BT-Drucksache 17/2187

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/527- Die Lasten der Krise gerecht verteilen, Spekulation eindämmen - Internationale Finanztransaktionssteuer einführen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/518- Finanztransaktionssteuer international vorantreiben und national einführen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/471- Die Banken sollen für die Krise zahlen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1422- Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2187
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Bericht*
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl,
Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/527 –

Die Lasten der Krise gerecht verteilen, Spekulation eindämmen – Internationale
Finanztransaktionssteuer einführen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/518 –

Finanztransaktionssteuer international vorantreiben und national einführen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara Höll,
Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/471 –

Die Banken sollen für die Krise zahlen

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas
Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1422 –
Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 17/2133 verteilt.

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Gegenstim- Finanztransaktionssteuer von 0,01 bis 0,05 Prozent mit ei-

men zugestimmt.

Außerdem wurde in der 13. Sitzung des Finanzausschusses
am 5. Mai 2010 der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf ab-

nem Prozent des weltweiten BIP bzw. mit 10 bis 20 Mrd.
Euro für Deutschland angegeben.

Daraus leitet der Antrag die Forderungen an die Bundes-
Drucksache 17/2187 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ralph Brinkhaus und Dr. Carsten Sieling

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/527 (Buchstabe a) in seiner 20. Sit-
zung am 29. Januar 2010 beraten und dem Finanzausschuss
zur Federführung sowie dem Rechtsausschuss, dem Haus-
haltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/518
(Buchstabe b) hat er in seiner 20. Sitzung am 29. Januar 2010
beraten und dem Finanzausschuss zur Federführung sowie
dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/471
(Buchstabe c) hat er in seiner 22. Sitzung am 10. Februar 2010
beraten und dem Finanzausschuss zur Federführung sowie
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/1422 (Buchstabe d) hat er in seiner 37. Sit-
zung am 22. April 2010 beraten und dem Finanzausschuss
zur Federführung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der SPD
auf Drucksache 17/527 (Buchstabe a) und den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/518 (Buchstabe b)
in seiner 10. Sitzung am 24. März 2010, den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/471 (Buchstabe c)
in seiner 12. Sitzung am 21. April 2010 sowie den Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/1422 (Buchstabe d) in seiner 13. Sitzung am 5. Mai 2010
erstmalig beraten.

In der 10. Sitzung am 24. März 2010 wurde zudem einver-
nehmlich der Beschluss über Durchführung einer öffent-
lichen Anhörung zu dem Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/527 (Buchstabe a) sowie zu dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/518 (Buchstabe b)
gefasst (siehe hierzu III.). Der Termin der Anhörung war je-
doch strittig. Die Durchführung der Anhörung am 19. April
2010 sowie am 3. Mai 2010 wurde mit den Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt. Dem Termin 17. Mai 2010 wurde
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE

CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Die abschließende Beratung wurde vertagt. Der Ausschuss
kam daraufhin überein, den Antrag als einen von fünf Bera-
tungsgegenständen in die Anhörung am 17. Mai 2010 mit
einzubeziehen (siehe hierzu Abschnitt III). Ferner hat der
Finanzausschuss ebenfalls in seiner 13. Sitzung am 5. Mai
2010 beschlossen, auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1422 (Buchstabe d)
zum Gegenstand derselben Anhörung zu machen.

Die Beratung der Anträge wurde in der 18. Sitzung des Fi-
nanzausschusses am 16. Juni 2010 abgeschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag der Fraktion der SPD wird zunächst die Fest-
stellung angestrebt, die Ursachen der aktuellen Wirtschafts-
und Finanzkrise mit dem enormen Anstieg der Staatsver-
schuldung aufgrund von Rettungsmaßnahmen und Risiko-
übernahmen durch die öffentliche Hand lägen in der weit-
reichenden Liberalisierung der weltweiten Finanzmärkte und
deren ungezügeltem Bestreben nach Renditemaximierung.
Von ihrer Funktion für die Realwirtschaft hätten sie sich weit-
gehend abgekoppelt. Berechnungen der Bank für Internatio-
nalen Zahlungsausgleich (BIZ) würden dies belegen: Der
Umsatz der Finanzmärkte habe im Jahr 2006 das globale
Bruttoinlandsprodukt (BIP) um den Faktor 70 überstiegen.
Das stelle eine Vervierfachung seit 1990 dar. Die Auswirkun-
gen müssten von der Gesellschaft als Ganzes und insbeson-
dere von den Entwicklungsländern getragen werden.

Trotz der bereits wieder ungezügelten Fortsetzung risiko-
reicher Transaktionen gebe es beträchtlichen Widerstand
der Finanzmärkte gegen staatliche Eingriffe. Dies führe zu
einem weltweiten Vertrauensverlust, zunächst in die Finanz-
märkte, der sich jedoch auf die Politik übertragen werde,
wenn nicht gehandelt wird. Da diese Einschätzung derzeit
national sowie international geteilt wird, bestehe im Mo-
ment die einmalige Chance, eine Finanztransaktionssteuer
mit breiter Bemessungsgrundlage durch Einbeziehung aller
börslichen und außerbörslichen Transaktionen weltweit, zu-
mindest jedoch in allen G20-Staaten einzuführen. Dort wür-
den 90 Prozent des globalen BIP erwirtschaftet sowie 92
Prozent des Aktien- und 76 Prozent des Anleihehandels um-
gesetzt.

Im Mittelpunkt müsse neben dem Einnahmeziel zur Beteili-
gung der Finanzmärkte an den Kosten der Krise das Len-
kungsziel zur Eindämmung risikoreicher Spekulationen ste-
hen. Für Kleinanleger würde eine sehr geringe, gemessen an
den Bank- und Depotgebühren kaum ins Gewicht fallende
Belastung entstehen. Das Steueraufkommen wird für eine
schließende Beratung ihres Antrags auf Drucksache 17/471
(Buchstabe c) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der

regierung ab, international, alternativ auch begrenzt auf die
EU, für eine Finanztransaktionssteuer einzutreten und dafür

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2187

zu sorgen, dass den G20 ein in der EU abgestimmter Vor-
schlag mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigen Steu-
ersätzen einschließlich Umsetzungszeitplan vorgelegt wird.
Falls weder international noch auf EU-Ebene Einigung zu er-
zielen ist, soll zunächst eine nationale Börsenumsatzsteuer
nach britischem Vorbild eingeführt und der Deutsche Bun-
destag regelmäßig über den internationalen Verhandlungs-
stand unterrichtet werden.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. wird zunächst die
Feststellung angestrebt, die rasante Expansion der Finanz-
märkte, maßlose Spekulation sowie zunehmende Komplexi-
tät und Geschwindigkeit auf den Finanzmärkten seien ur-
sächlich für die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise und
würden die ökonomische Stabilität und die Demokratie be-
drohen. Dem müsse mit der Erhebung einer Finanztransakti-
onssteuer, die immer breitere gesellschaftliche Unterstützung
erfahre, begegnet werden. Nur so könne der Aufblähung und
Verselbständigung der Finanzmärkte wirksam entgegen ge-
steuert werden. Zugleich würde den Profiteuren der Finanz-
märkte und den Hauptverursachern der Krise wenigstens teil-
weise die extrem hohen Krisenbewältigungskosten
aufgebürdet werden.

