BT-Drucksache 17/2168

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1698- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1697- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2168
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1698 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 2. März 2009
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Insel Man
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Auskunftsaustausch

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1697 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 2. März 2009
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Insel Man
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen

A. Problem

Grenzüberschreitende Sachverhalte haben aufgrund fortschreitender Internatio-
nalisierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Wird zu solchen Vorgängen eine
Sachverhaltsaufklärung notwendig, können die daran Beteiligten sowie andere
Personen und Institutionen im Ausland jedoch nur im Wege zwischenstaatlicher
Amts- und Rechtshilfe herangezogen werden. Zudem ist eine doppelte Besteue-
rung von Einkünften zu vermeiden.
B. Lösung

Zu Buchstabe a

Zur Verbesserung der Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Amts- und
Rechtshilfe schließt die Bundesregierung völkerrechtliche Abkommen mit den
Staaten, die den Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaus-

Drucksache 17/2168 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tausch für Besteuerungszwecke voll umfänglich anerkannt und sich bereit
erklärt haben, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1698 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Zur Anerkennung der Kooperation der Isle of Man beim Auskunftsaustausch
(Buchstabe a) hat die Bundesregierung Deutschlands mit der Regierung der
Isle of Man ein Abkommen mit punktuellen Regelungen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung im Bereich der Einkünfte aus dem Betrieb von Seeschiffen
im internationalen Verkehr sowie der Besteuerung von Vergütungen des Perso-
nals auf Seeschiffen geschlossen.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1697 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Zu Buchstabe a

Keine

Mithilfe des durch das Abkommen ermöglichten Auskunftsaustauschs werden
künftig Steuerausfälle verhindert.

Zu Buchstabe b

Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich nicht bezifferbare Steuerminderein-
nahmen, die als geringfügig eingeschätzt werden. Diese ergeben sich insbeson-
dere aus dem Wegfall der Besteuerung nach § 49 Absatz 3 des Einkommensteu-
ergesetzes.

2. Vollzugsaufwand

Zu Buchstabe a

Die durch das Abkommen entstehenden Kosten lassen sich nicht beziffern, wer-
den jedoch betragsmäßig nicht ins Gewicht fallen.

Zu Buchstabe b

Kein nennenswerter Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Zu Buchstabe a

Die Wirtschaft ist durch das Gesetz nicht unmittelbar betroffen. Unternehmen,
insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch dieses Ge-
setz keine direkten Kosten.
Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2168

Zu Buchstabe b

Unternehmen, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen
durch dieses Gesetz keine zusätzlichen direkten Kosten.

Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Das Abkommen regelt den Auskunftsaustausch in Steuersachen im Verhältnis
zur Insel Man. Insoweit werden durch das Abkommen Informationspflichten
insbesondere für die Verwaltung neu eingeführt. Eine Quantifizierung ist man-
gels fehlender Daten nicht möglich, jedoch ist vor dem Hintergrund des Steuer-
rechts der Insel Man davon auszugehen, dass ein Auskunftsersuchen durch die
Insel Man nur in Ausnahmefällen erfolgen wird.

Es werden Informationspflichten für

a) Unternehmen weder eingeführt, noch verändert oder abgeschafft;

b) Bürgerinnen und Bürger weder eingeführt, noch verändert oder abgeschafft;

c) die Verwaltung eingeführt: Anzahl: 10.

Zu Buchstabe b

Durch das vorliegende Gesetz und das am 2. März 2009 unterzeichnete Abkom-
men wird eine neue Informationspflicht für die Verwaltung geschaffen. Im
Übrigen werden keine Informationspflichten neu geschaffen oder verändert.

