandlungen in Bonn, des EU-Gipfels am 17. Juni
2010 und des EU-Umweltministerrats am 21. Juni 2010 sich auf europäischer
Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Union nach einer Phase der
Stagnation wieder eine starke Vorreiterrolle im Klimaschutz einnimmt.

Zu Buchstabe b

Mit Drucksache 17/1475 soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert
werden,

ein deutsches Klimaschutzgesetz vorzulegen, welches

– Kohlendioxid (CO2) als Schadstoff definiert,

– ein nationales Klimaschutzziel bis 2020 in Höhe von mindestens 50 Prozent
Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 festschreibt,

– ein nationales Klimaschutzziel bis 2050 in Höhe von mindestens 90 Prozent
Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 festlegt,

– für Deutschland einen geeigneten Sanktionsmechanismus für die Nichterfül-
lung von sektoralen Klimazielen entsprechend des Verursacherprinzips fest-
schreibt,

– bei drohender Nichterfüllung der deutschen Klimaschutzziele rechtzeitig ei-
nen Mechanismus auslöst, in dessen Ergebnis zusätzliche Klimaschutzmaß-
nahmen ergriffen werden, um die Ziele zu erreichen,

– die Bundesregierung zu einem jährlichen Klimaschutzbericht verpflichtet,
der die anteilige Zielerfüllung und zu ergreifende Maßnahmen zum Inhalt
hat.

Zu Buchstabe c

Mit Drucksache 17/132 soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert
werden,

ein nationales Klimaschutzgesetz vorzulegen, das

– ein nationales Einsparungsziel für Treibhausgasemissionen von mindestens
40 Prozent bis 2020 auf der Basis von 1990 verbindlich festschreibt,

– für 2050 ein Minderungsziel für die Treibhausgasemissionen von mindestens
90 Prozent gegenüber 1990 festlegt,

– Zwischenziele auf dem Weg zu diesen Zielen benennt und die Erstellung ent-
sprechender Aktionspläne zur Zielerreichung vorschreibt,

– die europarechtlich vorgesehenen Sanktionen bei Zielverfehlung (wie z. B.
verschärfte Minderungspflichten für das Folgejahr oder die Einschränkung
der Nutzung flexibler Mechanismen) in das deutsche Recht übernimmt,

– darüber hinaus bei Zielverfehlungen eine Verpflichtung vorsieht, zusätzliche
Haushaltsmittel für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2318

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/522 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1475 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/132 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/2318 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/522 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/1475 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/132 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende und Berichterstatterin

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2318

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Dr. Matthias Miersch,
Michael Kauch, Eva Bulling-Schröter und Bärbel Höhn

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/522 wurde in der 19. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Januar 2010 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/1475 wurde in der 40. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2010 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, den Ausschuss für Tourismus sowie den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 17/132 wurde in der 19. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Januar 2010 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Mit Drucksache 17/522, ergänzt durch Ausschussdruck-
sache 17(16)83, soll die Bundesregierung insbesondere auf-
gefordert werden,

– sich dafür einzusetzen, dass die EU das Ziel einer unkon-
ditionierten Senkung ihrer Treibhausgasemissionen von
30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 beschließt,

– sich bei anderen Industrieländern dafür einzusetzen, dass
diese sich Treibhausgasminderungsziele setzen, mit de-
nen insgesamt das Erreichen des 2-Grad-Zieles möglich
wird,

– zur Verfestigung ihrer internationalen Glaubwürdigkeit
vom Copenhagen Accord unabhängige und unkonditio-
nierte Maßgaben zu erarbeiten, eigene Vorstellungen vo-
ranzutreiben und erstmals verbindliche über 2020 hinaus-

gehende langfristige und anspruchsvolle Klimaziele
festzulegen sowie diese in einem Klimaschutzgesetz zu
beschließen,

– klarzustellen, dass Gelder für die Minderung von Treib-
hausgasemissionen und die Anpassung an den Klima-
schutz zusätzlich zum Aufbaupfad der Entwicklungszu-
sammenarbeit auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts
gezahlt werden,

– im Rahmen der Klimaverhandlungen in Bonn, des EU-
Gipfels am 17. Juni 2010 und des EU-Umweltminister-
rats am 21. Juni 2010 sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass die Europäische Union nach einer
Phase der Stagnation wieder eine starke Vorreiterrolle im
Klimaschutz einnimmt.