Namhafte internationale Unterstützung für die Einführung
einer Finanztransaktionssteuer aus Politik und Wissenschaft
mache zudem deutlich, dass die Einführung zum jetzigen
Zeitpunkt politisch wünschenswert, technisch problemlos
möglich und international abgestimmt machbar sei.

Daraus leitet der Antrag die Forderungen an die Bundes-
regierung ab, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um auf eine
möglichst zügige internationale Vereinbarung zur Einfüh-
rung einer Finanztransaktionssteuer mit breitest möglicher
Bemessungsgrundlage und einem Steuersatz von mindestens
0,05 Prozent hinzuwirken, und dem Deutschen Bundestag so-
wie der Öffentlichkeit regelmäßig über den Verhandlungs-
fortschritt Zwischenergebnisse vorzulegen. Parallel dazu soll
bereits ab Sommer 2010 eine nationale Finanztransaktions-
steuer mit ebenso breiter Bemessungsgrundlage und einem
Steuersatz von mindestens 0,01 Prozent erhoben werden, die
nach erfolgreichen internationalen Verhandlungen an das
Verhandlungsergebnis angepasst werden soll. Erstemissio-
nen sollen von der Finanztransaktionssteuer befreit sein. Die
Einnahmen sollen zu gleichen Teilen national für den so-
zial-ökologischen Umbau der Gesellschaft und international
für den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Entwicklungs-
zusammenarbeit eingesetzt werden.

Zu Buchstabe c

Mit dem Antrag werden die Feststellungen angestrebt,

– dass die Steuerzahler zur Bankenrettung mit 480 Mrd.
Euro für Finanzinstitute haften,

– dass die Garantien und Kapitalhilfen des Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) sowie die öffent-
lichen Beihilfen und Garantien zur Rettung der Hypo Real
Estate (HRE) 275,7 Mrd. Euro umfassen,

– dass die deutschen Privatbanken alleine von der Rettung
der HRE mit bis zu 12,853 Mrd. Euro profitieren,

– dass die Kreditinstitute dessen ungeachtet wieder, wie be-
reits vor Eintritt der Krise, unverändert auf den interna-
tionalen Finanzmärkten spekulieren, überzogene Rendi-
teziele anstreben, sich in Steueroasen engagieren sowie
üppige Boni und Managervergütungen gewähren und Di-
videnden ausschütten,

– dass die Ankündigung des US-Präsidenten Barack Obama,
jeden einzelnen Cent eintreiben [zu wollen], den die Fir-
men dem amerikanischen Volk schulden, vorbildlich ist.
Mit der Bankenabgabe würden in zehn Jahren 90 Mrd.
US-Dollar eingenommen. Etwaige Wettbewerbsverzer-
rungen zu Lasten deutscher Finanzinstitute seien aufgrund
der Bedeutung des US-Finanzplatzes nicht zu befürchten.

Daraus leitet der Antrag die Forderung ab, ab dem 30. Juni
2010 für mindestens zehn Jahre eine Sonderabgabe in Höhe
von 0,15 Prozent der Verbindlichkeiten von privaten Finanz-
instituten, die direkt oder indirekt von Staatshilfen profitiert
haben, zu erheben. Finanzinstitute, deren konsolidierte Ak-
tiva geringer als 30 Mrd. Euro sind, sollen von der Abgabe
ausgenommen werden. Die Abgabe soll unabhängig von der
anhängigen Prüfung einer Finanzmarkttransaktionssteuer
durch die G20-Staaten sowie den Internationalen Währungs-
fonds (IWF) erhoben werden.

Zu Buchstabe d

Mit Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit als einer der
Grundpfeiler des EU-Rechts und die daraus erwachsene, na-
hezu vollständige Integration der EU-Finanzmärkte strebt
der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Feststellung an, dass die praktisch vollständig fehlende Um-
satzbesteuerung auf Finanzmarktprodukte in der EU un-
gerecht zu Gunsten von Finanzmarktakteuren und weniger
Finanzplätze sei. Diese Ungerechtigkeit würde aufgrund der
hohen Umschlagshäufigkeit an den Finanzmärkten bereits
durch Einführung einer Finanzumsatzsteuer mit einem Steu-
ersatz von lediglich 0,01 Prozent behoben werden. Klein-
anleger würden wegen ihrer Orientierung an langfristigen
Kapitalanlagen kaum belastet, hauptsächlich betroffen wä-
ren Finanzmarktakteure, die häufige Transaktionen vorneh-
men. Das Aufkommen würde einen fairen Finanzierungsbei-
trag der Finanzmärkte für öffentliche Güter darstellen und
müsse unabhängig von den Kosten der Finanz- und Wirt-
schaftskrise erbracht werden.

Da keine Unterscheidung zwischen sinnvollen Absiche-
rungsgeschäften und anheizenden Spekulationen, die aus
einer Vielzahl von Einzelgeschäften bestehen, möglich sei,
müsse eine Finanzumsatzsteuer von allen Marktteilnehmern
erhoben werden. Nur so stelle sie ein brauchbares Instrument
gegen überschießende Entwicklungen, risikoreiche Kon-
struktionen, von der Realwirtschaft weitgehend abgekop-
pelte Finanzprodukte und die starke Volatilität auf den Fi-
nanzmärkten sowie zur Dämpfung der übermäßigen
Liquidität dar. Sie müsse zunächst auf EU-Ebene, perspekti-
visch auf globaler Ebene eingeführt werden und stelle eine
wichtige Ergänzung zu aufsichtsrechtlichen und marktregu-
lierenden Maßnahmen dar.

