BT-Drucksache 17/2079

Bilanz des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010

Vom 11. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2079
17. Wahlperiode 11. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Stephan Kühn,
Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Lisa Paus
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bilanz des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010

Im April 2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung einen Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes, kurz Investitionsrahmenplan (IRP) vorgelegt, der die vom Gesetzgeber
geforderten Fünfjahrespläne für den Ausbau der Bundesfernstraßen und den
Ausbau der Schienenwege des Bundes mit den Planungen für den Ausbau der
Bundeswasserstraßen zusammengefasst hat.

Der IRP enthält eine detaillierte Liste von Verkehrsprojekten, die im Zeitraum
2006 bis 2010 gebaut werden sollten oder mit deren Bau zumindest begonnen
werden sollte. Diese Projekte wurden vor dem Hintergrund eines finanziellen
Planungsrahmens ausgewählt, der sich in einer Tabelle auf Seite 6 des IRP befin-
det. Demnach sollten in den Jahren 2006 bis 2010 insgesamt 16,6 Mrd. Euro in
die Schienenwege des Bundes, 19,9 Mrd. Euro in Bundesfernstraßen und
2,8 Mrd. Euro in die Bundeswasserstraßen investiert werden (jeweils ohne
Investitionen, die nicht unmittelbar dem Erhalt, Aus- oder Neubau der entspre-
chenden Verkehrsträger dienen). Davon sollten für den Erhalt bei den Schienen-
wegen des Bundes 12,5 Mrd. Euro, bei den Bundesfernstraßen 10 Mrd. Euro und
bei den Bundeswasserstraßen 2,6 Mrd. Euro entfallen.

Der Investitionsrahmenplan dient vor allem der Festlegung der Bedarfsplan-
projekte, also derjenigen Neu- und Ausbauvorhaben von Bundesfernstraßen und
Schienenwegen des Bundes, sowie der gesetzlich nicht festgelegten Neu- und
Ausbaumaßnahmen von Bundeswasserstraßen, die in dem Zeitraum 2005 bis
2010 gebaut oder zumindest begonnen werden sollten. Der Finanzbedarf für im
IRP abzuschließende bzw. zu beginnende Bedarfsplanprojekte ab 2006 betrug
28 Mrd. Euro für Schienenwege des Bundes, 22,9 Mrd. Euro für Bundesfern-
straßen und 6,1 Mrd. Euro für Bundeswasserstraßen. Bei den Bundeswasser-
straßen handelt es sich in der Regel um kombinierte Maßnahmen aus anteiligen
Ausbau- und Ersatzmaßnahmen, die anders als bei Straßen und Schienen nicht
klar getrennt ausgewiesen werden können.

Insgesamt lag der Finanzbedarf für die Bedarfsplanprojekte, die im IRP inner-

halb von fünf Jahren gebaut oder begonnen werden sollten, bei 57 Mrd. Euro.
Von dieser Summe waren 30,3 Mrd. Euro oder 53 Prozent für die Fortführung im
Bau befindlicher Vorhaben gebunden. Deren Fertigstellung sollte Vorrang vor
Neubeginnen haben. Bei den Erhaltungsinvestitionen für Bundesfernstraßen
wurde eine Steigerung von 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 2,3 Mrd. Euro in den
Jahren 2009/2010 geplant.

Drucksache 17/2079 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mit den Ist-Ausgaben der Jahre 2006 bis 2009 und den Haushaltsansätzen für das
Jahr 2010 liegen nun die Daten vor, um eine erste Bilanz des Investitionsrahmen-
plans zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Mrd. Euro sind in den Jahren 2006 bis 2010 (Ist 2006 bis 2009, Soll
2010) im Vergleich zur Tabelle Planungsrahmen auf Seite 6 des Investitions-
rahmenplans tatsächlich geflossen (tabellarische Darstellung mit prozentua-
ler Angabe der Istausgaben im Vergleich zum Soll)?

