BT-Drucksache 17/2180

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/1953- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2180
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/1953, 17/2174 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher
Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 – WehrRÄndG 2010)

Bericht der Abgeordneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Roland Claus,
Alexander Bonde, Dr. h. c. Jürgen Koppelin und Klaus-Peter Willsch

Mit dem Gesetzentwurf ist insbesondere beabsichtigt, den
Grundwehrdienst von neun auf sechs Monate zu verkürzen.
Mit der Verkürzung des Grundwehrdienstes geht eine ent-
sprechende Verkürzung des Zivildienstes einher. Zudem
sollen weitere Vorschriften für Grundwehrdienst- und Zi-
vildienstleistende, z. B. über den Wehrsold und die Urlaubs-
gewährung, angepasst werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Verkürzung des Grundwehrdienstes hat vielfältige Aus-
wirkungen auf Ausgabenbereiche im Einzelplan 14 (Bundes-
ministerium der Verteidigung). Die vorgesehenen Änderun-
gen verursachen isoliert betrachtet Mehrausgaben in Höhe
von rund 26,2 Mio. Euro. Diese Mehrausgaben können durch
Anpassungen der Personalumfänge verändert werden. Alle
eventuellen finanziellen Auswirkungen, die sich aus der Ver-
kürzung des Wehrdienstes ergeben, gehen zu Lasten des Ein-
zelplans 14.

Bei einer Verkürzung des Zivildienstes auf der Grundlage des
vorliegenden Gesetzentwurfs von neun auf sechs Monate und

einer Einberufungszahl von jährlich etwa 90 000 anerkannten
Kriegsdienstverweigerern ergeben sich Minderausgaben in
Höhe von etwa 180 Mio. Euro jährlich.

Es wird davon ausgegangen, dass etwa ein Drittel der Zivil-
dienstleistenden im Einvernehmen mit der Zivildienststelle
ihren Dienst um durchschnittlich vier bis fünf Monate frei-
willig verlängern wird. Dies führt zu einem Finanzbedarf von
etwa 75 Mio. Euro jährlich.

Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ver-
einbarte Stärkung der Freiwilligendienste ist bereits durch die
Änderung der Zuschussverordnung zum 1. Mai 2010 einge-
leitet worden. Mit der jetzt vorgesehenen Aufhebung des
§ 14c Absatz 4 des Zivildienstgesetzes wird dieser politisch
gewollte Systemwechsel bei der Gewährung von Bundeszu-
schüssen zur Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten
fortgesetzt.

Aus den bisher hierfür in Kapitel 17 04 des Bundeshaushalts
aufgewendeten Mitteln von jährlich 35 Mio. Euro werden die
Mittel für die Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach
den Richtlinien für die Jugendfreiwilligendienste im Rahmen
des Kapitels 17 02 des Bundeshaushalts verstärkt.

Drucksache 17/2180 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Vollzugsaufwand

Der Vollzugsaufwand erhöht sich nicht. Er kann – wie bisher –
mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen,
entstehen durch die Gesetzesänderungen keine zusätzlichen
direkten Kosten.

Einzelpreisänderungen, vor allem für Dienstleistungen der
Einsatzstellen von Zivildienstleistenden, sind nicht zu er-
warten. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das
Verbraucherpreisniveau, treten nicht ein.

Bürokratiekosten

Im Bereich der Wirtschaft wird eine bestehende Informa-
tionspflicht aus dem Zivildienstgesetz aufgehoben. Die daraus
resultierende Einsparung beträgt 118 000 Euro. Im Bereich
der Verwaltung werden vier sowie für Bürgerinnen und Bür-
ger zwei neue Informationspflichten eingeführt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entspre-
chend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verteidi-
gungsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

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