BT-Drucksache 17/2097

zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/1733- Kreditausfallversicherungen (CDS) und deren Handel vollständig verbieten

Vom 15. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2097
17. Wahlperiode 15. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1733 –

Kreditausfallversicherungen (CDS) und deren Handel vollständig verbieten

A. Problem

Mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) können sich
Sicherungsnehmer gegen bestimmte Risiken aus einer Kreditbeziehung durch
Bezahlung einer Prämie an den Sicherungsgeber für eine festgesetzte Frist ab-
sichern. CDS ermöglichen die Abkoppelung des Kreditrisikos von der zugrunde
liegenden Kreditbeziehung und damit den separaten Handel dieses Risikos.
CDS-Geschäfte werden zumeist außerbörslich unmittelbar zwischen Siche-
rungsgeber und -nehmer abgewickelt. Die Antragsteller messen dem Handel mit
CDS eine wesentliche Rolle bei den Verwerfungen in der Eurozone und den
Refinanzierungsschwierigkeiten insbesondere der Hellenischen Republik wäh-
rend der ersten Jahreshälfte 2010 zu.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, Credit
Default Swaps (CDS) und deren Handel in Deutschland vollständig zu verbieten
und sich auf EU- und G20-Ebene dafür einzusetzen, dass CDS und deren Handel
auch international untersagt werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Keine

D. Kosten

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
von Bund, Ländern und Gemeinden werden in dem Antrag nicht beziffert.

Drucksache 17/2097 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Vereinfachung und Abschaffung von Informations-
pflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung werden nicht mitgeteilt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2097

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1733 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing
Vorsitzender

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Harald Koch
Berichterstatter

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Harald Koch
Berichterstatter
LINKE. auf Drucksache 17/1733 in der 42. Sitzung am
19. Mai 2010 beraten und dem Finanzausschuss federfüh-
rend sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss wie auch der mitberatende Ausschuss
haben den Antrag in ihren Sitzungen am 9. Juni 2010 ab-
schließend behandelt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag wird darauf hingewiesen, sogenannte Credit
Default Swaps (CDS) hätten weltweite ein beträchtliches
Volumen erreicht und im Zuge der globalen Finanzkrise de-
ren Verschärfung begünstigt. Darüber hinaus spielten sie
eine Rolle bei betrügerischen Geschäften mit minderwerti-
gen Hypothekenpapieren wie auch bei den aktuellen Verwer-
fungen in der Eurozone. Eine Beaufsichtigung des CDS-
Handels sei nicht möglich, da sie als Tafelgeschäfte abge-
wickelt würden. CDS seien wie auch ihr Handel als reines
Spekulationsinstrument in Deutschland vollständig zu ver-
bieten. Die Bundesregierung soll sich zudem auf EU- und
G20-Ebene dafür einzusetzen, dass CDS und deren Handel
auch international verboten werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 14. Sitzung beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
sowie der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP mach-
ten in den Ausschussberatungen geltend, es sei zur Sitzung
des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2010 die Einbrin-
gung eines Gesetzentwurfs zur Vorbeugung gegen miss-
bräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (Drucksache
17/1952) vorgesehen, mit dem das Verbot von ungedeckten
Leerverkäufen bei Aktien und Schuldtiteln von Staaten der
Eurozone angestrebt werde. Untersagt werden solle mit der

bestehe, da diese Geschäfte die Stabilität der Finanzmärkte
gefährden. Die rein spekulativen Volumina, die keine Bezie-
hung zum Grundgeschäft haben, sollen auf diese Weise ein-
gedämmt werden. Die Koalitionsfraktionen verwiesen auf
die anstehende Debatte zu dem Gesetzentwurf und sprachen
sich für die vorgesehene differenzierte Behandlung von CDS
und Leerverkäufen aus.

Die Fraktion der SPD verdeutlichte, es erscheine aus Sicht
des Kreditgebers, der tatsächlich einen Kredit ausgereicht
hat, als legitim, sich gegen dessen Ausfall zu versichern. Un-
gedeckte CDS seien dagegen als rein spekulative Geschäfte
mit Kreditausfallversicherungen höchst problematisch. Es
bedürfe daher einer differenzierten Betrachtungsweise, die
mit dem vorliegenden Antrag nicht geleistet werde. Im Üb-
rigen sprach sich die Fraktion der SPD gleichfalls für die
verbundene Beratung mit dem Gesetzentwurf der Koali-
tionsfraktionen aus.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte in den Ausschussbe-
ratungen, das überwiegende Volumen der des Handels mit
Kreditversicherungen sei ohne realwirtschaftlichen Hinter-
grund und habe ausschließlich spekulative Bezüge. Durch
die Spekulation seien unlängst ganze Volkswirtschaften ge-
fährdet worden. Die Fraktion DIE LINKE. machte zudem
darauf aufmerksam, dass sich Kreditversicherungen nachtei-
lig auch auf Konsumentenkredite auswirkten, da die Bedeu-
tung einer hinreichenden Prüfung der Kreditwürdigkeit
zurückgehe. Ferner stiegen durch die Versicherung die Kre-
ditkosten an.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die Auf-
fassung, dass die veränderte Interessenlage der Kreditgeber,
die sich bei einem vollständigen Verbot von CDS einstellen
werde, nicht hinreichend geklärt sei. Es könnten Argumente
für ein vollständiges Verbot von CDS nicht ausgeschlossen
werden. Zudem werde von Marktakteuren selbst die Frage
aufgeworfen, ob in dieser Form ein Handel von Kreditrisi-
ken dem Charakter von Krediten entspreche und sinnvoll sei.
Mit Blick auf die ungeklärten Fragen werde sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher der Stimme enthalten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag ab-
zulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010
Drucksache 17/2097 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ralph Brinkhaus und Harald Koch

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion DIE

Vorlage auch der Abschluss von bestimmten ungedeckten
Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-
Mitgliedstaaten, bei denen kein eigener Absicherungszweck

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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