BT-Drucksache 17/2070

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/1409- Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/243- Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/259- Grundrechte schützen - Frauenhäuser sichern

Vom 11. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2070
17. Wahlperiode 11. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra
Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1409 –

Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung
sichern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/243 –

Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Josef Philip
Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/259 –

Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern

A. Problem

Die Anträge weisen auf die prekäre Finanzsituation der Frauenhäuser in
Deutschland und ihre uneinheitliche Förderung in den einzelnen Bundesländern
hin. Die Anträge auf Drucksachen 17/1409 und 17/259 fordern die Bundesregie-
rung auf, im Gespräch mit den Ländern auf eine einheitliche, bedarfsdeckende
und qualitätssichernde Förderung der Häuser hinzuwirken. Diskutiert wird
außerdem die Möglichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Finanzierung

der Häuser, wobei der Antrag auf Drucksache 17/1409 die Bundesregierung zu
einer entsprechenden Prüfung auffordert, der Antrag auf Drucksache 17/243
eine bundeseinheitliche Finanzierung bereits jetzt für erforderlich hält und der
Antrag auf Drucksache 17/259 vor dem Erlass eines Bundesgesetzes ein Zeit-
fenster bis Dezember 2010 vorsieht, innerhalb dessen zunächst eine gemein-
same Lösung mit den Ländern gesucht werden solle.

Drucksache 17/2070 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1409 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/243 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/259 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2070

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/1409 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/243 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/259 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

gesetzes, die mangels Anspruch nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Gefahr stünden, vom

Hilfsangebot der Frauenhäuser ausgeschlossen zu werden.
Eine parallele Problematik sieht der Antrag bei Frauen mit
Behinderungen, da die meisten Frauenhäuser nicht barriere-
frei ausgestattet seien. Schließlich wird auch die besondere

● den Zugang zu medizinischer und therapeutischer Hilfe
für alle von Gewalt betroffenen Frauen sicherzustellen;

● sich für eine Erhöhung der Anzahl an Frauenhausplätzen
mit barrierefreiem Zugang einzusetzen. Die Mittel des
Drucksache 17/2070 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Marlene Rupprecht
(Tuchenbach), Nicole Bracht-Bendt, Cornelia Möhring und Monika Lazar

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/1409 wurde in der 37. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 22. April 2010 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales,
dem Ausschuss für Gesundheit und dem Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/243 wurde in der 13. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2009 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Innenausschuss zur Mitbe-
ratung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/259 wurde in der 13. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2009 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
und dem Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 17/1409

Der Antrag der Fraktion der SPD betont, Frauenhäuser und
Frauenberatungsstellen leisteten einen wichtigen gesell-
schaftlichen Beitrag im Kampf gegen Gewalt an Frauen und
Kindern. Der Antrag begrüßt in diesem Zusammenhang den
im September 2007 beschlossenen Aktionsplan II der Bun-
desregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen so-
wie die Absicht der Bundesregierung, eine zentrale bundes-
weite Notrufnummer für von Gewalt bedrohte Frauen einzu-
richten.

Nach Darstellung der Initiativen der EU-Institutionen und
des Europarats zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen
berichtet der Antrag über die schwierige Finanzsituation der
Häuser in Deutschland und die in jedem Bundesland unter-
schiedlich gehandhabte Förderung, insbesondere über die
Mängel einer Tagessatzfinanzierung. Er weist auf die bereits
im November 2008 durchgeführte Anhörung des Ausschus-
ses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der 16. Wahl-
periode hin, in der insbesondere die Frage einer bundesein-
heitlichen Finanzierung erörtert worden war. Der Antrag be-
tont schließlich die besondere Problematik bei gewaltbetrof-
fenen Auszubildenden, Studentinnen und Migrantinnen bzw.
Frauen im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungs-

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf,

● das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, ob eine bundes-
einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich
zulässig und möglich sei;

● die Ausarbeitung der Europaratskonvention zum Schutz
der Frauen vor häuslicher Gewalt konstruktiv und ziel-
führend zu begleiten;

● bei den Ländern auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der
Frauenhausfinanzierung hinzuwirken;

● mit Blick auf die gegenwärtig unterschiedlichen Finan-
zierungsregelungen der Länder und Kommunen auf
Bundesebene Leitlinien zur Finanzierung von Frauen-
häusern mit sach- und fachgerechten Kriterien und Qua-
litätsstandards festzulegen, wobei Tagessatzfinanzierun-
gen keine Grundlage der Überlegungen bilden sollten;