Für die Einnahmeverwendung zielt der Antrag im Wesent-
lichen auf die Finanzierung des EU-Haushalts ab. Damit wür-
den die nationalen Haushalte, somit also insbesondere die
– dass die Staatsverschuldung infolge der Stützungsmaß-
nahmen alleine im Jahr 2008 um 53,3 Mrd. Euro anstieg,

allgemeinen Steuerzahler, entlastet. Die Finanzmarktakteure
würden das Budget der Europäischen Union, die maßgeblich

Drucksache 17/2187 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

verantwortlich ist für die Liberalisierung der Finanzmärkte
und die damit verbundenen zusätzlichen Gewinnmöglichkei-
ten, verstärkt finanzieren.

Daraus leitet der Antrag die Forderungen ab, dass die Euro-
päischen Kommission aufgefordert wird, einen Vorschlag
für die Einführung einer Finanzumsatzsteuer vorzulegen,
dass dann ein Beschluss im Ministerrat einschließlich Zeit-
plan, Ausgestaltung und Verwendung herbeigeführt wird
und dass schließlich auf internationaler Ebene die weltweite
Einführung gefordert und ein globaler Umsetzungsplan vor-
geschlagen wird.

III. Anhörung

Der Finanzausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 17. Mai
2010 zu folgenden Vorlagen eine öffentliche Anhörung
durchgeführt:

– Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette
Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD „Die Lasten der Krise gerecht verteilen,
Spekulation eindämmen – Internationale Finanztransak-
tionssteuer einführen“ (Drucksache 17/527 – Buchstabe a),

– Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara
Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE. „Finanztransaktionssteuer in-
ternational vorantreiben und national einführen“ (Druck-
sache 17/518 – Buchstabe b),

– Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara
Höll, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE. „Die Banken sollen für die Krise
zahlen“ (Drucksache 17/471 – Buchstabe c),

– Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Finanzumsatz-
steuer auf EU-Ebene einführen“ (Drucksache 17/1422 –
Buchstabe d),

– Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finan-
zen „Eckpunkte für die Finanzmarktregulierung“ (Aus-
schussdrucksache 17(7)46, für den Text vgl. Abschnitt V).

Folgende Einzelsachverständige, Verbände und Institutio-
nen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

– Alt, Pater Dr. Jörg

– Atkinson, Prof. Sir Tony, University of Oxford (nur
schriftliche Stellungnahme erbeten)

– Baker, PhD Dean, Co-Director, Center for Economic and
Policy Research (nur schriftliche Stellungnahme erbeten)

– Boschan, Dr. Christoph, Baden-Württembergische Wert-
papierbörse

– Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenban-
ken e. V.

– Bundesverband deutscher Banken e. V.

– Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.

– BVI Bundesverband Investment und Asset Management
e. V.

– Deutscher Bauernverband e. V.

– Deutscher Gewerkschaftsbund

– Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

– Deutsches Aktieninstitut e. V.

– Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e. V.

– GKKE – Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwick-
lung

– Hickel, Prof. Dr. Rudolf

– Horn, Prof. Dr. Gustav Horn, Institut für Makroökonomie
und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böck-
ler-Stiftung

– Kapoor, Sony, Re-Define

– Kaserer, Prof. Dr. Christoph

– Kaul, Dr. Inge, Hertie School of Governance GmbH

– Lammersdorf, Christoph, Börse Stuttgart Holding GmbH

– Larcher, Detlev von, Attac Deutschland

– Lindner, Mag. Isabella, Österreichische Nationalbank

– McFadden, Prof. Dan, University of California (Kalifor-
nien) (nur schriftliche Stellungnahme erbeten)

– Meier, Dr. Claus, Landeskirchenamt der Evangelisch-Lu-
therischen Kirche in Bayern

– Neukirch, Andreas, GLS Bank

– Otte, Prof. Dr. Max

– Schieder, Staatssekretär Andreas, Bundesministerium der
Finanzen der Republik Österreich (Teilnahme per Video-
konferenz)

– Sachs, Prof. Jeffrey, Columbia University (New York)
(nur schriftliche Stellungnahme erbeten)

– Schnappauf, Dr. Werner

– Schratzenstaller-Altzinger, Dr. Marit, Österreichisches In-
stitut für Wirtschaftsforschung (Wien)

– Speyer, Dr. Bernhard, Deutsche Bank Research

– Stiglitz, Prof. Joseph, Columbia University (New York)
(nur schriftliche Stellungnahme erbeten)

– Tax Justice Network

– Vaubel, Prof. Dr. Roland

– VENRO – Verband Entwicklungspolitik Nichtregierungs-
organisationen e. V.

– Verband der Auslandsbanken in Deutschland e. V.

– Verband deutscher Pfandbriefbanken

– Weder di Mauro, Prof. Dr. Beatrice, Mitglied im Sachver-
ständigenrat (Teilnahme per Videokonferenz)

– weed – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e. V.

– Wegner, Prof. Dr. Gerhard, Sozialwissenschaftliches In-
stitut der Evangelischen Kirche in Deutschland
– Deutsche Börse AG

– Deutsche Bundesbank

– Wirtschaftskammer Österreich

– Zentraler Kreditausschuss.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2187

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Beratung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Antrag der Fraktion der SPD
auf Drucksache 17/527 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion der SPD
auf Drucksache 17/527 in seiner 25. Sitzung am 16. Juni 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den An-
trag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/527 in seiner
18. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/527 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/527 in seiner 15. Sitzung am 16. Juni 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/527 in seiner 17. Sitzung am 16. Juni 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ab-
lehnung.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 17/518 in seiner 25. Sitzung am
16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
Ablehnung.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 17/471 in seiner 19. Sitzung am

Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/471 in
seiner 11. Sitzung am 5. Mai 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP sowie den Stimmen der Fraktion der SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ableh-
nung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Drucksache 17/471 in seiner 11. Sitzung am 5. Mai 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Zu Buchstabe d

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1422 in
seiner 25. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/1422 in seiner 18. Sitzung am 16. Juni 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1422 in seiner 17. Sit-
zung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat zu dem Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/527 (Buchstabe a) mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
zu empfehlen.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
17/518 (Buchstabe b) hat der Finanzausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD beschlossen, die Ablehnung zu empfehlen.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache

5. Mai 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die

17/471 (Buchstabe c) hat der Finanzausschuss mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ge-

Drucksache 17/2187 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung zu empfehlen.

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 17/1422 (Buchstabe d) hat der Finanzaus-
schuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Ablehnung zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP legten
in der 12. Sitzung des Finanzausschusses am 21. April 2010
Eckpunkte zur Finanzmarktregulierung vor. Darin führten
sie aus:

Die Bundesregierung arbeite weiterhin konsequent die Er-
kenntnisse aus der gegenwärtigen Finanzmarktkrise auf und
treffe Vorkehrungen zur Vermeidung künftiger Krisen. Das
umfasse neben Initiativen und Arbeiten auf internationaler
und europäischer Ebene auch Maßnahmen auf nationaler
Ebene.