Zu Buchstabe b

Mit Drucksache 17/1475 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden,

ein deutsches Klimaschutzgesetz vorzulegen, welches

– Kohlendioxid (CO2) als Schadstoff definiert,

– ein nationales Klimaschutzziel bis 2020 in Höhe von
mindestens 50 Prozent Minderung der Treibhausgas-
emissionen gegenüber 1990 festschreibt,

– ein nationales Klimaschutzziel bis 2050 in Höhe von
mindestens 90 Prozent Minderung der Treibhausgas-
emissionen gegenüber 1990 festlegt,

– für Deutschland einen geeigneten Sanktionsmechanis-
mus für die Nichterfüllung von sektoralen Klimazielen
entsprechend des Verursacherprinzips festschreibt,

– bei drohender Nichterfüllung der deutschen Klima-
schutzziele rechtzeitig einen Mechanismus auslöst, in
dessen Ergebnis zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen er-
griffen werden, um die Ziele zu erreichen,

– die Bundesregierung zu einem jährlichen Klimaschutz-
bericht verpflichtet, der die anteilige Zielerfüllung und zu
ergreifende Maßnahmen zum Inhalt hat.

Zu Buchstabe c

Mit Drucksache 17/132 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden,

ein nationales Klimaschutzgesetz vorzulegen, das

– ein nationales Einsparungsziel für Treibhausgasemis-
sionen von mindestens 40 Prozent bis 2020 auf der Basis
von 1990 verbindlich festschreibt,

– für 2050 ein Minderungsziel für die Treibhausgasemis-
sionen von mindestens 90 Prozent gegenüber 1990 fest-
legt,

– Zwischenziele auf dem Weg zu diesen Zielen benennt
und die Erstellung entsprechender Aktionspläne zur Ziel-
erreichung vorschreibt,

– die europarechtlich vorgesehenen Sanktionen bei Ziel-
verfehlung (wie z. B. verschärfte Minderungspflichten

Drucksache 17/2318 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

für das Folgejahr oder die Einschränkung der Nutzung
flexibler Mechanismen) in das deutsche Recht über-
nimmt,

– darüber hinaus bei Zielverfehlungen eine Verpflichtung
vorsieht, zusätzliche Haushaltsmittel für den Klima-
schutz zur Verfügung zu stellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Das Votum des Auswärtigen Ausschusses lag trotz Voten-
anforderung vom 9. Juni 2010 zur Drucksache 17/522 bei
Abschluss der Beratungen nicht vor.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juni
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/522 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/522 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/522 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/522 abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/522 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Antrag auf Drucksache 17/522 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juni
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/1475 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/1475
abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juni
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/1475 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/1475 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/1475 abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 17/1475 abzulehnen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
9. Juni 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/1475 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 17/1475 abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Mai
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/132 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/132 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2318

GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/132 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/132 abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/132 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Anträge auf Drucksachen 17/522, 17/1475 und
17/132 in seiner 14. Sitzung am 9. Juni 2010 abschließend
beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte klar, die Weltklimakon-
ferenz in Kopenhagen sei gescheitert. Das bedeute aber
nicht, dass der Gipfel sinnlos gewesen sei. Immerhin hätten
70 Staaten, die für 80 Prozent der Treibhausgasemissionen
stünden, den Copenhagen Accord mittlerweile unterzeich-
net. Vor weiteren Gipfeln sei eine Strategieänderung über-
legenswert. Das bedeute aber nicht, dass Deutschland von
seiner Vorreiterrolle in Europa abrücken solle. Es sei not-
wendig, das unkonditionierte 40-Prozent-Ziel weiter zu ver-
folgen. Es sei richtig, dass innerhalb der Bundesregierung
eine Diskussion über die Festlegung eines unkonditionierten
30-Prozent-Ziels auf Ebene der Europäischen Union geführt
werde. Beim weiteren Fortgang werde es darauf ankommen,
unter dem Dach der UN weiterzukommen. Zusätzlich werde
versucht, auch andere Foren, bilaterale Gespräche und Ab-
kommen zu nutzen. Wenn man die ambitionierten nationalen
Ziele erreichen wolle, müsse in Wirtschaft und Energiewirt-
schaft umgedacht werden. Die in den Anträgen aufgeworfe-
ne Frage nach Instrumenten sei nicht die entscheidendste.
Entscheidend sei die Frage der Glaubwürdigkeit. Diese er-
wachse daraus, dass ambitionierte Ziele bestünden. Die Zie-
le, die sich Deutschland in der Vergangenheit gesetzt habe,
seien auch tatsächlich erreicht worden. Daraus erwachse die
Glaubwürdigkeit, dass man auch in Zukunft die Zielerrei-
chung anstrebe. Maßnahmeninstrumente bedürften der stän-
digen Fortentwicklung. Die Ziele basierten auf einem Bun-
destagsbeschluss aus dieser Legislaturperiode.

Die Fraktion der SPD betonte, die vorliegenden Anträge
beträfen die Frage des Grades der Verbindlichkeit und des
Grades von Bekenntnissen der Politik. Bei den internationa-
len Verhandlungen in Kopenhagen hätten sich die Europäi-
sche Union und Deutschland in einen Schlingerkurs ver-
strickt. Dies habe zu mangelnder Akzeptanz geführt. Es
bestehe daher ein dringender Bedarf an klaren Bekenntnis-
sen. Das Klimaschutzgesetz betreffe einen Prozess, der mit
vielen Interessengruppen vorbereitet werden müsse. Der An-
trag der Fraktion der SPD solle zumindest in bestimmten
Punkten bereits jetzt klare Bekenntnisse abverlangen. Hierzu
zähle das klare Bekenntnis der Europäischen Union zu

einem unkonditionierten 30-Prozent-Ziel. Die Verlautbarun-
gen der Bundesregierung stimmten skeptisch. Der Bundes-
minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
habe Verständnis dafür geäußert, dass der Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie ein 30-Prozent-Ziel für
Deutschland nur veranschlage. Dies lasse einen folgen-
schweren Rückschritt erkennen, sofern keine Richtigstellung
erfolge. Diese könne in Form einer gesetzlichen Veranke-
rung vorgenommen werden. Festlegung bedeute Aufnahme
des Ziels der unkonditionierten 30 Prozent auf europäischer
Ebene und 40 Prozent im nationalen Bereich. Das zweite
große Problemfeld sei die Gewährung internationaler Gelder
im Bereich des Klimaschutzes. Es erfolgten Verrechnungen
mit ohnehin bereitgestellten Mitteln, was bei den Entwick-
lungsländern schlecht ankomme. Insofern bedürfe es eines
klareren Bekenntnisses zur Gewährung zusätzlicher Finanz-
mittel. Stärker diskutiert werden müsse die Frage, welche
Rahmenbedingungen die Politik für die Erreichung dieser
Ziele schaffe. Man werde um deutliche ordnungsrechtliche
Maßnahmen nicht umhinkommen. Der Sachverständigenrat
der Bundesregierung habe aufgezeigt, wie die Klimaschutz-
ziele bis 2050 zu erreichen seien. Die Politik müsse nun han-
deln und die Eckwerte in Gesetze fassen. In diesem Zusam-
menhang stellte die Fraktion der SPD zum Antrag auf
Drucksache 17/522 den in der Anlage auf Ausschussdruck-
sache 17(16)83 ersichtlichen Änderungsantrag.

