BT-Drucksache 17/2074

Geplante Ortsumgehung Bundesstraße 3 (Hemmingen-Westerfeld und Arnum)

Vom 11. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2074
17. Wahlperiode 11. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Brigitte Pothmer,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geplante Ortsumgehung Bundesstraße 3 (Hemmingen-Westerfeld und Arnum)

Mit einem Planfeststellungsbeschluss von 2004 plant die Niedersächsische Lan-
desbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV-H) eine ca. 7,5 km lange vier-
spurige Ortsumgehung für Hemmingen-Westerfeld und Arnum. Der Verkehr auf
dem besagten Streckenabschnitt der Bundesstraße 3 (B 3) hat laut Zählung der
NLStBV-H von 2005 im Vergleich mit der Zählung von 2001, die der Planfest-
stellung zugrunde liegt, abgenommen. Falls diese Entwicklung voranschreitet,
werden die Prognosen des wachsenden Verkehrsaufkommens, die den Bau der
Ortsumgehung rechtfertigen, nicht erreicht. Die geplante Ortsumgehung Hem-
mingen endet auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Sie verläuft durch
einen bisher noch nicht verbauten großstadtnahen Landschaftsraum. Der Plan-
feststellungsbeschluss hat keine Rechtskraft, da beim Bundesverwaltungsgericht
Leipzig eine Beschwerde über die fehlende Revisionsmöglichkeit nach abge-
lehnter Klage gegen den Beschluss liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ab wann rechnet die Bundesregierung nach der Rechtskraft des Planfeststel-
lungsbeschlusses mit der Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan unter
Nummer 79 und 80 ausgewiesenen B 3 Ortsumgehung für Hemmingen-Wes-
terfeld und Ortsteil Arnum, und wie ist dieses Straßenbauvorhaben finanziell
abgesichert?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
die Verkehrszahlen laut Zählung der NLStBV-H von 2005 im Vergleich zur
Zählung von 2001 gesunken sind, und wie beurteilt die Bundesregierung,
dass damit auf der bestehenden Ortsdurchfahrt der B 3 im Norden Hemmin-
gen-Westerfelds mit ca. 26 016 Kfz/24 h und im Süden Hemmingen-Arnums
mit 10 531Kfz/24 h von der Prognose wachsenden Verkehrsaufkommens
abgewichen wird, mit der die NLStBV-H die Ortsumfahrungen gerechtfertigt
hat?

3. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Ortsumgehung Hemmingen bei

der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch-
geführten Überprüfung auf Realisierung in der laufenden Aufstellung der
neuen Bedarfspläne für den Verkehrsbereich im Vordringlichen Bedarf
bleibt?

4. Welche Änderungen in der Planung der Ortsumgehung Hemmingen sieht die
Bundesregierung vor, um sie dem Rückgang der Verkehrszahlen laut der Zäh-
lung von 2005 anzupassen?

Drucksache 17/2074 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Inwiefern plant die Bundesregierung, die inhaltlichen Grundsätze der Bun-
desverkehrswegeplanung unter der Berücksichtigung der Erfordernisse des
Landschaftschutzes in Agglomerationsräumen zu überarbeiten, und inwie-
weit findet die Zielsetzung der Lärmaktionspläne gemäß der EG-Richtlinie
„Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“ Berücksich-
tigung?

Berlin, den 11. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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