● sich bei den Ländern für eine sichere Finanzierung von
Frauenhäusern mit dem Ziel der institutionellen Förde-
rung einzusetzen;

● die gesetzlichen Vorschriften des SGB II und SGB XII
und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) an
die Belange der von Gewalt betroffenen Frauen anzupas-
sen und Lösungen bezüglich der besonderen Probleme
bei Frauen in Schul- und Ausbildung, Studium und mit
Migrationshintergrund zu erarbeiten;

● bei der Kostenerstattungsregelung nach dem SGB II eine
Regelung zu prüfen, die strittige Fragen bezüglich der
Übernahme der Kosten bei mehrfachem Frauenhaus-
wechsel, bei Kurzzeit- und Wochenendaufenthalten, bei
längerer Aufenthaltsdauer und bei der Geburt eines Kin-
des im Frauenhaus grundsätzlich einer Klärung zuführe;

● bei den Ländern und Kommunen darauf hinzuweisen,
dass keine vertraglichen Vereinbarungen mit den Kos-
tenträgern abgeschlossen werden, die Frauenhäusern die
Aufnahme „ortsfremder“ Frauen erschwerten;

● die Länder aufzufordern, die Kosten für nicht nach dem
SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG leistungs-
berechtigen Frauen unbürokratisch zu refinanzieren;

● den Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen weiterzuentwickeln, wobei ein Schwerpunkt auf
der Prävention liegen sollte;

● die vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend angekündigte zentrale bundesweite
Notrufnummer nicht erst Ende 2011, sondern bereits im
Laufe des Jahres 2010 freizuschalten;
Belastung von Kindern als Opfer von häuslicher Gewalt be-
tont.

Bundes aus dem Konjunkturpaket II sollten auch hierfür
zum Einsatz kommen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2070

● gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeiten eines
Schutzangebots für von Gewalt betroffene obdachlose,
psychisch kranke und alkohol- oder drogenabhängige
Frauen zu prüfen;

● sich bei den Ländern für ein zielgruppengerechtes
Schutzangebot auch für minderjährige junge Frauen ein-
zusetzen.

2. Antrag auf Drucksache 17/243

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. betont, Frauenhäuser
seien unverzichtbare Einrichtungen für gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder. Sie böten ihnen in einer extremen
Notsituation Schutz, Unterkunft und individuelle Hilfe und
Beratung. Unter Hinweis auf die Verpflichtungen der Bun-
desrepublik Deutschland aus dem Abkommen zur Beseiti-
gung jeglicher Diskriminierung von Frauen (CEDAW) stellt
der Antrag sodann fest, die bisherige Rechtslage für die
Finanzierung von Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder sei unzulänglich. Es existiere auf
bundesgesetzlicher Ebene keine ausreichende rechtliche
Verpflichtung zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten In-
frastruktur. Die Zuständigkeit der Länder und Kommunen
für die Finanzierung von Frauenhäusern und sonstigen Zu-
fluchtseinrichtungen führe in der Realität dazu, dass der freie
Zugang zu entsprechenden Schutzeinrichtungen nicht für
alle von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen
Frauen und deren Kinder garantiert sei. Es bedürfe deshalb
einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, der

● die Finanzierung der Schutzeinrichtungen für von Ge-
walt betroffene Frauen und deren Kinder einzelfallunab-
hängig, kostendeckend und bundeseinheitlich sichere.
Zu den einzelfallunabhängigen Finanzierungskosten
sollten dabei sowohl die Kosten für die räumliche, per-
sonelle und sachliche Ausstattung der Frauenhäuser als
auch Mittel für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit
sowie die Aufklärungs- und Präventionsarbeit der Frau-
enhäuser und deren Vernetzung gehören;

● gewährleiste, dass alle schutzsuchenden Frauen und de-
ren Kinder unabhängig von ihrer finanziellen oder leis-
tungsrechtlichen Stellung im gesamten Bundesgebiet
Aufnahme und professionelle Hilfe in Schutzeinrichtun-
gen finden könnten;

● die Finanzierung der Frauenhäuser aus einer Hand si-
cherstelle und die finanzielle Verantwortung dafür zwi-
schen Bund und Ländern regele.