Die Fraktion der FDP stellte klar, sie habe sich in der letz-
ten Wahlperiode für das 30 Prozent unkonditionierte Ziel in
der Europäischen Union ausgesprochen. Allerdings befinde
man sich in einer schwierigen Verhandlungssituation auf in-
ternationaler Ebene. Nach den Erfahrungen in Kopenhagen
sei es klüger, an der Position der Europäischen Union zu-
nächst einmal festzuhalten. Zunächst bedürfe es intensiver
Beratungen auf EU-Ebene statt Vorfestlegungen kraft natio-
naler Vorratsbeschlüsse. Bei dem Antrag der Fraktion DIE
LINKE. handele es sich um einen typischen Oppositionsan-
trag nach dem Motto „Wer bietet mehr?“. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe da schon mehr
Substanz. Er sei aber übereilt. Über die Frage, ob ein Klima-
schutzgesetz nach britischem Vorbild sinnvoll sei, werden
die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei der
Überprüfung des Integrierten Klima- und Energiepro-
gramms beraten. Über Zwischenziele werde man sich im
Laufe der Wahlperiode Gedanken machen. Dies gelte unge-
achtet einer gesetzlichen Fixierung auch für Zielverfehlun-
gen. Unklar sei, ob europäisch vorgesehene Sanktionen 1:1
ins deutsche Recht übertragen werden könnten. Die Notwen-
digkeit der Einrichtung einer Klimaschutzkommission er-
schließe sich nicht.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich, die Klimaziele
ließen sich erreichen durch Festschreiben sowie durch Über-
prüfung und Überwachungen von Zwischenschritten ver-
bunden mit erforderlichen Konsequenzen. Zuvor bestehe
weitgehend Einigkeit hinsichtlich des 40-Prozent-Zieles.
Dies sei aber gesetzlich nicht festgeschrieben. Es seien auch
keine Sanktionen für die Nichterreichung des Zieles vorge-
sehen. Dies sei aber dringend notwendig. CO2 müsse als
Schadstoff definiert werden, wie dies auch in den USA be-
reits geschehen sei. Die Fraktion DIE LINKE. fordere, bis
2020 50 Prozent festzuschreiben und bis 2050 90 Prozent.
Sie gehe damit über die Forderungen der anderen Fraktionen
hinaus. Differenzen gebe es hinsichtlich der Mechanismen.

Drucksache 17/2318 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Diskussion über CDM sei des Öfteren geführt worden.
Nach wie vor würden „faule“ Zertifikate rekrutiert. Das Pro-
blem der Anrechnung von Gutschriften auf Landnutzungs-
änderungen werde bei den Klimaverhandlungen diskutiert.
Erforderlich seien Mechanismen, die ausgelöst würden bei
Nichterfüllung des Zieles. Notwendig seien ein jährlicher
Klimaschutzbericht und eine Klimaschutzkommission, die
vom Deutschen Bundestag eingesetzt werde. Entwicklungs-
hilfe dürfe bei Klimaschutzmaßnahmen nicht angerechnet
werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP die
40-Prozent-CO2-Reduktion ohne Konditionierung bis 2020
aufgenommen worden sei. Erfreulich seien auch die Verlaut-
barungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit bis 2050 die CO2-Emissionen um 80 bis
95 Prozent zu reduzieren. Ziele könne man nur glaubhaft de-
finieren, wenn man ein Instrument schaffe, um diese Ziele
auch zu verwirklichen. Aufgrund der Bedeutung des Themas
habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich be-
müht, auch mit den Koalitionsfraktionen ins Gespräch zu
kommen. Gerade auf dem Gebiet des Klimaschutzes gelte
es, Gemeinsamkeiten auszuloten, um gemeinsam etwas auf
den Weg zu bringen. Großbritannien habe ein Klimaschutz-
gesetz realisiert. Darin seien nicht nur Ziele definiert, son-
dern auch Instrumente zur Umsetzung. Im Hinblick hierauf
und auf Instrumente, die die EU nutze, könne man demnach
auf Erfahrung anderer zurückgreifen. Ein Klimaschutzgesetz
sei erforderlich. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
halte auch sektorale Ziele für sinnvoll. Sie befürworte Sank-