Die Finanzmarktkrise habe gezeigt, dass Instrumente entwi-
ckelt werden müssten, um Kreditinstitute, die in Schwierig-
keiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder
zu restrukturieren oder abzuwickeln. Der Koalitionsvertrag
enthalte daher die Vorgabe, geeignete rechtliche Instrumen-
tarien für eine Restrukturierung sowie Abwicklungsverfah-
ren einzuführen.

Es könne den öffentlichen Haushalten nicht zugemutet wer-
den, zur Bewältigung von Bankschieflagen wie in der Ver-
gangenheit in Vorleistung zu treten. Flankierend zu dem Re-
strukturierungsregime sei daher sicherzustellen, dass die
Kreditwirtschaft zur Bekämpfung künftiger Krisen und zur
Restrukturierung von systemrelevanten Banken finanzielle
Mittel bereitstelle.

Eine Konsequenz aus der Krise müsse es sein, unternehme-
rische Gewinnchancen, Verantwortung und Haftung wieder
zusammenzuführen. Es sei daher dafür zu sorgen, dass die
Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen Organe von Ak-
tiengesellschaften nicht durch zu kurze Verjährungsfristen
behindert werde.

Vor diesem Hintergrund werde die Bundesregierung einen
aus folgenden Elementen bestehenden Gesetzentwurf erar-
beiten:

1. Einführung aufsichtsrechtlicher Instrumente und Verfah-
ren zur Restrukturierung systemrelevanter Banken,

2. Einführung eines an das Insolvenzplanverfahren ange-
lehnten Reorganisationsverfahrens für systemrelevante
Banken,

3. Erhebung einer risikoadjustierten Bankenabgabe zur Er-
richtung eines Stabilitäts-Fonds zur Finanzierung künfti-
ger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei
Banken,

4. Übertragung der Durchführung von Restrukturierungs-
maßnahmen und der Verwaltung des Stabilitätsfonds auf
die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA),

Aufsichtsrechtliche Instrumente und Verfahren zur Restruk-
turierung systemrelevanter Banken

– Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Kreditwesen-
gesetz für Eingriffe im Vorfeld einer Bankeninsolvenz
würden ergänzt werden.

– Zudem werde die Befugnis eingeführt, systemrelevante
Teile einer Bank auf einen privaten Dritten oder auf eine
staatliche Brückenbank (Bridge Bank) mit dem Ziel zu
übertragen, den systemrelevanten Teil zur Vermeidung
von Finanzmarktstörungen fortzuführen und die Liqui-
dation der verbleibenden, nicht systemrelevanten Be-
triebsteile zu ermöglichen.

An das Insolvenzplanverfahren angelehntes Reorganisa-
tionsverfahren für systemrelevante Banken

Ergänzend zu den aufsichtsrechtlichen Instrumenten werde
ein besonderes Reorganisationsverfahren für systemrele-
vante Banken geschaffen, das den Beteiligten eine Sanie-
rung im Verhandlungswege ermöglichen soll. Das Reorga-
nisationsverfahren orientiere sich grundsätzlich an dem
bekannten Insolvenzplanverfahren, enthalte aber drei Be-
sonderheiten: einen verschlankten Rechtsschutz, um das
Verfahren zu beschleunigen; eine Einbeziehung der Anteils-
inhaber, damit sie einen erfolgversprechenden Reorganisa-
tionsplan nicht vereiteln können, und schließlich die Vor-
schaltung eines Sanierungsverfahrens, mit dem Schieflagen
durch frühes und entschiedenes Eingreifen auf der Ebene
der Geschäftsführung bewältigt werden können.

Erhebung einer risikoadjustierten Bankengabe und Errich-
tung eines Stabilitätsfonds bei der Bundesanstalt für Finanz-
marktstabilisierung (FMSA) zur Finanzierung von Restruk-
turierungs- und Abwicklungsmaßnahmen

– Es werde ein Stabilitätsfonds als Sondervermögen des
Bundes errichtet, der von der FMSA verwaltet wird. Die
in diesem Fonds angesammelten Mittel stünden zur Fi-
nanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwick-
lungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken bereit.

– Beitragspflichtig zu diesem Fonds seien alle deutschen
Kreditinstitute. Die Beitragsbemessung werde am syste-
mischen Risiko ausgerichtet sein. Das systemische Ri-
siko sei anhand der Größe der eingegangenen Verpflich-
tungen eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im
Finanzmarkt, gegebenenfalls unter Heranziehung weite-
rer Indikatoren, zu bestimmen. Damit leiste die Abgabe
einen Beitrag für eine risikoadäquate Unternehmensfüh-
rung bei den Kreditinstituten (Lenkungswirkung).

– Das Bundesministerium der Finanzen werde fortlaufend
die Zumutbarkeit der erhobenen Abgabe prüfen.

Übertragung der Durchführung von Restrukturierungsmaß-
nahmen und der Verwaltung des Stabilitätsfonds auf die
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)

– Mit der Durchführung der Restrukturierungsmaßnahmen
und der Verwaltung des Stabilitätsfonds solle die FMSA
beauftragt werden.

– Die FMSA habe sich bei der Bewältigung der aktuellen
Krise bewährt. Die bisherigen Erfolge bei den Stabilisie-
rungsmaßnahmen würden zeigen, dass die FMSA die
5. Verlängerung der Verjährungsfrist für die Organhaftung
bei börsennotierten Aktiengesellschaften.

geeignete Grundlage für einen im Rahmen des Restruk-
turierungskonzeptes erweiterten Aufgabenzuschnitt sei.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2187

Die FMSA würde damit dauerhaft eine wichtige Rolle
bei der Vermeidung künftiger Krisen übernehmen. Die
organisatorischen Rahmenbedingen könnten zügig an die
neuen Anforderungen angepasst werden.

Verlängerung der Verjährungsfrist für die Organhaftung bei
börsennotierten Aktiengesellschaften

Die bislang fünfjährige Verjährungsfrist für die aktienrecht-
liche Haftung von Organen börsennotierter Aktiengesell-
schaften für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung
(§ 93 AktG) werde auf zehn Jahre verlängert. Dies ermög-
liche die Durchsetzung von Ersatzansprüchen auch dann,
wenn ihr Bestehen erst spät bekannt werde oder ihre Geltend-
machung de facto erst möglich werde, weil sich die personelle
Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane geändert hat.

