BT-Drucksache 17/2190

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1940, 17/2057, 17/2188- Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP -17/1555, 17/2188- Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vom 16. Juni 2010


2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
– Drucksachen 17/1555, 17/2188 –
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation
der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe Land), Dr. Claudia
Winterstein, Roland Claus und Alexander Bonde

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007
(BVerfGE 119, 331) entschieden, dass die gemeinsame Auf-
gabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen soll auf der Grund-
lage des vom Bundeskabinett am 31. März 2010 beschlosse-
nen Entwurfs einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e des
Grundgesetzes) sichergestellt werden, dass die gemeinsame
Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kom-
munen fortgesetzt werden kann.

2. Vollzugsaufwand

Der Gesetzentwurf führt voraussichtlich zu Mehrausgaben
für Personal- und Sachausgaben bei Bund und Kommunen
von insgesamt rund 33 Mio. Euro jährlich. Davon entfallen
rund 30 Mio. Euro auf den Bund und rund 3 Mio. Euro auf
die Kommunen.

Der größte Teil der Ausgaben dient fachlichen Verbesserun-
gen zur Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung in
den Einrichtungen durch die flächendeckende Bestellung
von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2190
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1940, 17/2057, 17/2188 –
Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich unter Berücksichtigung
der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales
beschlossenen Änderungen, die nicht zu Mehrkosten führen,
wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

(rund 23 Mio. Euro).

Durch die Neuorganisation werden neue Aufsichtsstruktu-
ren auf Bundesebene geschaffen, die zu Mehrausgaben von
rund 7 Mio. Euro jährlich führen. Darin sind Mehrausgaben
(rund 1,2 Mio. Euro) für die Wahrnehmung zusätzlicher
Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit enthalten.

Drucksache 17/2190 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Für den weiteren Ausbau der bundeseinheitlichen Statistik
werden rund 3 Mio. Euro Mehrausgaben geschätzt.

Die Mehrkosten des Bundes werden im Rahmen der Haus-
haltsansätze finanziert.

Sonstige Kosten

Keine

Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten für Unternehmen
und Bürgerinnen und Bürger eingeführt.

Für die Verwaltung werden vier Informationspflichten neu
eingeführt. Nach § 6a Absatz 7 des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB II) müssen kommunale Träger einen
Antrag auf Widerruf, Beschränkung oder Erweiterung der
Zulassung bei kommunalen Neugliederungen stellen. Nach
den §§ 18b, 44b SGB II sind die gemeinsamen Einrichtungen
verpflichtet, für den Kooperationsausschuss beziehungs-
weise für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Informationen bereitzustellen. Nach den §§ 18b, 18c SGB II
sind die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ver-
pflichtet, den Kooperationsausschuss beziehungsweise den
Bund-Länder-Ausschuss zu unterrichten.

Ferner wird für die Verwaltung eine Informationspflicht ge-
ändert. Nach § 6a Absatz 2 SGB II können weitere kommu-
nale Träger einen Antrag stellen, um zur alleinigen Wahr-
nehmung der Aufgaben des SGB II zugelassen zu werden.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für
mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss
für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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