Drucksache 17/2168 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1698 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1697 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing
Vorsitzender

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin

aus dem Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr
sowie der Besteuerung von Vergütungen des Personals auf

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
grüßten zunächst grundsätzlich, mit der Durchsetzung des
Seeschiffen. Deutschland erkennt hiermit die Verpflichtung
der Isle of Man zu internationaler Zusammenarbeit und zum
Auskunftsaustausch in Steuersachen auf der Grundlage der
von der OECD entwickelten Standards besonders an. Inhalt,

Standards der OECD gegenüber einer Vielzahl von Staaten,
insbesondere auch gegenüber Staaten wie der Isle of Man
oder dem Großherzogtum Luxemburg, die sich bisher einem
Abkommen über den Informationsaustausch gänzlich ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2168

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe, Lothar Binding (Heidelberg) und
Dr. Birgit Reinemund

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/1698 und 17/1697 in seiner 43. Sitzung am 20. Mai
2010 beraten und dem Finanzausschuss zur Federführung
überwiesen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1698
wurde ferner dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/1697 dem Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung über-
wiesen. Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe in sei-
ner 16. Sitzung am 9. Juni 2010 erstmalig sowie in seiner
18. Sitzung am 16. Juni 2010 abschließend beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Das am 2. März 2009 mit der Regierung der Isle of Man in
Berlin unterzeichnete Abkommen über die Unterstützung in
Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch
dient der Verbesserung der Möglichkeiten zwischenstaat-
licher Amts- und Rechtshilfe zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Isle of Man. Das Abkommen basiert
auf dem von der Regierung der Isle of Man voll umfänglich
anerkannten OECD-Standard zu Transparenz und effek-
tivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, zu
deren Umsetzung in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten
sich die Regierung der Isle of Man bereit erklärt hatte. Es
verpflichtet Deutschland sowie die Isle of Man, der anderen
Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfah-
ren oder ein Strafverfahren erforderlichen Informationen zu
erteilen. Das Abkommen enthält alle Kernelemente des
OECD-Standards, wie er sich aus dem Musterabkommen für
den Auskunftsaustausch (2002) ergibt.

Mit dem hier vorliegenden Vertragsgesetz wird die für die
Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaften angestrebt. Das Protokoll zum Abkommen
mit ergänzenden Regelungen zum Abkommen ist Bestand-
teil des Abkommens.

Zu Buchstabe b

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunterneh-
men, das gemeinsam mit dem unter Buchstabe a genannten
Abkommen unterzeichnet wurde und nur in Kraft treten
kann, wenn auch das Abkommen über den Auskunftsaus-
tausch in Kraft tritt sowie automatisch außer Kraft tritt, wenn
das Informationsabkommen außer Kraft tritt, dient der Ver-
meidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkünfte

Deutschland abgeschlossen hat. Grundlage der Regelung ist
Artikel 8 des OECD-Musters für Abkommen zur Vermei-
dung der Doppelbesteuerung, ohne dass jedoch unmittelbar
an den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung angeknüpft
wird. Das Inkrafttreten sieht das Vertragsgesetz gemäß den
Erfordernissen des Grundgesetzes für den Tag nach seiner
Verkündung vor. Anzuwenden ist das Abkommen jedoch
nach seinem Artikel 5 Absatz 2 bereits rückwirkend für Ver-
anlagungszeiträume ab 2010.

Mit dem hier vorliegenden Vertragsgesetz wird die für die
Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaften angestrebt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/1698 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Annahme.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/1698 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Annahme.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1697 in seiner
14. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat jeweils mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die unveränderte
Annahme der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/1698 und
17/1697 zu empfehlen.
Aufbau und textliche Ausgestaltung des Abkommens ent-
sprechen weitgehend vergleichbaren Abkommen, die

weigert haben, sei ein bemerkenswerter Fortschritt in der
internationalen Steuerpolitik erreicht. Dies müsse, ungeach-

Drucksache 17/2168 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tet von Bestrebungen, den OECD-Standard weiterzuent-
wickeln, von allen Fraktionen zur Kenntnis genommen wer-
den. Das Verhandlungsergebnis mit der Regierung der Isle of
Man sei ein Erfolg des aktuellen G20-Prozesses der interna-
tionalen Steuerpolitik. Weitere Abkommen würden folgen.