Alle Maßnahmen werde die Bundesregierung im Lichte der
auf internationaler Ebene zu fassenden Beschlüsse erforder-
lichenfalls überprüfen. Der Finanzstandort Deutschland
solle im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.

Die Bundesregierung erläuterte hierzu, diese Eckpunkte
seien im Bundeskabinett am 31. März 2010 in enger inter-
nationaler Abstimmung unter Anwesenheit der französi-
schen Wirtschafts- und Finanzministerin Lagarde, verab-
schiedet worden. Im Gegenzug sei verabredet worden, dass
der Bundesfinanzminister einer Kabinettssitzung der fran-
zösischen Regierung beiwohne. Dies und die internationale
Finanzmarktkonferenz am 19. und 20. Mai 2010 in Berlin
zu den Reformen der Finanzmarktregulierung und Finanz-
aufsicht habe die europäische Diskussion erheblich voran-
gebracht. Man sei damit auf gutem Weg, den Bankensektor
international abgestimmt an den Krisenkosten zu beteiligen.
Den Vorwurf, die Umrisse eines nationalen Konzepts mit
erheblicher internationaler Auswirkung lägen nicht vor,
gehe fehl. Vielmehr werde eine europäisch und international
abgestimmte Abgabenlösung sowie ein europäisch abge-
stimmtes Restrukturierungsregime für Banken erarbeitet,
das der Aufsicht ermögliche, frühzeitig einzugreifen und
ggf. Banken in einem geordneten Verfahren in die Plan-
insolvenz zu entlassen bzw. über private Dritte oder sog.
Brückenbanken fortzuführen. Darüber hinaus werde eine
europäisch abgestimmte Neuregelung der Finanzaufsicht
bis zum Sommer 2010 avisiert.

Im weiteren Verlauf der auch intensiv in der Öffentlichkeit
geführten Debatte betonten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP insbesondere die Frage der angemes-
senen Haftung der Finanzmarktbrache. Die Bundesregie-
rung legte unter anderem hierzu Eckpunkte für die weitere
Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011 und des Finanz-
plans bis 2014 vor. Neben weiteren Politikbereichen hieß es
unter „Angemessene Haftung der Finanzmarktbranche“, um
Finanzmarktkrisen zukünftig zu vermeiden, müssten die
grundlegenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft
Haftung und Verantwortung wieder stärker das Handeln der
Finanzmarktakteure bestimmen. Die Finanzmarktbranche
müsse dazu angemessen an den Kosten der Krise beteiligt
werden; dabei habe sie auch Vorsorge für etwaige zukünf-
tige Krisen zu treffen. Dazu würden zügig die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Bankenabgabe geschaffen, die in
einen Restrukturierungsfonds einfließen werde. Daneben
würden weitere Maßnahmen zur Kostenbeteiligung auf den

würden die Arbeiten auf internationaler und europäischer
Ebene zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung intensi-
viert. Die Umsetzung einer Lösung werde bis zum 1. Januar
2012 angestrebt.

Die Fraktion der SPD betonte, sie beabsichtige mit ihrem
Antrag, die Diskussionen und Bemühungen um eine wirk-
same und effiziente Finanzmarktregulierung durch eine
Finanztransaktionssteuer, eine Umsatzsteuer auf Finanz-
marktaktivitäten, zu erweitern. Der Antrag richte sich trotz
bestehender Kritik in der fachlichen und der öffentlichen
Debatte nicht gegen die Einführung einer Bankenabgabe
oder gegen die bestehenden Einlagensicherungssysteme.
Vielmehr müsse eine Bankenabgabe, die Einlagensicherung
und die Besteuerung von nicht sinnvollen und ökonomisch
nicht nützlichen Finanzmarkttransaktionen ein Gesamtpaket
bilden. Hierbei dürfe nicht die Erzielung zusätzlicher Ein-
nahmen, sondern müsse die Steuerungsfunktion eines sol-
chen Instruments im Vordergrund stehen. Wer in Bereichen
mit geringer ökonomischer Nützlichkeit und großer Kurz-
fristigkeit spekuliere, müsse dafür bezahlen. Das würde
dazu führen, dass bestimmte Transaktionen selbst bei dem
geringen Steuersatz von ein bis fünf Promille nicht mehr ge-
tätigt würden. Dieser Vorschlag erführe breite Unterstüt-
zung durch die Öffentlichkeit. Die dem Deutschen Bundes-
tag vorliegende Petition würde dies klar bestätigen. Das
Gegenargument, eine entsprechende Steuer müsse im inter-
nationalen Gleichklang eingeführt werden, um Ausweich-
möglichkeiten auszuschließen, dürfe nicht dazu dienen, eine
Umsetzung zu blockieren. Entsprechend der Vorgehens-
weise bei der geplanten Bankenabgabe sei es auch für die
Einführung einer Finanztransaktionssteuer notwendig, dass
sich die Bundesregierung international für deren Einführung
einsetze. Dies müsse bereits frühzeitig in den anstehenden
Verhandlungen geschehen. Soweit dies nicht erfolgreich
sein sollte, müsse eine Einführung innerhalb der Europäi-
schen Union, alternativ aber auch im nationalen Alleingang
als Börsenumsatzsteuer angestrebt werden. Deutschland
könne als große Volkswirtschaft eine solche Maßnahme
auch im nationalen Alleingang durchsetzen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Haltung der Frak-
tion der SPD zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer,
betonte aber, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE. in-
sofern darüber hinausgehe, als er auch eine Forderung über
die Verwendung der Steuereinnahmen enthalte. Ebenfalls
geteilt werde die Position, dass in der Einführung einer
Finanztransaktionssteuer mit der damit verbundenen Steue-
rungswirkung kein Gegensatz zu einer Bankenabgabe, die
entsprechend der Laufzeit von Bad Banks zeitlich auf
voraussichtlich 20 Jahre befristet werden müsse, erkennbar
sei. Der Kommentar des Abgeordneten Dr. Axel Troost
(Fraktion DIE LINKE.) „Eine Bankenabgabe reicht nicht“
der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 23. März
2010 argumentiere entsprechend. Vielmehr treffe eine
Finanztransaktionssteuer die Banken nur in dem Umfang, in
dem sie Eigenhandel betreiben. Dementsprechend müssten
aber auch Sparkassen und andere Institute einbezogen wer-
den, damit die Steuerungswirkung erzielt werden könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte be-
reits vor Einbringung ihres eigenen Antrags auf Drucksache
Weg gebracht. Hierbei sei eine internationale oder europäi-
sche Vorgehensweise sinnvoll. In den kommenden Monaten

