BT-Drucksache 17/2185

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1987- zu dem Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES betreffend die "Information der Verbraucher über Lebensmittel" KOM(2008) 40 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Lebensmittelinformation verbessern - verbindliche Ampelkennzeichnung einführen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2185
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1987 –

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates betreffend die „Informationen der Verbraucher über Lebensmittel“
KOM(2008) 40 endg.

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes

Lebensmittelinformation verbessern – Verbindliche Ampelkennzeichnung
einführen

A. Problem

Am 16. März 2010 beschloss der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesund-
heit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments im Bericht „Infor-
mation der Verbraucher über Lebensmittel“ u. a. die zukünftige EU-weite Kenn-
zeichnungspflicht von Nährwerten auf Lebensmittelverpackungen. Als Deklara-
tionsmodell wurde anstelle des dreifarbigen Ampelkennzeichnungssystems das
GDA-System (Guideline Daily Amount) vorgesehen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/2185 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1987 abzulehnen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Stellvertretende Vorsitzende
und Berichterstatterin

Carola Stauche
Berichterstatterin

Iris Gleicke
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2185

Bericht der Abgeordneten Carola Stauche, Iris Gleicke, Dr. Christel Happach-Kasan,

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 17. Sitzung am 16. Juni 2010 mit

Interesse der Menschen sollte endlich das einfache und
sofort nachvollziehbare System der Ampelkennzeichnung
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen eingeführt werden.
Karin Binder und Ulrike Höfken

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1987 in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 zur Federfüh-
rung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und zur Mitberatung an den Ausschuss
für Gesundheit sowie an den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Le-
bensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments beschloss
am 16. März 2010 im Bericht „Information der Verbraucher
über Lebensmittel“ u. a. die zukünftige EU-weite Kenn-
zeichnungspflicht von Nährwerten auf Lebensmittelver-
packungen. Dabei sollen laut Beschluss auf der Vorderseite
des Produkts Angaben über den Gehalt an Energie, Fett, ge-
sättigten Fettsäuren, Zucker und Salz pro 100 g/ml bzw. pro
Portion erfolgen. Die Antragsteller beanstanden an diesem
Deklarationssystem, es ermögliche keinen einfachen, klaren
und schnellen Vergleich zwischen Produkten auf den ersten
Blick. Im Gegensatz dazu halten sie das dreifarbige Ampel-
kennzeichnungssystem für den Nährwertgehalt von Lebens-
mittel-Fertigprodukten für übersichtlicher und einfacher zu
handhaben.

In Ausübung seiner Rechte nach Artikel 23 Absatz 3 Satz 1
des Grundgesetzes soll der Deutsche Bundestag deshalb die
Bundesregierung auffordern, in den Verhandlungen im Rat
darauf hinzuwirken, dass die Verordnung „Information der
Verbraucher über Lebensmittel“ die Einführung einer ver-
pflichtenden, europaweiten Lebensmittel-Ampelkennzeich-
nung enthält. Bei Ablehnung einer EU-weiten Regelung
durch die anderen Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit
eines national verbindlichen Ampelkennzeichnungssystems
in die Verordnung aufgenommen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 14. Sitzung
am 16. Juni 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/1987 abzuleh-
nen.

die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/1987 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner
16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den An-
trag abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, gesunde Ernährung
werde als ein sehr komplexes Thema angesehen, das durch
die vorgeschlagene Ampelkennzeichnung nicht angemessen
dargestellt und erläutert werden könne. Die Ampelkenn-
zeichnung differenziere zu wenig und sei darüber hinaus
irreführend. Sie setze zudem falsche Anreize, beispielsweise
bleibe mangelnde Bewegung völlig unberücksichtigt.

Die Fraktion der SPD erklärte, sie befürworte die Einfüh-
rung einer Ampelkennzeichnung, die sie keineswegs für ver-
wirrend halte. Das Kennzeichnungssystem beziehe sich auf
verarbeitete Produkte mit häufig großen Unterschieden beim
Nährwertgehalt, die für den Verbraucher nicht deutlich zu er-
kennen seien. Sogar in Schulbüchern werde den Kindern das
Thema „gesunde Ernährung“ mit der Farbkennzeichnung
rot, gelb und grün verständlich dargestellt. Dies könne mit
dem geforderten Kennzeichnungssystem auf verarbeiteten
Produkten zum Nutzen der gesamten Bevölkerung einge-
führt werden.

Die Fraktion der FDP betonte, dass eine farbliche Markie-
rung auf den Etiketten zu einer Emotionalisierung sowie zu
Widersprüchen führen könne: Rot als Warnfarbe beim
Apfelsaft und grün als Zeichen der Unbedenklichkeit bei
Cola light. Übergewicht sei ein ernsthaftes Problem in der
Gesellschaft, das allerdings auch durch mangelnde Bewe-
gung verursacht werde. Deshalb unterstütze die FDP-Frak-
tion mit Nachdruck solche Initiativen, die die Menschen
dazu anregen, sich zu bewegen. Es stünden auch keine wis-
senschaftlichen Studien zur Verfügung, die den gesundheit-
lichen Vorteil einer Ampelkennzeichnung belegen.

Die Fraktion DIE LINKE. legte dar, sie unterstütze den
vorliegenden Antrag, weil es an der Zeit sei, dass sich die
Regierung endlich für die Belange der Bevölkerung einsetze.
Die bestehenden Möglichkeiten, sich über gesündere Er-
nährung zu informieren, seien absolut unzureichend. Im

Drucksache 17/2185 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte darauf
aufmerksam, in verschiedenen Studien sei die Anschaulich-
keit der farblichen Ampelkennzeichnung für die Verbraucher
belegt worden. Eine solche Orientierungsmöglichkeit führe
nicht dazu, die Freiheit des Verbrauchers einzuschränken,
sondern dazu, ihn in seiner freien Entscheidung zu unterstüt-
zen. Das GDA-System sei zu kompliziert und allenfalls
praktikabel, wenn man Leselupe, Taschenrechner und Buch
zur Hand habe.

Berlin, den 16. Juni 2010

Carola Stauche
Berichterstatterin

Iris Gleicke
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
mann

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