Die Fraktion der SPD hob positiv hervor, dass es der Bun-
desregierung mit den derzeit zur Ratifizierung anstehenden
Abkommen gelungen sei, Verträge mit solchen Staaten zu
schließen, die sich bisher unfair gegenüber Staaten verhalten
haben, die auch bereits in der Vergangenheit versucht hätten,
fair zu besteuern. Dies werte die Vertragspartner auf, stelle
aber auch einen wesentlichen Vertrauensvorschuss dar. Dar-
über hinaus kritisierte die Fraktion der SPD jedoch, Informa-
tionen müssten ausländischen Finanzbehörden lediglich auf
Ersuchen zur Verfügung gestellt werden. So genannte Ras-
terfahndungen – „Fishing expeditions“ (Fischzüge) – seien
nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgeschlos-
sen. Daher müsse, unabhängig von den vorliegenden Ab-
kommen, geprüft werden, wie Steueroasen Vorteile aus Alt-
fällen gezogen hätten, die weitere Auswirkungen in die
Zukunft entfalten. Die neue Fairness müsse sich auch in die
Vergangenheit zurückentwickeln.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte es als unbefriedigend,
dass der von der G20 eingeforderte OECD-Standard, an dem
sich Deutschland in seiner Verhandlungsführung orientiere,
lediglich auf den Informationsaustausch auf Ersuchen bezie-
he. Die Bundesregierung erläuterte hierzu, ein Auskunftser-
suchen setze voraus, dass die Finanzbehörde Anlass zu Er-
mittlungen habe. Der automatische Auskunftsaustausch, wie
er partiell in der Zinsrichtlinie der Europäischen Union An-
wendung finde, sei nicht der in der OECD akzeptierte Stan-
dard. Er stelle lediglich eine Möglichkeit in Artikel 26 des
OECD-Musterabkommens dar, werde aber nicht obligato-
risch gefordert. Weitere Entwicklungen blieben abzuwarten.
Bis dahin sei jedoch nicht zu erwarten, dass der automatische
Auskunftsaustausch durchgesetzt werden könne. Die Frak-
tion DIE LINKE. machte daraufhin deutlich, sie erachte es
für zwingend notwendig, den OECD-Standard an dieser
Stelle mit Nachdruck weiterzuentwickeln. Die in letzter Zeit
abgeschlossenen Verhandlungen hätten die Chance geboten,
weitergehende Regelungen zu vereinbaren. Dies hätte ge-
nutzt werden müssen, um den automatischen Informations-
austausch in den Mittelpunkt zu stellen. Nicht hinnehmbar
sei, dass Steuerbehörden im Detail über Vorgänge in einem
anderen Land informiert sein müssten, um Informationen er-
fragen zu können.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zunächst
kritisiert, dass die Bundesregierung dem Finanzausschuss
keinen Bericht über die wirtschaftliche Bedeutung und die
relevanten Sachverhalte der Abkommen mit der Isle of Man
habe zukommen lassen. Damit der Ausschuss in der Lage ist,
die Auswirkungen von Abkommen abzuschätzen, sei es not-
wendig, einen Bericht unter besonderer Berücksichtigung
des Charakters der Isle of Man als Finanzstandort zu bekom-
men. Die Bundesregierung reichte eine Aufzeichnung zu
beiden Abkommen mit der Isle of Man zur abschließenden
Beratung der Gesetzentwürfe im Finanzausschuss nach. Hier
machte die Bundesregierung allgemeine Ausführungen zu
Abkommen über Auskunftsaustausch, über den zugrunde

