BT-Drucksache 17/2171

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/1905- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1884 (2009) vom 27. August 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2171
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/1905 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)
auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006
und folgender Resolutionen, zuletzt 1884 (2009) vom 27. August 2009
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Die Bundesrepublik Deutschland hat ein strategisches Interesse an dauerhaftem
Frieden und Stabilität im Nahen Osten und beteiligt sich deswegen seit Beginn
der Mission mit Marineeinheiten an der „Maritime Task Force“ (MTF) im Rah-
men der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf der Grund-
lage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt der Resolution 1884
(2009) vom 27. August 2009. Die deutsche Beteiligung wurde mit Zustimmung
des Deutschen Bundestages letztmalig am 3. Dezember 2009 bis zum 30. Juni
2010 verlängert.

Die Umsetzung der Resolution 1701 (2006) trägt wesentlich dazu bei, ein Wie-
deraufflammen bewaffneter Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Sou-
veränität des Libanon sowie die Stabilität der Region zu festigen. Der General-
sekretär der Vereinten Nationen hat mit Schreiben an den Sicherheitsrat vom
16. Februar 2010 zur Evaluierung der Mission festgehalten, dass UNIFIL die
Grundlage für den Beginn eines Prozesses geschaffen habe, der zu einer dauer-
haften Waffenruhe zwischen den Parteien und zu einer langfristigen Lösung des
Konflikts führen könne. Er hat zugleich darauf hingewiesen, dass die Mission
nicht unbegrenzt fortgesetzt werden könne und angekündigt, das Verhältnis
zwischen Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten von UNIFIL auf der einen und
der libanesischen Streitkräfte auf der anderen Seite regelmäßig zu überprüfen,
um eine schrittweise Übernahme der Verantwortung durch die libanesische
Seite zu fördern.

Die innenpolitische Lage im Libanon hat sich im Zuge der erfolgreichen
Durchführung von Parlamentswahlen im Juni 2009, der Bildung einer Regie-
rung der nationalen Einheit im Dezember 2009 und der ebenfalls erfolgreichen
Abhaltung von Kommunalwahlen im Mai 2010 weiter stabilisiert. Die Lage in
der Region ist jedoch weiterhin fragil und besonders das Verhältnis zwischen
Libanon und Israel nach wie vor von Spannungen geprägt. Vor diesem Hinter-

Drucksache 17/2171 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

grund haben die Regierungen beider Länder um die Fortsetzung der deutschen
Beteiligung an UNIFIL gebeten.

Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und zugleich im Sinne der Empfehlun-
gen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen einen Beitrag zur Konsolidie-
rung und zum weiteren nachhaltigen Aufbau der entsprechenden libanesischen
Kapazitäten zu leisten, soll die deutsche Beteiligung an der maritimen Kom-
ponente von UNIFIL nach dem Willen der Bundesregierung um zwölf Monate
bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Die Zahl der maximal einzusetzenden
Soldatinnen und Soldaten soll jedoch von 800 auf 300 reduziert werden, wobei
diese Personalobergrenze während Kontingentwechseln vorübergehend über-
schritten werden darf.

Für die Fortsetzung des Einsatzes sollen weiterhin die Regelungen der Be-
schlüsse der Bundesregierung vom 13. September 2006, 22. August 2007, 9. Sep-
tember 2008 und 18. November 2009 gelten, denen der Deutsche Bundestag am
20. September 2006 (Drucksache 16/2572), am 12. September 2007 (Drucksache
16/6278), am 17. September 2008 (Drucksache 16/10207) und am 3. Dezember
2009 (Drucksache 17/40) zugestimmt hat.

Die Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNIFIL
erfordert die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2171

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1905 anzunehmen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Wolfgang Gerhardt
Amtierender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/2171 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer
Stinner, Wolfgang Gehrcke, Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1905 in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/1905
in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/1905 in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/1905 in seiner 16. Sitzung
am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/1905 in sei-
ner 15. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag auf Drucksache 17/1905 in
seiner 17. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/1905 in seiner 15. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Stellungnahme des Haushaltsausschusses

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 16. Juni 2010

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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