BT-Drucksache 17/2104

Sicherheitsgesetze und Verordnungen gegen den Terrorismus seit September 2001

Vom 15. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2104
17. Wahlperiode 15. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina
Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheitsgesetze und Verordnungen gegen den Terrorismus seit September 2001

Im „Graubuch Innere Sicherheit“ der Gustav Heinemann-Initiative und der
Humanistischen Union (Berlin 2009) wird von „über 70 Bundesgesetzen“, die
nach dem 11. September 2009 erlassen oder geändert wurden, um den Terroris-
mus zu bekämpfen, berichtet. Im Anhang listen die Herausgeber mehr als
130 Gesetze, Verordnungen und die gegebenenfalls zugrunde liegenden EU-
Rahmenbeschlüsse (EU – Europäische Union) und Richtlinien oder UN-Verein-
barungen (UN – Vereinte Nationen) auf (ebd., S. 227 ff.).

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages spricht – ohne An-
spruch auf Vollständigkeit und mit einer Reihe von Einschränkungen, die die
Zuordnung von Gesetzen betreffen – von über 30 „Innerstaatlichen Gesetzen
und Bundesmaßnahmen“ bis zum Ende der 16. Legislaturperiode. Darunter sind
zehn Zustimmungsgesetze zu internationalen Abkommen, allerdings ohne die
Ausführungsgesetze (Ausarbeitung WD3-417/09).

Angesichts des Umfangs der gesetzgeberischen Reaktion auf die Anschläge im
September 2001 kann es aus Gründen der Übersichtlichkeit durchaus sinnvoll
sein, die Darstellung zu beschränken. Um aber eine umfassende Bewertung der
politischen und gesellschaftlichen Reaktionen auf den internationalen Terroris-
mus in den letzten zehn Jahren vornehmen zu können, ist eine möglichst voll-
ständige Erfassung der Gesetze und Maßnahmen erforderlich.

Die Herausgeber des eingangs genannten Graubuchs:

„Allein die Fülle der gesetzlichen Einschränkungen […] und deren thematische
Streubreite – von der Erfassung biometrischer Daten über die Kontrolle von
Reisebewegungen und Finanztransfers bis zur Überwachung der Kommunika-
tion – vermitteln einen ersten Eindruck über den Umfang des Freiheitsverlustes,
den wir angeblich als Preis der Terrorismusbekämpfung zahlen müssen.“
(ebd., S. 5) Eine empirisch fundierte Bilanz der Veränderungen durch den Ter-
rorismus hätte also gerade auch die Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen mit
heranzuziehen, die zugunsten der Verständlichkeit oft unbeachtet bleiben, wie
zum Beispiel Bestimmungen für den Katastrophenschutz, den Schutz kritischer
Infrastrukturen oder zur sonstigen Verbrechensbekämpfung.

Neben Umfang und Tiefe der gesetzlichen Veränderungen als Folge des An-
schlags vom 11. September 2001 ist nach wie vor das Fehlen einer einigermaßen
allgemeingültigen, nachvollziehbaren und anwendbaren Definition dessen, was

als Terrorismus und terroristische Straftat verfolgt werden soll, ein wesentliches
Problem.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages führt dazu folgendes
aus:

„In einigen Bundesgesetzen, neuerdings auch im Grundgesetz, wird die Erschei-
nung des Terrorismus erwähnt. Was darunter zu verstehen ist, wird jedoch nicht
bestimmt.

Drucksache 17/2104 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9a des Grundgesetzes weist dem Bund die Kom-
petenz zur Gesetzgebung über die Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus zu“ (WD3-417/09).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gesetze und Verordnungen wurden innerstaatlich seit dem Septem-
ber 2001 bis Mai 2010 als Reaktion auf und Teil des Kampfs gegen den Ter-
rorismus

– erlassen,

– geändert,

– aufgehoben

(bitte einzeln aufführen und bei bloßen Änderungen, Einfügungen etc. die
entsprechenden Passagen zitieren)?

2. Welche Gesetze und Verordnungen waren unmittelbare Folge

a) europäischer,

b) internationaler

Abkommen, Verordnungen, Richtlinien und anderer Vorgaben?

3. Welche dieser Gesetze, Verordnungen, Einzelbestimmungen und Maßnah-
men wurden wann, von wem, und mit welchen Ergebnissen evaluiert?

4. Welche dieser Evaluierungen würde die Bundesregierung als eine „externe“
bezeichnen?

5. Wie, wann und von wem wurden diese Ergebnisse der Öffentlichkeit vorge-
stellt?

6. Welche Evaluationsberichte wurden in den Ausschüssen des Deutschen
Bundestages und dem Plenum verhandelt?

7. Welche Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen wurden aufgrund einer
Evaluation wie geändert, welche ersetzt, und welche ganz aufgehoben?

8. Welche Einrichtungen und Gremien sind – neben dem Gemeinsamen Terror-
abwehrzentrum und der Anti-Terror-Datei in dem in Frage 1 genannten
Zeitraum in Deutschland und der Europäischen Union entstanden, die den
Kampf gegen den Terrorismus effektiver gestalten sollen?

9. Welche internationalen und nationalen Normen prägen nach Ansicht der
Bundesregierung das Verständnis des Begriffs des internationalen Terroris-
mus (vgl. Vorbemerkung des Fragestellers) so vor, dass ein ganzes System
von Gesetzen, Verordnungen und institutionellen Maßnahmen rechtsstaat-
lich korrekt darauf aufgebaut werden kann?

10. Wie sind in welchen einschlägigen Gesetzen (siehe auch Frage 1) Personen
wie „Gefährder“, „Kontakt- und Begleitperson“ definiert?

11. In welchen deutschen und internationalen Gremien wurde bisher an einer
verbindlichen Definition von „Terrorismus“ gearbeitet, und welche Pro-
bleme haben eine solche bisher verhindert?

Berlin, den 15. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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