tionen für den Fall des Nichterreichens der Ziele. Mit einem
Monitoring kraft Vorlage von Zwischenberichten werde
rechtzeitig offenbar, wenn Probleme aufträten. Mit den
Meseberger Beschlüssen werde das 40-Prozent-Ziel jeden-
falls nicht erreicht, allenfalls 30 bis 35 Prozent. Es gelte für
die gemeinsam festgelegten Ziele, nun auch Instrumente zu
entwickeln. Dies sei das Anliegen der Antragsteller. Ange-
regt werde ein fraktionsübergreifender Antrag nach der
Sommerpause.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der Fraktion
der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)83 abzulehnen und
empfahl dem Deutschen Bundestag zugleich, den Antrag auf
Drucksache 17/522 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/1475 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, den Antrag auf Drucksache 17/132 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Anlage: Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)83

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2318

Anlage

Deutscher Bundestag
16. Wahlperiode

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktionen der SPD

zum
Antrag der Fraktion der SPD

Die richtigen Lehren aus Kopenhagen ziehen

Bundestags-Drucksache 17/522
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zurzeit
stattfindenden Klimaverhandlungen in Bonn, des Europäischen Gipfels am 17. Juni und des
EU-Umweltministerrates am 21. Juni 2010,

u sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Union nach

einer Phase der Stagnation wieder eine starke Vorreiterrolle im Klimaschutz ein-
nimmt. Die Bundesregierung muss die Ansage von Umweltminister Dr. Norbert
Röttgen umsetzen, dass die EU-Staaten ihren Kohlendioxid-Ausstoß bis 2020 um 30
Prozent senken. Die EU sollte ihr „20-20-20-Ziel“ noch in diesem Jahr zu einem
unkonditionierten „30-20-20-Ziel“ weiter entwickeln, weil eine entschiedene und
rasche Wende in der globalen Klimaschutzpolitik notwendig ist.

u sich bei den beteiligten Staaten dafür einzusetzen, dass diese ihre Minderungsziele
für Treibhausgase weiter erhöhen, damit ein Erreichen des zwei-Grad-Ziels realis-
tisch wird.

u durch konsequenten Klimaschutz im eigenen Land die Glaubwürdigkeit Deutschlands
in den internationalen Klimaverhandlungen zu erhöhen. Deswegen müssen die ge-
sperrten Gelder für das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme und für die
Nationale Klimaschutzinitiative frei gegeben werden.

u die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesumweltminister Dr. Norbert
Röttgen auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen letzten Dezember versprochenen
420 Millionen Euro für den internationalen Klimaschutz nicht länger mit früher
zugesagten Naturschutz- und Entwicklungshilfegeldern zu verrechnen. Die Glaub-
würdigkeit Deutschlands kann nur wieder hergestellt werden, wenn die Bundes-
republik international gemachte Zusagen auch einhält.

u alle Möglichkeiten zu nutzen, um den multilateralen UN-Prozess der Klimaverhand-
lungen wieder zu beleben. Der Abschluss eines weltweit verbindlichen Klimaschutz-
abkommens muss weiterhin mit Hochdruck verfolgt werden. Die Verhandlungen in
Bonn müssen strikt danach ausgerichtet werden.

Nur so wird die Einhaltung des 2-Grad-Zieles gewährleistet. Desweiteren ist auch nur
mit einem System, das übergeordnete Regelungs- und Sanktionsmechanismen
enthält, ein global gerechtes Klimaschutzregime zu etablieren. Dieses kann einen
verzerrten wirtschaftlichen Wettbewerb durch das Ausweichen in Länder ohne oder
schwächeren Klimaschutz (carbon leakage) oder Trittbrettfahren, d.h. Schutz vor
Importen aus Ländern ohne oder schwächeren Klimaschutz verhindern.