2. Wie viele Mrd. Euro sind davon in die Fortführung und Fertigstellung von
bereits in Bau befindlicher Vorhaben, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern
(tabellarische Darstellung), investiert worden?

3. Wie viele Mrd. Euro sind in neue Vorhaben, aufgeschlüsselt nach Verkehrs-
trägern (tabellarische Darstellung), investiert worden?

4. Welche Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes sind entgegen der Pla-
nung des IRP weder fertig gestellt noch begonnen worden, und wann rechnet
die Bundesregierung mit deren Beginn bzw. Fertigstellung (Auflistung der
Einzelprojekte mit Finanzbedarf)?

5. Welche Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die nicht im IRP enthal-
ten sind oder bereits vorher fertig gestellt wurden, sind im derzeit gültigen
Bedarfsplan Schiene enthalten (Auflistung der Einzelprojekte mit Finanz-
bedarf)?

6. Welche Bundesfernstraßen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (tabella-
rische Darstellung der Einzelprojekte), sind entgegen der Planung des IRP
weder fertig gestellt noch begonnen worden?

7. Welche Bundesfernstraßen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern (tabella-
rische Darstellung der Einzelprojekte), die nicht im IRP enthalten sind oder
bereits vorher fertig gestellt wurden, sind im derzeit gültigen Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen enthalten?

8. Welche Bundeswasserstraßen sind entgegen der Planung des IRP weder
fertig gestellt noch begonnen worden (Auflistung der Einzelprojekte mit
Finanzbedarf und Stand des Planungsverfahrens)?

9. Welche Bundeswasserstraßen, die nicht im IRP enthalten sind oder bereits
vorher fertig gestellt wurden, sind im Vordringlichen Bedarf des Bundesver-
kehrswegeplans 2003 enthalten (Auflistung der Einzelprojekte mit Finanz-
bedarf und Stand des Planungsverfahrens)?

10. Inwieweit werden noch nicht begonnene Projekte des IRP in die Fünfjahres-
pläne Straße und Schiene bzw. einen neuen Investitionsrahmenplan 2011 bis
2015 als fest disponierter Bedarf eingehen?

11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der IRP nicht rea-
listisch finanziert war, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung dar-
aus für die Aufstellung der Fünfjahrespläne bzw. einen neuen Investitions-
rahmenplan 2011 bis 2015?

12. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Fünfjahres-
pläne Straße und Schiene einen Finanzplanungsrahmen haben sollten, der
den Ansätzen des Haushalts 2011 und der Finanzplanung bis 2015 (2015 auf
der Basis der Finanzplanung für 2014) und einer zusätzlichen Planungs-
reserve entspricht, um eine echte Priorisierung vorzunehmen, anstatt eine
nicht realisierbare Wunschliste aufzuschreiben?

Wenn ja, wie viel Prozent sollte diese Planungsreserve maximal betragen?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2079

13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Fünfjahres-
pläne Straße und Schiene bzw. ein neuer Investitionsrahmenplan keine
neuen Vorhaben aufnehmen sollte, wenn der Mittelbedarf für die Fertig-
stellung bereits in Bau befindlicher Maßnahmen höher ist als ein realisti-
scher Planungsrahmen?

14. In welcher Weise wird die nicht gesetzlich festgelegte Mittelfristplanung für
den Bereich der Bundeswasserstraßen erfolgen?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Erforderlichkeit einer Priorisierung
der Wasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplanes 2003 als Grund-
lage für einen möglichen nächsten Investitionsrahmenplan?

16. Werden die Bedarfsplanüberprüfungen noch im ersten Halbjahr 2010 abge-
schlossen und dem Deutschen Bundestag vorgelegt (Bundestagsdrucksache
17/390)?

Wenn nein, warum nicht?

17. Wann genau sollen die Fünfjahrespläne Straße und Schiene bzw. ein neuer
Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 beschlossen und dem Deutschen
Bundestag vorgelegt werden?

Berlin, den 11. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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