3. Antrag auf Drucksache 17/259

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist
auf die Dimension der häuslichen Gewalt in Deutschland hin
und betont, trotz des im Jahr 2002 in Kraft getretenen Ge-
waltschutzgesetzes sei die Existenz von Frauenhäusern kei-
nesfalls überflüssig geworden. Gewalt gegen Frauen sei kein
individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Ge-
waltfreiheit gehöre zu den zentralen Grundwerten des

dern, ihr vorzubeugen und für Schutz und Hilfe der Opfer
Sorge zu tragen.

Der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt dürfe nicht
von Fragen der Finanzierung dieser Einrichtungen abhän-
gen. Durch das Vorgehen, die Bereitstellung und die Stan-
dards der Schutzeinrichtungen und Frauenhäuser allein den
Ländern und Kommunen zu überlassen, könne mit Aus-
nahme weniger Bundesländer der Schutz für Opfer von Ge-
walt im sozialen Nahraum nicht ausreichend gewährleistet
werden. Es bedürfe eines gemeinsamen Konzepts, wie bun-
deweit eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Frauenhäusern
sichergestellt werden könne, zu der alle von häuslicher Ge-
walt betroffenen Frauen freien Zugang unabhängig vom Ein-
kommen und ohne Eigenbeteiligung haben müssten. Eine
Tagessatzfinanzierung sei grundsätzlich der falsche Weg für
die Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzeinrichtun-
gen. Der Antrag weist in diesem Zusammenhang auch auf
die spezifischen Probleme von Frauen ohne Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II hin, insbesondere minderjäh-
rige Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende und Mig-
rantinnen. Schwierigkeiten bestünden auch, wenn Frauen
aus Sicherheitsgründen ein Frauenhaus in einer wohnort-
fremden Kommune aufsuchen müssten und bei Frauen mit
Behinderung, die einen barrierefreien Zugang zu den Häu-
sern benötigten. Der Bund verfüge im Bereich der öffent-
lichen Fürsorge nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes
über eine Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundes-
gebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit
im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Rege-
lung erforderlich mache. Es spreche viel dafür, dass dieses
Erfordernis gegeben sei.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf,

1. gemeinsam mit den Ländern Gespräche zu führen, um
bundesweit eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte
Versorgung mit Frauenhausplätzen sicherzustellen, die
gewährleiste, dass

a) jede von Gewalt betroffene Frau und gegebenenfalls
ihre Kinder einen kostenfreien Anspruch auf Zugang
zu einem Frauenhaus oder einer Schutzeinrichtung
sowie der notwendigen Beratung und Unterstützung
erhalte,

b) der Zugang zum Frauenhaus unbürokratisch und un-
mittelbar unter Wahrung der Anonymität sowie bar-
rierefrei gewährleistet werde,

c) dies auch sichergestellt sei, wenn sich die gewählte
Zufluchtstätte nicht im eigenen Wohnort befinde,

d) dieser Anspruch auch für Migrantinnen mit unsiche-
rem Aufenthaltsstatus gelte und – wenn erforderlich
unverzüglich die räumliche Beschränkung im Auf-
enthaltstitel aufgehoben werde,

e) die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zum
Verlust des Aufenthaltsrechtes führe,

f) eine sach- und fachgerechte Qualität der Unter-
stützungsangebote in jedem Frauenhaus gegeben sei.
menschlichen Zusammenlebens. Es sei Aufgabe des Staates,
Gewalt gegen Frauen auch im sozialen Nahraum zu verhin-

Dabei sei auch die Möglichkeit einer einheitlichen ge-
setzlichen Regelung zu prüfen;

Drucksache 17/2070 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. sollten die Gespräche nicht bis zum Dezember 2010 zum
Erfolg führen, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der den Frauen einen umfassenden Anspruch sicher-
stelle, der den unter Nummer 1 genannten Forderungen
genüge.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

1. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/1409

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Gesundheit
und der Haushaltsausschuss haben jeweils in ihren Sitzun-
gen am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfoh-
len.

2. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/243

Der Innenausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 5. Mai
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/259

Der Innenausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 5. Mai
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und So-
ziales und der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils in
ihren Sitzungen am 5. Mai 2010 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/1409.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/243.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE

2. Inhalt der Ausschussberatung

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlagen in seiner 11. Sitzung am 5. Mai 2010 abschlie-
ßend beraten.