D E U T S C H E R B U N D E S T A G
Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)83

zu Top 14a der TO am 09.06.2010
08.06.2010

Drucksache 17/2318 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

u sich intensiv die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung
für Globale Umweltveränderungen (WBGU) zu Eigen zu machen, Allianzen mit
Staaten zu bilden und mit ihnen in den unterschiedlichen Klimaschutzthemen (Aus-
bau der Erneuerbaren Energien, Verbesserung der Energieeffizienz, Erweiterung des
europäischen Emissionshandels, Anpassung an den Klimaschutz, klimaverträgliche
Infrastruktur, Waldschutz) zusammen zu arbeiten. Daraus sollen sich dann immer
größere Netzwerke bilden, die den Weg in einen neuen multilateralen Prozess unter
dem Dach der Vereinten Nationen eröffnen, in den dann auch die USA und China
eingebunden sind.

Begründung:
In diesen Tagen verhandeln Teilnehmer aus aller Welt auf einer UN-Arbeitskonferenz über
die Vorbereitung des nächsten Weltklimagipfels am Ende dieses Jahres in Cancun (Mexiko).
Ziel dort ist ein neues Klimaabkommen, für das in dieser Runde ein neuer Kompromisstext
erarbeitet werden soll. Die Chancen allerdings, dass sich die Staatengemeinschaft bereits in
Mexiko auf ein rechtlich bindendes Abkommen, das den Anschluss an das 2012 auslaufende
Kyoto-Protokoll bildet, werden als gering eingeschätzt. Sogar der scheidende Leiter des UN-
Klimasekretariats, Yvo de Böer stuft einen Konsens als höchst unwahrscheinlich ein.

Bis zur Klimakonferenz in Cancun müssen Einzelthemen der Klimaverhandlungen wie
Finanzierungsfragen, Anpassung, Technologietransfer oder Waldschutz (REDD) so weit
abgestimmt sein, dass sie in Cancun abgeschlossen werden können. Auch muss in Cancun
eine Einigung über die grundsätzliche Architektur eines Abkommens erfolgen.

Nach dem Scheitern von Kopenhagen ist zumindest erkennbar, dass die Bereitschaft vieler
Staaten besteht, ihre Treibhausgas-Emissionen zu verringern. Mehr als 120 Staaten haben
bisher die Vereinbarung von Kopenhagen (Copenhagen-Accord) unterzeichnet, mehr als 70
haben Ziele und Maßnahmen für eine Verminderung der Emissionen zugesagt. Diese
Zusagen aber werden nicht ausreichen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur
gegenüber der vorindustriellen Zeit unter zwei Grad Celsius zu halten. Vielmehr muss noch
in diesem Jahrhundert mit einer Erwärmung von mehr als drei Grad Celsius, im schlimmsten
Fall auch vier Grad und mehr gerechnet werden.

Auch der sogenannte „Petersberger Klimadialog“ konnte keinen neuen Schwung in die inter-
nationalen Klimaverhandlungen bringen. Gute Gespräche über den Transfer von Umwelt-
schutztechnologien und Regenwaldschutz mit anschließendem Baumpflanzen helfen da nur
wenig, geschwundenes Vertrauen wieder herzustellen und den verfahrenen Verhandlungs-
prozess zu beleben. Besonders dann, wenn man keine attraktiven Angebote macht: Die
Gelder für die versprochene Soforthilfe für die ärmsten Länder sind zum größten Teil schon
mit alten Finanzzusagen verrechnet und eben nicht zusätzlich. Die versprochenen 350
Millionen Euro für Waldschutzprojekte sind bereits vor zwei Jahren auf der Biodiversitäts-
konferenz in Bonn zugesagt worden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates der
Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU), das „multilaterale Klimaregime
wiederzubeleben, indem Politik und Zivilgesellschaft in Europa eine selbstbewusste
Führungsrolle einnehmen und weltweite Allianzen mit ausgewählten Klimapionierstaaten
eingehen“.

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