17/1422 (Buchstabe d), sie unterstütze entsprechend eines
eigenen Antrags aus der 16. Wahlperiode beide Anträge der

Drucksache 17/2187 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fraktionen SPD und DIE LINKE. auf Einführung einer
Finanztransaktionssteuer auf Drucksache 17/527 (Buch-
stabe a) und auf Drucksache 17/518 (Buchstabe b). Um aber
neben den internationalen Prozessen auch einen nationalen
Prozess der Meinungsbildung anzustoßen, der nicht erst
nach Abschluss aller internationalen Prozesse begonnen
werden dürfe, legte sie zudem einen eigenen Antrag zur
öffentlichen Anhörung des Ausschusses vor (Drucksache
17/1422, Buchstabe d). Sie strebe damit neben den inhalt-
lichen Aspekten einer Finanzumsatzsteuer die Erarbeitung
einer eigenständigen Zeitplanung des Finanzausschusses an.

Die Bundesregierung betonte, es zeichne sich in Überein-
stimmung mit den USA innerhalb der Europäischen Union
ein Konsens für eine Bankenabgabe ab. Vor diesem Hinter-
grund müsse anerkannt werden, dass die Forderung nach
Einführung einer Finanztransaktionssteuer Deutschland iso-
lieren könnte und dann gegebenenfalls nicht sinnvoll wäre.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
17/471 (Buchstabe c) betonte die Fraktion DIE LINKE. zu
Beginn der Beratung im Ausschuss, der Antrag datiere vom
20. Januar 2010 und stelle die erste Reaktion auf den Vor-
schlag des US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama
zur Einführung einer Bankenabgabe dar. Da der Vorschlag
von Seiten der Bundesregierung zunächst nicht aufgegriffen
worden sei, habe die Fraktion DIE LINKE. diesen Antrag
vorgelegt und damit die Möglichkeit für eine Debatte im
Plenum des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010
geliefert. Aus heutiger Sicht könne grundsätzlich begrüßt
werden, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Frak-
tion DIE LINKE. aufgegriffen habe. Unakzeptabel sei hin-
gegen sowohl die Höhe der geplanten Abgabe als auch der
beabsichtigte Zeitpunkt der Einführung. Außerdem sei es
darüber hinaus notwendig, sowohl eine Bankenabgabe, als
auch eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Während
die Abgabe, zeitlich auf 20 oder 30 Jahre befristet, der Fi-
nanzierung der Kosten des Sonderfonds Finanzmarktstabili-
sierung (SoFFin) und anderer Krisenkosten durch die Verur-
sacher der Krise, einschließlich der Landesbanken, diene,
aber praktisch keine Lenkungswirkung mit sich bringe, be-
laste die Finanztransaktionssteuer nur Banken im Rahmen
ihres Eigenhandels und stelle somit einen Beitrag zur Ent-
schleunigung dar. Darüber hinaus würde eine Finanztrans-
aktionssteuer nicht-zweckgebundene Staatseinnahmen in
erheblichem Ausmaß generieren. Dessen ungeachtet be-
tonte aber auch die Fraktion DIE LINKE., dass es notwen-
dig sei, der Situation mit einem Gesamtkonzept zu begeg-
nen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP beton-
ten zu diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE., statt der Vor-
lage diverser Einzelanträge sei es notwendig, ein Gesamtkon-
zept zur Überwindung der Finanzkrise vorzulegen. Während
sich die Fraktion DIE LINKE. unter anderem mit ihren An-
trägen, den Privatbankensektor mit einer Bankenabgabe zehn
Jahre lang an den Kosten der Krise zu beteiligen, ihn aber
gleichzeitig in öffentliche Hand zu überführen (Drucksache
17/118), selbst widerspricht, würden die Koalitionsfraktio-
nen mit dem „Eckpunktepapier für die Finanzmarktregulie-
rung der Bundesregierung in einen geordneten Prozess der
politischen Willensbildung eintreten, der schließlich in meh-

und die richtige Wahl der Bemessungsgrundlage einer Ban-
kenabgabe. Diese Überlegungen würden zudem von der Ent-
scheidung des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur
Bankenabgabe vom 20. April 2010 bestätigt. Der IWF be-
grüße die Einführung einer Bankenabgabe einstimmig, halte
aber eine internationale Lösung zur Vermeidung von Ar-
bitrage für zwingend. Der Natur der Sache entsprechend
seien diese Abstimmungsprozesse jedoch schwierig und mit-
unter sehr langwierig.

Auch die Fraktion der SPD kritisierte zu diesem Antrag, die
Fraktion DIE LINKE. widerspreche damit anderen, eigenen
Anträgen. Damit lege auch sie kein schlüssiges Gesamtkon-
zept zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise vor.
Würde man den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. folgen,
würden unter anderem durch Nichteinbeziehung der interna-
tionalen Verhandlungen zur Weiterentwicklung von Basel II
bei der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich (BIZ) un-
terschiedliche Regulierungsniveaus und -regime entstehen.
Daher könne diesem Antrag ohne Einbettung in ein interna-
tional abgestimmtes Gesamtkonzept nicht zugestimmt wer-
den, denn auch wenn derzeit noch keine flächendeckende
Kreditklemme vorliege, wäre dann eine solche zu befürchten.
Alternativ forderte die Fraktion der SPD ein Gesamtkonzept
ohne regulatorische Überforderung der Banken. Hierfür sei
die Finanztransaktionssteuer das bessere Konzept, da es nicht
die Banken belaste, sondern an der Ursache der Probleme an-
setze und ein großes Aufkommen generiere, das zur Über-
windung der Krise eingesetzt werden könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinterfragte im
Zusammenhang mit der Beratung zu diesem Antrag die Aus-
sage des Bundesfinanzministers, die Finanzbranche durch
die Bankenabgabe an den Kosten der aktuellen Krise zu betei-
ligen.

Die Bundesregierung wies im Zusammenhang mit diesem
Antrag darauf hin, für wie wichtig sie es erachte, dass der
Bankensektor nicht durch die verschärften Eigenkapitalan-
forderungen des Baseler Prozesses und den sich abzeich-
nenden internationalen Konsens für eine Bankenabgabe
überfordert werde.