Dabei führte die Fraktion der SPD aus, 34 Jahre nach Inbe-
triebnahme des ersten Frauenhauses stehe man immer noch
vor dem Problem der ungesicherten Finanzierung dieser
Häuser. Aufgrund der Finanzprobleme der Kommunen seien
sie sogar von Kürzungen bedroht oder bereits betroffen.
Nach wie vor bedeute die Finanzierung dieser Schutzein-
richtungen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder von Jahr
zu Jahr, von Tag zu Tag, eine kräftezehrende Zitterpartie für
die Mitarbeiterinnen und auch für die betroffenen Frauen.

Der Frauenausschuss der 16. Wahlperiode habe zur Proble-
matik der Frauenhäuser eine Anhörung durchgeführt, um die
Frage zu klären, ob der Bund von Verfassungs wegen er-
mächtigt sei, über ein Frauenhausfinanzierungsgesetz eine
bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Die Sachverstän-
digen hätten diese Frage nicht eindeutig beantwortet; einige
hätten die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung
bejaht, während andere die Frauenhausfinanzierung als Auf-
gabe der Länder betrachteten. Der seinerzeit angenommene
Antrag der damaligen Koalitionsfraktionen enthalte den
Prüfauftrag an die Bundesregierung, ob eine bundesgesetz-
liche bzw. bundesweit einheitliche Finanzierung von Frau-
enhäusern rechtlich zulässig und möglich sei. Der jetzt vor-
gelegte Antrag der SPD-Fraktion lege sich deshalb in dieser
Frage nicht fest. Aber auch wenn der Bund keine Zuständig-
keit besitzen sollte, müsse er eine Koordinatorenrolle ein-
nehmen und die Länder an einen Tisch holen, damit gemein-
sam Regelungen für eine dauerhafte Förderung und Finan-
zierung der Häuser geschaffen werden könnten. Dabei sei
eine Tagessatzfinanzierung keinesfalls der richtige Weg.
Nach wie vor müssten die Häuser auch Notrufe von Frauen
annehmen, die nicht ins Haus kämen, sondern nur eine Bera-
tung benötigten, beispielsweise wie sie eine Schutzanord-
nung erwirken könnten. Eine Tagessatzfinanzierung berück-
sichtige solche Beratungsleistungen ebenso wenig wie die
Nachsorge für Frauen, die das Haus wieder verlassen hätten,
aber dennoch Unterstützung bei der Bewältigung ihrer All-
tagsprobleme benötigten. Deshalb sei eine institutionelle
Förderung der Häuser erforderlich.

Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion fordere den Bund
auf, entweder eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen
oder mit den Ländern und Kommunen über die Sicherung
der Personal- und Unterhaltskosten der Häuser zu verhan-
deln. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Kritik des
Europarates hinzuweisen, der Deutschland zwar für die ge-
leistete Arbeit im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und der
Aktionspläne I und II lobe, das unzureichende Angebot an
Frauenhausplätzen jedoch beanstande. Gemessen am Anteil
der weiblichen Wohnbevölkerung pro Kommune, fehlten in
Deutschland noch einige Tausend Plätze. Derzeit sähen die
Kommunen die Finanzierung der Häuser immer noch als
freiwillige Leistung an, so dass diese in Zeiten knapper Kas-
sen als erstes auf der Streichliste stehe. Auf diese Weise ver-
ringere sich die Anzahl der Frauenhausplätze und wachse
nicht an, wie es eigentlich notwendig wäre. Vor diesem Hin-
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/259.

tergrund bestehe dringender Handlungsbedarf, denn ohne
eine gesetzliche Reglung zur Pflichtleistung entweder beim

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2070

Bund oder in den Ländern seien die Kommunen aufgrund
der „Freiwilligkeit“ zu Kürzungen gezwungen.