Abkommen. Darüber hinaus legte sie die wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen Deutschland und der Isle of Man dar
und schilderte den Hintergrund, die Bedeutung sowie die
Regelungen des Abkommens über die Schifffahrt im Einzel-
nen. In der abschließenden Beratung der Gesetzentwürfe
mahnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem
die frühzeitige Einbindung des Parlaments in die Abkom-
menspolitik entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem
Finanzausschuss und dem Bundesministerium der Finanzen
an. Internationale Steuerabkommen hätten große Bedeutung
für die steuerliche Situation vieler Unternehmen. Dies sei
auch Ergebnis verschiedener Ausschussreisen, beispiels-
weise in der Türkei oder in Brasilien. Über diese Verfahrens-
fragen hinaus betonte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu den inhaltlichen Aspekten, Auskunftsab-
kommen seien nicht nur für die Besteuerung von Unterneh-
men und Privatleute von Bedeutung. Vielmehr sei es sehr
viel grundsätzlicher nötig, dass die Jurisdiktionen, mit denen
nun Abkommen geschlossen werden, ihre Rolle als Steuer-
und Regulierungsoase verlieren würden. Hierzu sei Artikel 26
des OECD-Musterabkommens nicht ausreichend. Daher
würden die Gesetzentwürfe abgelehnt. Sie seien Ausdruck
der an Artikel 26 des OECD-Musterabkommens als zentrale
Leitlinie orientierten, und daher verfehlten Abkommenspoli-
tik der Bundesregierung.

Die Bundesregierung betonte den bereits erzielten Fort-
schritt in der internationalen Steuerpolitik aufgrund der G20-
Beschlüsse mit bisher nichtkooperativen Staaten. Diese Ver-
handlungsergebnisse müssten nun zunächst umgesetzt wer-
den, bevor weiter Fortschritte, beispielsweise zur weiteren
Verbesserung des Informationsaustausches, angestrebt und
international abgestimmt werden könnten. Zudem hob die
Bundesregierung hervor, die große Zahl der unterzeichneten
und mitunter bereits ratifizierten Abkommen mache das
Abkommensnetz deutlich, das gesponnen werde, um im
Verhältnis zu allen bedeutenden Finanzzentren zu einem
„level playing field“ insbesondere bezüglich des Informa-
tionsaustausches zu gelangen. Darüber hinaus sei es mitun-
ter, wie beispielsweise im Abkommen mit der Isle of Man,
gelungen, zu Strafverfahren über in der Vergangenheit
liegende Steuerhinterziehung Auskunftsmöglichkeiten zu
vereinbaren. Eine Durchsetzung beispielsweise gegenüber
Luxemburg und Liechtenstein sei jedoch bedauerlicherweise
nicht erreicht worden. Maßgeblich bleibe dennoch der
OECD-Standard, darüber hinaus gehende Regelungen müss-
ten als Verhandlungsmasse angesehen werden.

Zu der Frage der Koalitionsfraktionen, warum die Regierung
der Isle of Man die OECD-Standards zwar bereits am
13. Dezember 2000 anerkannt habe, es aber dennoch erst
jetzt zu der Unterzeichnung der Abkommen gekommen sei,
erläuterte die Bundesregierung, auch die Regierung der Isle
of Man habe, wie praktisch alle anderen Staaten und Gebiete,
die seinerzeit den OECD-Standard formal akzeptiert haben,
die Umsetzung des OECD-Standards mit dem Hinweis ab-
gelehnt, dass vier OECD-Mitgliedstaaten, nämlich Belgien,
Luxemburg, Österreich und die Schweiz, den Standard nicht
akzeptiert hätten und somit keine gleichen Verhältnisse, kein
„level playing field“ bestanden habe. Die Isle of Man sei
allerdings das erste Gebiet gewesen, das im Jahr 2005 mit
der Unterzeichnung ihres ersten Abkommens über Informa-
liegenden OECD-Standard und über die darauf basierenden,
bereits abgeschlossenen, mitunter auch schon ratifizierten

tionsaustausch mit den Niederlanden die Forderung nach
Herstellung eines „level playing field“ als Voraussetzung für

zu kündigen. Deutschland sei dies auch von Seiten des Ver-
einigten Königreichs formal vorab mitgeteilt worden.