Zur abschließenden Beratung der Anträge im Finanzaus-
schuss verwiesen die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP auf die Anstrengung der Bundesregierung, ein in-
ternationales oder zumindest europäisches Übereinkommen
zur Beteiligung der Banken an den Kosten der Krise zu er-
zielen. Hierzu hoben die Koalitionsfraktionen noch einmal
die Eingangs dargestellten Eckpunkte für die Finanzmarkt-
regulierung sowie die ebenfalls dargestellten Eckpunkte der
Bundesregierung für die weitere Aufstellung des Haushalts-
entwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014 hervor. Ob-
wohl Einigkeit über die grundsätzliche Notwendigkeit be-
stehe, die Finanzbranche mit einem Instrument an den
Kosten der Krise zu beteiligen, das steuernde Wirkung hat,
seien diese international koordinierten und aufeinander ab-
gestimmten Maßnahmen den Forderungen der Anträge vor-
zuziehen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments
vom 10. März 2010 zu dem Thema „Steuern auf Finanz-
geschäfte – praktische Umsetzung“ (EuB-EP 2018) stelle
hierzu eine sehr differenzierte Betrachtung dar, spreche sich
jedoch keineswegs undifferenziert für die eine oder andere
reren Gesetzgebungsverfahren enden werde. Im Mittelpunkt
stünden dabei insbesondere die risikogerechte Bepreisung

Lösung aus. Dem folgend stünden auch die Koalitionsfrak-
tionen gemeinsam mit der Bundesregierung dafür ein, dass

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2187

es zu einer sachgerechten Lösung mit ausgewogen Chancen
und Risiken komme. Außerdem würde das aktuelle Spar-
paket einen erheblichen Beitrag der Finanzindustrie vor-
sehen. Wie dieser Betrag zu erzielen ist, müsse jedoch noch
verhandelt werden. Dem könne von Seiten der Koalitions-
fraktionen nicht mit einer Zustimmung zu den Anträgen
vorgegriffen werden.

Die Fraktion der SPD nannte die Finanztransaktionssteuer
noch einmal ein äußerst ambitioniertes Konzept, das zum
Ziel habe, auf der einen Seite Volatilitäten zu begrenzen und
damit regulierend zu wirken, und auf der anderen Seite
deutliche Einnahmen für die öffentlichen Haushalte zu er-
zielen. Die Anhörung habe verschiedene, zunächst nach-
vollziehbare Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit und
bezüglich negativer Effekte einer Finanztransaktionssteuer
offengelegt. Als Fazit müsse aber gezogen werden, dass die
Sorgen und Gegenargumente nicht stichhaltig seien. Dem
entsprechend hätten sich auch verschiedene Haltungen zur
Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den letzten
Wochen und Monaten gewandelt. Mittlerweile sei festzu-
stellen, dass die Argumentation des Antrags der Fraktion
der SPD, eine Finanztransaktionssteuer auf G20-Ebene,
alternativ auf EU-Ebene und zur Not sogar lediglich auf
nationaler Ebene einzuführen, von verschiedenen Regie-
rungsvertretern übernommen worden sei. Damit sei der
Fraktion der CDU/CSU grundsätzlich zuzustimmen, dass
die Anstrengungen der Bundesregierung in die richtige
Richtung weisen. Lediglich die Konsequenz, dem Antrag
der Fraktion der SPD nicht zuzustimmen, sei falsch. Die Zu-
stimmung würde eine Unterstützung für die Anstrengung
der Bundesregierung darstellen und die zustimmende Hal-
tung des Parlaments offenlegen. Entsprechend habe sich
auch, wie der Entschließung des Europäischen Parlaments
(EuB-EP 2018 vom 10. März 2010) zu entnehmen ist, das
Europäische Parlament positioniert unter anderem mit Un-
terstützung der Europäischen Volkspartei. Die Abstimmung
über den Antrag der Fraktion der SPD stelle damit für alle
Fraktionen einen Glaubwürdigkeitstest zu ihren Aussagen
über die Beteiligung der Banken an den Kosten der Krise
und die Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung zu-
künftiger Krisen dar.

Die Fraktion DIE LINKE. knüpfte an die abstrakte Festle-
gung der Bundesregierung auf ein Einnahmeziel Bedenken,
da der Beitrag der Finanzindustrie von 2 Mrd. Euro zu viel für
eine Bankenabgabe, aber zu wenig für eine Finanztrans-
aktionssteuer darstelle. Würde eine Bankenabgabe realisiert,
folge daraus, dass Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisen-
banken mit einbezogen werden müssten. Dies finde nicht die
Zustimmung der Fraktion DIE LINKE. Ihre Anträge würde
die Fraktion DIE LINKE. jedoch nun zur Abstimmung stel-
len, um damit den Weg für einen fraktionsübergreifenden An-
trag frei zu machen, mit dem sich das Parlament geschlossen
für die europaweite Einführung einer Finanztransaktions-
steuer ausspricht. Dies sei, wie das der österreichische Staats-
sekretär bei der Anhörung des Finanzausschusses deutlich
gemacht hat, dringend als Initialzündung für eine europäische
Finanztransaktionssteuer notwendig. Diese Chance müsse
ergriffen werden, um mit einer minimalen Steuer mit enormer
steuernder Wirkung und enormer Einnahmewirkung auf den
Finanzmarkt einzuwirken. Bestimmte spekulative Geschäfte

bei einer Bankenabgabe, immense Steuereinnahmen reali-
siert. Außerdem müsste die Steuer nicht von den Banken,
sondern direkt von den Akteuren, die die Transaktionen
durchführen, aufgebracht werden. Parallel werde über den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einführung einer Ban-
kenabgabe abgestimmt. Diese sei weiterhin sinnvoll, da sich
beide Instrumente keineswegs ausschließen, sondern viel-
mehr sinnvoll ergänzen würden. Eine doppelte Belastung
bestimmter Bereiche müsse über die Abgaben- und die Steu-
erhöhe ausgeschlossen werden. Die Abgabe beteilige die
Finanzbranche an den Krisenkosten. Die Steuer stehe für die
allgemeinen Ausgaben zur Verfügung und sollte für Nach-
haltigkeit, Bildung und Entwicklung des Südens Verwen-
dung finden. Damit dürfe der Abschluss der vorliegenden
Anträge lediglich einen vorläufigen Abschluss darstellen.
Die enorme internationale und europaweite Chance auf Ein-
führung einer Finanztransaktionssteuer müsse jedoch drin-
gend genutzt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte die
Forderung der Fraktion DIE LINKE. nach einer breit getra-
genen Entschließung des Deutschen Bundestages. Der Bun-
desminister der Finanzen habe sich entsprechend geäußert.
Dies müsse die Unterstützung aller Fraktionen finden.