Darüber hinaus werde in der Praxis zunehmend deutlich,
dass manche Frauengruppen – Studentinnen und Auszubil-
dende, die vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausge-
schlossen seien, Frauen im Anwendungsbereich des Asylbe-
werberleistungsgesetzes und schließlich auch die Gruppe der
EU-Migrantinnen durch alle Raster fielen. Die letztere
Gruppe genieße zwar Freizügigkeit in ganz Europa, es stün-
den ihr in den Aufenthaltsländern jedoch keinerlei rechtliche
Hilfesysteme zur Verfügung. Ein weiteres Problem bestehe
mit Blick auf Frauen mit Behinderung, denn auch diese seien
keineswegs vor Misshandlungen durch ihren Partner oder
Ehemann geschützt. Fast alle Frauenhäuser seien jedoch
nicht barrierefrei, weder im Zugang noch innerhalb des Hau-
ses. Für die dazu erforderlichen Umbauten könnten die Trä-
gervereine die erforderlichen Mittel nicht aufbringen. Dieses
Problem könnte auch ohne eine gesetzliche Regelung zu-
mindest entschärft werden, wenn die Bundesregierung ihre
Entscheidungskompetenz einsetzte. Mittel aus dem Kon-
junkturpaket II sollten auch für Frauenhäuser und andere so-
ziale Einrichtungen genutzt werden. Wegen der Probleme
bei der Finanzierung wirkten die Kommunen auch zuneh-
mend darauf hin, dass ortsfremde Frauen in den Häusern
nicht aufgenommen würden. Dies sei jedoch völlig untrag-
bar, weil Frauen, die von einem sehr gewalttätigen Partner
verfolgt würden, oft an weit entfernte Orte gebracht werden
müssten, um sie und auch die Kinder unauffindbar zu ma-
chen.

Am Runden Tisch Heimkinder habe kürzlich ein Trauma-
experte erklärt, welch massive Beeinträchtigungen bei der
Hirnentwicklung durch Gewalterfahrungen in der Kindheit
hervorgerufen würden. Solche lebenslang anhaltenden Trau-
matisierungen träten nicht nur durch eigene körperliche Ge-
walterfahrungen ein, sondern auch, wenn die Kinder Zeuge
von Gewalthandlungen oder Demütigungen des Vaters ge-
genüber der Mutter würden. Deshalb müssten im Zusam-
menhang mit der Diskussion um die Frauenhäuser auch die
Belange der Kinder im Auge behalten werden. Die Fraktion
der SPD betonte abschließend, aus ihrer Sicht gehörten
Frauenhäuser genauso zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Ab-
wasser, Müllabfuhr und Straßenbeleuchtung. Soziale Ein-
richtungen seien Teil der sozialen Infrastruktur und müssen
gesetzlich geregelt werden, so dass sie nicht immer den Mit-
telkürzungen zum Opfer fielen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte ebenfalls die Bedeu-
tung der Frauenhäuser, deren seit Jahrzehnten geleistete
wichtige Arbeit anerkannt werden müsse. Bei der Diskus-
sion dieses Themas könne man an den umfangreichen
Antrag der Koalitionsfraktionen der 16. Wahlperiode an-
schließen, welcher wesentliche Punkte der heute geführten
Diskussion bereits aufgegriffen habe. Man habe seinerzeit
viele Aufträge an das Ministerium erteilt, an denen dies noch
arbeite. Die neue Koalition wiederum habe dieses Anliegen
in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Man dränge auf die
baldige Vorlage des dort vereinbarten Berichts zur Lage der
Frauen- und Kinderschutzhäuser und ebenso arbeite man an
der Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer. Dem

tion genieße. Auch das Ministerium arbeite mit Engagement
an dieser Aufgabe.

Die Fraktion der CDU/CSU wolle in der Problematik der
Frauenhäuser ebenfalls weiterkommen und Probleme auf-
greifen, die jetzt schon in vielen Anträgen immer wieder for-
muliert worden seien. Gerne würde man dabei auch mit den
Oppositionsfraktionen zusammenarbeiten, denn im hier dis-
kutierten Problembereich bestünden weniger Differenzen
unter den Parteien als vielmehr strukturelle Probleme. Eines
davon sei die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und
Ländern und ein anderes die fachliche Zuständigkeitsauftei-
lung zwischen dem Frauenministerium und dem Ministe-
rium für Arbeit und Soziales, da letzteres für die Bearbeitung
von Ansprüchen nach dem SGB II zuständig sei. Die Frak-
tion der CDU/CSU erklärte, aus ihrer Sicht liege die Zustän-
digkeit für die institutionellen Regelungen tatsächlich bei den
Ländern, so dass diesen auch die Förderung der Häuser ob-
liege. Hier könne der Bund nur schlecht Vorgaben machen.
Dies sei über alle Parteigrenzen hinweg auch einhellige Mei-
nung der Frauenministerkonferenzen. Es sei deshalb davon
auszugehen, dass die erneute rechtliche Prüfung die Zustän-
digkeit ebenfalls bei den Ländern sehen werde. Aus Sicht
des Bundes wäre etwas anderes auch nicht unbedingt wün-
schenswert, denn wenn als Ergebnis der Prüfung eine Bun-
deszuständigkeit herauskäme würden sich die Länder sofort
aus diesem Bereich zurückziehen.