Außerdem hinterfragte die Fraktion der SPD die Trennung
des DBA und des Informationsabkommen. Die Bundes-

für Zwecke der Besteuerung zu verwenden seien. Aber mit
Zustimmung des Vertragspartners sei auch eine Verwendung
zu anderen Zwecken möglich, wenn dies nach beiden Rechts-
ordnungen möglich ist. Bei Gefahr im Verzug wäre dies auch
ohne vorherige Zustimmung statthaft.

Berlin, den 16. Juni 2010

Manfred Kolbe Lothar Binding (Heidelberg) Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2168

die Umsetzung des OECD-Standards aufgegeben habe. Dem
seien die Kanalinseln und Bermuda gefolgt. Die Isle of Man
sei aber für ihre Bereitschaft, den OECD-Standard ohne
„level playing field“ zu implementieren, daran interessiert
gewesen, eine gewisse Gegenleistung zu erhalten. Im Ver-
hältnis zu den Niederlanden habe dies in einem Schifffahrts-
abkommen bestanden. Auch das von Deutschland verhan-
delte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
(DBA) stelle eine Anerkennung an die Isle of Man und eine
Gegenleistung für den Abschluss des Informationsabkom-
men dar. Es regele die Besteuerung der Einkünfte aus der in-
ternationalen Schifffahrt. Da in Deutschland Tonnagebesteu-
erung gelte, seien jedoch kaum Aufkommensverluste zu
erwarten.

Die Fraktion der SPD verwies zudem im Rahmen der Aus-
schusserörterungen darauf, dass es aufgrund des völker-
rechtlichen Status der Isle of Man in der Vergangenheit nicht
möglich gewesen sei, mit der Regierung der Isle of Man Ver-
träge zu schließen, da es sich um ein britisches Krongebiet
handele, die einem völkerrechtlichen Sonderstatus unterlie-
ge. Die Bundesregierung verwies hierzu auf die Präambel
des Abkommens, in der deutlich gemacht werde, dass die
Regierung der Isle of Man im Rahmen ihrer Ermächtigung
durch das Vereinigte Königreich das Recht habe, mit
Deutschland ein Abkommen über den Auskunftsaustausch
in Steuersachen auszuhandeln, zu schließen, durchzuführen
und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abkommens,

regierung begründete dies damit, dass die Zusammenfassung
eines Informationsabkommens und eines Abkommens zu
einem völlig anderen Bereich, hier die Besteuerung der Er-
träge aus der Schifffahrt, zwar rechtlich möglich, aber an
sich unüblich und unpraktisch sei.

Die Fraktion DIE LINKE. hinterfragte darüber hinaus kri-
tisch, inwieweit die Regierung der Isle of Man überhaupt die
steuerrelevanten Daten erhebe. Die Bundesregierung wies
hierzu auf die sich aus dem Abkommen ergebende Ver-
pflichtung für die Regierung der Isle of Man hin, alle für die
Besteuerung nötigen Daten zur Verfügung zu haben. Unab-
hängig davon würden im Rahmen des Global Forums der
OECD bis zum Jahr 2014 etwa 100 Staaten geprüft, ob die
für ein Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur
Verfügung stehen. Daraus werde – unabhängig von einem
konkreten Informationsersuchen – erkennbar werden, ob die
Staaten in der Lage sind, ihre vertraglichen Verpflichtungen
umzusetzen.

Ferner hinterfragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, inwieweit mit den Abkommen nur eine fiska-
lische Zielsetzung verbunden sei, oder ob auch andere Auf-
klärungsinteressen, wie beispielsweise im Insolvenzfall oder
in Unterhaltsfragen, von Bedeutung seien. Die Bundesregie-
rung räumte hierzu ein, dass die Daten, die im Rahmen des
Informationsaustausches übermittelt werden, zwar primär

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