Zum Beratungsverfahren hatten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP zu Beginn der Ausschussberatun-
gen betont, sie würden grundsätzlich das Informations- und
Handlungsbedürfnis der vorliegenden Anträge teilen, hielten
es aber für zentral, die Frage einer wie auch immer gearteten
Finanzmarktsteuer oder -abgabe im Gesamtzusammenhang
zu erörtern, statt einzeln über eine Finanzaktivitätssteuer,
eine Finanzmarktumsatz- bzw. Finanzmarkttransaktionssteuer
oder eine Bankenabgabe zu diskutieren. Aus diesem Grund
sei es sinnvoll gewesen, alle Anträge in die Anhörung mit ein-
zubeziehen und anschließend gemeinsam abzuschließen.
Ferner würden alle vorliegenden Anträge insbesondere die
Bedeutung der internationalen Sicht betonen. Daher sei es
ebenso sachgerecht gewesen, den Termin der Anhörung so zu
wählen, dass das Ergebnis des Prüfauftrags der G20 an den
IWF, die Vorbereitung des ECOFIN-Rats am 17./18. Mai
2010 und die Internationale Finanzmarktkonferenz in Berlin
am 19./20. Mai 2010 gewürdigt werden konnten.

Die Fraktion der SPD hatte dem insofern widersprochen, als
es ihres Erachtens zur weiteren Beratung der Sachlage wich-
tig gewesen wäre, bereits frühzeitig eine öffentliche Anhö-
rung durchzuführen. Dem hätten sich die Koalitionsfrak-
tionen jedoch verweigert, womit sie nicht nur der Debatte,
sondern auch dem Finanzmarkt an sich und der deutschen,
der europäischen sowie der globalen Volkswirtschaft erheb-
lichen Schaden zugefügt hätten. An sich sei die Durchfüh-
rung der Anhörung ohne Widerspruch der Koalitionsfraktio-
nen sogar für März 2010 verabredet gewesen. Die
Oppositionsfraktionen seien den Koalitionsfraktionen dann
insoweit entgegen gekommen, als eine Anhörung erst für
April oder Anfang Mai 2010 beantragt worden sei. Darüber
hinaus wäre ein von der internationalen Debatte abgekoppel-
ter, eigenständiger Meinungsbildungsprozess des deutschen
Gesetzgebers dringend notwendig gewesen. Den internatio-
nalen Diskussionsprozess abzuwarten, sei nicht zielführend
gewesen. Absurd sei zudem gewesen, die internationale Kon-
würden dadurch gemäß diverser Untersuchungen um bis zu
40 Prozent zurückgehen. Dennoch würden, ganz anders als

ferenz am 19./20. Mai 2010 abwarten zu wollen, indem man
die Anhörung für den 17. Mai 2010 terminiert.

Diskussionsprozess innerhalb der Fraktion der CDU/CSU
hätte deutlich gemacht, wie wichtig eine frühzeitige Anhö-
rung im Finanzausschuss gewesen wäre.

der Krisenbewältigung beteiligt. Eine Zerschlagung systemre-
levanter Banken oder eine risikoorientierte Bankenabgabe
fordert hingegen keiner der hier vorliegenden Anträge.

Berlin, den 16. Juni 2010

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Dr. Carsten Sieling
Berichterstatter
Drucksache 17/2187 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. hatte sich über die Weigerung der
Koalitionsfraktionen, eine öffentliche Anhörung frühzeitig
durchzuführen, enttäuscht gezeigt. Im Angesicht der aktuel-
len Situation hätte man genauso wenig Verständnis für takti-
sche Manöver wie die Bürger. Die dem Deutschen Bundestag
vorliegende Petition mit über 60 000 Unterschriften von
kirchlichen und anderen Institutionen vom Januar 2010 zeige
sehr deutlich, von welch zentraler Bedeutung die Einführung
einer Finanztransaktionssteuer sei. Außerdem sei den politi-
schen Entscheidungsträgern aller Fraktionen trotz inhaltli-
cher Differenzen klar, dass bei der Einführung einer Banken-
abgabe kein Prozentsatz abstrakt festgelegt werde. Vielmehr
würde zunächst das Einnahmeziel festgelegt. Davon werde
dann die Ausgestaltung der Abgabe im Einzelnen abhängig
gemacht. Da nun aber die Anhörung deutlich gemacht habe,
dass mit der von der Bundesregierung geplanten Abgabe
Banken lediglich mit 1 Mrd. Euro an den Kosten der Krise be-
teiligt werden sollen, während die Finanztransaktionssteuer
der Oppositionsfraktionen 12 bis 15 Mrd. Euro einbringen
würde, sei die Unterschiedlichkeit offenkundig geworden,
wer die Krisenkosten wie decken möchte. Lediglich um dies
nicht vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am
9. Mai 2010 offenkundig zu machen, sei der 17. Mai 2010 als
Termin für die Anhörung festgelegt worden. Dies sei nicht
akzeptabel.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte betont,
auch der seit einigen Wochen zu beobachtende intensive

Ferner hat der Petitionsausschuss dem Finanzausschuss un-
ter anderem zu dem Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/527 (Buchstabe a) und dem Antrag der Frak-
tion DIE LINKE. auf Drucksache 17/471 (Buchstabe c) eine
Bürgereingabe zur Restrukturierung der Finanzmarktarchi-
tektur übermittelt und gemäß § 109 der Geschäftsordnung
um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Der Finanzaus-
schuss hat die Petition in seine Beratungen einbezogen.

Mit der Eingabe, die am 27. Dezember 2009 eingereicht
wurde, fordert der Petent die Zerschlagung „systemrelevan-
ter Banken“ und Finanzinstitute, um der Notwendigkeit
staatlicher Rettungsmaßnahmen im Krisenfall zu entkom-
men. Alternativ schlägt der Petent hohe, am Risiko des Kre-
ditinstituts orientierte Gebühren für diese faktische Garan-
tieübernahme durch den Staat vor.

Der Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/527
(Buchstabe a) greift die Forderung des Petenten insoweit auf,
als das Aufkommen aus einer Finanztransaktionssteuer auch
als Ausgleich für die den öffentlichen Haushalten entstanden
Kosten der Krise angesehen wird. Der Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/471 (Buchstabe c) greift die
Forderung des Petenten hingegen so weit auf, als auch er die
Haftung des Steuerzahlers für die Risiken der Finanzinstitute
und das unveränderte Risikoverhalten der Finanzinstitute fest-
stellt sowie die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der betroffene Finanzinstitute an den Kosten

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