Tatsächlich zuständig sei der Bund dagegen für die Notruf-
nummer, für die von der Bundesebene geförderte Frauen-
hauskoordinierung sowie für die Überarbeitung der indivi-
duellen Ansprüche in den Leistungsgesetzen. Hier müsse der
Abbau bürokratischer Hemmnisse sowie die praktikablere
Ausgestaltung der Ansprüche im SGB II und möglicher-
weise auch im BAföG geprüft werden. Für diese Aufgaben,
die eine Zusammenarbeit mit den Ländern erforderten und
die nach dem Ansatz der Fraktion der CDU/CSU gemeinsam
mit allen Fraktionen angegangen werden könnten, sollten
zunächst die für den Frühsommer erwarteten Vorschläge des
Deutschen Vereins und die Ergebnisse des in Arbeit befind-
lichen Berichts über die Lage der Frauen- und Kinderschutz-
häuser abgewartet werden. Die heute diskutierten Anträge
enthielten allerdings auch in der Sache einige Punkte, die die
Fraktion der CDU/CSU nicht mittragen könne. So sei es bei-
spielsweise nicht möglich, der Forderung in dem Antrag der
Fraktion der SPD nachzukommen, die bundesweite Notruf-
nummer bereits im Jahr 2010 freizuschalten, da bei diesem
Projekt auch die erforderlichen Qualitätsanforderungen ge-
währleistet werden müssten.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, in diesem Ausschuss
bestehe wohl Einvernehmen über die Unverzichtbarkeit von
Frauenhäusern. Für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
gehe es hier nicht um einen einfachen Tapetenwechsel, son-
dern um Schutz in extremen Notsituationen. Die Probleme
seien bereits dargelegt worden und ebenso sei es wohl
unstrittig, dass die Anzahl der Frauenhäuser noch immer zu
gering sei, um tatsächlich ein Angebot für alle Betroffenen
bereitzuhalten. Durch die uneinheitliche Finanzierung ent-
stünden große Probleme in den Kommunen, in den Ländern
und insbesondere für die betroffenen Frauen. In Schleswig-
Holstein gebe es eine institutionelle Lösung, wobei auch dort
Antrag auf Drucksache 17/1409 sei zu entnehmen, dass die-
ses Projekts auch die fachliche Unterstützung der SPD-Frak-

mittlerweile die Kürzung der finanzielle Zusicherungen im
Gespräch sei. In NRW müsse jede Frau, die in einem Frauen-

Drucksache 17/2070 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

haus Schutz suche, einen Tagessatz von 70 Euro aufbringen,
was sich viele Frauen jedoch nicht leisten könnten. Die Frak-
tion DIE LINKE. betonte, wenn man sich vor Augen führe,
wie viele Frauen aufgrund all dieser Probleme abgewiesen
werden müssten, könne sie kein Verständnis dafür aufbrin-
gen, dass immer noch vorgetragen werde, man müsse zu-
nächst die Situation prüfen.

Auf die Problematik der Zuständigkeiten und der bundesun-
einheitlichen Finanzierung sei in dieser Diskussion bereits
hingewiesen worden. Den Frauen draußen sei es wohl kaum
zu vermitteln, dass ihre Schutzeinrichtungen nicht bundes-
einheitlich finanziert würden, dass zur Herstellung gleicher
Lebensverhältnisse wohl aber Hundehütten bundeseinheit-
lich geregelt seien. Auch wenn in der Anhörung im Jahr
2008 einige abweichende Meinungen formuliert worden
seien, habe die Mehrheit der Sachverständigen eine bundes-
einheitliche Regelungen für möglich gehalten. Deswegen sei
der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. sehr zuge-
spitzt formuliert und auf die Frage der Finanzierung fokus-
siert. Die Brisanz des Problems vor Augen, sei die Fraktion
DIE LINKE. davon ausgegangen, dass auch die anderen
Fraktionen mitziehen könnten, um eine bundeseinheitliche
Finanzierung von Frauenhäusern durchzusetzen. Aus Sicht
der Fraktion DIE LINKE. beschreibe der Antrag der Frak-
tion der SPD die Probleme völlig richtig, bleibe aber in sei-
nen Forderungen genauso vage wie die Pläne der Bundes-
regierung. Wolle man das Problem wirklich ernst nehmen,
sei es jetzt an der Zeit zu handeln. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN decke sich dagegen weitge-
hend mit der eigenen Position; lediglich die Zeitdimension
sei eine andere.

Die Fraktion der FDP betonte, Frauenhäuser seien ein
unverzichtbarer Beitrag zur Bekämpfung der Auswirkungen
von Gewalt gegen Frauen. Die Fraktion der FDP teile in
vielen Punkten die Position der Fraktion der SPD, allerdings
habe diese ihren Antrag zu einem falschen Zeitpunkt vorge-
legt, denn zunächst sollte der Bericht über die Lage der
Frauen- und Kinderschutzhäuser abgewartet werden. Der
letzte Bericht stamme aus dem Jahr 1988, so dass von dem
nunmehr erarbeiteten Bericht grundsätzlich neue Aussagen
zu erwarten seien. Die Fraktion der FDP habe bereits in der
letzten Legislaturperiode durch drei parlamentarische Initia-
tiven gezeigt, dass sie das hier diskutierte Thema voranbrin-
gen wolle und Entsprechendes sei auch im Koalitionsvertrag
vereinbart. Dieser sehe auch eine bundesweiten Notrufnum-
mer vor, die im Jahr 2011 eingerichtet werden solle. Aus
Gründen der Qualitätssicherung sei es allerdings nicht mög-
lich, dies, wie im Antrag der Fraktion der SPD gefordert, auf
das Jahr 2010 vorziehen. Maßgeblich für die Fraktion der

FDP sei indes der Bericht zur Lage der Frauen- und Kinder-
schutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfra-
struktur. Die Fraktion der FDP erklärte abschließend, für sie
sei die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein zentrales
Thema. Ihr Wunsch für die Zukunft sei es, auf der Grundlage
des erwarteten Berichts ein fraktionsübergreifendes Vorge-
hen auf den Weg zu bringen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die
vielen Gemeinsamkeiten zum Thema der Finanzierung von
Frauenhäusern. Zwar sei es traurig, dass die Koalition den
heute vorliegenden Anträgen nicht zustimmen könne, sie
hoffe jedoch, dass die Koalition diese Anträge dennoch als
Anregung für ihre Arbeit verstehe. Man möge es ihr zugeste-
hen, zunächst den Bericht abzuwarten und dann hoffentlich
die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte deshalb be-
wusst ein Zeitfenster für dieses Jahr. Dessen ungeachtet
sollte der Bund auf jeden Fall verantwortliche Gespräche mit
den Ländern führen, damit diese die Finanzierung der Häu-
ser tatsächlich bedarfsgerecht und mit einer hohen Qualität
absicherten. Auch eine bundeseinheitliche Finanzierung
würde das Problem nicht lösen, wenn diese auf niedrigstem
Niveau erfolgte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten auch
nicht die Länder aus der Pflicht entlassen, sondern gemein-
sam mit ihnen nach Lösungen suchen. Wenn all dies jedoch
bis Ende 2010 nicht zu einem befriedigenden Ergebnis füh-
ren sollte, müsse man sich noch einmal mit den Statements
aus der Fachanhörung von 2008 auseinandersetzen, die
durchaus die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Rege-
lung eröffneten. Zunächst sollte jedoch das Zeitfenster ge-
nutzt werden und auch der erwartete Bericht könnte mit
aktuellen Einschätzungen dazu dienen, noch in diesem Jahr
entscheidend voranzukommen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
weise darüber hinaus explizit auf die Probleme von Auszu-
bildenden, Studentinnen und Migrantinnen hin, die die
Fraktion der SPD bereits recht deutlich ausgeführt habe.
Auch der fehlende barrierefreie Zugang bedeute in der Pra-
xis ein großes Problem, so dass auch die Gruppe der behin-
derten Frauen mit ihren eigenen Problemen und Ansprüchen
berücksichtigt werden müsse. Diese Aspekte seien in dem
Antrag der Fraktion DIE LINKE. leider nicht berücksichtigt.
Auch wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
bundeseinheitliche Finanzierung jetzt noch nicht festschrei-
ben. Der Antrag der Fraktion der SPD wiederum sei mög-
licherweise etwas detaillierter als der von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; die Grundforderungen beider
Anträge stimmten jedoch überein.

Berlin, den 9. Juni 2010

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

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